Hallo,
ich habe folgendes Problem:
Ich möchte mich als Fahrradkurier sebstständig machen, d.h. ich möchte keine eigene Firma aufmachen, sonder quasi als Subunternehmer einer Firma arbeiten, die Aufträge per Funkgerät an mich weiterleitet. Ich führe dann als Fahrradkurier den Auftrag von A nach B aus und erhalte dafür den Kilometer-Preis. Ist logisch, oder?
Ich befinde mich noch NICHT in einer Privatinsolvenz, möchte diese aber anstreben, da mein Konto bereits gepfändet wird.
Eine Pfändungsfreigrenze habe ich bereits berantragt und mir bleiben daher knapp 990,-Euro. Momentan arbeite ich auf Lohnsteuerkarte und meine u.a. Krankenversicherung wird vom Brutto-Lohn abgezogen.
Wenn ich nun als selbstständiger Fahrradkurier arbeite, dann muss ich mich ja selber krankenversichern. Sagen wir mal ich verdiene als Fahrradkurier geschätzte 1400,- Euro, dann muss ich aber noch meine Krankenvericherung bezahlen.
Muss ich nun meine Krankenversicherung von den 1400,- Euro bezahlen und wenn etwas übrig bleibt, dann wird mir das bis knapp 990,- Euro weggepfändet oder muss ich von den knapp 990,-Euro die mir ja vermutlich sowieso bleiben, davon meine Krankenversicherung bezahlen?
Ich möchte auch keine Bürokosten oder Fahrradersatzteile geltend machen um meine Pfändungsfreigrenze zu erhöhen, wenn es aber trotzdem möglich ist, dann würde ich natürlich davon Gebrauch nehmen, aber mir geht es eigentlich nur um die Krankenversicherung. Denn es ist ein großer Unterschied, ob ich von 1400,-Euro oder knapp 990,-Euro ca. 200,- bis 300,- für die Krankenversicherung abziehen muss.
Also wir die Pfändungsfreigrenze in meinem Falle erhöht, und zwar um den Betrag der Krankenversicherung?
MfG
sammyfkf
|