Hier mal ein paar Fragen von einem absoluten Gewerbe-Neuling.
Es gibt zwar schon ein paar mehr oder weniger zutreffende Themen, doch die sind allesamt schon recht alt...
...und da ich immer noch ein paar Fragen bzw. zu berichtigende Feststellungen/Vermutungen habe:
- über 17500€ Umsatz gilt die Kleinunternehmerregelung (im Folgenden mal einfach KR) nicht, d.h. man muss Umsatzsteuer zahlen; also Ust. der Ausgaben und Einnahmen aufrechnen, und bei Gewinn Ust. an das Finanzamt zahlen bzw. bei Verlust Ust. vom FA zurückerstattet bekommen? Heist das also, dass man eine Ust. Vorauszahlung leisten muss, eben auch wenn man noch keine Umsätze getätigt hat? Will das FA also bei für 2008 geschätzten sagen wir mal 19000€ Umsatz jetzt schon 3610€ Ust. als Vorauszahlung sehen?
- unter 17500€ gilt die KR, also muss man keine Ust. zahlen, kann aber auch eben nichts "absetzen". Irgendwie doof, da ich als Fahrradkurier doch einige zusätzliche Ausgaben gegenüber einem "Privat-"Radfahrer habe aber dafür die selben Preise zahlen soll...
- man "kann" sich von der KR befreien lassen, jedoch gilt dies dann für 5 Jahre (sog. Regelbesteuerung anstelle Nullbesteuerung?). Und Voraussetzungen um sich von der KR befreien zu lassen?
- will das FA i.d.R. Belege für geschätzte Umsätze sehen? Was dürfen die verlangen?
Ich sollte noch erwähnen, dass ich nicht nur Radkurier im Gewerbeschein stehen habe und somit auch andere Umsätze erwarte (EDV-Service, Software Entwicklung). Aber bin ich nicht hauptberuflich Selbstständig, in erster Linie bin ich Student (mein Prof sagt immer: "Verlasst eure Freundin, Studium ist ein Vollzeitjob!").
So grob mal meine offenen Fragen nach etlichen Stunden Recherche in diesem und anderen Foren, und diversen anderen Texten...
Also ich will jetzt keine Rechtsberatung, darf man ja eh nicht. Aber wer ein Tipps oder Berichtigungen hat oder sich sonstwie besser als ich auskennt -> schon mal danke im Voraus!
