Also wenn man sich so umhört, dann scheint es hinsichtlich Bahnrad im Strassenverkehr eigentlich viel Spekulationen und nichts Gesichertes zu geben....
Ohne Anspruch auf Rechtssicherheit möchte ich dazu meinen Senf dazu geben:
- Sofern das Rad nicht der StVZO entspricht (Licht, Klingel, Schutzbleche...) handelt es sich um Mängel, welche man abstellen muss und dafür verwarnt wird (Ordnungswidrigkeit)
- Nur wenn das Rad eine Gefahr darstellt, dann wird es eingezogen (ähnlich wie LKW mit defekten Bremsen, etc.)
Nachdem Dir das Rad entzogen wurde, müssen die Beamten es wohl für eine Gefahr im Strassenverkehr halten, demnach geht es also wohl weniger um fehlende Klingel, etc. als vielmehr um den Vorwurf ohne oder ohne ausreichende Bremse zu fahren.
Die StVZO gibt da nicht viel her dazu, denn sie spricht nur von zwei voneinander unanbhängigen Bremsen.
Bremsen sind Einrichtungen, die geeignet sind, eine ausreichende Verzögerung herbeizuführen. Dass eine Starrachse keine ausreichende Verzögerung ermöglicht (zumal in Verbindung mit einer Vorderbremse) ist meines Wissens noch nirgends rechtssicher festgestellt worden.
Diese Frage wäre aber rechtssicher festzustellen um ein Bahnrad mit Vorderradbremse als Gefahr im Strassenverkehr definieren zu dürfen.
Letztlich ist mir allerdings kein einziger Fall von Beschlagnahme eines Bahnrades/Fixies bekannt, bei dem letztlich irgendetwas entschieden wurde, da alle Verfahren von der Staatsanwaltschaft irgendwann eingestellt wurden (teilweise in Verbindung mit Bussgeld/Verwarngeld), nirgends jedoch ein richterlicher Beschluss gefasst wurde.
Sofern Du die Möglichkeiten und auch die Leidensfähigkeit dazu hast, als Bauernopfer so eine Sache mal bis zu einem richterlichen Beschluss durchzufechten, so würde das für alle Bahnrad-/Fixiefahrer in Deutschland eine enorme Rechtssicherheit einbringen und Dir wäre der Dank der Nation gewiss.
Denn per staatsanwaltschaftlichem Einstellungsbescheid kann locker mal was von nicht ausreichender Bremsleistung etc. gefaselt werden, ohne das beweisen zu müssen, so lange man keinen Einspruch einlegt.
Per richterlichem Beschluss aber muss erheblich mehr definiert werden und der Ausspruch dass es verboten sei, weil es ein Bahnrad sei reicht da bei weitem nicht.
Ich würde mich also sehr freuen, wenn Du das durchziehen und auf einen richterlichen Beschluss für diese Massnahme bestehen würdest.
Würde für Dich aber bedeuten am besten einen Anwalt zu Hilfe zu ziehen (Rechtsschutzversicherung?) und auch mit dem schlimmsten, nämlich einer eventuellen Verurteilung zu rechnen...
Halt uns auf dem Laufenden, denn diese Rechtsunsicherheit halte ich hier inzwischen für eine ekelhafte Willkür....
_________________ ...net ois, wos an Wert hat, muss a an Preis ham - aber mach des amoi wen kloar! (W.Ambros)
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