Nun ja, ob es tatsächlich zu einer Anzeige kommen wird?
Ich weiß nicht. Habe mir auf jeden Fall das Kennzeichen und Zeit aufgeschrieben. Vielleicht sammel ich auch erstmal, hehe, und gehe dann zu unserer örtlichen Tageszeitung.
Vielleicht haben die ja Interesse darüber zu berichten.
Eigentlich hat es mich nur interessiert wie sich die Rechtslage gestaltet.
Auf formalen Wege wird sich da auch kaum was erreichen lassen, da stets mit Polizeiinterna argumentiert werden kann.
Die Jungs und Mädels sind ja bei solch kleinen "Vergehen" (so denn es sich um ein solches handelt) kaum kontrollierbar.
Trotzdem bringt es mich jedes Mal zur Weisglut, da unsereins bei jedem Pfurz angeschissen wird. Schurz eben!!!!
Weniger lusig finde ich aber die Aktion des Bullen, der des Nachtens Schläuche entleert um eine Weiterfahrt zu verhindern.
Vielleicht liegt es an meiner Führerscheinlosigkeit, aber ich bin dennoch Vertreter der Selbstbestimmung.
Bin ich ohne Licht unterwegs (was durchaus häufig vorkommen kann), bin ich eben auch etwas aufmerksamer.
Und mal ehrlich, um den Rechts- und Rücksichtsdeutern mal vorzugreifen, in Großstädten gibt es wenig Gebiete in denen Fahrräder nachts bewegt werden, Autos sonderlich schnell fahren könnten (somit eine "schlechtere" Kontrolle über Fahrzeug hätten) und es stockedüster ist. Ein Fahrradfahrer wird in der Regel gesehen, wenn der Autofahrer die nötige Aufmerksamkeit an den Tag/die Nacht legt. Fußgänger sind schließlich auch nicht beleuchtet und stellen ein ähnliches Risiko dar.
In dunkleren Ecken hingegen besteht meist eine Geschwindigkeitsbegrenzung von 30 km/h (was doch meist in kleinen Seitenstraßen der Fall - und dort traue ich mich sowieso nicht hin

).
Egal, wahrscheinlich ist hier endloser Gesprächsbedarf, lassen wir das lieber.
Erholt euch mit und ohne Licht,
dr.pernod