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 Betreff des Beitrags: Re: Erwischt!
BeitragVerfasst: Mi 11. Feb 2009, 19:13 
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Registriert: Di 27. Nov 2007, 17:58
Beiträge: 3374
Wohnort: herr kirsch hatte da mal ne freundin!
stell ich mir interessant vor
wenn du auf der fahrbahn in die eisen gehst
weil die fußgänger/radfahrerampel rot zeigt
und der 3otonner hinter dier
hat noch grün...

_________________
"Mist"
Bernd das Brot


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 Betreff des Beitrags: Re: Erwischt!
BeitragVerfasst: So 15. Feb 2009, 14:21 
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Registriert: Mo 7. Aug 2006, 21:57
Beiträge: 39
Es ist so!
a. die Fußgänger Ampel gilt wenn eine "Redwegfuhrt" vorhanden ist
b. wenn ein Fahrrad Symbol in der Steuscheibe der Ampel ist, gilt das auch wenn mn die Fahrbahn nutzt
=> ich habe irgendwo das Schreiben das diese Ampelregelung auch gilt, wenn man einen benutzungspflichtigen Radweg nicht nutzt, also auf der Straße fährt
Wenn Du das Schreiben benötigts => bitte PN

Wenn Du Dich daran hältst, wirst Du vom Folgeverkehr abgeschossen.


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 Betreff des Beitrags: Re: Erwischt!
BeitragVerfasst: So 15. Feb 2009, 17:06 
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Registriert: So 30. Apr 2006, 09:04
Beiträge: 60
Das ändert sich möglicherweise endlich bald. In der vor kurzem dem Bundesrat vorgelegten "Verordnung zur Änderung straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften" steht nun:
Zitat:
19. § 37 wird wie folgt geändert:
[...]
Radfahrer haben die Lichtzeichen für den Fahrverkehr zu beachten. Davon ab-
weichend haben Radfahrer auf Radverkehrsführungen die besonderen Lichtzei-
chen für Radfahrer zu beachten."

Quelle: bundesrat.de... (PDF)


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 Betreff des Beitrags: Re: Erwischt!
BeitragVerfasst: So 15. Feb 2009, 17:20 
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Registriert: Mo 7. Aug 2006, 21:57
Beiträge: 39
uh hat geschrieben:
Das ändert sich möglicherweise endlich bald. In der vor kurzem dem Bundesrat vorgelegten "Verordnung zur Änderung straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften" steht nun:
Zitat:
19. § 37 wird wie folgt geändert:
[...]
Radfahrer haben die Lichtzeichen für den Fahrverkehr zu beachten. Davon ab-
weichend haben Radfahrer auf Radverkehrsführungen die besonderen Lichtzei-
chen für Radfahrer zu beachten."

Quelle: bundesrat.de... (PDF)


aber genau das ist doch das Thema.
Du bist auf der Straße unterwegs. Die Ampel ist grün. Du fließt (fliegst :-) mit dem Verkehrsfluss. An der Kreuzung eine Fußgängerampel mit Fahrrad in der Streuscheibe und Du mußt stoppen.


aus Auskunftersuchen beim "Bundesminislerium tür Verkehr, Bau und StadlenIwicklung • Posfach 20 01 00, 53170 Bonn"
...
Sollen Lichtzeichen nur fur Radfahrer gelten, so wird das durch das Sinnbild eines Fahrrades
angezeigt (§ 37 Abs. 2 Nr. 5 Satz 1 Straßenverkehrs-Ordnung - StVO). Auch nach der die
StVO begleitenden Verwaltungsvorschrift zu § 37 Abs. 2 Nr. 5 sollten Lichtzeichen fur Rad-
fahrer in der Regel das Sinnbild eines Fahrrads zeigen (Randnummer 43). Daraus folgt, dass
die besonderen Lichtzeichen fur Radfahrer nicht einem mit Verkehrszeichen gekennzeichne-
ten Sonderweg fur Radfahrer, sondern der Fahrzeugart Fahrrad zugeordnet sind. Die besonde-
ren Lichtzeichen fur Radfahrer sind demnach fur alle im Kreuzungsbereich befindlichen Rad-
fahrer maßgeblich, auch wenn sie die Fahrbahn benutzen. Dies ergibt sich auch aus dem
Zweck der Regelung. Durch die Einrichtung besonderer Ampeln mit verschiedenen Phasen
soll sichergestellt werden, dass Fußgänger und Radfahrer als langsamere und vergleichsweise
ungeschützte Verkehrsteilnehmer eine Kreuzung getrennt vom übrigen Kraftverkehr überque-
ren können. Es soll auf diese Weise verhindert werden, dass sie abbiegende Fahrzeuge behin-
dern oder ihrerseits durch solchen Verkehr gefährdet werden.


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 Betreff des Beitrags: Re: Erwischt!
BeitragVerfasst: So 15. Feb 2009, 17:28 
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Registriert: So 30. Apr 2006, 09:04
Beiträge: 60
Hi cycleX,
möglicherweise haben wir uns mißverstanden. Du hast schon recht was den gegenwärtigen Zustand angeht. Aber laut der Änderungsverordnung hätten Radfahrer auf Radverkehrsführungen "davon abweichend die besonderen Lichtzeichen für Radfahrer zu beachten".

Das heisst doch, wenn die Verodnung durchgehen wird, Radfahrer auf der Fahrbahn, immer Fahrbahnampel und Radfahrer auf Radverkehrsführungen, bei Vorhandesein besonderer Lichtzeichen, diese beachten.


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