speedmk hat geschrieben:
"eine Klausel von wegen bis zur Summe X hat der Mieter Instandhaltungsmaßnahmen und Reparaturen selbst zu tragen" das steht bei mir auch drin.gib mal bescheid kiwi,was raus gekommen ist.
also, ich werde die paragraphen
§535 und §536 benutzen. die sagen alles, was ich brauche. notfalls frag ich meinen nachbnarn. montag früh kommen die handwerker, meine süße "wurde telefonisch nicht erreicht" - auf ihrem handy ist NICHTS an verpaßten anrufen. die sekretöse der dieser etwas betrügerisch anmutenden hausverwaltung hat also nicht mal die handynummer richtig mitschreiben können. mal sehen, was ich
daraus mache. ich kann mir einfach nicht vorstellen, daß es einer hausverwaltung nicht möglich sei, mieter telefonisch zu erreichen. auch das festnetz-telefon hat nichts verpaßtes gemeldet. ich gehe davon aus, daß eine kontaktaufnahme mit dem vermieter selbst schnellen erfolg gebracht hätte. die wohnung ist seit einer woche unbewohnbar kalt. ich tippe auf rund zehn grad, die dort herrschen. viel außenwand, thermopenfenster nur im wohn/schlafzimmer, in der küche hat man beim teekochen dunst auf der fensterscheibe, so kalt wird die. meine süße wohnt seitdem jedenfalls bei mir - heute der siebte tag unbewohnbarkeit der wohnung, die verwaltung weiß es seit mittwoch früh und nicht vor montag kommen die handwerker. dann werden es seit wissen der verwaltung fünf tage unbenutzbarkeit sein. dafür werde ich ihnen fünf dreißigstel der monatsmiete ausrechnen. leider bestand die verwaltung bei mietvertragsabschluß auf lastschrift. das werde ich allerdings mithilfe §536 (4) klären. die lastschrift werde ich kündigen und durch einen dauerauftrag ersetzen. zum thema lastschrift werde ich nochmal meinen nachbarn um schöne formulierungen fragen. soweit ich mich bisher schlauer gemacht hab, darf ein vermieter nicht auf lastschrift bestehen. er darf beim mieter nett fragen, ob jener vielleicht dazu bereit wäre. wenn nicht, dann nicht. klar, hätte sie derzeit das nicht bejaht, hätte sie die bude wohl nicht bekommen, die hätten sich den nächstdümmeren gesucht, der das bejaht. aber so im nachhinein ist da einiges im mietvertrag geradezurücken, scheint mir. hihihihih.