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 Betreff des Beitrags: Radeln auf dem Gehweg
BeitragVerfasst: Fr 26. Mai 2006, 22:10 
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Hallo zusammen,

hier in Siegen/NRW herrscht zurzeit ein totales Chaos wegen der vielen Baustellen.
Wenn ich morgens in der Früh zur Volksbank düse, komme ich über "Koch's Ecke, die im Moment total verbaut ist wegen der Straßenarbeiten. Da ziehe ich mein Urban S 300 immer 50 Meter vor der Bank auf den dort breiten Gehweg, um dann um die Ecke zur Poststelle der Bank zu radeln.

Bis neulich:
PLötzlich ertönt ein Lautsprecher aus einem vorbeifahrenden Streifenwagen: "Dies ist ein Fußgängerweg und kein Radweg!" Die Leute waren derart erschrocken, dass sie einen Satz in die Lugt machten und sagen, was denn nun los sei. Auf mich waren sie nichtmal sauer, denn viele wissen, dass wir einfach voran kommen und pünktlich sein müssen.

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Augen zu - und durch ...


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BeitragVerfasst: Fr 26. Mai 2006, 22:18 
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Beiträge: 1380
Tja, rein rechtlich darfst du dann auf der Straße fahren, wenn der Radweg unbefahrbar ist oder du kannst das Fahrrad schieben auf dem Fußgaengerweg, weil es halt ein Fußgaengerweg ist.

Ich finde das auch manchmal kras, da wir meist viel besser fahren und auch vorsichtiger als manch Fußgaenger laufen, die dann miteinander kollidieren... :?
Naja, man geht bei Gesetzen immer von der Allgemeinheit aus und wir sind Profis und muessen halt dran glauben...


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BeitragVerfasst: Mo 29. Mai 2006, 12:11 
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Radeln auf dem Radweg...
jaja, is so ne sache...zumeist sehr ärgerlichwenn man mit übereifrigen grünen männchen und weibchen zu tun hat. bin wie immer in meine straße eingebogen, um nachhause zu fahren. als ich abstieg hörte ich die grünen rufen, bitte bleiben sie stehen. (wohlgemerkt ich war am absteigen, wo ich eh nach meinem schlüssel in der tasche rumkrame) wie dem auch sei immer erstmal die selbstbelastende frage gestelt, "wissen sie was sie gerade falsch gemacht haben?" natürlich keine ahnung von nix gehabt. da krefeld allerdings so beschissen mit radwegen und fussgängerzonen bepflastert ist, fahr ich auch mal in der FZ, wo ich mitm rad durch darf (schilder erlauben das dort FZ-Zeichen und Radweg-zeichen). dies im hinterkopf gehabt, habe ich verneint. dann haben die mich auf die olle FZ angesprochen und dass ich da mit rad durch sei. habe den dann erklären müssen dass da ein radweg beschildert ist und man dort fahren darf. aber erstmal DENEN klarmachen. das beamtenhirn braucht halt länger... ;)

weil sie mir das nicht ahängen konnten, haben sie dann noch gesagt, ich sei aufm gehweg in die falsche straßenrichtung unterwegs. die straße bei mir vor der tür is ne einbahnstraße. klar dass ich da nicht auf der straße unterwegs bin. und ausserdem die erzieherische frage, was ist wenn da mal einer aus der tür tritt ? "jaja", gesagt. und dann wollte der feine pinkel noch 15 euro... aber nicht etwa in bar... gleich ec-karte.

meine frage ist nun, seit wann gilt eine Richtungsbeschränkung für GEHWEGE ? bin ich doof oder heisst das, dass ich auch auf dem Gehweg fahren darf, solange ich die richtige richtung benutze ? habe mich schon diesbezüglich versucht schlau zu machen, aber bislang nix gefunden. dadurch dass es kurz vor weihnachten war habe ich die gefragt, ob die bullen ein weihnachtsgeschenk für den polizeipräsidenten brauchen. ich finde dies mehr als abzocke. nur leider ist man bei den immer in der unterzahl und kann eh nix ausrichten. die sache ist sicher auch "verjährt", und das bussgeld entrichtet. von daher is da im nachhinein nix mehr zu machen.

wenn ich allerdings ne regelung finde wo explizit für radler auf gewegen und dann einbahnstraße eine vereinbarung getroffen wurde, wäre ich wenigstens sicher dass das rechtens war... und beim nächsten mal knall ich denne das dann an den latz. zusammen mit meinen besten wünschen...


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BeitragVerfasst: Mo 29. Mai 2006, 12:28 
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kore hat geschrieben:
wenn ich allerdings ne regelung finde wo explizit für radler auf gewegen und dann einbahnstraße eine vereinbarung getroffen wurde, wäre ich wenigstens sicher dass das rechtens war... und beim nächsten mal knall ich denne das dann an den latz. zusammen mit meinen besten wünschen...


also das "Bussgeld" (eigentlich Verwarnungsgeld) dürfte schon ok gewesen sein für Fahren auf dem Gehweg.
Der Zusatz in falscher Richtung ist Blödsinn da der genau den von Dir logisch konstruierten Gedankenweg produziert, der natürlich auch abstrus ist.

Wahrscheinlich hast Du Dir die Verwarnung in seinen Augen verdient, weil Du ihn auf seinen Fehler wegen FZ angesprochen hast, statt schuldbewusst zu nicken mit einem Blick "Ich werde das nie wieder machen - alles wird besser - Ehrenwort!" :-)

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 Betreff des Beitrags: Fahren auf dem Gehweg
BeitragVerfasst: Di 7. Nov 2006, 21:15 
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Registriert: Mi 11. Okt 2006, 19:10
Beiträge: 12
Also:
Thema ist ja schon älter. Aber hier trotzdem mal die rechtliche Grundlage. Wie man sich im Straßenverkehr zu verhalten hat ist in der StVO = Straßenverkehrsordnung geregelt.
Der entscheidende § ist:

§ 2 Straßenbenutzung durch Fahrzeuge
Abs. 5 Kinder bis zum vollendeten 8. Lebensjahr müssen, ältere Kinder bis zum vollendeten 10. Lebensjahr dürfen mit Fahrrädern Gehwege benutzen. Auf Füßgänger ist besonders Rücksicht zu nehmen. Beim Überqueren einer Fahrbahn müssen die Kinder absteigen.

Das heisst im Umkehrschluss, dass jeder ab seinem 10. Geburtstag NICHT MEHR auf dem Gehweg mit dem Fahrad fahren DARF.
Bußgeld in Höhe von 15.- kommt mir ein bißchen viel vor, wenn dabei niemand behindert oder gefähredet wurde, denn das kommt als "noch böser als nur auf dem Gehweg gefahren" extra. Mein Bußgeldkatalog ist aber auch nicht auf dem neuesten Stand, würde aber denken 10.- ...

Bußgelder würde ich NIE sofort bezahlen. Muss man auch nicht. Immer schön freundlich darum bitten, dass das mit der Post kommt. Ärgert die Bullen, denn dann haben sie Schreibkram zu erledigen. Außerdem müssen Sie dann die Rechtsgrundlage angeben. Der Bulle der dich auf der Straße anhält ist in der Regel ratlos, wenn er mal erzählen soll, WO GENAU steht dass man dies oder jenes garnicht machen darf. Dann kann man sich evtl. noch überlegen, ob man statt zu überweisen nicht WIDERSPRUCH dagegen einlegt. (Das ist aber ein anderes Thema.)

Macht sich auch immer gut, gleich die Dienstnummer geben zu lassen. Das machen die meisten Cops nicht gerne. Allerdings: Wer sich die Dienstnummer geben läßt, muß sich auch ausweisen.

Ich kann nochmal nachschauen, wann es KEINE Pflicht gibt, einen Radweg zu benutzen. Es gibt dazu eine recht eindeutige Praxis in der Rechtsprechung der Gerichte.
Wenns wen interessiert. Habe mir das neulich schonmal angeschaut, habe aber die Details nicht mehr im Kopf.
Andere verkehrsrechtliche Fragen? Her damit, braucht aber eine Weile.


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BeitragVerfasst: Di 7. Nov 2006, 21:32 
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Beiträge: 274
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also soeweit ich weiss muss ich nicht aufm radweg fahrne wenn dieser nicht geräumt ist. und zur räumung gehört für mich auch das nasse laub entfernen.

wenn der radweg zu eng ist, bin ich ebenfalls auf der straße zu sehen. denke dass das auch so im rahmenprogramm für radfahrer vorgesehen ist ;)


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BeitragVerfasst: Di 7. Nov 2006, 21:37 
Obacht!
Fahren in der Fußgängerzone kostet z.B. 10 Euro, sich denn ganzen Schrott nach Hause schicken lassen dann noch einmal 23 Euro an Gebühren zusätzlich. Zumindest in Wuppertal. Die Spinner von der Heimatschutzbehörde scheissen dich einfach zu mit Gebühren...


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BeitragVerfasst: Di 7. Nov 2006, 21:40 
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Beiträge: 1380
Ein Radweg ist immer benutzungspflichtig, wenn er durch die erforderlichen Schilder gekennzeichnet ist.
Nur ein nichtbefahrbarer Radweg muss nicht benutzt werden.
Laub gehoert nicht dazu.

Allerdings gehört Schnee dazu, wenn die Straße geräumt ist oder wenn der Radweg aufgrund seiner Bauweise nicht befahrbar ist.


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BeitragVerfasst: Di 7. Nov 2006, 23:22 
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Wohnort: Claudia Colonia Ara Agrippinesium (Köln)
Auch wenn ein Radweg mit dem bekannten blauen Schild gekennzeichnet ist, unterliegt er KEINER Benutzungspflicht wenn, er nicht mindestens 1,5 m breit ist oder er dir persönlich zu gefährlich ist.
Zu gefährlich z.B. mit Laub zu, glitschig bei regenwetter( diese fiesen roten Pflastersteine) oder wenn Cafe´s ihre Tische und Stühle im Sommer an den Radweg stellen.

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BeitragVerfasst: Di 7. Nov 2006, 23:38 
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Beiträge: 1380
Ja, gut, das habe ich vergessen.

Bei Pflastersteinen und Laub waere ich mir aber nicht so sicher.
Dann heißt es eher: Langsam fahren!
(offiziell natuerlich)

Ob die Behoerden da aber so streng sind, ist eine andere Sache, ich denke, jeder wuerde es durchgehen lassen.


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 Betreff des Beitrags: Re: Fahren auf dem Gehweg
BeitragVerfasst: Di 7. Nov 2006, 23:46 
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bart kleinen hat geschrieben:
Bußgelder würde ich NIE sofort bezahlen. Muss man auch nicht. Immer schön freundlich darum bitten, dass das mit der Post kommt. Ärgert die Bullen, denn dann haben sie Schreibkram zu erledigen.


nicht nur das!

woher weiß ich denn, daß der bulle das geld auch abliefert und nicht als trinkgeld stecken läßt??!! nichts kann ihn dagegen kontrollieren!! ich will nicht wissen, wieviel bußgeld in der schönen flasche wein enden oder in seinem nächsten damenbesuch, wenn er selbst grad keine weinmittrinkerin hat!!


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BeitragVerfasst: Di 7. Nov 2006, 23:50 
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und man kann im falle des angehaltenwerdens auf der straße neben radwegen einfach gegen den zustand des radweges klagen. damit, hat mir ein bulle rzählt, fällt das bußgeld auch erstmal flach und die klage wird geprüft "und ggf der radweg ausgebessert". unwahrscheinlich, wenn man ehrlich ist, aber immerhin gut um um das bußgeld rumzukommen! denn daß es einem noch nachgefordert wird, wenn die baufälligkeit nicht behördilch eingesehen wurde, davon klang bei dem bullenschnack nichts durch.


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 Betreff des Beitrags: ...so ungefähr
BeitragVerfasst: Mi 8. Nov 2006, 00:01 
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....aaaalsooooo

Erstmal: Wenn eine Geldbusse (falsches Wort, richtig wäre Ordnungswidrigkeit) sofort bezahlt wird, bekommt man eine Quittung. Also nix mit Versaufen und so.
Zahlt man nicht sofort, kommen für die briefliche Zustellung noch Schreibgebühren hinzu, es wird also teurer!

Zweitens: Gegen "unzumutbare Radwege" kann man klagen.
Grundsätzlich ist die Aufstellung eines radwegbenutzungspflichtigen Schildes ein Verwaltungsakt, gegen den man innerhalb von 2 oder 4 Wochen Beschwerde einlegen kann.
Normalerweise ist die Frist im Fall der Fälle lange abgelaufen. Daher gibt es noch die Möglichkeit Beschwerde einzulegen, sobald man von dem Verwaltungsakt persönlich betroffen ist - dies ist der Fall, wenn man das Schild missachtet hat und dafür zur Kasse gebeten wird.
Daher immer sagen: Gut, ich zahle unter Vorbehalt, bitte geben Sie mir das mir zur Last gelegte Vergehen schriftlich, ich beabsichtige gegen diesen Verwaltungsakt Beschwerde einzulegen... - Meist wird dann abgewunken.

Im Fall einer Beschwerde muss diese aber begründet sein, wenn man die Unzumutbarkeit des Radweges nur zum betreffenden Zeitpunkt bemängelt, dann bitte Fotos machen, die das unterstützen.

Wenn man die Ausschilderung als Fahrradweg anfechten möchte, wird das komplizierter, denn man muss der Gemeinde nachweisen, dass sie sich nicht an die technischen Richtlinien zur Ausweisung eines Radweges gehalten hat und auch keine Ausnahme zu der technischen Richtlinie vorliegt...

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BeitragVerfasst: Mi 8. Nov 2006, 00:17 
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Ach, so schwer ist das nicht.

Bei uns gibt es Radschutzstreifen, die falsch markiert sind, dann gibt es Radwege unter 1.5m breite, die trotzdem mit dem Radwegschild markiert sind (das geht naemlich nicht) und einige wurden schon erfolgreich durch Beschwerden entfernt


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BeitragVerfasst: Mi 8. Nov 2006, 00:57 
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Was wenn der fahrradweg an manchen stellen schmal ist ?
unguenstigerweise genau da wo du angehalten wirst ?
wann muss man wieder drauf ? (Slalom fahren ?)
In der Theorie: Stellt euch nur mal vor alle 200m kommt ne strasse raus und jeder 2. fahrradweg ist um die 80cm und dann wieder 2m :D und ueberall stehen die blauen schilder

PS: ich muss mal ein maBband mitnehmen und meine am meisten gehassten fahrradwege messen...
Auf der Lindwurmstrasse bei der sendlinger kirche richtung bergab da kommen immer autos rechts rausgeschossen und der fahradweg hat die schilder...


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BeitragVerfasst: Mi 8. Nov 2006, 01:23 
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kuckt euch mal diesen hamburger witz an. rot sind die radwege. was macht man an den gelben kreisen? da muß man offiziell doch auf die sdtraße wechseln? aber zwiscehn den grünen parplatzbegrenzern und den vorgärten ist ein meter platz, also zwei 50er gehwegplatten breit, und zur straße stehen autos. für 20m müßte man also auf die straße, weil der radweg stumpf aufhört, um dann wieder auf den nutzungspflichtigen!!! weil ausgeschilderten!!! radweg zu wechseln, auf ihm die straße zu überqueren, auf die man dann wieder draufmuß, weil im nächsten gelben kreis der radweg wieder stumpf aufhört. das ist doch der hammer, oder?
<a href="http://farm1.static.flickr.com/148/393942899_c1c884335a_o.jpg"><img src="http://farm1.static.flickr.com/148/393942899_a3614e95ec.jpg" border="0"></a>
an hamburger: ihr erkennt sicherlich die krugkoppelbrücke..?


Zuletzt geändert von kiwi_kirsch am Mo 6. Okt 2008, 01:01, insgesamt 5-mal geändert.

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BeitragVerfasst: Mi 8. Nov 2006, 08:28 
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...solche ähnlichen Stellen gibts in München auch, z.B. vor dem Nationalmuseum - wegen der Optik....

@power: das ist richtig, ein Bestandteil der Richtlinie ist innerorts eine Breite von 1,50m, allerdings lässt die Richtlinue auch Ausnahmen zu, wenn diese durch Bauart und Verkehrsfluss erforderlich sind - und genau diese Ausnahmesituation zu negieren ist nicht immer ganz leicht.

Die blauen Schilder, die am ehesten wegzubekommen sind, sind die aus den 70er und 80er Jahren, die aufgestellt wurden als die Ausweisung als Radweg noch keine Benutzungspflicht verband. Damals wurde alles, was ein radweg sein könnte auch so ausgeschildert...

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BeitragVerfasst: Mi 8. Nov 2006, 16:40 
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Kiwi, sowas aehnliches gibt es bei uns auch, aber das Problem bei uns ist, dass die Autos, die von den Seitenstraßen kommen so gut wie IMMER auf den Radweg mit ziemlich viel Geschwindigkeit fahren und da Haeuser an den Ecken sind, sie NIEMAND auf dem Radweg kommen sehen koennen.
Der Radweg ist zudem noch der Hammer, weil man alle 10m Bordstein runter, Bordstein rauf fahren muesste.


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BeitragVerfasst: Do 9. Nov 2006, 14:05 
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Also ich bin mir jetzt immernoch nicht ganz sicher

wenn ich also auf der strasse fahre und die polizei haelt mich an und meint ich soll auf den radweg weil der das blaue schild hat.

Wie muss es um den radweg stehen das ich NICHT auf ihm fahren muss

und wie muss ich es denen erklaeren ?


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BeitragVerfasst: Do 9. Nov 2006, 14:12 
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er muß anderthalb meter breit sein und gut gepflastert und beschildert, damit du ihn benutzen mußt. 1,50 und gutes pflaster sind voraussetzung, "bis auf ausnahmefälle, die aber bald repariert werden" (denkste, seit 8jahren nix), die dann auch mit einem schild versehen sind. in hamburg wurde einfach jeder radpfad beschildert und somit fahrverpflichtet. schild=pflicht. den bullen was erzählen kann man nur dann, wenn der radpfad unter aller sau ist. im radwegebenutzgesetz steht ja, gute radwege sind ausgeschildert und benutzungspflichtig, schlechte nur in ausnahmefällen. "ausnahmefälle" ist die wundervolle hintertürformulierung, die es der baubehörde ermöglicht, JEDEN verfluchten radpfad der benutzungspflicht zu unterlegen.


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BeitragVerfasst: Do 9. Nov 2006, 14:17 
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Wenn er schmaler als 1,5m ist
Wenn er unbefahrbar ist, da:
-Schnee, tiefe Wasserlachen auf ihm liegen
-Schlaglöcher drine sind, die zu einer wahrscheinlichen Beschaedigung des Rad fuehren koennten bzw. die Fahrsicherheit beeintraechtigen
-Wenn dauernd Fußgaenger drauflaufen, denn dann ist die Sicherheit nicht mehr gewaehrleistet, was nicht deine Schuld ist.

Das wuerde ich jetzt so zusammenfassen.
Habe ich noch etwas vergessen?

Ueber den letzten Punkt koennte man sich streiten, aber dneke, das wird jeder (Ausnahmen bestaetigen die Regel ;-) ) Polizist akzeptieren


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BeitragVerfasst: Do 9. Nov 2006, 14:19 
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lol, Kiwi, wir haben gleichzeitig gepostet :lol:


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BeitragVerfasst: Do 9. Nov 2006, 14:21 
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warum surfen wir eigentlich grad alle gelichzeitig?
warum fährt keiner?

looooooooool


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BeitragVerfasst: Do 9. Nov 2006, 14:26 
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Ich fahre gleich, aber erst in einer halben Stunde.
Mir ist aber auch aufgefallen, dass gerade jetzt einige posten :lol:
Sowas ist wirklich selten.
Ich glaube, das zweite oder dritte Mal, wo ich so etwas hier erlebe.


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BeitragVerfasst: Do 9. Nov 2006, 14:35 
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hehe ich bin ja auch angesichts meiner neuen stundenschnitte zum erst-um-drei-losfahrer geworden :) momentan ist geldverdienen hier richtig luxuriös.. hoffe, es bleibt über den winter so, daß man anschlüsse als schiene fahren kann und nie freistehen muß, denn naßgeschwitzt im winter draußen den puls beim langsam wieder runtergehen zu beobachten ist das ja der horror.. hab nie so gefroren wie freistehend im winter..


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