Zitat:
Was willst du mir jetzt damit sagen? Ich habe nicht behauptet, dass die Polizei die einzige Berufsgruppe mit Stressfaktoren ist. Du hängst dich für mich zur sehr an dem Begriff der "Professionalität" auf und benutzt ihn meines Erachtens verwirrend bzw. falsch.
Ich würde ihn so definieren: Eine Profession ist die Fähigkeit einen bestimmten Beruf ausüben zu können unabhängig davon, in welcher Qualität dies geschieht. Professionalität gibt hingegen die Qualität des ganzen wieder. Situative Fehlentscheidungen sind nicht zwangsläufig ein Zeichen von nicht vorhandener Professionalität, sondern spiegeln einfach die Tatsache wieder, dass Fehler überall passieren. Anders verhällt es sich beim Vorsatz, den du aber aus zurecht geschnittenen Videoschnippseln nicht grundsätzlich jedem Beamten anhängen kannst.
Fehler passieren O.K.. und ich erkenne auch an das Polizisten häufig mit unangenehmen Zeitgenossen umgehen müssen und das es schwer fällt da nicht mal zuzuschlagen.
Trotzdem geschieht das weit häufiger als es ordentlich ausgebildeten Kräften passieren sollte.
Jeder der Vollkontakt Sport gemacht hat kann sich in der Regel,( O.K. auch da bestätigen Ausnahmen die Regel) zusammenreißen und im Rahmen der Regeln den Gegner Attackieren. Macht er dass nicht hat er schnell ne Anzeige wegen Körperverletzung.
Ich habe noch mal recherchiert.
Bei der Polizei sieht es so aus, dass sie "unmittelbaren Zwang" zum durchsetzen einer Polizeilichen Maßnahme ausüben darf. Die Verhältnismäßigkeit der Mittel des unmittelbaren Zwangs wird dabei hierarchisch nach unten weitergegeben.
D.h. wenn der Polizeipräsident schlechte Presse erwartet, sagt er an wie weit gegangen werden darf z.B. Einsatz von Wasserwerfern, Schlagstöcken, etc. (natürlich zur Durchsetzung einer Polizeilichen Maßnahme, nicht zur Selbstverteidigung).
Genau genommen setzen Polizisten ja Gesetze um und wenn die Oberen in Dresden nicht furchtbare Angst vor schlechter Presse gehabt hätten, wäre der Nazimarsch auch gegen die Blockaden durchgeprügelt worden, weil die Nasen wie alle anderen auch ein Demonstrationsrecht haben.
Vom Staatsanwalt über den Polizeipräsidenten wird die Verantwortung für die Verhältnismäßigkeit immer weiter nach unten bis zum einzelnen Polizisten gegeben.
Das Problem hierbei ist, dass die einzelnen Polizisten, wenn es keine klare Direktive von oben gibt, die "Verhältnismäßigkeit" des unmittelbaren Zwangs selbst einschätzen und umsetzen müssen. Das reicht von Schlägen und Tritten über Schlagstock- Gebrauch über Pfefferspray bis hin zum ziehen der Schusswaffe.
Ganz ehrlich das ist ganz schön krass. Hier geht es mir jetzt auch nicht um Selbstverteidigung das steht nochmal auf einem ganz anderen Blatt sondern um das durchsetzen von Maßnahmen wie das Auflösen einer Sitzblockade oder einer Versammlung.
Im Umkehrschluß kann der Polizist erst mal relativ entspannt reindreschen, der Gesetzgeber muss dem Polizisten im Nachhinein erst mal beweisen, dass der Einsatz unverhältnismäßig war. Und der Polizist wird sagen er habe nur die Einhaltung der Gesetze durchgesetzt
Schläge gegen den Kopf sind zulässig da sie die Körperspannung eines in Gewahrsam zu nehmenden brechen und er einfacher gefesselt und abtransportiert werden kann. Jemand der sich zu Boden fallen lässt um sich vor Schlägen zu schützen, und nicht mit den Polizeibeamten sofort mitgeht übt Widerstand gegen Polizeibeamte aus. Et Cetera. Wenn man sich in Polizeibeamte versetzt, so machen sie a priori keine illegalen Handlungen wenn sie polizeiliche Maßnahmen durchsetzen. Zu brutales vorgehen kann erst nachträglich durch ein Gericht festgestellt werden. Klar das es selten dazu kommt. Da sind die Beamten im Einsatz ständig in einem Gewissenskonflikt zwischen dem Durchsetzen einer Maßnahme und der Verhältnismäßigkeit und da sie eher Disziplinarische Konsequenzen befürchten müssen als strafrechtliche wenn eine Maßnahme nicht durchgesetzt wurde, kann man sich vorstellen wie die Entscheidung der Polizisten ausfällt, wohl eher zu Gunsten einer härteren Gangart als zu Gunsten der körperlichen Unversehrtheit der Kontrahenten udn vermeintlich unbeteiligter.
Wenn man das also noch mal auf die Metapher mit dem Kampfsportler bezieht, handelt die Polizei in den meisten Fällen legal.
Da ist es an der Legislative verbindliche Richtlinien festzulegen um "Verhälnismäßigkeit" auch in Polizeieinsätzen dem eigentlichen Wortsinn zuzuführen.
Und für die Wissenschaftler unter Euch hier eine Studie zum 1.Mai 2009 in Berlin.
http://www.jura.fu-berlin.de/einrichtungen/we2/professoren/ls_hoffmannholland/projekte/1_mai_studie_berlin/Forschungsbericht_FU_Maistudie.pdf