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Autor: | mieserB [ Mi 10. Mär 2010, 18:19 ] |
Betreff des Beitrags: | BG-Zuspätanmeldung |
Ich brauch mal jemanden, der mich endgültig aufklärt. Ich hab da bisher nur sich widersprechende Antorten bekommen. Wenn ich mich nach mehreren Jahren Kuriersein bei der BG anmelden will, muss ich Beiträge nachzahlen oder nicht? |
Autor: | kiwi_kirsch [ Mi 10. Mär 2010, 18:37 ] |
Betreff des Beitrags: | Re: BG-Zuspätanmeldung |
ich bin mir fast sicher: ja. ![]() ich drücke dir die daumen. |
Autor: | flotte biene [ Mi 10. Mär 2010, 20:24 ] |
Betreff des Beitrags: | Re: BG-Zuspätanmeldung |
ja! hattich grade. zum glück wars "nur" ein jahr. allerdings ist die rechnung für dieses jahr noch nicht eingetrudelt, obwohl man das im vorraus zahlt...oh gott. mir ist grad eingefallen, ich hab denen ne einzugsermächtigung gegeben. fak. |
Autor: | mieserB [ Mi 10. Mär 2010, 20:33 ] |
Betreff des Beitrags: | Re: BG-Zuspätanmeldung |
Bin ich da denn auch rückwirkend versichert? |
Autor: | flotte biene [ Mi 10. Mär 2010, 20:38 ] |
Betreff des Beitrags: | Re: BG-Zuspätanmeldung |
aber ja! falls du auf deinen unfall hinauswillst. das blöde ist nur, dass, also, ich musste dann noch einen extra-betrag deswegen zahlen (was aber NIX ist, im vergleich dazu, wieviel geld du kriegst!)...UUUUND: also, ich hatte das gerade da gemeldet, so zwei oder drei tage nach dem unfall, da hatte ich schon eine rechnung von einem verbandsmaterial-dingens bekommen und das war uuuunglaublich mühsam, das umzuschreiben , dass das die bg doch noch übernimmt, weil das musst du ÜBERALL angeben: beim arzt, krankenhaus, überall muss es über die bg gehen. ich habe keine ahnung, ob das jetzt noch möglich ist. kansst du die aber ja mal fragen. also für das geld, was man da kriegt, lohnt sich der aufwand allemal! |
Autor: | mieserB [ Mi 10. Mär 2010, 20:47 ] |
Betreff des Beitrags: | Re: BG-Zuspätanmeldung |
Wär ja mal ne ernsthafte Option. Mir geht grad ganz übel das Geld aus und just heute schrub mir die Feuerwehr ne Rechnung. Lässige 630 euro...man hats ja. |
Autor: | kiwi_kirsch [ Mi 10. Mär 2010, 21:25 ] |
Betreff des Beitrags: | Re: BG-Zuspätanmeldung |
feuerwehr-rechnung? nie gehört. aber auch noch nie gehört, wie einsätze sonst finanziertw erden. wie nämlich? |
Autor: | flotte biene [ Mi 10. Mär 2010, 21:38 ] |
Betreff des Beitrags: | Re: BG-Zuspätanmeldung |
dochdoch! wenn du noch selber laufen HÄTTEST KÖNNEN, musst du dat zahlen. |
Autor: | Karlsson [ Mi 10. Mär 2010, 22:48 ] |
Betreff des Beitrags: | Re: BG-Zuspätanmeldung |
Wie schautn das mit BG aus, wenn man nur auf 400€-Basis kuriert und meine Chefs nur paar Daten von mir brauchten für ihren Steuerberater, der mich dann irgendwo angemeldet hat. Was wären denn für mich etwaige "Zahlungen", die mir die BG erstatten würde? Bezieht sich das nur auf den Unfallsfall? Ich weiss, es gibt da bestimmt schon nen Thread zu udn die SuFu wäre zu bemühen gewesen, aber vllt klärts sich ja auch einfacher für mich ![]() Liebe Grüße! |
Autor: | flotte biene [ Do 11. Mär 2010, 07:51 ] |
Betreff des Beitrags: | Re: BG-Zuspätanmeldung |
wenn du angestellt bist, auch auf 400€, dann läuft das über deinen chef. bin ich mir sicher. aber kannst ja mal da anrufen. oder ihn fragen, wird er dann jawohl wissen. ja, ausschliesslich ARBEITSunfälle. wieviel, keine ahnung. bei mir wars 70-80% vom BRUTTOlohn der letzen monate. bei 400€: weissich nicht. |
Autor: | delle54 [ Do 11. Mär 2010, 20:23 ] |
Betreff des Beitrags: | Re: BG-Zuspätanmeldung |
Der Arbeitgeber muss seine Mitarbeiter auf jeden Fall bei der BG melden. Tut er es nicht, ist das sein Problem. Nicht deins. (Gilt nicht für Selbständige "Subunternehmer") |
Autor: | Karlsson [ Do 11. Mär 2010, 22:40 ] |
Betreff des Beitrags: | Re: BG-Zuspätanmeldung |
Vielen Dank, dann bin ich ja beruhigt. Ich blicke aber nach wie vor nicht, was die BG für mich tut. Ich bezahl (oder lasse) aber gerne für euch bezahlen, die ihr Krankengeld usw in Anspruch nehmen könnt. |
Autor: | delle54 [ Do 11. Mär 2010, 22:56 ] |
Betreff des Beitrags: | Re: BG-Zuspätanmeldung |
Karlsson hat geschrieben: ...was die BG für mich tut... Bei einem Arbeitsunfall bezahlen die alles, inkl. Verdienstausfall. Zuzahlungen für Ärzte, Krankenhäuser, Medikamente usw. entfallen ebenfalls. Die BG zahlt solange, bis Du wieder arbeitsfähig bist.
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Autor: | flotte biene [ Fr 12. Mär 2010, 18:42 ] |
Betreff des Beitrags: | Re: BG-Zuspätanmeldung |
natürlich alles sehr ärgerlich, solange man keinen unfall hat. |
Autor: | delle54 [ Fr 12. Mär 2010, 23:00 ] |
Betreff des Beitrags: | Re: BG-Zuspätanmeldung |
Kostet den Bruchteil einer KV. Die ist ja auch ärgerlich, wenn man nicht krank wird - oder? |
Autor: | flotte biene [ Sa 13. Mär 2010, 15:11 ] |
Betreff des Beitrags: | Re: BG-Zuspätanmeldung |
ha! nicht meine! beitragsrückerstattung sachichnur! |
Autor: | delle54 [ Sa 13. Mär 2010, 16:35 ] |
Betreff des Beitrags: | Re: BG-Zuspätanmeldung |
flotte biene hat geschrieben: beitragsrückerstattung ja klar - VOLLE beitragsrückerstattung ![]() |
Autor: | Fedecks [ Sa 13. Mär 2010, 16:38 ] |
Betreff des Beitrags: | Re: BG-Zuspätanmeldung |
und ich wollt noch angemerkt haben das man vorher mehr zahlt um hinterher was zurückzubekommen aber so erübrigt sich das dann ja |
Autor: | Fedecks [ Sa 13. Mär 2010, 16:56 ] |
Betreff des Beitrags: | Re: BG-Zuspätanmeldung |
@mieserB es gibt eine möglichkeit sich von den beiträgen befreien zu lassen wenn man wenig umsatz/std pro wochen fährt ich fürchte allerdings daß man die befreiung nicht nachträglich beantragen kann und hast du evtl mal daran gedacht dein ("gemelde" wollt ich jetzt schreiben) gewerbe neu anzumelden und dann gleich offiziell: "hallo behörde, ich bin neu" |
Autor: | flotte biene [ So 14. Mär 2010, 00:35 ] |
Betreff des Beitrags: | Re: BG-Zuspätanmeldung |
Zitat: und ich wollt noch angemerkt haben das man vorher mehr zahlt um hinterher was zurückzubekommen aber so erübrigt sich das dann ja das stimmt nicht, ich bezahl weniger als wenn ich gesetzlich versichert wäre! das wären über 300€! |
Autor: | delle54 [ So 14. Mär 2010, 00:43 ] |
Betreff des Beitrags: | Re: BG-Zuspätanmeldung |
Trotzdem kostet die BG nur etwa 1/12tel der KV. Beides ist Pflicht. Wer sich nicht krankenversichert, kann u.U. mit einer Nachzahlung für mehrere Jahre in der gesetzlichen KV rechnen. |
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