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BeitragVerfasst: Mi 18. Jul 2007, 07:44 
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also wenn die Autoampel rot war und Du auf der Strasse gefahren bist, dann war das blutrot und die Verwarnung geht in Ordnung.

Um aber trotzdem eventuell daran vorbeizuschlittern warte am besten mal ab, was postalisch da bei Dir ankommt, vergewissere Dich, dass Grünschaltung von Fussgängerampel und Autoampel tatsächlich um mehr als etwa 2 Sekunden voneinander abweichen und lege Einspruch ein, indem Du das von deiner Seite her schilderst und dabei den Schwerpunkt darauf setzt, dass Du über die Fussgängerampel bei grün gefahren bist und erst hinterher feststellen konntest, dass der Polizist hier fälschlicherweise von einem Rotlichtverstoss ausgehen musste, da er sich an der Autoampel orientierte...

Der Staatsanwalt wird dann das beide Aussagen gegeneinander abwägen und es neu bewerten müssen... Am besten ein Foto beilegen, das beweist, dass es Phasen gibt, in denen die Fussgängerampel bereits grün und die Autoampel noch rot ist...

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BeitragVerfasst: Mi 18. Jul 2007, 17:07 
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die haltelieninen auf fahrradwegen...
sind die wirklich zugelassen ? ich hab mal gehört das die keine echte bedeutung haben... also nicht in der Stvo (oder so) vorgesehen sind...
weiss da jemand besser bescheid ??


und wenn ich an eine rote ampel komme auf den fußgängerweg (fahre oder gehe) dann in die querstraße (fahre oder gehe) ein stück weiterfahre und dann umdrehe und bei grün abbiege ist das verboten
bei der antwort bitte beide möglichkeiten gehen und fahren berücksichtigen

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BeitragVerfasst: Do 19. Jul 2007, 07:31 
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@off

Also mit auf den Fussgängerweg fahren brauchen wir uns ja nicht wirklich auseinandersetzen - das ist ja eh verboten!

Das ganze Prozedere schiebenderweise dauert eh zu lange, um einen Vorteil zu erlangen, ausserdem ist es als Umgehung des Rotlichtes ebenso verboten.
Abgesehen davon, dass Du um auf die Fahrspur des Rechtsabbiegers zu kommen ja die ursprüngliche Querspur kreuzen musst und das bei Rot neben einer Ampelfurt auch verboten ist - und als ein solches Kreuzen wird Dir das auch ausgelegt, da Du ja durch sofortiges umkehren beweist, dass Du nicht wirklich beabsichtigst, diese neue Fahrtrichtung auszuwählen...

Das ist bei uns so eine Mischung aus Tatbestandsverurteilung und Gesinnungsverurteilung - je nachdem, was man gerade unterstellen kann...

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BeitragVerfasst: Do 19. Jul 2007, 11:24 
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für voll ber autorot (schon länger als ne suknde rot gewesen) kenne ich knapp 86€ aus eigener erfahrung, er knöpft dir grad nur das geld für ne rote fussgänger-ampel ab, halt vor ihm das maul und sei froh!!!! ;)


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BeitragVerfasst: Do 19. Jul 2007, 17:54 
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@burnie

naune dann ist auf fußgängerweg fahren verboten aber was macht das schon 10 ? 15 euro ?

aber ne rote ampel da is man mit 80 -160 oder so dabei ?

was meinst du mit querrspur kreutzen ??also ich meine wenn man nach der durchgezogenen lienie umkehrt...

und durch sofortiges umdrehen zeige ich doch nicht umbedingt irgendetwas
der weg kann doch auch mein ziel sein... oder ist man verpflichtet im strassenverker ein festes ziel zu haben und auf direktestem weg da hinzufahren :D
vieleicht wollte ich von vornherein in die straße abbiegen und nach einer gewissen zeit umdrehen und in eine andere richtung fahren zB rechts weils schneller geht ^^


also es ist klar das der polizist das anders sieht aber wenn ich es so erkläre...

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BeitragVerfasst: Do 19. Jul 2007, 19:47 
off-the-wall hat geschrieben:
oder ist man verpflichtet im strassenverker ein festes ziel zu haben und auf direktestem weg da hinzufahren :D


Innerhalb einer Ortschaft unnütz hin- und hergefahren und dadurch einen anderen belästigt 20,- EUR

Hoert sich zwar absolut daemlich an, aber ich habe mal von nem Kurier gehoert, dem das auch passiert sein soll. Also der wurde von einem Bullen angehalten, weil er "unütz hin- und hergefahren" ist. Ich denke mal, dass es die meisten ziemlich wenig interessiert, aber es steht so im Bußgeldkatalog ^^


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BeitragVerfasst: Sa 21. Jul 2007, 00:15 
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@speedmk: Schau' Dir die Ampel nochmal genau an ob das Fußgängerlichtzeichen wirklich nur ein Fußgängersymbol zeigt oder ob das eine geteilte Streuscheibe ist die auch ein Radfahrersymbol enthält.

Wenn letzteres könntest Du versuchen zu argumentieren, daß lt. StVO ja Lichtzeichen für Radfahrer immer gelten - also unabhängig von dem Straßenteil auf dem Du Dich befindest. Es gibt zwar keine Garantie dafür, daß Du ggf. damit vor Gericht durchkommst, aber wenn man die StVO wörtlich auslegt steht es da nunmal so drin. Selbst wenn das aufgrund der Örtlichkeit für ein Gericht nicht sonderlich überzeugend wirkt könntest Du Dich auf einen Verbotsirrtum berufen, der ggf. dazu führt daß Du zumindest dieses Mal noch mit einem "blauen Auge" davonkommst.


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BeitragVerfasst: Di 9. Okt 2007, 22:01 
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bei mir war das heute so:
war ziemlich fix auf ner ziemlich langen,langen ausfallstrasse aufm radweg unterwegs
:kurierfahrer
und irgendwann gibts da eine ampel....die sprang natürlich just in dem moment um,als ich rüber wollte....und in erster reihe stand die trachtengruppe,herzlichen Glückwunsch....aaaaaber,die beiden glotzen in die andere richtung....haben mich denn natürlich doch noch gesehen,mich kurz später abgegriffen und behauptet die ampel wäre lokker drei sekunden rot gewesen <img src="http://www.fahrradkurier-forum.de/images/smiles/argh.gif"> 65€(punkte sind mir wumpe,ich bin kein armes schwein und hatte nie nen FÜHRERschein)....hab erstmal wiedersprochen und nach fhigherabend erstmal im internetz gesucht,und das ist dabei rausgekommen:
http://www.verkehrsportal.de/bussgeldka ... atalog.php
und also da steht irgendwo auch was von halbieren der autostrafe und sowieso eigentlich nur kohle wenn eine verwarnung nach paragraph soundso ausgeschlossen wird(müßt ihr mal selber suchen,hab grad kein bock mehr drauf;vielleicht mach ichs morgen :roll: )
vielleicht findet ihr ja noch was für euch raus,ich werd auf jeden fall für den gig keine 65tacken+bearbeitung löhnen <img src="http://www.fahrradkurier-forum.de/images/smiles/097.gif">


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BeitragVerfasst: Di 9. Okt 2007, 23:45 
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Ich bin auf dem Gebiet kein Experte und versuche mich von solchen primitiven Subjekten grundsätzlich fern zu halten, aber ich fürchte das Problem wird sein, dass gilt was der ehrenwerte Bullizist sagt, egal obs stimmt oder nicht oder er es überhaupt wissen kann oder nicht :?

Trotzdem viel Erfolg und v.a. Glück.


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BeitragVerfasst: Mi 10. Okt 2007, 08:30 
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hab auch mal widersprochen weil die lichtzeichenanlage noch nich lange rot war - vergebens

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Wenn du denkst es passt nicht mehr, kommt von irgendwo ne Lücke her!!


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