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BeitragVerfasst: Do 3. Mai 2007, 01:42 
Zitat:
Diese Petition wird jetzt abgegeben. Updates zum Petitionsverfahren finden Sie im Abschnitt "Stand der Bearbeitung".


-->

Zitat:
Leider verfügen wir derzeit über keine Rückmeldungen zu dieser Petition.


Bin ja gespannt, was dabei herauskommt...

Wie sie im Internet ihre Stimmenanzahl glaubwürdig vertreten können, weiß ich auch nicht.
Im Prinzip kann ich ja schon alleine 100 Mal stimmen.
Wenn das dann 160 Leute machen...


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BeitragVerfasst: Mo 23. Jul 2007, 19:48 
chrrup150 hat geschrieben:
Auf dem Radweg gibt es keine Geschwindigkeitsbegrenzung!!!!
Oder kannst Du mir dafür den Paragraphen nennen!!!

Hallo auch,
ich entdecke gerade dieses Thema -
es gibt in der Tat Straßenverkehrs-Behörden, die "kalkulieren mit einer Planungsgeschwindigkeit" auf einem Radweg, und in Hamburg, z.B., wenn ich mich nicht irre, liegt die dort bei 14,5 km/h !!!!!!
Das heißt für einen mit Rennrad noch nicht einmal die Hälfte dessen, was erreichbar ist - very strange indeed !!


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BeitragVerfasst: Mo 23. Jul 2007, 20:04 
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was baubehörden planen und was stvo ist , ist etwas anderes

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BeitragVerfasst: Mo 23. Jul 2007, 21:41 
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hamburg 14,5?
ein bulle, den ich mal zu dem thema auf seiner wache befragte, nachdem mich eine karre mit derbem vokabular versorgte, die sich beim rechtsabbiegen nicht sorgsam genug (gar nicht) umgekuckt hatte und mich als zuschnellfahrer sah, der sagte, daß es auf radwegen kein spezielles tempolimit gebe, einfach das allgemeine limit von 50dingern in geschlossenen ortschaften gelte bzw je nach situation "angemessen" zu fahren sei. aber gemnerell 50 sagte er, nachdem ein bulle, den ich sofort nach dem dialog mit dem herrn autofahrer ansprach, ebenfalls kein tempolimit für radler wußte und mir recht gab, daß der autofahrer den arsch offen habe und es schlimm sei, gegen solche keine rechtliche handhabe zu haben, solnage sie keinen schaden brinen sondern nur gefährden. tsss.


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BeitragVerfasst: Mo 23. Jul 2007, 23:27 
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Jungs! Recht hat er - auf Radwegen "gibt es ein gerichtliches" Tempolimit.

Beispiel: mich hat in München ein Fussgänger angezeigt, nachdem ich ihn umgekachtelt habe, weil ER ohne zu schauen den Radweg gekreuzt hat.

Ich bekam eine Teilschuld, weil ich damit hätte rechnen müssen, dass der Mann 10m vor der Fussgängerampel den Radweg hätte kreuzen können. Dabei sei es gemäß des Gerichtes unerheblich gewesen ob sich die Ampel in der Nähe befunden hätte. Da die Hauptschuld beim Fussgänger lag, haben wir einen Haken hinter die Sache gemacht. (Sprich: er hat keine Kohle von mir bekommen, ich musste den nach meinem Sturz zerissenen Handschuh selber zahlen).

Dies wäre nicht passiert wenn ich eine "angemessene" Geschwindigkeit gehabt hätte. <img src="http://www.fahrradkurier-forum.de/images/smiles/013.gif">

Ich meine in der Diskussion tauchte auch die 15km/h auf und nicht die 30km/h die ich sicherlich draufhatte. Da sind nun aber schon ein paar Liter die Alster hinunter - mag sein, dass sich dort an der Rechtssprechung was geändert hat.


Anmerkung für die Münchener: Wenn ihr jemand auf dem Radweg entlang der Leopoldstrasse wen umkachelt, könnte ihr sicherlich mit Teilschuld rechnen - davon bin ich noch überzeugt.

Anmerkung für die Fremde: Leopoldstrasse ist hier unsere "Prunk"meile mit den ganzen Cafes und Läden entlang

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BeitragVerfasst: Mo 23. Jul 2007, 23:34 
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"angemessen"

ich könnte kotzen.


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BeitragVerfasst: Di 24. Jul 2007, 09:18 
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also ein paar Dinge sind da klar zu stellen:

- 50km/h generell innerorts gilt nur für motorisierten Kraftverkehr, nicht für Radler - anders, wenn es ein Schild mit Geschwindigkeitsbegrenzung gibt, das gilt für alle.

- Grundsätzlich gilt, dass jeder Verkehrsteilnehmer eine angemessene Geschwindigkeit zu fahren hat - daher kann auch ohne Geschwindigkeitsbegrenzung ein PKW in einer Kurve bei Tempo 50 eine Verwarnung erhalten, ebenso ein Radler, der über Kopfstein mit 60km/h fährt und dabei jemanden gefährdet.

- Eine generelle Begrenzung auch auf Radwegen gibt es nicht - es wird aber unterstellt, dass der Radfahrer seine Betriebsgefahr erhöht, wenn er überdurchschnittlich schnell fährt. Bedeutet im Klartext, wenn man schneller als erwartet fährt und es passiert etwas, so erhält man eine Teilschuld. Schneller als erwartet geht von Tempo 20km/h + aus.
Das mit der erhöhten Betriebsgefahr findet auch Anwendung auf PKW, wenn diese auf der Autobahn deutlich schneller als die Richtgeschwindigkeit fahren, ebenso gilt es für LKW allgemein - in beiden Fällen wird auch ohne schuldhaftes Zutun von einer Mitschuld aufgrund der Betriebsgefahr ausgegangen.

- Auch wenn beim Abbiegen nichts passiert, wenn der Autofahrer nicht schaut, so kann er trotzdem verwarnt werden. Das heisst dann in etwa: Beim Abbiegen die erforderliche Sorgfalt ausser Acht gelassen und anderen gefährdet...

- Die Planungsgeschwindigkeit ist eine Richtlinie, an der sich die Planer und Bauer orientieren, um einen Radweg als ausreichend einzustufen oder nach ihrer Ansicht als ausreichend zu planen.
Beispielsweise erlaubt auf einer normalen Strasse eine Planungsgeschwindigkeit von 30km/H (30er-Zone) das Aufstellen von Geschwindigkeits-"Huckeln", Kreisverkehr und Spurbreite von 2m.
Bei einer Planungsgeschwindigkeit von 130km/h (Autobahn) gibt es keine Kreisel, dafür ausreichende Kurvenradien, Spurbreite von 4m etc.
Wäre die Planungsgeschwindigkeit auf Radwegen höher, so müssten Fahrbahnbeschaffenheit etc. deutlich besser werden...
Hat aber für die tatsächlich gefahrene Geschwindigkeit keine unmittelbaren Auswirkungen...

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BeitragVerfasst: Di 24. Jul 2007, 20:26 
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ssuper viele infos burnie :D

das mit 60 auf kopfsteinpflaster war ein witz oder ?


aber weist du nichts über die haltelinien auf fahrradwegen ?
ob so etwas überhaupt zugelassen, bindend oder bedeutsam ist....

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BeitragVerfasst: Mi 25. Jul 2007, 03:39 
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off-the-wall hat geschrieben:
aber weist du nichts über die haltelinien auf fahrradwegen ?
ob so etwas überhaupt zugelassen, bindend oder bedeutsam ist....


ging zwar eigentlich nicht an mich aber trotzdem:

Da schneidest Du ein hochkomplexes Thema an. Im Prinzip hängt es an der Frage "welche Ampel gilt nun für den Radfahrer?". Und das muß man am Einzelfall betrachten. Und wenn dann vor der Ampel die nun für den Radfahrer gilt so eine Haltelinie abmarkiert ist dann sollte man schon davon ausgehen daß diese auch Geltung hat.

Welche Ampel gilt formal?

1. Wenn Lichtzeichen für Radfahrer da sind gelten diese
- Problem: ja, theoretisch auch auf der Fahrbahn. Dies im Verkehr umzusetzen würde einem Selbstmord gleichkommen.
2. Radfurt unmittelbar an Fußgängerfurt grenzt und Radweg befahren wird dann gilt die Fußgängerampel. Unmittelbar heißt die Furt besteht nur aus zwei Linien, zwischen denen sowohl Radfahrer als auch Fußgänger geführt werden. Oder sie besteht aus drei Linien, also Radfahrer und Fußgänger mit separater Führung aber direkt nebeneinander. Sind da vier Linien die jeweils separat eine Radfurt und eine Fußgängerfurt abmarkieren dann ist das Fall 3 unten.
- Problem: Radfahrer die trotz Blauschild auf der Fahrbahn gefahren sind bei grüner Fahrbahnampel und roter Fußgängerampel sind dafür schon eines Rotlichtverstoßes bezichtigt worden. Gerichtsurteile fallen örtlich unterschiedlich aus.
3. Radfurt separat von Fußgängerfurt: entweder es gilt die (meist vorhandene) Radampel oder ansonsten die der Fahrbahn.
- Problem: auch hierzu hat es wohl schon Rechtsstreitigkeiten gegeben ob nicht vielleicht doch die Fußgängerampel gelte.
- Problem 2: Wenn die Radfurt über eine Mittelinsel geführt wird ist gelegentlich der Weiterfahrstatus unklar. Wenn der Radfahrer erst vor der Furt eine grüne Radampel hat und hinter der Mittelinsel ein rotes Fußgängermännchen leuchtet, darf er nun weiter oder nicht?

Unabhängig von dem ganzen Wirrwarr besonders lustig sind natürlich immer die Bettelampeln, wo man erst Knöpfchen drücken soll. Wenn da dann noch eine Haltelinie vorher abmarkiert ist sieht man wieder eindrucksvoll wie viel Sachompetenz erforderlich (oder erlaubt?) ist um Radverkehrsplaner zu werden...


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BeitragVerfasst: Mi 25. Jul 2007, 08:22 
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Wie von dan schon richtig angeführt, gibt es hinsichtlich der Einschätzung, welche Ampel für Radfahrer gilt regionale Unterschiede, die wohl auch von der Tagesform der jeweiligen Entscheider abhängig ist.

Laut StVO allerdings gilt für Radler die Radlerampel und wenn es keine Radlerampel (bzw. Fussgängerampel mit Radlersymbol) gibt, so ist einzig die Autoampel gültig!!!

Ich kenn auch eine Stelle, an der eine gekoppelte Fussgänger-/Radlerampel steht, die nur nach Knopfdruck sich bequemt grün zu werden, während die Autoampel (vorwiegend Abbieger an dieser Stelle) auch ohne Drücken auf grün schaltet.
Ich ignoriere diese Repressalie regelmässig als unzumutbar und habe die meisten abbiegenden Autofahrer mittlerweile so weit erzogen, dass sie auf mich weiterfahrenden Radler ausreichend Rücksicht nehmen. Ich warte nur darauf, dass es da irgendwann kracht oder ich eine offizielle Verwarnung bekomme, damit ich gegen diesen Verwaltungsakt (=Aufstellung dieser Art von Ampel) Einspruch einlegen kann...

Und ach ja - Haltelinien sind prinzipiell schon verbindlich (prinzipiell bedeutet, wo kein Kläger, da kein Richter) - allerdings ist das Überfahren einer Haltelinie alleine noch kein Rotlichtverstoss - es wird unterscheiden zwischen Überfahren einer Haltelinie und einem Rotlichtverstoss, der dann vorliegt, wenn in den Kreuzungsbereich eingefahren wird - aber vorsicht: Der Kreuzungsbereich fängt dort an, wo der erste kreuzende Verkehr zu erwarten ist, also bereits im Bereich der Fussgängerfurt...

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BeitragVerfasst: Mi 25. Jul 2007, 14:11 
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Burnie hat geschrieben:
Laut StVO allerdings gilt für Radler die Radlerampel und wenn es keine Radlerampel (bzw. Fussgängerampel mit Radlersymbol) gibt, so ist einzig die Autoampel gültig!!!


Falsch. StVO § 37 (2) Satz 6:

StVO hat geschrieben:
Radfahrer haben die Lichtzeichen für Fußgänger zu beachten, wenn eine Radwegfurt an eine Fußgängerfurt grenzt und keine gesonderten Lichtzeichen für Radfahrer vorhanden sind.


Das war das was ich oben als Fall 2 aufgeführt hatte.

Bei diesem Fall ist übrigens noch interessant, daß ein Rechtsabbiegen genau dann ohne Beachtung der Lichtzeichen möglich ist, wo nicht in die Fahrbahn der kreuzenden Straße eingefahren werden muß oder dies erst hinter dem Schutzbereich der Ampel erfolgt. Kommt man also auf einem Radweg an eine Ampel, wo Radverkehrsführung über Furt erfolgt und hinter der Furt ein Fußgänger-/Radfahrerlichtzeichen steht, und hat die kreuzende Straße ebenfalls einen Radweg, dann darf man rechts abbiegen auch wenn rot gezeigt wird. Denn man nutzt ja nicht die Furt, deren Nutzung durch das Rotlicht gesperrt ist. Will die Straßenverkehrsbehörde das Einfahren in den Kreuzungsbereich für Radfahrer vollständig verbieten muß sie vorher eine Radfahrampel aufstellen (ggf. mit Haltelinie).


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BeitragVerfasst: Mi 25. Jul 2007, 15:32 
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mir fällt dazu nurnoch loriot und evelyn hamanns sketch ein mit dem münzeinwurf. kann ihn grad nicht zitieren, find mein loriotbuch grad nicht wieder. aber das ist soo deutsch, worüber ihr hier schreibt, unfassbar.. ;)


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BeitragVerfasst: Mi 25. Jul 2007, 15:34 
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@dan - stimmt, meine Aussage war viel zu allgemein und so gesehen falsch - Deine Aussage bezieht sich aber nur auf den Sonderfall Radfurt neben Fussgängerfurt und Benutzung des Radweges.

Anders sieht es beim Fahren auf der Strasse aus...

Interessant hierzu auch die Diskussion: http://www.verkehrsportal.de/board/lofi ... 55644.html

Daraus ergibt sich Deine Schlussfolgerung auch nur bei Benutzung des Radweges, nicht jedoch beim Fahren auf der Strasse.
Trotz des fehlenden Rotlichtverstosses würde man aber beim Zusammenstoss mit dem Fussgängerquerverkehr die Gesamtschuld zugeschoben bekommen.

Es kommt halt nicht nur auf die Ampelanlage an, sondern auch darauf, wie man sich an der Anlage verhält (Strasse oder Radweg)

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 Betreff des Beitrags: Radwegbennutzungspflicht?
BeitragVerfasst: Fr 10. Aug 2007, 22:36 
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Hallo zusammen,

ich bin vor einigen Tagen auch der Initiative "Cyleride" beigetreten.
So ganz ist die Petition wohl nicht durchgekommen, oder täusche ich mich da?
Die Polizei hält in der Tat viele Radwege für gefährlich, das ist Fakt.

Bei meiner Urlaubsfahrt in den Schwarzwald befuhr ich die Landstraße in der Nähe von Selters im Taunus mit meinem Rad und einem zweirädrigen Fahrradanhänger. Ging bergab und lief sehr flott.

Da überholt mich plötzlich ein PKw mit zwei Insassen. Eine Frau schreit mir aus dem geöffneten Seitenfenster zu: "Dahinten ist auch ein Radweg!!"
Ich habe nur gegrinst und mich deutlich an de Stirn getippt. Diesen Radweg gabs - aber 300 Meter parallel zur Fahrbahn und sehr weitläufig. Hätte ich diese "Grüne Schildchen Radwege" ständig genutzt, hätte ich nicht 170 km an diesem Tag (war der erste) geschaftt und wäre kaum am Camping Maaraue in Wiesbaden (übrigens schöne Zeltwiese für Radler) angekommen.

Zudem wusste die doofe Kuh wohl nicht, dass mit einem Radanhänger generell keine RWBP besteht. Aber darüber hinaus hat sonst keiner gekifft.

Radwege an den Hauptstraßen entlang haben wir hier in Siegen direkt nicht. Und die Polizei kümmert das auch in der Regel reichlich wenig. Ach ja, wie ist das mit Linksabbiegen? Ich ordne mich grundsätzlich wie die Autofahrer auch ein gebe Handzeichen und biege links ab. Aber von rechten Fahrbahnrad aus und absteigen? Das wäre doch totaler Irrsinn!
Auf einspurigen Straßen zur Fahrbahnmitte einordnen und links rüber - fertig! Macht ihr da etwas was anders?


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 Betreff des Beitrags: Re: Radwegbennutzungspflicht?
BeitragVerfasst: Sa 11. Aug 2007, 23:37 
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Registriert: Fr 12. Jan 2007, 01:19
Beiträge: 2727
Furry hat geschrieben:
Zudem wusste die doofe Kuh wohl nicht, dass mit einem Radanhänger generell keine RWBP besteht.


Das ist so formuliert nicht richtig. Die StVO macht für Fahrradanhänger keine Ausnahmen. Lediglich die VwV-StVO enthält einen Passus, daß Radfahrer mit Hänger bzw. Fahrer von mehrspurigen Fahrrädern in der Regel nicht abgezockt werden sollen wenn sie auf der Fahrbahn statt auf dem Radweg fahren. Die VwV-StVO ist aber keine für den Verkehrsteilnehmer geltende Verordnung sondern "nur" etwas, was Behörden und die Exekutive betrifft.

Furry hat geschrieben:
Ach ja, wie ist das mit Linksabbiegen? Ich ordne mich grundsätzlich wie die Autofahrer auch ein gebe Handzeichen und biege links ab. Aber von rechten Fahrbahnrad aus und absteigen? Das wäre doch totaler Irrsinn!
Auf einspurigen Straßen zur Fahrbahnmitte einordnen und links rüber - fertig! Macht ihr da etwas was anders?


Um indirekt links abzubiegen brauchst Du im übrigen nichtmal abzusteigen. Indirektes Linksabbiegen irritiert aber die sonstigen Verkehrsteilnehmer meist so mächtig daß man es lieber bleiben lassen sollte. Bei uns hier in der Gegend gibt es genau eine Stelle wo es tatsächlich hilfreich ist, so abzubiegen. Ansonsten bevorzuge zumindest ich den üblichen Fahrbahn-Fahrstil, d. h. Einordnen wie die Kfz usw.


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BeitragVerfasst: Mi 3. Okt 2007, 12:18 
Von der Initiative Cycleride kam gerade eine Mail rein, mit der Bitte bei einer neuen Umfrage mitzumachen.

Link zur Umfrage: Sollte der Radverkehr auf die Fahrbahn verlagert werden?


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 Betreff des Beitrags: Re: Radwegbennutzungspflicht?
BeitragVerfasst: Mi 5. Dez 2007, 22:50 
dan hat geschrieben:
Furry hat geschrieben:
Zudem wusste die doofe Kuh wohl nicht, dass mit einem Radanhänger generell keine RWBP besteht.


Das ist so formuliert nicht richtig. Die StVO macht für Fahrradanhänger keine Ausnahmen. Lediglich die VwV-StVO enthält einen Passus, daß Radfahrer mit Hänger bzw. Fahrer von mehrspurigen Fahrrädern in der Regel nicht abgezockt werden sollen wenn sie auf der Fahrbahn statt auf dem Radweg fahren. Die VwV-StVO ist aber keine für den Verkehrsteilnehmer geltende Verordnung sondern "nur" etwas, was Behörden und die Exekutive betrifft.

Nicht nur betrifft, sondern woran die Straßenverkehrsbehörden verbindlich halten müssen. Auf den real existierenden Radwegen kann man kaum mit breiteren Fahrzeugen fahren. Schon ein Meter ist meistens schon zu breit.

Ich behaupte, noch nie gegen die Radwegebenutzungspflicht verstoßen zu haben. Immer wenn ich neben einem benutzungspflichtigem Radweg mit dem Rad fahre, ist der Weg entweder unbenutzbar oder mir nicht zumutbar oder er ist trotz blauen Schilder nicht benutzungspflichtig, weil er nicht (offensichtlich) dorthin führt, wo ich hin will.


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 Betreff des Beitrags:
BeitragVerfasst: Mi 5. Dez 2007, 23:05 
Burnie hat geschrieben:
Wie von dan schon richtig angeführt, gibt es hinsichtlich der Einschätzung, welche Ampel für Radfahrer gilt regionale Unterschiede, die wohl auch von der Tagesform der jeweiligen Entscheider abhängig ist.

Laut StVO allerdings gilt für Radler die Radlerampel und wenn es keine Radlerampel (bzw. Fussgängerampel mit Radlersymbol) gibt, so ist einzig die Autoampel gültig!

Chris Huebsch bekam im Juni 2007 vom Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtendwicklung seine Frage beantwortet, ob die besonderen Lichtzeichen für Radfahrer auch dann zu beachten sind, wenn mit dem Fahrrad auf der Fahrbahn gefahren wird:
BMVBS hat geschrieben:
Sollen Lichtzeichen nur für Radfahrer gelten, so wird das durch das Sinnbild eines Fahrrades angezeigt (§ 37 Abs. 2 Nr. 5 Satz 1 Straßenverkehrs-Ordnung – StVO). Auch nach der die StVO begleitenden Verwaltungsvorschrift zu § 37 Abs. 2 Nr. 5 sollten Lichtzeichen für Radfahrer in der Regel das Sinnbild eines Fahrrades zeigen (Randnummer 43). Daraus folgt, dass die besonderen Lichtzeichen für Radfahrer nicht einem mit Verkehrszeichen gekennzeichneten Sonderweg für Radfahrer, sondern der Fahrzeugart Fahrrad zugeordnet sind. Die besonderen Lichtzeichen für Radfahrer sind demnach für alle im Kreuzungsbereich befindlichen Radfahrer maßgeblich, auch wenn sie die Fahrbahn benutzen. Dies ergibt sich aus dem Zweck der Regelung. Durch die Einrichtung besonderer Ampeln mit verschiedenen Phasen soll sichergestellt werden, dass Fußgänger und Radfahrer als langsamere und vergleichsweise ungeschützte Verkehrsteilnehmer eine Kreuzung getrennt vom übrigen Kraftverkehr überqueren können. Es soll auf diese Weise verhindert werden, dass sie abbiegende Fahrzeuge behindern oder ihrerseits durch solchen Verkehr gefährdet werden.
(Hervorhebung von mir)


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 Betreff des Beitrags: Re: Radwegbennutzungspflicht?
BeitragVerfasst: Mi 5. Dez 2007, 23:11 
Furry hat geschrieben:
So ganz ist die Petition wohl nicht durchgekommen, oder täusche ich mich da?

Die Petition steht immer noch zur Bearbeitung im Petitionsausschuss aus. Der wird sie sehr wahrscheinlich an den Bundestag weiterleiten. Was dann geschehen wird, ahne ich noch nicht, doch ich bezweifle, dass das Parlament das Bundesministerium bevormunden wird. Wir können wohl schon mir einer einigermaßen deutlichen Stellungnahme vorerst zufrieden sein. Ich betrachte diese Petition als ein Werkzeug für einen Kampf, der vielleicht noch Jahrzehnte andauern wird.


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 Betreff des Beitrags:
BeitragVerfasst: Mi 5. Dez 2007, 23:24 
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Letzter inoffizieller Stand aus "für gewöhnlich gut informierten Kreisen" war daß man wohl im Ministerium eher dagegen ist und sich auf den Standpunkt stellt die RWBP und Blauschilder seien ja eh die Ausnahme von der Regel. Man versucht offenbar somit auf die Begründung, warum es überhaupt zu dieser Petition gekommen ist, gar nicht erst einzugehen.

Ich habe mir das btw letztens zunutze gemacht und das Bundesministerium auf Blauschild-Mißbrauch im hiesigen Kreis hingewiesen, dabei dann darum gebeten daß sie doch mal den Behörden vor Ort nochmal klarmachen sollen daß es eben eine Ausnahme ist irgendwo Wege benutzungspflichtig zu kennzeichnen. Ergebnis war erstmal daß das Bundesministerium ans Landesministerium delegiert hat (1. Antwortbrief). Das Landesministerium hat nun geantwortet daß sie einen Haufen Bitten um Stellungnahmen an a) Stadt, b) Kreis, c) Landrat persönlich, d) Bezirksregierung rausgeschickt haben und hoffen mir in ca. 4 Wochen Antwort geben zu können. Denn um eine solche hatte ich ja gebeten.

Auch wenn da natürlich nicht viel bei rauskommen wird ist eines schon jetzt klar: die ca. 30 Minuten, die ich für meine E-Mail ans Bundesministerium gebraucht habe, verursachen nun einigen Leuten eine Menge unangenehmer Arbeit. Und das ist doch auch schon mal was.


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 Betreff des Beitrags: Re:
BeitragVerfasst: Mo 19. Jan 2009, 15:04 
dan hat geschrieben:
Letzter inoffizieller Stand aus "für gewöhnlich gut informierten Kreisen" war daß man wohl im Ministerium eher dagegen ist und sich auf den Standpunkt stellt die RWBP und Blauschilder seien ja eh die Ausnahme von der Regel. Man versucht offenbar somit auf die Begründung, warum es überhaupt zu dieser Petition gekommen ist, gar nicht erst einzugehen.

Das Bundesverkehrsministerium ist der Verordnungsgeber der StVO. Die StVO ist also immer genau so, wie es das Bundesverkehrsministerium will. Der Bundestag soll nach Meinung der Petenten seine Funktion als parlamentarische Kontrolle wahrnehmen und der Regierung vorschreiben, wie die StVO auszusehen hat.
Ulrich Kasparick (PSt beim BMVBS, SPD) in der Anhörung zur Petition gegen die Radwegebenutzunspflicht im Petitionsausschuss des Deutschen Bundestages am 18. Februar 2008 hat geschrieben:
Also, vielleicht als Satz vorne weg. Wir haben in Deutschland keine Radwegebenutzungspflicht. Das ist offensichtlich noch ein Relikt aus dem alten Stand der alten Straßenverkehrs-Ordnung.

Er erklärt die Petenten also für Trottel, die dem Weltgeschehen mindestens 10 Jahre hinterherhinken. Die Petition lautet:
Zitat:
Der Deutsche Bundestag möge beschließen, die Radwegbenutzungspflicht abzuschaffen. Der Petent fordert, die in § 41 Abs. 5a StVO und § 2 Abs. 4 Satz 2 StVO geregelte Benutzungspflicht von Sonderwegen für Radfahrer in ein Benutzungsrecht umzuwandeln.

Es stimmt aber, dass die Ersteller der Petition Trottel in gewissem Ausmaß waren:
Zitat:
Der Petent fordert u.a., § 41 Abs. 5a StVO dahingehend zu ändern, die Radwegebenutzungspflicht in ein Benutzungsrecht umzuwandeln. In § 41 Abs. 5 StVO geht es um »Autobahnen und Kraftfahrstraßen«, einen § 41 Abs. 5a StVO gibt es nicht. Es ist also anzunehmen, dass § 41 Abs. 2 Nr. 5a StVO (»Sonderwege«) gemeint ist. Ich war an der Erstellung der Petition beteiligt und stehe mit dem Petenten, Sven Ledebrink, in Kontakt und bestätige diese Annahme.

Wer nun § 2 Abs. 4 Satz 2 und § 41 Abs. 2 Nr. 5a StVO nachschlägt, erkennt überdeutlich, dass es sehr wohl noch eine spezielle Radwegebenutzungspflicht gibt -- genau gegen diese richtet sich die Petition (Z1 - 16 019 054). Diese Mühe hat sich der Petitionsausschuss des Deutschen Bundestages anscheinend nicht gemacht.


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BeitragVerfasst: Sa 20. Nov 2010, 01:00 
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Gute Neuigkeiten:

http://www.adfc.de/Metanavigation/Press ... -Regelfall

http://www.tagesschau.de/inland/radwegpflicht104.html

http://www.taz.de/1/zukunft/umwelt/arti ... radfahrer/

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moved to NY, jackin' messengers for bicycles/ eventually stabbed some poor kid with one pant leg pulled up, in the face with an icicle/ and that ended his career...

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BeitragVerfasst: Sa 20. Nov 2010, 01:08 
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Das Urteil wird genau gar nichts ändern. Die StVBen werden sich auch weiter auf den Standpunkt stellen, dass sie natürlich nur in behutsam geprüften, besonderen Ausnahmefällen blaue Lollis gepflanzt haben. Und man natürlich auch nur dort Radwege gebaut habe, wo sie notwendig gewesen seien. Und deswegen eben fast alle Radwege, die es gibt, mit Blauschildern verunstaltet sind.

Wer glaubt, dass wegen so einem Urteil jetzt plötzlich massig Schilder verschwinden, der täuscht sich. Schon deshalb, weil dann ja irgendwelche Verwaltungsmenschen zugeben müßten, dass sie vielleicht nicht sorgsam die besonderen Umstände einer konkreten Straße geprüft hätten. Das würde ja bedeuten, dass sie im Amt einen Fehler gemacht haben. Und das kann ja gar nicht sein.

Die werden weiter in ihren Amtsstuben masturbieren und sich dabei von örtlichen Grundschülerelternvereinen anfeuern lassen, die natürlich auch morgen noch Radwege für ihre Sprößlinge fordern, damit diese "sicher" zu Schule kommen. Und auf der Straße sind sie nicht sicher, solange dort die Mama-Taxis der Klassenkameraden mit 70 km/h einschlagen, weil die's ja eilig haben, denn die Kinder müssen ja pünktlich in der Schule sein...


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BeitragVerfasst: So 12. Dez 2010, 16:42 
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Beiträge: 203
Wohnort: Berlin
Nach diesem Urteil ist es erfolgversprechender, wenn man gegen dieses "Verkehrsschild" Widerspruch erhebt bzw. klagt. Ich glaube aber auch nicht daran, dass die Verwaltung deshalb generell umdenkt.


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BeitragVerfasst: So 12. Dez 2010, 16:47 
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Uh, schon vorbei?
Das kommt davon, wenn man euch vernachlässigt :(

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