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BeitragVerfasst: Fr 15. Jun 2007, 15:36 
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pudel hat geschrieben:
Ja das Licht muss man dabei haben, dafuer gibt es auch einen Paragraphen.


Auch am hellichten Tag? Sicher?
Hast du mal den Paragraphen?

P.S.: Bis jetzt klingt das ja ganz gut mit dem Anwalt. Scheint jedenfalls kein A.... zu sein. Wünsche viel Erfolg! (Endlich mal wer mit Rechtsschutz, der sich nen Anwalt leisten kann :-))


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BeitragVerfasst: Fr 15. Jun 2007, 15:52 
klar doch immer gleich zur Hand ;)

StVZO
§67
(11) Für Rennräder, deren Gewicht nicht mehr als 11 kg beträgt, gilt abweichend folgendes:

1.der Scheinwerfer und die vorgeschriebene Schlußleuchte brauchen nicht fest am Fahrrad angebracht zu sein; sie sind jedoch mitzuführen und unter den in § 17 Abs. 1 der Straßenverkehrs-Ordnung beschriebenen Verhältnissen vorschriftsmäßig am Fahrrad anzubringen und zu benutzen;


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BeitragVerfasst: Fr 15. Jun 2007, 15:58 
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Hirni hat geschrieben:
pudel hat geschrieben:
Ja das Licht muss man dabei haben, dafuer gibt es auch einen Paragraphen.


Auch am hellichten Tag? Sicher?
Hast du mal den Paragraphen?


§67 StVZo
Ich habe da aber nichts über Tag oder Nacht gesehen. Gilt wohl also immer. Ick zitier ma eben:
"2. der Scheinwerfer und die vorgeschriebene Schlußleuchte brauchen nicht fest am
Fahrrad angebracht zu sein; sie sind jedoch mitzuführen und unter den in § 17 Abs.
1 Straßenverkehrs-Ordnung beschriebenen Verhältnissen vorschriftsmäßig am Fahrrad
anzubringen und zu benutzen"

Und auch das gilt nur für "Rennräder unter 11 kg"

Und für alle Alleycat Freunde:
"Rennräder sind für die Dauer der Teilnahme an Rennen von den Vorschriften der
Absätze 1 bis 11 befreit." :lol:


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BeitragVerfasst: Fr 15. Jun 2007, 15:59 
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Ups....war ick zu langsam


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BeitragVerfasst: Fr 15. Jun 2007, 17:40 
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Ok, ganz korrekt müsste man es dann echt immer dabei haben. Find ich aber bisschen arg lächerlich, tagsüber überhaupt danach zu fragen, geschweige denn darüber hinausgehend irgendwelche Veranstaltungen..^^

Naja: Oh Mann.


P.S.: Steht auch irgendwo was es kostet das Licht tagsüber nicht "mitzuführen"? (OMG. Was ein Tatbestand. Da könnte ja jeder... tagsüber ohne Licht aus dem Haus gehen.. z.B..)

Wenn nämlich nicht...... wärs glaub ich auch egal.. vermutlich steht das aber tatsächlich irgendwo? Wer findets? ;)


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BeitragVerfasst: Fr 15. Jun 2007, 18:55 
Steht im Bußgeldkatalog, laecherlich aber wahr...

Rennrad bis 11 kg ohne erforderliches Licht: 10 Euro


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BeitragVerfasst: So 17. Jun 2007, 09:22 
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ausgenommen während eines rennens - also ist man immer beim einzelzeitfahren :)

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BeitragVerfasst: So 17. Jun 2007, 11:13 
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Weia, ich habe mal begonnen einen Wiki Artikel anzulegen in dem ich die passenden Paragraphen aus StVZO, StVO und aus dem amtlichen Bußgeldkatalog aufliste und mit den Links auf die amtlichen Seiten versehe. Wenn da was brauchbares entstehen sollte, könnte man ggf. wenn gewünscht den Artikel in das "echte" Wiki umziehen.

Das Ding ist noch mit ganz heisser Nadel gestrickt, es ist bei Weitem noch nicht alles drin, es ist lediglich mal ein Anfang. Vielleicht schaffen wir es dort ein bisschen mehr Rechtssicherheit zu schaffen und ggf. dem einzelnen Kurier ein bisschen mehr gefühlte Sicherheit an die Hand zu geben wann er wirklich richtig behandelt wird und wann er Widerspruch gegen Verwarnung/Bußgelder einlegen sollte.

Den enstehenden Artikel findet man hier.

(Ich hoffe den kann jeder sehen - bin mir nicht ganz sicher. Im Zweifel: Mitarbeit erwünscht)

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BeitragVerfasst: So 17. Jun 2007, 12:44 
@Rhaen:

Daß Du im fw hilfst, finde ich super.
Der Artikel von Dir ist ja auch schon mal gelungen und Du kannst ihn gerne dann einfach als echten Artikel verwenden und da dann weiter verbessern.

Das Wiki ist noch recht klein, so daß man es nicht so genau nehmen muß wie in der hiesigen Wikipedia.

Markus


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BeitragVerfasst: Fr 22. Jun 2007, 15:53 
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hm mir fiel die tage ein, dass ich von mehreren fällen gehört hab, bei denen autofahrern der führerschein nicht eingezogen wurde (wg owis), weil sie autokuriere waren und ihr einkommen von dem führerschein abhängig war (besonderer härtefall).

demnach würde es sich bei einem fahrrad eines fahrradkuriers auch um einen besondren härtefall handeln...

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BeitragVerfasst: Fr 22. Jun 2007, 16:11 
Naja mal ganz doof gedacht würdens abba das auto kassieren wenn es nich der "Stvo" entsprechen würde. Deswegen denk ich mal werder die Grünen männer das net beachten. Und nen Führerschein fürs Fahrrad gibbet ja net den se einziehen könnten.


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BeitragVerfasst: Fr 22. Jun 2007, 18:27 
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hm es wär aber auf jeden fall n ansatzpunkt zur diskussion, wenn man dann verspricht, das rad bis zum nächsten einsatz tauglich zu machen...


und die kassiern doch auch kein auto ein, weils bremslicht kaputt ist...

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BeitragVerfasst: Fr 22. Jun 2007, 21:08 
Joar da hasst du natürlich Recht. Was du geschrieben hasst wg. Rücklicht, is mir ers später aufegegangen :roll: das man beim Auto Beanstandungen beheben muss und dann des Auto bis zum bestimmten Termin vorzeigen muss. Is glaub ehr seltener, dass die n Auto komplett stilllegen.
Deswegen ich find das mim einkassieren vom Fahrrad auch n bissl extrem.


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BeitragVerfasst: Sa 4. Aug 2007, 14:17 
Aaalso ich wollte euch ja auf dem Laufenden halten. Leider gibt es bisher nur zu berichten, dass die Anklageschrift bisher ausgeblieben ist. Scheint ein wenig so als ob die das unter den Teppich kehren wollten, weil ohne Anklage, kein Widerspruch und damit auch keine Verhandlung. Tja, man kann nur warten.


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BeitragVerfasst: Do 24. Jan 2008, 15:37 
hab mal ein wenig im forum herumgestöbert und bin auf diesen älteren thread gestoßen.
wie ich finde sehr aufschlußreich und da es ja ein fallbeispiel wäre:

Wie isses denn ausgegangen???


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BeitragVerfasst: Do 24. Jan 2008, 18:25 
Zitat:
Fast platzen vor Wut. 105 € FÜR WEN HALTEN SICH DIESE PISSER??????


das ist das aktuellste bei Pudel ^^


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BeitragVerfasst: Do 24. Jan 2008, 21:07 
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Hi leute
Also ich arbeite im Rad-geschäft und du brauchst zwei von einander unabhängige bremsen dazu gehört auch die fixie variante du musst halt auf zwei verschiedene arten dein rad langsamer bekommen nicht einmal zum blockieren dewegen können sie dir nicht ans bein pissen
du kannst ihn ja auch beweisen das du mit fixie bremsen kannst und dann sollen sie dir beweisen das es keine bremse ist

ich kann dir nur noch denn tip geben frage nach warum sie dir das rad weggenommen haben denn wenn sie sagen wegen fixie lass es dir schriftlich geben und wenn sie dann ein bußgeld wegen fehlender lichtanlage aufbrummen ist das ein verfahrensfehler und dann muss du garnichts zahlen mit der nummer komme ich zu 90% immer durch denn tip hat mir ein kumpel gegeben der polizist ist

nagut dann viel erfolg


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BeitragVerfasst: Do 12. Jun 2008, 11:27 
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hehe , das wollt ich auch schreiben ,. aaaaalso?


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