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BeitragVerfasst: Mi 14. Okt 2009, 18:44 
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geil. die gastherme bei meiner süßen zündet seit paar tagen mal wieder nicht. einmal repariert wurde die schon. diesmal scheint aber das gas an sich zu klemmen, egal wieviele manuelle zündversuche man unternimmt, der gaszähler rüphrt sich dabei kein stück.

nun hat sie heut bei der verwaltung angerufen und schrieb mir eben, daß die meinen, 80€ müsse sie selbst zahlen.

buahahahahaha. nee nee, jungs. iss nich.

hab zuerst gegoogelt, weil mir das komisch vorkam, und bin u.a. im BGB §§535ff gelandet. hihihi. ich freu mich auf die briefe, die ich vll bald schreiben kann. sowas macht mir immer so n spaß. kicher. das buch hab ich hier ja sogar liegen. :)))


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BeitragVerfasst: Mi 14. Okt 2009, 19:15 
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Bin kein Experte aber schaut mal im Mietvertrag nach. Eventuell beruft sich der Vermieter oder dessen Beauftragter auf eine Klausel von wegen bis zur Summe X hat der Mieter Instandhaltungsmaßnahmen und Reparaturen selbst zu tragen. Ob das zulässig ist, sei mal dahin gestellt...

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NaturRad


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BeitragVerfasst: Mi 14. Okt 2009, 19:23 
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das scheint google results zufolge in vielen mietverträgen drinzustehen. aber ob es in ihrem steht, ist völlig schnuppe, denn es ist nicht rechtens. ganz einfach. :) mein nachbar ist auf der bucerius law school und doktort dort gerade. den frag ich, wenn meine briefe nicht helfen, aber ich bin da ganz optmistisch, da das BGB neben mir liegt und der passende paragraph sogar schonmal gelb von mir angemalt worden ist, als ich beim durchlesen des damals gekauften buches etwa bis zur hälfte kam. hihihi.


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BeitragVerfasst: Mi 14. Okt 2009, 20:04 
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kiwi_kirsch hat geschrieben:
als ich beim durchlesen des damals gekauften buches etwa bis zur hälfte kam.


Nabend...

abgesehen davon dass ich denke dass du recht hast -
du hast echt FREIWILLIG das bgb gelesen?? mit konkretem anlass??? oder gar einfach so ????

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BeitragVerfasst: Mi 14. Okt 2009, 20:11 
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Kiwi liest bestimmt auch Telefonbücher...

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BeitragVerfasst: Mi 14. Okt 2009, 20:17 
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"eine Klausel von wegen bis zur Summe X hat der Mieter Instandhaltungsmaßnahmen und Reparaturen selbst zu tragen" das steht bei mir auch drin.gib mal bescheid kiwi,was raus gekommen ist.ansonsten wäre ja der mieterverein noch da


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BeitragVerfasst: Mi 14. Okt 2009, 20:24 
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HA GEILES THEMA!
Ich bin verwalter von 1200 wohnungen in kiel für die ... (namen nenn ich mal nicht)!
der mieter mus bis 80 € selber zahlen wenn ihm z.B. der duschkopf runter fällt oder sonst etwas und da kommt man auch nicht drum rum!
Heizung ist aber immer eigentümer- bestand und hat zu funktionieren!
also nichts an knete zücken!
wenn du noch hilfe brauchst schicke ich den mal ein brief mit unserm logo!

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BeitragVerfasst: Mi 14. Okt 2009, 23:09 
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na, außer die Wohnung wird Heizungslos vermietet :D


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BeitragVerfasst: Do 15. Okt 2009, 09:58 
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ja, ich habe das bgb halb durchgelesen - freiwillig.. aber noch keine telefonbücher!

gekauft, als ich mit irgendner versicherung oder so mal probleme hatte. mithilfe meiner radsport-einzelhandelsaubildung, in der ich das erste mal mit dem bgb zu tun hatte, ist dieses meine erfolgsbilanz:

2002: HUK Coburg wollte nur noch 300€ zahlen statt 800€. zahlten nach meinen briefen 800€.
2003: Bertelsmann club wollte uns jedes quartal ein buch kaufen müssend haben. hab ihnen §305BGB vorgelesen und habe ihnen lagerkosten geltend machen wollen, bis sie ihr buch wieder abholen. "Andernfalls innerhalb von 30 Tagen ab Wareneingang am xx.xx.xx diesbezüglich nichts von Ihnen zu hören, verstehe ich als unter Geschäftsleuten übliche stillschweigende Zustimmung darüber, daß Sie an der Ware kein Interesse mehr haben und sie ohne Weiteres in mein Eigentum übergeht. Hierzu äußern Sie sich in Ihrem eigenen Interesse rechtzeitig."
die haben uns nie wieder irgendwas geschickt.
2005: berufsgenossenschaft für fahrzeughaltungen glaubte, ich führe einen 7,5tonner, hätte angestellte und gewerbszweige und ich müsse zahlen. die arme dame glaubt jetzt an einiges anderes bestimmt auch nicht mehr. hihihihihihi

[edit]und telekom: 100€ als entschuldigung bekommen, und gez: freundin von mit hat mit meiner hilfe 471€ erstattet bekommen, die die gez nicht rausrücken wollte.[/edit]
.....


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BeitragVerfasst: Do 15. Okt 2009, 10:55 
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kiwi_kirsch hat geschrieben:
ja, ich habe das bgb halb durchgelesen - freiwillig.. aber noch keine telefonbücher!



sicher??

kiwi_kirsch in 'Das Buch-Spiel' hat geschrieben:
telefonbuch hamburg band 1 a-k 2005/2006, seite 84, fünfter eintrag hat geschrieben:
kathrin walter dr. vogt-wells 20 58 44 33


ich wünsch mir seite 27, den sechsten satz.


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BeitragVerfasst: Do 15. Okt 2009, 11:10 
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loooooooooool

das liegt hier halt neben dem rechner in so nem regaldings! und im buchspiel soll man doch das nächste greifbare buch nehmen! =P


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BeitragVerfasst: Fr 16. Okt 2009, 23:58 
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speedmk hat geschrieben:
"eine Klausel von wegen bis zur Summe X hat der Mieter Instandhaltungsmaßnahmen und Reparaturen selbst zu tragen" das steht bei mir auch drin.gib mal bescheid kiwi,was raus gekommen ist.

also, ich werde die paragraphen §535 und §536 benutzen. die sagen alles, was ich brauche. notfalls frag ich meinen nachbnarn. montag früh kommen die handwerker, meine süße "wurde telefonisch nicht erreicht" - auf ihrem handy ist NICHTS an verpaßten anrufen. die sekretöse der dieser etwas betrügerisch anmutenden hausverwaltung hat also nicht mal die handynummer richtig mitschreiben können. mal sehen, was ich daraus mache. ich kann mir einfach nicht vorstellen, daß es einer hausverwaltung nicht möglich sei, mieter telefonisch zu erreichen. auch das festnetz-telefon hat nichts verpaßtes gemeldet. ich gehe davon aus, daß eine kontaktaufnahme mit dem vermieter selbst schnellen erfolg gebracht hätte. die wohnung ist seit einer woche unbewohnbar kalt. ich tippe auf rund zehn grad, die dort herrschen. viel außenwand, thermopenfenster nur im wohn/schlafzimmer, in der küche hat man beim teekochen dunst auf der fensterscheibe, so kalt wird die. meine süße wohnt seitdem jedenfalls bei mir - heute der siebte tag unbewohnbarkeit der wohnung, die verwaltung weiß es seit mittwoch früh und nicht vor montag kommen die handwerker. dann werden es seit wissen der verwaltung fünf tage unbenutzbarkeit sein. dafür werde ich ihnen fünf dreißigstel der monatsmiete ausrechnen. leider bestand die verwaltung bei mietvertragsabschluß auf lastschrift. das werde ich allerdings mithilfe §536 (4) klären. die lastschrift werde ich kündigen und durch einen dauerauftrag ersetzen. zum thema lastschrift werde ich nochmal meinen nachbarn um schöne formulierungen fragen. soweit ich mich bisher schlauer gemacht hab, darf ein vermieter nicht auf lastschrift bestehen. er darf beim mieter nett fragen, ob jener vielleicht dazu bereit wäre. wenn nicht, dann nicht. klar, hätte sie derzeit das nicht bejaht, hätte sie die bude wohl nicht bekommen, die hätten sich den nächstdümmeren gesucht, der das bejaht. aber so im nachhinein ist da einiges im mietvertrag geradezurücken, scheint mir. hihihihih.


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BeitragVerfasst: Sa 17. Okt 2009, 07:48 
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bibber... das kenn ich... wir hatten letztes jahr von kurz vor heiligabend bis nach silvester in meinem zimmer (wohn-/schlafzimmer) keine heizung. brrrrrrrrrr

kiwi_kirsch hat geschrieben:
ja, ich habe das bgb halb durchgelesen - freiwillig.. aber noch keine telefonbücher!

gekauft, als ich mit irgendner versicherung oder so mal probleme hatte.[/edit][/color]
.....


frag weil ichs mir im studium mal reinziehen durfte inklusive der entsprechenden kommentare etc... hab dann irgendwann aufgegeben (das studium ;) )...

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BeitragVerfasst: Sa 17. Okt 2009, 10:01 
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mmh vll sollte kiwi das studium übernehmen...es scheint ihm echt spaß zu machen.... :sing:

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"Kilometerklopper unter den Radfahrern" (by Mistfink)


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BeitragVerfasst: Sa 17. Okt 2009, 10:28 
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ich habe das telephonbuch von delmenhorst gelesen!


das hab ich nicht geschrieben!! (den post meine ich, nicht das telephonbuch!!)


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BeitragVerfasst: Sa 17. Okt 2009, 10:34 
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jaja, tut mir leid. ich habe vergessen, mich einzuloggen ,mann!

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