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 Betreff des Beitrags: Vom Zivilpolizisten vom Radl gezogen
BeitragVerfasst: Di 23. Jan 2007, 18:05 
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Hallo da draußen, vor etwa eineinhalb Jahren hat sich mir ein Zivildingsda in den Weg gestellt, weil ich auf der falschen Seite den Radlweg benutzt hatte. Weil ich grad dem Funker lauschte hab ich den gar nicht beachtet und bin einfach an dem vorbeigerollt. Weil der Weg wieder frei war hab ich wieder Gas gegeben und ich ich's mich versah lag ich auf der Schnautze: Wie sich rausstellte war der mir hinterher gelaufen und hatte meine Sattelstütze festgehalten. Ich hab ihn dann angezeigt wegen Körperverletztung, was allerdings auch nach Einspruch auf Einstellung abgeschmettert wurde. Ich hingegen hab einen Strafbefehl bekommen wegen Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte. Demnächst wird's jetzt zu einer Verhandlung kommen. Wollte mal wissen ob andere Kuriere der Republik schon einmal so eine oder eine ähnliche Erfahrung gemacht haben und ob ihr mir mit Gesetztestexten oder vor allem Gerichtsurteilen in dieser Richtung weiterhelfen könnt? Mein Problem ist, dass ich keine zeugen habe, der Polizist hatte noch eine Kollegin dabei!
B

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BeitragVerfasst: Di 23. Jan 2007, 18:37 
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hi grüß dich es ist schon so lang her und es kommt jetzt erst zu ner verhandlung?sowas verjährt doch irgendwann mal.und meiner meinung wird es eh eingestellt.oder steht der termin schon fest?und dann kannst immer noch zwecks strafe rumjammern vor gericht wie schlecht es läuft und wie hart der job ist und wie wenig geld man verdient schulden bei den eltern usw usw usw.du hast die ja nicht verprügelt oder so.und du wolltest ja dann auch nicht abhauen oder?meistens sind die bullen dann eh gar nicht selber bei der verhandlung sondern nur du und der anwalt und noch paar so hansis.und ich hatte nur sehr nette und einsichtige anwälte bis jetzt.ich würde mir da nicht zu sehr den kopf zerbrechen drüber.du hast ja nicht wirklich was gemacht wie sich das anhört. also wird schon.


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BeitragVerfasst: Di 23. Jan 2007, 19:43 
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na ja sorry, aber ich würd' dir da nicht viel mut machen. aber ich das richtig verstanden, dass das verfahren gegen ihn eingestellt wurde? eigentlich war ich mir recht sicher, dass solche aktionen (also dich bei einer kontrolle zu verfolgen+zu fall zu bringen) streng untersagt wären, mal unabhängig davon, dass theorie und praxis nicht eins sein müssen. hab grad noch mal geschaut-in tortour de berlin bestätigt das der eine bulle auch noch bei 14:20 (halt bei der kontrolle).
das ist so 'ne sache-einerseits kannst du glück haben, dass das verfahren wegen seines *formfehlers* eingestellt wird bzw. unterliegt er ja auch dem grundsatz der verhältnismäßigkeiten. diverse seiner berufsgattung halten sich zwar nicht dran, aber in deinem fall ist es ja für jeden blinden offensichtlich.
andererseits kommt es häufig erst zu anklagen gegen bullen, wenn sie das dritte mal eine anzeige wegen körperverletzung bekommen haben, es sei denn in besonders schweren fällen (wenn auch dann einige vollidioten noch rum kommen, aber das ist was anderes), solang wird es so gut wie immer eingestellt (also in berlin, vielleicht ticken in münchen anders ;)). und es handelt sich eben um zwei verschiedene verfahren-wenn das eine verfahren eingestellt ist und nur das gegen dich läuft, dann gilt für den richter, dass der grüne allgemein erstmal unschuldig ist. im speziellen könnte es natürlich trotzdem sein, dass das verfahren eingestellt wird wegen der unverhältnismäßigkeit. vielleicht kauft der richter dir ja ab, dass du ihn gar nicht wahrgenommen hast, aber wenn die zu zweit und du ohne zeugen bist, dann wohl eher nicht...
nach 1,5 jahren ist das übrigens nicht verjährt, solang dauert das....
na ja, wenn ich das flasch verstanden hab, und das verfahren gegen ihn gar nicht eingestellt wurde, dann war das jetzt umsonst ;) kannst ja dann mal erzählen, wie viel du bekommen hast-aber wenn du nen guten richter hast, bekommst bestimmt nur 'ne verwarnung...


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BeitragVerfasst: Di 23. Jan 2007, 22:17 
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Hi Valentine Charlie,

das war ein Zivilbulle? Ich dachte, du hättest mal gesagt, es sei ein Uniformierter gewesen.
Wie sollst du im Eifer des Gefechtes ( Fahren, Funk zuhören) den denn eigentlich als Gesetzeshüter erkennen?
Vielleicht haste da ganz gute Karten, denn ich kann mir vorstellen, dass ein Richter ohne Robe weiss, dass er ja auch erstmal eine stinknormale zivile Person darstellt. Und der würde dir wahrscheinlich auch nicht so ohne weiteres ins Rad springen...
Und das mit dem "vom Rad ziehen", da denke ich, muss sich der Zivilbulle schon selbst rechtfertigen...kann ja auch gefährlich enden, so eine Aktion...( manche nehmen sich schon sehr wichtig)
Warst du schnell unterwegs, oder bist du nur so dahingetrudelt, weil eh falsche Richtung? Wahrscheinlich warst du langsam unterwegs, da er dich ja vom Rad ziehen konnte...
ich denke, da hast du gute Karten

Wünsche viel Glück,

adas


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BeitragVerfasst: Mi 24. Jan 2007, 10:55 
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...hatten wir ja schon mal in einem früheren Thread, dass die Flucht an und für sich in manchen Fällen nicht strafbewehrt ist, erst wenn Gewalt ausgeübt wird (siehe auch http://www.verkehrsportal.de/board/inde ... ntry206815 ).

Was mich wundert ist, dass nicht wegen des Vergehens, sondern wegen Widerstand ermittelt wird.

Ich würde mittels Prozesskostenhilfe oder ähnlichem einen Anwalt zu Rate ziehen.

Dann erst mal darauf bestehen, dass für Dich weder die Autorität des Zivilmenschen, noch seine Anhalteaufforderung ersichtlich war.
Darüberhinaus, dass Du während der Fahrt funken durftest (hierzu haben wir auch mal einen Thread http://www.fahrradkurier-forum.de/viewt ... funk&t=233 ) und dass demnach Dein einziger Fehler war, auf der falschen Seite gefahren zu sein und keinen Zeugen zu haben!

Hast Du denn seinerzeit Verletzungen gehabt? Warst Du beim Arzt?
Dann würde ich nämlich auf dem Wege der Zivilklage die Kosten von ihm einfordern und dass auf der Verhandlung auch sagen. Falls eine KK dafür eingesprungen ist, trage Sorge dafür, dass die ihrerseits die Kosten einfordern!

Ansonsten viel Erfolg! Halte uns auf dem Laufenden

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...net ois, wos an Wert hat, muss a an Preis ham - aber mach des amoi wen kloar! (W.Ambros)


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BeitragVerfasst: Mi 24. Jan 2007, 16:31 
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@matin: Ganz sicher ticken die in München anders, unsere Rennleitung hat nicht umsonst den Ruf, die "erfolgreichste" des Landes zu sein!!!
Fakt ist, daß das vom Radlziehen überhaupt nicht mehr zur Debatte steht, sondern nur noch vor Gericht diskutiert wird, ob ich den zivilen als Ordnungshüter wahrgenommen hab oder nicht.
Daß ich, als ich an ihm vorbei war in den Wiegetritt gegangen bin, wird mir hier als Fluchtversuch angerechnet. Durch entstandenen Verletztungen bei uns beiden wird zusätzlich noch eine grob fahrlässige Verkehrsgefährdung geltend gemacht und die von der Staatsanwaltschaft aufgerufene Strafe liegt im vierstelligen Bereich, auch weil ein öffentliches Interesse als geboten erachtet wurde.
Selbst wenn ich davon überzeugen kann, ihn nicht erkannt zu haben, müßte ich den Polizisten nochmal extra in einem Zivilprozeß anklagen um Schadensersatz zu bekommen, was überhaupt nicht sicher ist und die Verfahrenskosten enorm sind.

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BeitragVerfasst: Do 25. Jan 2007, 00:16 
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Da koennte aber doch jeder kommen und sagen, dass er/ sie Polizist sei.

Also ich weiß, dass wenn ein Zivilpolizistenfahrzeug einen zu stoppen versucht oder man in einem Fahrzeug sich befindet, aber nicht stehen bleibt, da die Personen ja keine Uniform tragen, man nicht stehen zu bleiben hat, ABER sich sofort an der naechsten Wache melden muss


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BeitragVerfasst: Mi 14. Mär 2007, 19:49 
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Also in der Reportage "Tortur de Berlin" wird ein Polizist zitiert, der sagt folgendes:

"Wenn der weiterfährt kann ich nichts machen. Ich kann Ihn ja nicht vom Rad ziehen. Wenn der sich verletzt, bin ich regress pflichtig."

Und so würde ich das auch sehen. Zivilpoolizist, nicht erkannt und dann zu solchen Mitteln gegriffen. Aber ist vielleicht auch wieder Ländersache.
Ich bin heute verkehrt in eine Einbahnstraße gedüst und genau vor mir steht die Polizei aber die haben mich unbehelligt fahren lassen.

Was sagt denn dein Anwalt dazu?


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BeitragVerfasst: Mi 14. Mär 2007, 21:11 
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Oh Mann, noch so ne Geschichte wo ich irgendwie sprachlos bin.. :roll: , traurig sowas :?

Gibts inzwischen was Neues?
Drück dir auf jeden Fall die Daumen, kann ja echt nicht sein sowas^^ (Naja, Deutschland und so, is klar..)


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BeitragVerfasst: Fr 23. Mär 2007, 14:41 
Also Wiederstand gegen Staatsgewalt sehen die weil er sich der Aufforderung des Beamten wiedersetzt hat. Allerdings war das für ihn nicht eindeutig ersichtlich das es sich hier nicht um ein uniformierten Polizeibeamten handelte oder? Zur rechtlichen Situation stehen die Aussagen 2:1 zwei Beamte(Staatsdiener Aussage ist höherwertig) gegen ein Zivilist als Beschultigter also ziemlich besch... ! Nun kann man das Urteil versuchen abzumildern in dem man die Situation darstellt -Wetter, -Sicht(hell/dunkel), -Verkehr, -Stress(funkgespräch), -psychischer Druck, Personen wahrgenommen/nicht wahrgenommen auch auf die Folgen der Aktion eingehen das man Verwirrt ist und geschockt wenn man von hinten umgerissen wird dürfte ja klar sein(wo man als Fkurier sowieso schon einer hohen Unfallgefahr ausgesetzt ist). Physiche folgen des "Unfalls" beschreiben, auch die Verhältnissmäsigkeit der Aktion beleuchten schließlich war das ja völlig überzogen (Was da alles passieren könnte) nen falschfahrer wie´n Handtaschenräuber zu behandeln. <img src="http://www.fahrradkurier-forum.de/images/smiles/075.gif">
Ansonsten noch`n bisschen rumheulen <img src="http://www.fahrradkurier-forum.de/images/smiles/102.gif"> und hoffen das der Richter einsichtig ist. Viel Glück :winke


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BeitragVerfasst: Fr 23. Mär 2007, 14:54 
erstma kurz vorher termin beim soz. oda a-amt vereinbahren, dann sinken die tagessätze. nachfragen p.m.

wat die bullen inner glotze erzählen, na ja?

Hast du aussagen gemacht? hast du akteneinsicht? Grundsätzlich immer die schnauze halten, event. dann vor gericht einlassen und versuchen, daß die event. aussagen aus dem ersten prozess nich verwendet werden.
grundsätzlich gilt auch bei nur einem bullen, daß die dem glauben.

wenn du schon zahlen kennst, dann haste schon strafbefehl?

problem is eigentlich immer größer, wenn man sie anzeigt


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BeitragVerfasst: Fr 23. Mär 2007, 15:14 
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jo,
hatte vor 3 jahren eine verhandlung, wegen genau dieser scheiße, hatte gott sei dank aucgh nen zeugen(war glaub ich sogar unschuldig), aber mal kurz nur das Fazit der richterin:

Man darf einen fahrradfahrer nicht einfach vom Rad reißen, wenn er gerade fährt natürlich, da kommt die Verhältnismäßigkeit ins spiel, also bei einem, wie heißt das noch genau, irgendwie bei einem vergehen darf er es nicht nur bei einer Straftat wie Banküberfall.

Was wär sonst das nächste, erst ein schuß in die Luft und dann auf den reifen oder ins Bein?

So ungefähr ist die rechtslage in diesert sache, dieses wissen hat mich nur ca.800€ gekostet und das obwohl ich freigesprochen wurde!!!

Aja ein satz der Richterin is noch wichtig, ging direkt an den bullen der mich vom rad gezogen hat, und zwar:" ich weiß ja nicht ob sie ihr dDienstherr auch dann noch schützt, wenn dabei jemand mal Verletzt wird!" Der Bulle war nicht wirklich einsichtig und meinte er machts wieder. Tja, this is munich!!!

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BeitragVerfasst: Fr 23. Mär 2007, 16:34 
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Aha.. klingt beinahe als wärt ihr an ein und denselben Kollegen geraten.. oder es gibt (bei euch?) einfach viel zu viele solcher geistig Verwirrten..

(Hats eigentlich "geholfen"? Seid ihr jetzt brave Bürger und Radwegrichtigbefahrer geworden? - Kann mir vorstellen es gibt ein paar, die sich in ihrer Position missverstehen und so ein bisschen in Selbstjustiz üben, in dem Wissen dass ihnen nichts passieren wird und auf den "erzieherischen Effekt" setzend... hab da neulich auch einen perversen Film gesehen, nur dass der Typ glaub ich nicht mal Polizist war... leider vergessen wie er hieß)


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BeitragVerfasst: Fr 23. Mär 2007, 19:23 
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jo hirni,

da gibtsa bei uns einige, einmal hat sich sogar einer nach mir mehr oder weniger gehechtet, konnt grad noch mich vorbeischlenkern!

Was ganau in deren köpfen vorgeht weiß ich nicht, würde es gerne wissen, er dachte wohl das er jetzt ein held ist oder so,erzieherischer effekt gabs natürlich keinen, höchsten mehr ärger(gelinde ausgedrückt) meiner seite gegen die Polizei, und den staat weil dem Bullen is ja nix passiert. Meine dinstaufsichtsbeschwerde wurde abgelehnt(eine krähe hackt der .....)
und ich durft vorm richter erscheinen!!!

Aber evtl. soll das echt erziehen, einmal meinte einer zu mir:"wir fahrradkuriere hätten vorbildfunktion im strassenverkehr" mußte mir das lachen verkneiffen!!! aber der meinte das wohl ernst?

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BeitragVerfasst: Fr 23. Mär 2007, 23:36 
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Zitat:
(...)"wir fahrradkuriere hätten vorbildfunktion im strassenverkehr"(...)


Die Polizei doch eigentlich noch mehr


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BeitragVerfasst: So 25. Mär 2007, 14:21 
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@hirni: "muxmäuschenstill"?


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BeitragVerfasst: So 25. Mär 2007, 17:48 
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Genau.. das war er...

<i>[off-topic]</i>
Hab den eigentlich nur deshalb ganz angeguckt, weil ich irgendwie nicht abschalten konnte.. (Rohe Gewalt allein schafft das bei mir nicht. Aber sowas, gruselig..)

Neulich in der Glotze kannst du den ja nicht gesehen haben, woher kennst du den denn?
<i>[/off-topic]</i>


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BeitragVerfasst: So 25. Mär 2007, 21:31 
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von nem kumpel auf dvd. genug offtopic, hier ;)

jungs, weitermachen!


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 Betreff des Beitrags: Zwischenbilanz
BeitragVerfasst: So 6. Mai 2007, 21:10 
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Hey da draußen,
für die, die's interessiert, bei der Verhandlung letzte Woche wurde dann schließlich der Vorwurf des Widerstands gegen Vollstreckungsbeamte auch von der Staatsanwaltschaft fallen gelassen. Groteskerweise hat die %&&/$§%&$§&%/ Richterin dann aber darauf bestanden mich wegen fahrlässiger Körperverletztung zu verurteilen, die ja eigentlich nur als Folge meiner Straftat (Widerstand) in der Anklage aufgeführt war. Das einzige was einer Begründung etwas näher kam war ihre Aussage, daß ich ja anhalten hätte können um nachzufragen was er denn wolle als der Bulle so an meiner Sattelstütze hing. - Auf deutsch heißt das: Paßt ja alle auf, wer bei euch am Radl hängt, auch ungebeten, ihr habt Sorgfaltsplficht!!!!!!!!!!!!!!!
Die Geldstrafe wurde nun drastisch gesenkt, dafür sind aber Verfahrens und Anwaltskosten zusammen höher als die ursprüngliche Strafe selbst. Da kann man sich doch nur an den Kopf greifen.
Gegen das Urteil habe ich jetzt Revision eingereicht.
Ich glaub ich spinn
der B

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BeitragVerfasst: So 6. Mai 2007, 22:39 
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Hey..

Zitat:
Vorwurf des Widerstands gegen Vollstreckungsbeamte auch von der Staatsanwaltschaft fallen gelassen


Gott sei Dank!
Gab es da noch eine genaue Begründung warum jetzt doch nicht mehr oder mal generell, wie die überhaupt auf sowas kommen? (Weil anhalten hättest du ja wohl nicht müssen?)

Zitat:
mich wegen fahrlässiger Körperverletztung zu verurteilen


Gott, bittebitte, lass es Hirn regnen?!^^ :shock:

Ist ja ungefähr so, wie wenn dir einer n Bein stellt, oder eine reinhauen will; sich dabei wehtut und dich dann auf Schmerzensgeld verklagt? :hahaha

War die Verhandlung zufällig am 1. April oder hatte die Richterin irgendwie sonst ihren lustigen Tag? <i>Wollen</i> die überhaupt noch ernst genommen werden?
Fragen über Fragen. - Ich bin verwirrt. :?


Zitat:
Paßt ja alle auf, wer bei euch am Radl hängt, auch ungebeten, ihr habt Sorgfaltsplficht!!!!!!!!!!!!!!!


Danke für den Hinweis. Werd ich mir merken...... :hahaha :hahaha :hahaha



Wünsch dir viel Erfolg mit den Witzkeksen. Oder vielleicht besser gesagt Glück, weil das auf der sachlichen Ebene offenbar schwierig ist..

Achja, ich glaub nich du spinnst, ich glaub die spinnen.. (was ja aber nicht ganz neu ist)


Hat der arme kleine Polizist sich eigentlich doll aua gemacht?


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BeitragVerfasst: Mo 7. Mai 2007, 19:34 
Hallo Charles,

ich muß ja schon kräftig lachen :hahaha aufgrund dieser Aussage von Dir:

Valentinus Maximus hat geschrieben:
Das einzige was einer Begründung etwas näher kam war ihre Aussage, daß ich ja anhalten hätte können um nachzufragen was er denn wolle als der Bulle so an meiner Sattelstütze hing


Was hast Du getan? - Ihn noch gezogen als er schon an der Stange hing?

:hahaha

Weil ich Dich als Rikscha-Fahrer kenne, wo hinten jemand gehalten hat und Du dagegen angetreten hast stelle ich mir das alles ziemlich lustig vor.

:hahaha

Hat sich der Polizist weh getan, als Du Gas gegeben hast?

Ich komme aus dem Staunen nicht mehr raus :shock:


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BeitragVerfasst: Mo 7. Mai 2007, 20:13 
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Wohnort: München
Da hat er aber bestimmt geweint, der Herr Bullizist...
erst wird er von einem wilden Grossstadt-Cowboy fast zu Tode geschleift, und konnte diesen nur unter akuter Lebensgefahr dingfest machen, und dafür wird er noch nicht einmal belohnt...
...muss er weiter Gassi gehen, der Arme.

Na vielleicht trifft er kommenden Sommer ja mal auf mich... <img src="http://www.fahrradkurier-forum.de/images/smiles/075.gif">


Und die Frau Richterin hätte wohl besser ausschlafen, oder was Gscheits frühstücken, oder einfach rechtzeitig ihren Tampon wechseln sollen, oder was auch immer... somit hätte sie evtl. einen klaren Kopf gehabt, aber nein....


I kannt mi scho wieda aufregn...meiomei...


ein verwirrter adas :smt026


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BeitragVerfasst: Mo 7. Mai 2007, 21:03 
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Beiträge: 1380
Zitat:
(...)Ist ja ungefähr so, wie wenn dir einer n Bein stellt, oder eine reinhauen will; sich dabei wehtut und dich dann auf Schmerzensgeld verklagt?(...)


Ich meine mich zu erinnern von einem Fall in den U.S.A. gehoert zu haben, demnach ein Familienvater absichtlich vor einer Urlaubsfahrt eine Schnur oben an der Treppe in Fußhoehe gespannt hat, um einem moeglichen Einbrecher die Laune zu vermiesen.
Tatsaechlich ist waehrend der Urlaubsreise ein Einbrecher durch das Dachfenster in das Haus gelangt, ist ueber die besagte Schnur gestolpert, ist die Treppe gestuerzt und blieb schwer verletzt liegen.
Erst vier Tage spaeter bemerkte ein Nachbar ein Jammern aus dem Inneren des Hauses, alarmierte die Polizei, die sich dann Zugang zum Haus verschafft hatte.
Das tollte kommt aber jetzt:
Als dann die Familie nach Hause kam, hatte der Vater eine Anklage auf Schmerzensgeld, da er absichtlich die Schnur aufgehaengt hat.

Er gestand aus Prinzip, doch wurde er trotzdem zu einer nicht niedrigen Strafe verurteilt.

Theoretisch haette er nur sagen brauche, dass seine junge Tocher die Schnur dort im Spiel befestigt hat und aufgrund vom Mangel an Beweisen waere das Verfahren eingestellt worden. Aus Prinzip hat er aber gestanden , da er sich im Recht sah.
Tja, leider hat er kein Recht bekommen.

Wenn ich mich nicht irre, musste er ein Schmerzensgeld im fuenf stelligen Bereich bezahlen


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BeitragVerfasst: Mo 7. Mai 2007, 22:22 
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Registriert: Fr 9. Jun 2006, 07:18
Beiträge: 992
Ja, dass in Amerika schon mal Einbrecher ihre Opfer verklagen können hat man schon gehört. (Aber was hätte man anderes erwartet? Würde mich fast wundern wenn es meinen Vergleich nicht auch schon so gegeben hätte.)

Kann man nur sagen: Weiter so!^^ - Amerika kann sich warm anziehen, wir kommen.

_________________
schaeuble-wegtreten


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BeitragVerfasst: Do 17. Mai 2007, 12:31 
@Hirni und Powerranger:
Ja, die spinnen doch wirklich in den U.S.A. <img src="http://www.fahrradkurier-forum.de/images/smiles/str.gif">
Da ist mir Deutschland noch lieber.

Valentin Charlie hat geschrieben:
Gegen das Urteil habe ich jetzt Revision eingereicht.


Oha, na dann bin ich ja gespannt, wie es weiter geht.


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