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 Betreff des Beitrags: Fahrrad einkassiert
BeitragVerfasst: Di 5. Jun 2007, 18:38 
Ich hab mir gedacht hier koennte mir vielleicht jemand helfen, da ja einige von euch auch Fixies fahren.
Also mein Fall: Ich fahre ein Fixie, allerdings, um Streß mit den netten Menschen in Gruen zu umgehen, mit einer Vorderradbremse.
Vorgestern wurde ich dann doch angehalten und zwar nicht, weil ich eine rote Ampel uebersehen hatte oder aehnliches sondern einzig und alleine, wie mir dann erklaert wurde, weil ich ein Bahnrad fahre und selbiges nicht in den Straßenverkehr gehoeren wuerde. Ohne auf eine Diskussion einzugehen wurde mein Fahrrad eingepackt und mitgenommen und das einzige was mir bleibt ist ein gelber Zettel, der bestaetigt, dass die Menschen von der Polizei mein Fahrrad auch wirklich haben.
Bisher war ich immer der festen Ueberzeugung, dass es wirklich kein vergehen ist ein Fixie zu fahren, wenn es durch eine weitere Bremse unterstuetzt wird.
Weiß einer von euch bescheid wie die Rechtslage in dem Fall steht?
Ich denke ich werd das Fahrrad schon wieder bekommen, allerdings habe ich auch keine Lust dann alle zwei Wochen aufs neue von denen belaestigt zu werden.
Um jeden Ratschlag bin ich dankbar.


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 Betreff des Beitrags:
BeitragVerfasst: Di 5. Jun 2007, 18:53 
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Also soweit ich weiss braucht ein StvO gerechtes Fahrrad zwei funktionsfähige Bremsen. Die Möglichkeit, beim Fixie das Hinterrad durch gegentreten zum blockieren zu bringen zählt da leider nicht dazu.


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 Betreff des Beitrags:
BeitragVerfasst: Di 5. Jun 2007, 19:44 
(2) Als ausreichende Bremse gilt jede am Fahrzeug fest angebrachte Einrichtung, welche die Geschwindigkeit des Fahrzeugs zu vermindern und das Fahrzeug festzustellen vermag.

Sop sagt es das Gesetz meiner Meinung nach muesste also auch die starre Achse auch als Bremse zaehlen.

Aber so wie es sich fuer mich anhoerte interessierte es ueberhaupt nicht ob ich genuegend Bremsen hatte, sondern er hatte einfach nur ein Problem mit der starren Achse, also die Frage mal anders formuliert, ist ein Freilauf auf deutschen Straßen Pflicht?


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BeitragVerfasst: Di 5. Jun 2007, 22:10 
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Also, soweit ich weiß, zaehlen als Bremse nur eine Ruecktrittbremse und halt anders bedienbare Bremsen (Handbremsen)


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BeitragVerfasst: Mi 6. Jun 2007, 07:37 
Über den Freilauf steht in der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) gar nichts. Demnach ist er auch nicht Pflicht.

Wichtig: Zwischen STVO und STVZO ist ein Unterschied!
Wenn, dann gilt hier die STVZO.

Eine aktuelle Fassung findest Du hier: http://www.verkehrsportal.de/stvzo/stvzo.php


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 Betreff des Beitrags: Präzedenzfall??
BeitragVerfasst: Mi 6. Jun 2007, 09:53 
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Also wenn man sich so umhört, dann scheint es hinsichtlich Bahnrad im Strassenverkehr eigentlich viel Spekulationen und nichts Gesichertes zu geben....

Ohne Anspruch auf Rechtssicherheit möchte ich dazu meinen Senf dazu geben:

- Sofern das Rad nicht der StVZO entspricht (Licht, Klingel, Schutzbleche...) handelt es sich um Mängel, welche man abstellen muss und dafür verwarnt wird (Ordnungswidrigkeit)
- Nur wenn das Rad eine Gefahr darstellt, dann wird es eingezogen (ähnlich wie LKW mit defekten Bremsen, etc.)

Nachdem Dir das Rad entzogen wurde, müssen die Beamten es wohl für eine Gefahr im Strassenverkehr halten, demnach geht es also wohl weniger um fehlende Klingel, etc. als vielmehr um den Vorwurf ohne oder ohne ausreichende Bremse zu fahren.
Die StVZO gibt da nicht viel her dazu, denn sie spricht nur von zwei voneinander unanbhängigen Bremsen.
Bremsen sind Einrichtungen, die geeignet sind, eine ausreichende Verzögerung herbeizuführen. Dass eine Starrachse keine ausreichende Verzögerung ermöglicht (zumal in Verbindung mit einer Vorderbremse) ist meines Wissens noch nirgends rechtssicher festgestellt worden.
Diese Frage wäre aber rechtssicher festzustellen um ein Bahnrad mit Vorderradbremse als Gefahr im Strassenverkehr definieren zu dürfen.

Letztlich ist mir allerdings kein einziger Fall von Beschlagnahme eines Bahnrades/Fixies bekannt, bei dem letztlich irgendetwas entschieden wurde, da alle Verfahren von der Staatsanwaltschaft irgendwann eingestellt wurden (teilweise in Verbindung mit Bussgeld/Verwarngeld), nirgends jedoch ein richterlicher Beschluss gefasst wurde.

Sofern Du die Möglichkeiten und auch die Leidensfähigkeit dazu hast, als Bauernopfer so eine Sache mal bis zu einem richterlichen Beschluss durchzufechten, so würde das für alle Bahnrad-/Fixiefahrer in Deutschland eine enorme Rechtssicherheit einbringen und Dir wäre der Dank der Nation gewiss.

Denn per staatsanwaltschaftlichem Einstellungsbescheid kann locker mal was von nicht ausreichender Bremsleistung etc. gefaselt werden, ohne das beweisen zu müssen, so lange man keinen Einspruch einlegt.
Per richterlichem Beschluss aber muss erheblich mehr definiert werden und der Ausspruch dass es verboten sei, weil es ein Bahnrad sei reicht da bei weitem nicht.

Ich würde mich also sehr freuen, wenn Du das durchziehen und auf einen richterlichen Beschluss für diese Massnahme bestehen würdest.
Würde für Dich aber bedeuten am besten einen Anwalt zu Hilfe zu ziehen (Rechtsschutzversicherung?) und auch mit dem schlimmsten, nämlich einer eventuellen Verurteilung zu rechnen...

Halt uns auf dem Laufenden, denn diese Rechtsunsicherheit halte ich hier inzwischen für eine ekelhafte Willkür....

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BeitragVerfasst: Mi 6. Jun 2007, 17:48 
Heute kam ein Anruf, ich war leider nicht zu Hause allerdings sagte der Sachbearbeiter ich koennte mein Fahrrad abholen, wenn ich 50€ wegen fehlendem Licht bezahlen wuerde. Abgesehen davon, dass ich den Betrag ein bisschen aus der Luft gegriffen finde (sinds nicht normalerweise 10€?) hat der Sachbearbeiter auch nicht erwaehnt, was aus dem Vorwurf wegen der starren Achse geworden ist.
Hab leider heute niemanden mehr erreicht werde aber am Montag nochmal nachfragen.


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BeitragVerfasst: Mi 6. Jun 2007, 23:18 
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Beiträge: 3399
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Tja, wieder mal ein Fall, wo sich die Staatsanwaltschaft mit einer billigen Einstellung des Verfahrens gegen ein Verwarnung-/Bussgeld aus der Affäre ziehen möchte.

Wozu dann allerdings die Beschlagnahme für eine schlichte Mängelfeststellung gut sein soll, bleibt wieder dahingestellt.

Bitte bohre doch da trotzdem nach und bestehe irgendwie auf eine richterliche Beschlussfassung, da Dir durch die ungerechtfertigte Massnahme (Beschlagnahme) ja auch erhebliche Mühen entstanden sind und Du nicht gleich wieder vom nächsten übereifrigen Polizisten erneut Dein Rad wegbeschlagnahmt bekommen willst, mit der Begründung, es sei ein Bahnrad....

Übrigens, falls der Polizist ausser der Feststellung, es sei ein Bahnrad, nichts weiter zur Ausstattung gefragt/gesagt hat, dann kannst Du wegen des Lichts ja angeben, dass dies in Deinem Rucksack war - denn Du musst bei unter 11kg Rad (=Sportgerät) das Licht ja nur mitführen und nicht montiert haben...

Bitte uns weiter auf dem Laufenden halten - Danke!!
(auch wenn ich die nächsten Tage urlaubsbefdingt nicht lesen können werde - zumindest nicht hier im Forum :-) )

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 Betreff des Beitrags:
BeitragVerfasst: Mo 11. Jun 2007, 10:41 
jo, ich würd auch mal nachhaken.
klingt arg nach ner vertuschungsanktion für fehlerhaftes handeln des streifen-bullen. der hätte das ding wahrscheinlich gar nicht einsacken dürfen, hat dann vom chef aufs dach gekriegt, und um dir jetzt nicht den eindruck zu vermitteln, dass dir unrecht getan wurde, kriegst du einfach ein lächerlich überhöhtes bußgeld aufs auge gedrückt, sollst denken, die wären so unfassbar gütig und dann die klappe halten.

tatsächlich sind's nämlich glaub ich 15€ für fehlendes licht, das du ja aber ohnehin im rucksack hattest. was die wenigsten wissen, es gibt auch im bußgeld-katalog einen paragraphen, der die strafe für verstöße gegen diesen bremsen-artikel in der stvzo regelt. da steht unmissverständlich: 15€, wenn die bremseinrichtungen an deinem rad nicht den vorschriften entsprechen, egal ob du keine, nur eine, oder ungeeignete bremsen hast.

meint ihr es würde was bringen so 'ne art prozesskosten-kasse für den fall ins leben zu rufen? wenn jeder fixie-fahrer von hier und zb aus'm eingangradforum 10 euronen beisteuern würde, müsste sich pudel ja zumindest um das finanzielle keine sorgen machen. oder hast du rechtsschutz?


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 Betreff des Beitrags:
BeitragVerfasst: Mo 11. Jun 2007, 11:45 
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Beiträge: 12018
mit den zehn euronen wär ich sofort dabei!

mehr leute?


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 Betreff des Beitrags: Prozesskostenkasse
BeitragVerfasst: Mo 11. Jun 2007, 11:57 
kiwi_kirsch hat geschrieben:
mit den zehn euronen wär ich sofort dabei!


Bin auch dabei!

Ihr könnt alles auf mein Konto überweisen.

Ich verpflichte <strike>ich</strike> mich hiermit, daß ich im Fall der Fälle alle eingegangenen Gelder für evtl. entstehende Prozesskosten herausgeben werde.


Zuletzt geändert von kokosadun am Mo 11. Jun 2007, 22:23, insgesamt 1-mal geändert.

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 Betreff des Beitrags:
BeitragVerfasst: Mo 11. Jun 2007, 13:26 
Wow danke sehr! Ich wollte heute beim Anwalt anrufen erstmal um zu fragen, wie insgesamt meine Chancen stehen. Morgen hab ich die Vorladung bei den Bullen ich halte euch auf alle Faelle auf dem laufenden.


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 Betreff des Beitrags:
BeitragVerfasst: Mo 11. Jun 2007, 20:13 
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wenn du das durchziehst dann gebe ich auch 10 euro

wenn ich damit helfen kann rechtssicherheit für fixies zu schaffen !!


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 Betreff des Beitrags:
BeitragVerfasst: Mo 11. Jun 2007, 21:54 
jawoll! sehr geil... :-D
halt' uns auf dem laufenden!


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 Betreff des Beitrags:
BeitragVerfasst: Mo 11. Jun 2007, 22:11 
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Wenn da noch ein paar Leute mitmachen würd ich das auch.

Wär doch schön, mit etwas Engagement müsste son Prozess (bei der unwahrscheinlich überzeugenden Argumentation) doch zu gewinnen sein; dann bliebe das Geld in der Kasse und die nächste Beschlagnahmung kommt bestimmt..^^


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BeitragVerfasst: Mo 11. Jun 2007, 22:36 
Hirni hat geschrieben:
Wenn da noch ein paar Leute mitmachen würd ich das auch.


Ok, vielleicht finden sich noch ein paar..
Wer ist denn im Eingangradforum und co. registriert und macht da mal Werbung für diesen Thread?

<hr>

Gerade fällt mir auf, daß dann mein Text letztens über den Fixiefahrer mit Bremse, der nie Probleme hatte mit der Polizei wohl auch nicht als allgemeingültig angesehen werden kann.
Das war der hier: Klick
Schade!


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 Betreff des Beitrags:
BeitragVerfasst: Di 12. Jun 2007, 11:44 
Ich hab mein Fahrrad gerade wieder abgeholt. Wegen des Bußgeldes: Ich soll die 50€ bezahlen, da ich ein nicht vorschriftsmäßiges Fahrzeug fuhr, wodurch die Verkehrssicherheit wesentlich beeintraechtigt war.
Konkret heisst das, dass sie 50 € fuer eine fehlende Bremse sowie fuer fehlendes Licht und fehlende Reflektoren sehen wollen. Als ich sagte, dass ich doch niemanden beeintraechtigt haette, sagten sie die hypothetische Beeintraechtigung wuerde reichen. Achso und hinzu kommen noch 3 Punkte in Flensburg....
Ich koennt kotzen.


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 Betreff des Beitrags: aber
BeitragVerfasst: Di 12. Jun 2007, 12:34 
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...aber Licht hattest Du doch bestimmt in deiner Tasche, oder?

Ich würde das pauschal von so einem dahergelaufenen Staatsanwalt nicht akzeptieren - lege doch bitte Widerspruch ein und lass einen Richter entscheiden, denn eine potentielle Bedrohung lag durch Dich nicht vor - Du hattest ja zwei Bremsen!!!!

Und das in Deinem Fall fehlende Reflektoren plötzlich mit 50 Euro und Beschlagnahme geahndet werden sollen statt mit 15 Euro Verwarnungsgeld und ausserdem Punkte bringen sollen verstösst eindeutig gegen das Gleichbehandlungsprinzip!!!

Begründe Deinen Widerspruch unbedingt damit, dass zur Vorschriftsmässigkeit lediglich die Reflektoren gefehlt haben und hierbei nicht von einer wesentlichen Beeinträchtigung der Verkehrssicherheit gesprochen werden kann.
Ansonsten könnte man jedes Auto mit defektem Rückfahrscheinwerfer auch konfiszieren....

Bitte gib nicht auf!

Vor Gericht beim Richter sieht das meist eh anders aus!
hatte mal einen Fall, wo ich ein Auto hinter einem plötzlich bremsenden Taxi aufgrund überfrierender Nässe nicht rechtzeitig anhalten konnte und auffuhr. Ein zufällig vorbeikommender Mannschaftswagen der bereitschaftspolizei hatte nichts besseres zu tun, als ein Verwarnungsgeld aufzuerlegen, ohne sich den Hergang schildern zu lassen... Habe auch Einspruch eingelegt und vor Gericht wurde das eingestellt.

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 Betreff des Beitrags:
BeitragVerfasst: Di 12. Jun 2007, 12:41 
Sooo jetzt wird das ganze interessant, Ich hab grad mit meinen Eltern gesprochen und die meinten ich waere ueber sie noch Rechtschutzversichert, also danke, dass ihr mir helfen wolltet aber da das dann von der Versicherung uebernommen wird, ist das nicht mehr noetig. Ich werd gleich mal beim Anwalt anrufen und dem den Fall schildern.
Licht hatte ich leider echt nicht in der Tasche, bin ja kein Kurier sondern war nur auf dem Weg zur Schule.
Die Beschuldigung des Beeintraechtigung der Verkehrsicherheit, wird außerdem auf die "fehlende Bremse" zurueckgefuehrt. Wie gesagt ich werd mit einem Anwalt sprechen und dann mal schauen was der sagt.


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 Betreff des Beitrags: Licht
BeitragVerfasst: Di 12. Jun 2007, 12:54 
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Registriert: Fr 4. Nov 2005, 10:07
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Wohnort: München
...aber wenn Du wegen des Lichts nichts eindeutiges zu Protokoll gegeben hast, kannst Du ja angeben, Du hättest es in der Tasche gehabt - da brauchst Du Dich nicht zu Deinen Ungunsten mehr an die Wahrheit halten als dies die Polizei/Staatsanwaltschaft auch tut....

Und viel Erfolg und such Dir einen guten Anwalt aus. Kannst Du daran erkennen, ob er Dir sagt "Da hast Du aber eher noch Glück gehabt" (schlechter Anwalt) - oder "So gehts nicht - da werden wir gleich was unternehmen..." (guter Anwalt) :-)

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BeitragVerfasst: Di 12. Jun 2007, 13:10 
Das Licht wurde leider eindeutig zu Protokoll gegeben. Ich wurde gefragt ob ich welches dabei haette.


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BeitragVerfasst: Di 12. Jun 2007, 14:38 
drauf geschissen. dafür gibts ja auch keine punkte, sondern ein verwarngeld.
ist ja aber auch nicht entscheidend für die anschuldigung bezüglich des "nicht verkehrssicheren" rades. fehlende bremse? also für mich ist die vorderradbremse bremse nr.1 und die starre nabe bremse nr.2. summa summarum... 2 bremsen! tadaaaa!


es ist eben mal an der zeit, dass dieser "starre-nabe-ist-keine-bremse"-scheiss abgestellt wird. ich komme mit meinem fixie ohne bremsen garantiert schneller zum stehen, als die hälfte meines bekanntenkreises mit ihren, auf dem papier vorschriftsmäßig ausgestatteten rädern.
schaut euch doch mal diese typischen stundenten-räder an. an den wenigsten davon wurde nach der herstellung 1970 außer kette ölen irgendwas gemacht, geschweige denn an den bremsen. DAS ist gefährlich.

und auch rein rechnerisch spricht nichts gegen das konzept fixie+vorderradbremse. die maximal mögliche bremsleistung verteilt sich ungleich auf die beiden räder, am hr kann maximal 30% erreicht werden, am vr 70%. also müssen theoretisch nur 30% der gesetzlich vorgeschriebenen bremsleistung (ich meine da gäbe es irgendwo einen paragraphen) mit der starren nabe erreicht werden. so scheint die sache relativ eindeutig, man muss halt nur mal sein hirn einschalten, aber das ist ja nicht so die spezialität der herren in grün...


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BeitragVerfasst: Do 14. Jun 2007, 01:29 
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Beiträge: 992
Ist es denn tatsächlich so dass man Licht dabeihaben muss obwohl man es überhaupt nicht einschalten würde? (Sprich, hellichter Tag, plötzlicher Einbruch der Dunkelheit während der Schule eher unwahrscheinlich..)
Steht bestimmt auch irgendwo, fänd ich auch mal interessant.

Reflektoren müssen aber wohl so oder so, und die Klingel(!)

Eine tatsächliche, konkrete Verkehrsgefährdung sehe ich selbst wenn man nur von 70% Bremsleistung ausginge nicht als gegeben, da das mit den zwei Bremsen ja nur als Sicherheit gedacht ist falls eine ausfällt, dass man dann im Notfall trotzdem noch verzögern kann.
(Aber ob die eine Bremse die gesetzlich geforderte Mindestverzögerung nicht eh erfüllt kann man ja mal gucken)

Die Haltung der Polizei müsste da wohl eher so ausfallen (wenn man den "Rücktritt" nicht als Bremse gelten lassen will, was aber erst mal einwandfrei festzustellen wäre):
"Junge, du brauchst da ne zweite Bremse, falls die eine mal ausfällt, zeig doch das Rad bitte innerhalbe einer Woche auf der Wache mit 2 Bremsen und Reflektoren; kostet 20 Euro (oder Verwarnung, je nachdem wie verschuldet die Gemeinde^^)."

Dass die aber auch nix Besseres zu tun haben als Schüler auf dem Schulweg von der Schule weg zu halten... lebst du vielleicht in Bayern/Bonn?^^

edit:
Wo hab ich das noch gehört dass bei einem großen Fahrradhersteller bei quietschenden Bremsen die Felgen angeblich eingepudert werden (weiß nicht mehr mit was)?
Sowas ist dann ja "verkehrssicher". Kommt davon wenn man Paragraphen anbetet, die man nicht mal richtig anwenden kann.


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BeitragVerfasst: Do 14. Jun 2007, 15:58 
Ja das Licht muss man dabei haben, dafuer gibt es auch einen Paragraphen.
"Klingel" hab ich sogar am Rad beziehungsweise eine Hupe, die ja den selben Zweck erfuellt.

Hab jetzt mit einem Anwalt gesprochen, der meinte, gegen das Bußgeld und die 3 Punkte in Flensburg sollte man Berufung einlegen. Wegen der Bremse muesse er sich selbst erkundigen, da er noch nie einen solchen Fall gehabt haette und ihm auch keiner bekannt waere. Allerdings sah er auch ziemlich verdutzt aus und hat auch irgendwann als ich so halb erzaehlt hatte, was ueberhaupt passiert war, gefragt ob die Polizisten nichts besseres zu tun haetten und das die Reaktion in jedem Fall ueberzogen war.
Weitere Infos Folgen, der muss jetz terstmal Akteneinsicht beantragen und sich kundig machen was die "Bremse" angeht.


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BeitragVerfasst: Do 14. Jun 2007, 23:11 
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Registriert: Fr 3. Feb 2006, 08:33
Beiträge: 927
Wohnort: Cassel
ich hoffe die hupe ist für den straßenverkehr zugelassen...
die air zound ist es zb nicht. (der polizist der diese sah, meinte ich solle sie abklemmen (hab den hebel hoch gemacht) und gut wars...)

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Wenn du denkst es passt nicht mehr, kommt von irgendwo ne Lücke her!!


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