dan hat geschrieben:
Letzter inoffizieller Stand aus "für gewöhnlich gut informierten Kreisen" war daß man wohl im Ministerium eher dagegen ist und sich auf den Standpunkt stellt die RWBP und Blauschilder seien ja eh die Ausnahme von der Regel. Man versucht offenbar somit auf die Begründung, warum es überhaupt zu dieser Petition gekommen ist, gar nicht erst einzugehen.
Das Bundesverkehrsministerium ist der Verordnungsgeber der StVO. Die StVO ist also immer genau so, wie es das Bundesverkehrsministerium will. Der Bundestag soll nach Meinung der Petenten seine Funktion als parlamentarische Kontrolle wahrnehmen und der Regierung vorschreiben, wie die StVO auszusehen hat.
Ulrich Kasparick (PSt beim BMVBS, SPD) in der Anhörung zur Petition gegen die Radwegebenutzunspflicht im Petitionsausschuss des Deutschen Bundestages am 18. Februar 2008 hat geschrieben:
Also, vielleicht als Satz vorne weg. Wir haben in Deutschland keine Radwegebenutzungspflicht. Das ist offensichtlich noch ein Relikt aus dem alten Stand der alten Straßenverkehrs-Ordnung.
Er erklärt die Petenten also für Trottel, die dem Weltgeschehen mindestens 10 Jahre hinterherhinken. Die Petition lautet:
Zitat:
Der Deutsche Bundestag möge beschließen, die Radwegbenutzungspflicht abzuschaffen. Der Petent fordert, die in § 41 Abs. 5a StVO und § 2 Abs. 4 Satz 2 StVO geregelte Benutzungspflicht von Sonderwegen für Radfahrer in ein Benutzungsrecht umzuwandeln.
Es stimmt aber, dass die Ersteller der Petition Trottel in gewissem Ausmaß waren:
Zitat:
Der Petent fordert u.a., § 41 Abs. 5a StVO dahingehend zu ändern, die Radwegebenutzungspflicht in ein Benutzungsrecht umzuwandeln. In § 41 Abs. 5 StVO geht es um »Autobahnen und Kraftfahrstraßen«, einen § 41 Abs. 5a StVO gibt es nicht. Es ist also anzunehmen, dass § 41 Abs. 2 Nr. 5a StVO (»Sonderwege«) gemeint ist. Ich war an der Erstellung der Petition beteiligt und stehe mit dem Petenten, Sven Ledebrink, in Kontakt und bestätige diese Annahme.
Wer nun § 2 Abs. 4 Satz 2 und § 41 Abs. 2 Nr. 5a StVO nachschlägt, erkennt überdeutlich, dass es sehr wohl noch eine spezielle Radwegebenutzungspflicht gibt -- genau gegen diese richtet sich die Petition (Z1 - 16 019 054). Diese Mühe hat sich der Petitionsausschuss des Deutschen Bundestages anscheinend nicht gemacht.