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 Betreff des Beitrags: Unfall!!!
BeitragVerfasst: Mo 5. Feb 2007, 14:49 
Hey Ihr!
War am Freitag Abend in einen Unfall verwickelt und hätte diesbezüglich mal einige Fragen an euch. Der Unfall ereignete sich folgendermaßen:
Ich war so gegen 19.20 Uhr mit meinem Rad auf dem Weg nach Hause und wollte gerade eine grüne Ampel überqueren, als mir plötzlich ein Auto, dass nach rechts abbiegen wollte die Vorfahrt nahm und es zu einem Zusammenstoß kam. Das Auto erwichte mich frontal und ich flog über die Motorhaube genau in die Scheibe. Nach kanpp 10 Metern kam das Auto dann zum stehen und ich flog , samt meinem Rad, auf die Straße zurück. Zwei Freunde, mit denen ich unterwegs war verständigten sofort den Notarzt, der mich dann ins nächste Krankenhaus brachte. Zum Glück kam ich recht unbeschadet (Hüftgelenkt geprellt, Niere geprellt und einige Schürfwunden) davon und konnte nach einer halben Stunde wieder aus dem Krankenhaus entlassen werden. Mein Bike hatte da weniger Glück :cry: und auch das Auto des Fahrers sieht mit Dellen in Stoßstange und Motorhaube und ner komplett eingedrücken,kaputten Frontscheibe nicht mehr ganz so schick aus ;) . Meine Fragen sind nun folgende:
1. Was kann da finanziell alles auf mich zukommen? Das Problem ist, dass ich ohne Licht und auf dem Fahrradweg in die falsche Richtung gefahren bin. Kann es sein, dass ich da die Kosten die für den Fahrer des Autos enstanden sind, zum Teil mittragen muss?

2. Welche Fahrradläden könnt ihr mir in Berlin empfehlen, wo ich mein Rad mal komplett durchchecken lassen kann. Auf den ersten Blick ist nur das vordere Laufrad und das rechte Pedal kaputt. Kann mir aber gut vorstellen, dass sich bei diesem heftigen Aufprall auch der Rahmen verzogen hat.
Wär super, wenn ihr mir da ein wenig weiterhelfen könntet.
Alles Liebe, Johannes


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BeitragVerfasst: Mo 5. Feb 2007, 15:01 
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Registriert: Mi 17. Mai 2006, 15:11
Beiträge: 12018
au scheiße.
dir gute besserung mit den gottseidank kleinen blessuren und viel glück mit dem radl, aber mitzhalen mußt du auf jeden fall- bzw deine haftpflichtversicherung.. (falls du hast, ich hab keine :-/) da hast du legal gesehen doch schon ganz ordentliche teilschuld am geschehen.. der autofahrer hätte besser kucken müssen, das ist klar, fussis zb sind ja auch nicht beleuchtet und kommen auch aus allen richtungen, so daß du auch dunkel/links nicht die vollschuld kriegen wirst, aber einen ordentlichen teil wirst du abbekommen.. uiuiui.. ich wünsch dir alles glück, was du brauchst, gesundheitlic, radlich, notfalls gerichtlich..


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BeitragVerfasst: Mo 5. Feb 2007, 15:52 
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Registriert: Fr 31. Mär 2006, 17:23
Beiträge: 1380
"Ein abbiegendes Auto hat BESONDERE Ruecksicht auf Fußgaenger und andere Verkehrsteilnehmer zu nehmen(...)"

Pech fuer dich bzw. selbst Schuld, dass du ohne Licht und gegen die eigentliche Richtung gefahren bist (mache ich ehrlich gesagt aber auch oefter so).

Folglich werden die Versicherungen selbst, ein Schlichter oder gar ein Richter eine Schuldaufteilung vornehmen muessen, aber du hast definitiv Mitschuld.

Gut, dass dir nicht viel passiert ist und ich wuensche dir gute Besserung, solltest du aber Minderschuld erhalten, kannst du in einer Zivilklage Schmerzensgeld und Schadenerstatz einklagen, aber da musst du dich mit deinem Anwalt beraten, denn wie das mit Teilschulden gehandhabt wird, ist meist individuell zu sehen.

Ueberleg dir vielleicht mit der Gegenpartei einen Kompromiss zu schließen, dass jeder seinen Schaden bezahlt oder sowas, denn der Schaden an dem Fahrzeug wird deutlich hoeher ausfallen als wahrscheinlich dein gesamtes Fahrrad


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BeitragVerfasst: Mo 5. Feb 2007, 16:14 
Xtreme-Powerrider hat geschrieben:
Pech fuer dich bzw. selbst Schuld, dass du ohne Licht und gegen die eigentliche Richtung gefahren bist (mache ich ehrlich gesagt aber auch oefter so).


Ich auch, aber ich gehe bei jeder einzelnen Kreuzung davon aus, daß jemand abbiegt..
Auch deshalb, weil ich einen Getränkelieferfahrer kenne, der sich da sehr im Recht sieht, und jedem Radler den Tod wünscht, der die Regeln mißachtet.

Gute Besserung!


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BeitragVerfasst: Mo 5. Feb 2007, 17:39 
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Beiträge: 927
Wohnort: Cassel
jep ohne licht hat man eig. immer eine mitschuld (vorausgesetzt es ist dunkel/dämmrig) so wirst du wahrsch. deinen schaden tragen müssen.

n laden kann dir wohl keiner empfehlen, ohne zu wissen wo ungefähr ;)

solltest aber neben rahmen, vr auch gut auf gabel vorbau und lenker achten - ggf tauschen (lenker/vorbau tauschen ist nach unfällen in den meisten läden gängig). es ist auf jeden fall auch sichrer, nich dass irgendwas später bricht...

_________________
Wenn du denkst es passt nicht mehr, kommt von irgendwo ne Lücke her!!


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 Betreff des Beitrags: Teilschuld
BeitragVerfasst: Mo 5. Feb 2007, 17:47 
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Beiträge: 3399
Wohnort: München
Gut, wurde ja schon fast alles gesagt...

In einem gerichtlichen Verfahren oder auch einem Kompromiss wird Dir sicherlich eine Teilschuld aufgebrummt werden, die sich üblicherweise im Bereich von 25% bewegt.
Das würde heissen, der Autofahrer (bzw. seine Versicherung) müssten Dir 75% Deines Schadens ersetzen (Fahrrad (- daher bitte nach Absprache mit der gegnerischen Versicherung einen Kostenvoranschlag bei einem GUTEN Radhändler machen lassen, bzw. Versicherung schickt Gutachter), Schaden an Kleidung, Schmerzensgeld (dringend zum Arzt und ALLES von ihm dokumentieren lassen!))

Du (bzw. Deine Haftpflicht) müsstest dann 25% seines Schadens ersetzen...

Sofern Du eine Haftpflicht hast, kommst Du also wahrscheinlich ganz vernünftig heraus, wenn nicht, wird das bestenfalls eine Nullrunde...

Viel Erfolg!!

_________________
...net ois, wos an Wert hat, muss a an Preis ham - aber mach des amoi wen kloar! (W.Ambros)


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BeitragVerfasst: Mo 5. Feb 2007, 17:54 
Burnie hat geschrieben:
(- daher bitte nach Absprache mit der gegnerischen Versicherung einen Kostenvoranschlag bei einem GUTEN Radhändler machen lassen, bzw. Versicherung schickt Gutachter)


Ich habe einen thread erstellt, in dem man Fahrrad-Gutachter eintragen kann: <a href="http://www.fahrradkurier-forum.de/fahrradgutachter-wo-ist-einer-in-meiner-naehe-t1473.html">Hier der Gutachter-Thread</a> .


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BeitragVerfasst: Mo 5. Feb 2007, 21:22 
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Registriert: Fr 12. Jan 2007, 01:19
Beiträge: 2727
Böse Sache, herzliches Beileid!

Was Teilschuld und "wer zahlt was" angeht: Wenn Du eine Teilschuld zugesprochen bekommst geht es nicht nach dem Schema "jeder zahlt seinen Kram", sondern die Schäden bei beiden Unfallparteien werden aufaddiert und dann prozentual auseinandergerechnet. D. h. es kann sein, daß Du auf dem Schaden an Deinem Rad sitzen bleibst und zusätzlich noch für Schäden am Auto zahlen mußt. Denn an der Karre scheint ja wohl einiges zu Bruch gegangen zu sein...

Was die Nichtbeleuchtung angeht könntest Du versuchen zu argumentieren, daß ein Fahrrad mit StVZO-konformer Beleuchtung im Stillstand ja gar kein Licht von sich gibt. D. h. wenn ihr zunächst beide an der Ampel standet und dann zeitgleich angefahren seid dann spielt zumindest die Beleuchtungsfrage meines Erachtens keine Rolle für den Unfallhergang. Entweder er hat Dich - da stehend/wartend - unbeleuchteterweise gesehen oder eben nicht. Und wenn Du direkt neben ihm standest dann hätte der Autofahrer beim gleichzeitigen Anfahren einen etwaigen Lichtkegel aus einem Fahrradscheinwerfer auch nicht mehr sehen können - und das Schlußlicht sowieso nicht weil das ja hinter ihm war.

Wenn man das dem Richter plausibel darlegt und ihr tatsächlich beide vorher an der Ampel gewartet habt dann könntest Du mit etwas Glück schuldfrei aus der Angelegenheit rauskommen. Ansonsten wohl Mitschuld in der Region 25 %, denn der Autofahrer hat eindeutig gegen § 9 StVO verstoßen.

Nimm' Dir 'nen Anwalt!


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BeitragVerfasst: Mo 5. Feb 2007, 21:39 
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Beiträge: 2685
Wohnort: Hannover
Kokosadun hat geschrieben:
Ich auch, aber ich gehe bei jeder einzelnen Kreuzung davon aus, daß jemand abbiegt...
Gute Besserung!


Das sind ebend die Erfahrungen, die man im Laufe der Jahre in der Praxis sammelt. Das macht halt die "Profi's" aus.


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 Betreff des Beitrags:
BeitragVerfasst: Di 6. Feb 2007, 00:50 
Puh, da hast du noch mal Glück gehabt wie das klingt!!
--Find ich ist wirklich erst mal das Wichtigste, v.a. wenn du ne Privathaftpflicht hast, wird das schon..

Aber ok, bei falscher Radwegbenutzung kommen die Gerichte scheinbar üblicherweise dazu, dass Autofahrer auch aus der entgegengesetzten Richtung mit Radfahrern rechnen müssen, und bei einem Zusammenstoß bekommt der Radfahrer daher so um die 33% Teilschuld. (Zumindest beim Fahren aus Ausfahrten o.ä. war das so, wie ich mich jetzt erinnere)

Wegen der Dunkelheit und weil ich mir das alles gerade nicht so vorstellen kann, noch mal langsam zum mitschreiben:
Du fuhrst also auf dem linken Radweg über eine Querstraße mit Fußgängerampel? Oder war da nur eine für die Autos auf der Straße mit dem von dir befahrenen Fahrradweg?
Und der Autofahrer bog von welcher Straße kommend rechts ab??
Bog er aus dir entgegengesetzter Richtung kommend rechts in die Querstraße mit der grünen Ampel ab die du gerade überfuhrst?

Oder bog er aus der Querstraße kommend nach rechts auf die Straße ab auf deren linkem Radweg du unterwegs warst?


Bin verwirrt jetzt. Wie war das denn mit Vorfahrtsregelungen?


Naja und wahrscheinlich würde das ein Gericht nur bedingt interessieren, aber wenn du in der Stadt unterwegs warst und nicht gerade eine dunkle Ecke erwischt hast, dann solltest du ohne Licht ungefähr genau so gut sichbar gewesen sein wie ohne Licht. Wenn man denn in die Richtung sieht...


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 Betreff des Beitrags:
BeitragVerfasst: Di 6. Feb 2007, 15:04 
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Registriert: Fr 31. Mär 2006, 17:23
Beiträge: 1380
Zitat:
(...)denn der Autofahrer hat eindeutig gegen § 9 StVO verstoßen.


Hier ein Auszug, damit man nicht unbedingt noch suchen muss:

Zitat:
§9 Abbiegen, Wenden und Rückwärtsfahren

(1) Wer abbiegen will, muß dies rechtzeitig und deutlich ankündigen; dabei sind die Fahrtrichtungsanzeiger zu benutzen. Wer nach rechts abbiegen will, hat sein Fahrzeug möglichst weit rechts, wer nach links abbiegen will, bis zur Mitte, auf Fahrbahnen für eine Richtung möglichst weit links einzuordnen, und zwar rechtzeitig. Wer nach links abbiegen will, darf sich auf längs verlegten Schienen nur einordnen, wenn er kein Schienenfahrzeug behindert. Vor dem Einordnen und nochmals vor dem Abbiegen ist auf den nachfolgenden Verkehr zu achten; vor dem Abbiegen ist es dann nicht nötig, wenn eine Gefährdung des nachfolgenden Verkehrs ausgeschlossen ist.

(2) Radfahrer, die auf der Fahrbahn abbiegen wollen, müssen an der rechten Seite der in gleicher Richtung abbiegenden Fahrzeuge bleiben, wenn dort ausreichender Raum vorhanden ist. Radfahrer, die nach links abbiegen wollen, brauchen sich nicht einzuordnen. Sie können die Fahrbahn hinter der Kreuzung oder Einmündung vom rechten Fahrbahnrand aus überqueren. Dabei müssen sie absteigen, wenn es die Verkehrslage erfordert. Sind Radverkehrsführungen vorhanden, so haben Radfahrer diesen zu folgen.

(3) Wer abbiegen will, muß entgegenkommende Fahrzeuge durchfahren lassen, Schienenfahrzeuge, Fahrräder mit Hilfsmotor und Radfahrer auch dann, wenn sie auf oder neben der Fahrbahn in der gleichen Richtung fahren. Dies gilt auch gegenüber Linienomnibussen und sonstigen Fahrzeugen, die gekennzeichnete Sonderfahrstreifen benutzen. Auf Fußgänger muß er besondere Rücksicht nehmen; wenn nötig muß er warten.

(4) Wer nach links abbiegen will, muß entgegenkommende Fahrzeuge, die ihrerseits nach rechts abbiegen wollen, durchfahren lassen. Führer von Fahrzeugen, die einander entgegenkommen und jeweils nach links abbiegen wollen, müssen voreinander abbiegen, es sei denn, die Verkehrslage oder die Gestaltung der Kreuzung erfordern, erst dann abzubiegen, wenn die Fahrzeuge aneinander vorbeigefahren sind.

(5) Beim Abbiegen in ein Grundstück, beim Wenden und beim Rückwärtsfahren muß sich der Fahrzeugführer darüber hinaus so verhalten, daß eine Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer ausgeschlossen ist; erforderlichenfalls hat er sich einweisen zu lassen.


Quelle: http://www.verkehrsportal.de/stvo/stvo_09.php


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BeitragVerfasst: Di 17. Jun 2008, 16:42 
Ich habs auch noch nie anders erlebt. Fahrradkuriere fahren nienienie bei rot und auch nicht auf Bürgersteigen, oder rechts an Autosvorbei, oder gar zwischen Autos ... Fahradkurieren halten sich strikt an die STVO. Deswegen ist es auch so ungerecht, wenn sie mit Auto oder doofen Fußgängern kollidieren.


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