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 Betreff des Beitrags: Auslieferungfehler / Schadensersatz
BeitragVerfasst: Fr 25. Jul 2008, 16:24 
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Registriert: Fr 25. Jul 2008, 16:15
Beiträge: 3
Hallo Kollegen,

hatte heute einen Brief zuzustellen. Auf dem Breif stand Name und Adresse. Nachdem ich die richtige Hausnummer gefunden hatte, gab sich mir dort ein Junge (etwa 10 Jahre) als der Sohn des Adressaten aus. Nachdem ich noch eine andere Sendung um die Ecke zustellte kam ich zum Laden zurück und übergab die Sendung diesem Jugen.

Das war scheinbar etwas gutgläubig, da die Sendung nicht ankam. Das erfuhren wir als der erboste Kunde anrief. Eine Putzkraft aus der Abgabeadresse fand den Brief letzendlich auf dem Boden liegend und stellte ihn scheibar zu.

Nun will die Firma eine unterschriebene Erklärung von mir haben. Und mein Chef ahnt, dass Sie uns einen Strick daraus drehen würden, da Sie schon von einem entstandenen Schaden sprachen.

Es gab bei dem Brief keinen Sendungschein, ich musste also nirgendwo meine Unterschrift hinterlassen, geschweige denn den Empfänger unterschreiben lassen.

Natrülcih sehe ich meinen Fehler ein, jedoch kann ich mir eine Schadensersatzforderung beim besten willen nicht leisten.

Wie seht ihr die Sache und wie soll ich am besten Vorgehen?


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BeitragVerfasst: Fr 25. Jul 2008, 17:09 
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Registriert: Fr 12. Jan 2007, 01:19
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Rechtlichen Rat wird Dir nur ein Anwalt geben können.

Aber mal ganz allgemein gedacht:

Vertragspartner des Kunden ist vermutlich der Kurierdienst und nicht Du direkt. Dementsprechend kann formal gesehen der Kunde von Dir direkt auch nicht viel wollen wenn Du ihm gegenüber nicht kooperativ handelst.

Formal wird es also vermutlich über den Laden laufen für den Du fährst. Und der bzw. dessen Transportversicherung werden zwar nach außen erstmal den Schaden regulieren aber Dich dann möglicherweise in Regreß nehmen weil Du ja als Angestellter oder Erfüllungsgehilfe tätig gewesen bist und Dein Fehler vielleicht ein wenig mehr als nur fahrlässig war. Letztlich kann es in diesem Szenario auf "Du musst zahlen und fliegst raus" hinauslaufen.

Dein Chef/Auftraggsber wird Dich evtl. drängen dem Kunden direkt was zu unterschreiben weil sein Laden dann aussen vor ist. Wenn Du da was unterschreibst wirst Du mit ziemlicher Wahrscheinlichkeit zahlen dürfen aber vielleicht Deinen Kurierjob eher behalten als wenn Du Dich stur stellst und nichts unterschreibst.

Ziemlich dämliche Situation sowas.


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BeitragVerfasst: Sa 26. Jul 2008, 12:26 
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Registriert: Fr 25. Jul 2008, 16:15
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Letzendlich kam der Brief ja an. Vielleicht auf Umwegen, er kam aber an. Und natürlich etwas später als üblich, allerdings besagt unsere AGB, dass es keine festen Lieferzeiten gibt sofern nicht fest vereinbart, was hier auch nicht so war.


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BeitragVerfasst: Sa 26. Jul 2008, 19:27 
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Registriert: So 18. Mär 2012, 23:48
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Wohnort: Hannover
Auch wenn es keinen "Transportbeleg" gibt, ist es immer sinnvoll den Namen der Person, die die Sendung in Empfang genommen hat zu notieren. Es kommt häufiger vor, daß eine Sdg. nicht weitergeleitet wird.


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BeitragVerfasst: So 27. Jul 2008, 21:27 
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Registriert: So 27. Jul 2008, 21:00
Beiträge: 9
Hi,

1. WAS sollst du unterschreiben...

2. Der Kunde hat einen Vertrag mit dem Kurierdienst. Er kann daher auch nur gegen den Kurierdienst vorgehen. Sollte er damit durchkommen, könnte ggf. dein Chef dann gegen dich Schadenersatz geltend machen. (Das ist der offizielle Weg - inoffiziell würde ich mich mit einer Flasche Wein einfach entschuldigen, egal ob schuld oder nicht.)

3. Was stand denn auf dem Brief drauf? "Persönlich"? Kein Auslieferungsbeleg? Wie haftet denn der Kurierdienst lt. AGB? Vermutlich gar nicht? Ich kann auf deiner Seite kein Fehlverhalten erkennen und glaube auch nicht, dass du dem Jungen hättest misstrauen können. (also allenfalls "fahrlässig", sicher nicht "grob fahrlässig").

Wie gesagt, ich würde mich da nett entschuldigen und vermutlich is dann gut...

Gruß

Mokantin


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BeitragVerfasst: So 3. Aug 2008, 17:44 
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Registriert: Fr 25. Jul 2008, 16:15
Beiträge: 3
So, ich war eine Woche an keinem PC. Danke für die Antworten.

Ich hab der zuständigen Frau bei der auftraggebenden Firma eine eMail geschrieben in der ich ihr gegenüber nochmal sachlich meine Auslieferung schilderte. Sie hat mir nicht zurück geschrieben.

Letztendlich kann ich jetzt erstmal nur abwarten und Tee trinken.

Auf der Sendung stand im Übrigen garnichts ausser der Adresse. Ich wusste deshalb auch nicht das es sich (wie ich im Nachhinein herausfand) beim Empfänger um einen Versicherungskaufmann handelte.

Selbst wenn jetzt alles erledigt sein sollte, kann es natürlich sein, das der Kurierdienst einen Auftraggeber verliert und das ist natürlich immer blöd.

In der AGB steht folgendes:
Zitat:
7. Das beauftragte Kurierunternehmen haftet im Rahmen des HGB für die ordnungsgemäße Durchführung des Transportes. Die Haftung für Verlust, Teilverlust oder Beschädigung von Sendungen zwischen Abholung und Ablieferung ist nach den Bestimmungen des HGB und der Allgemeinen Geschäftsbedingungen für die Versicherung von Beförderungen im gewerblichen Straßengüterverkehr (AVB Carrier 1998) unabhängig vom Gewicht auf eine Betrag von bis zu 26.000 Euro beschränkt.

8. Weitergehende Ansprüche, gleich aus welchem Rechtsgrunde, sind ausgeschlossen. Für Folgeschäden wird nicht gehaftet. Eine weitergehende Haftung bei grob fahrlässiger oder vorsätzlicher
Schadensverursachung bleibt unberührt. Eine Ausweitung der Haftung kann erfolgen, wenn auf Wunsch und zu Lasten des Auftraggebers eine besondere Transportversicherung vor Transportbeginn abgeschlossen wird. Schadensabwicklung werden grundsätzlich durch den Kurierdeinst vorgenommen.


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BeitragVerfasst: So 3. Aug 2008, 18:49 
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Registriert: Fr 12. Jan 2007, 01:19
Beiträge: 2727
Wenn Du wirklich nur die Adresse als Auslieferungsziel hattest und keinen Namen dann hast Du Deinen Auftrag vermutlich erfüllt...

Wenn natürlich eure Zentrale die echte Zieladresse kannte und sie Dir nicht mitgeteilt hat könnte die Zentrale eigentlich auch für etwaigen Schaden verantwortlich sein. Oder doch Du weil Du als Frachtführer mit offenbar unvollständigen Informationen dennoch den Auftrag überhaupt erst angenommen hast?

Da können sich Juristen wahrscheinlich wochenlang drüber streiten.

Bei euch in der Zentrale ist der Vorfall ja wohl bekannt nehme ich an. Da würde ich an Deiner Stelle einfach mal versuchen mit denen offen über den Störfall zu reden. Erstmal wird bei euch vermutlich/hoffentlich ja die Zentrale wohl eine Transportversicherung haben. Die dürfte zum Geschädigten hin dann für eine Regulierung sorgen und im Innenverhältnis evtl. versuchen sich Geld wiederzuholen. Dem würde ich erstmal ganz nüchtern ins Auge sehen und versuchen damit möglichst "professionell" umzugehen. Insbesondere darf das nicht negativ auf Dein Verhältnis zur Zentrale durchschlagen. Rede mit denen offen darüber, mache ansonsten freundlich "business as usual". Und wenn Dich irgendwann der Anwalt der Versicherung anschreibt solltest Du Dir ggf. halt auch einen nehmen und im Störfall geht sowas vor Gericht. Bezüglich Tagesgeschäft solltest Du Dich da aber nicht von beeinflussen lassen. Deine Zentrale ist Dir letztlich nur bedingt "böse" deswegen, da das alles über Versicherung etc. dort läuft richtet das bei eurer Kurierbude keinen direkten Schaden an, außer halt dem Wiggel und die Angst um einen abspringenden Kunden.


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