na ja sorry, aber ich würd' dir da nicht viel mut machen. aber ich das richtig verstanden, dass das verfahren gegen ihn eingestellt wurde? eigentlich war ich mir recht sicher, dass solche aktionen (also dich bei einer kontrolle zu verfolgen+zu fall zu bringen) streng untersagt wären, mal unabhängig davon, dass theorie und praxis nicht eins sein müssen. hab grad noch mal geschaut-in tortour de berlin bestätigt das der eine bulle auch noch bei 14:20 (halt bei der kontrolle).
das ist so 'ne sache-einerseits kannst du glück haben, dass das verfahren wegen seines *formfehlers* eingestellt wird bzw. unterliegt er ja auch dem grundsatz der verhältnismäßigkeiten. diverse seiner berufsgattung halten sich zwar nicht dran, aber in deinem fall ist es ja für jeden blinden offensichtlich.
andererseits kommt es häufig erst zu anklagen gegen bullen, wenn sie das dritte mal eine anzeige wegen körperverletzung bekommen haben, es sei denn in besonders schweren fällen (wenn auch dann einige vollidioten noch rum kommen, aber das ist was anderes), solang wird es so gut wie immer eingestellt (also in berlin, vielleicht ticken in münchen anders

). und es handelt sich eben um zwei verschiedene verfahren-wenn das eine verfahren eingestellt ist und nur das gegen dich läuft, dann gilt für den richter, dass der grüne allgemein erstmal unschuldig ist. im speziellen könnte es natürlich trotzdem sein, dass das verfahren eingestellt wird wegen der unverhältnismäßigkeit. vielleicht kauft der richter dir ja ab, dass du ihn gar nicht wahrgenommen hast, aber wenn die zu zweit und du ohne zeugen bist, dann wohl eher nicht...
nach 1,5 jahren ist das übrigens nicht verjährt, solang dauert das....
na ja, wenn ich das flasch verstanden hab, und das verfahren gegen ihn gar nicht eingestellt wurde, dann war das jetzt umsonst

kannst ja dann mal erzählen, wie viel du bekommen hast-aber wenn du nen guten richter hast, bekommst bestimmt nur 'ne verwarnung...