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 Betreff des Beitrags: Kleinunternehmerregelung
BeitragVerfasst: Sa 10. Nov 2007, 19:59 
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Registriert: Mo 22. Okt 2007, 16:42
Beiträge: 24
Wohnort: Nürnberg
Hier mal ein paar Fragen von einem absoluten Gewerbe-Neuling.

Es gibt zwar schon ein paar mehr oder weniger zutreffende Themen, doch die sind allesamt schon recht alt...

...und da ich immer noch ein paar Fragen bzw. zu berichtigende Feststellungen/Vermutungen habe:

- über 17500€ Umsatz gilt die Kleinunternehmerregelung (im Folgenden mal einfach KR) nicht, d.h. man muss Umsatzsteuer zahlen; also Ust. der Ausgaben und Einnahmen aufrechnen, und bei Gewinn Ust. an das Finanzamt zahlen bzw. bei Verlust Ust. vom FA zurückerstattet bekommen? Heist das also, dass man eine Ust. Vorauszahlung leisten muss, eben auch wenn man noch keine Umsätze getätigt hat? Will das FA also bei für 2008 geschätzten sagen wir mal 19000€ Umsatz jetzt schon 3610€ Ust. als Vorauszahlung sehen?
- unter 17500€ gilt die KR, also muss man keine Ust. zahlen, kann aber auch eben nichts "absetzen". Irgendwie doof, da ich als Fahrradkurier doch einige zusätzliche Ausgaben gegenüber einem "Privat-"Radfahrer habe aber dafür die selben Preise zahlen soll...
- man "kann" sich von der KR befreien lassen, jedoch gilt dies dann für 5 Jahre (sog. Regelbesteuerung anstelle Nullbesteuerung?). Und Voraussetzungen um sich von der KR befreien zu lassen?
- will das FA i.d.R. Belege für geschätzte Umsätze sehen? Was dürfen die verlangen?

Ich sollte noch erwähnen, dass ich nicht nur Radkurier im Gewerbeschein stehen habe und somit auch andere Umsätze erwarte (EDV-Service, Software Entwicklung). Aber bin ich nicht hauptberuflich Selbstständig, in erster Linie bin ich Student (mein Prof sagt immer: "Verlasst eure Freundin, Studium ist ein Vollzeitjob!").
So grob mal meine offenen Fragen nach etlichen Stunden Recherche in diesem und anderen Foren, und diversen anderen Texten...
Also ich will jetzt keine Rechtsberatung, darf man ja eh nicht. Aber wer ein Tipps oder Berichtigungen hat oder sich sonstwie besser als ich auskennt -> schon mal danke im Voraus! :)


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BeitragVerfasst: Sa 10. Nov 2007, 20:46 
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Registriert: Fr 12. Jan 2007, 01:19
Beiträge: 2727
Du kannst zum neuen Kalenderjahr sagen, daß Du zur regulären Umsatzsteuerhandhabung optieren willst. Dann mußt Du abhängig von den erwarteten Umsätzen bzw. Umsatzsteuerlasten entweder quartalsweise oder monatlich eine Umsatzsteuer-Voranmeldung machen. D. h. Du deklarierst vereinnahmte Umsatzsteuer minus abziehbarer Vorsteuer (die von Dir an andere bezahlte Umsatzsteuer) und das Ergebnis ist dann Deine Zahllast im Rahmen der Voranmeldung. Geschätzt wird das erstmal nichts mit Ausnahme der Tatsache, daß man eine sogenannte Umsatzsteuer-Dauerfristverlängerung beantragen kann. Das Problem mit den periodischen Voranmeldungen ist nämlich daß diese nach dem jeweiligen Zeitraum (Quartal bzw. Monat) am 10. des Folgemonats beim Finanzamt sein müssen. Wem das zu knapp ist der hat die Möglichkeit, einen einmonatigen Aufschub im Rahmen der "Dauerfristverlängerung" zu beantragen. Diese Beantragung erfolgt jährlich neu und gilt dann für das komplette Jahr. Als Gegenleistung muß man allerdings dann eine Umsatzsteuer-Sondervorauszahlung in Höhe von 1/11 des Umsatzsteuervolumens vorab an das Finanzamt leisten die dann am Jahresende wieder verrechnet wird. Der 1/11-Betrag ermittelt sich im Normalfall aus den Umsätzen des Vorjahres, wenn allerdings noch keine Vorjahresdaten existieren kann dieser tatsächlich geschätzt werden (Absprache mit Finanzamt).


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BeitragVerfasst: Sa 10. Nov 2007, 20:53 
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Registriert: Mo 22. Okt 2007, 16:42
Beiträge: 24
Wohnort: Nürnberg
Danke für die schnelle Antwort dan!
1/11 hört sich schon mal nicht so tragisch an.

Dann werde ich das Finanzamt mal ein bisschen löchern, bin gespannt was die sagen bzw. wollen.


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BeitragVerfasst: So 11. Nov 2007, 09:26 
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Registriert: Fr 12. Jan 2007, 01:19
Beiträge: 2727
Ja, frag' Dich da einfach zum zuständigen Sachbearbeiter durch. Normalerweise sind die recht auskunftsfreudig, schließlich sind sie ja an zahlenden Kunden interessiert...

Vermutlich wirst Du dann erstmal einen Fragebogen zugeschickt bekommen wo Du Deine bisherigen und erwarteteten Umsätze eintragen sollst. Das nehmen die dann als Grundlage dafür, ob Du vierteljährlich oder monatlich voranmelden mußt.

Um die 1/11-Vorauszahlung kommst Du herum wenn Du die Dauerfristverlängerung eben nicht beantragst. Du mußt dann halt nur sehr zeitnah nach Monats- bzw. Quartalsende die Umsatzsteuer voranmelden und überweisen. Mit der Dauerfristverlängerung hast Du 1 Monat länger Zeit...


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