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BG-Zuspätanmeldung
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Seite 1 von 1

Autor:  mieserB [ Mi 10. Mär 2010, 18:19 ]
Betreff des Beitrags:  BG-Zuspätanmeldung

Ich brauch mal jemanden, der mich endgültig aufklärt. Ich hab da bisher nur sich widersprechende Antorten bekommen.
Wenn ich mich nach mehreren Jahren Kuriersein bei der BG anmelden will, muss ich Beiträge nachzahlen oder nicht?

Autor:  kiwi_kirsch [ Mi 10. Mär 2010, 18:37 ]
Betreff des Beitrags:  Re: BG-Zuspätanmeldung

ich bin mir fast sicher: ja.

:shock:

ich drücke dir die daumen.

Autor:  flotte biene [ Mi 10. Mär 2010, 20:24 ]
Betreff des Beitrags:  Re: BG-Zuspätanmeldung

ja! hattich grade. zum glück wars "nur" ein jahr. allerdings ist die rechnung für dieses jahr noch nicht eingetrudelt, obwohl man das im vorraus zahlt...oh gott. mir ist grad eingefallen, ich hab denen ne einzugsermächtigung gegeben. fak.

Autor:  mieserB [ Mi 10. Mär 2010, 20:33 ]
Betreff des Beitrags:  Re: BG-Zuspätanmeldung

Bin ich da denn auch rückwirkend versichert?

Autor:  flotte biene [ Mi 10. Mär 2010, 20:38 ]
Betreff des Beitrags:  Re: BG-Zuspätanmeldung

aber ja! falls du auf deinen unfall hinauswillst. das blöde ist nur, dass, also, ich musste dann noch einen extra-betrag deswegen zahlen (was aber NIX ist, im vergleich dazu, wieviel geld du kriegst!)...UUUUND: also, ich hatte das gerade da gemeldet, so zwei oder drei tage nach dem unfall, da hatte ich schon eine rechnung von einem verbandsmaterial-dingens bekommen und das war uuuunglaublich mühsam, das umzuschreiben , dass das die bg doch noch übernimmt, weil das musst du ÜBERALL angeben: beim arzt, krankenhaus, überall muss es über die bg gehen. ich habe keine ahnung, ob das jetzt noch möglich ist. kansst du die aber ja mal fragen. also für das geld, was man da kriegt, lohnt sich der aufwand allemal!

Autor:  mieserB [ Mi 10. Mär 2010, 20:47 ]
Betreff des Beitrags:  Re: BG-Zuspätanmeldung

Wär ja mal ne ernsthafte Option. Mir geht grad ganz übel das Geld aus und just heute schrub mir die Feuerwehr ne Rechnung. Lässige 630 euro...man hats ja.

Autor:  kiwi_kirsch [ Mi 10. Mär 2010, 21:25 ]
Betreff des Beitrags:  Re: BG-Zuspätanmeldung

feuerwehr-rechnung? nie gehört. aber auch noch nie gehört, wie einsätze sonst finanziertw erden. wie nämlich?

Autor:  flotte biene [ Mi 10. Mär 2010, 21:38 ]
Betreff des Beitrags:  Re: BG-Zuspätanmeldung

dochdoch! wenn du noch selber laufen HÄTTEST KÖNNEN, musst du dat zahlen.

Autor:  Karlsson [ Mi 10. Mär 2010, 22:48 ]
Betreff des Beitrags:  Re: BG-Zuspätanmeldung

Wie schautn das mit BG aus, wenn man nur auf 400€-Basis kuriert und meine Chefs nur paar Daten von mir brauchten für ihren Steuerberater, der mich dann irgendwo angemeldet hat. Was wären denn für mich etwaige "Zahlungen", die mir die BG erstatten würde? Bezieht sich das nur auf den Unfallsfall?
Ich weiss, es gibt da bestimmt schon nen Thread zu udn die SuFu wäre zu bemühen gewesen, aber vllt klärts sich ja auch einfacher für mich :)
Liebe Grüße!

Autor:  flotte biene [ Do 11. Mär 2010, 07:51 ]
Betreff des Beitrags:  Re: BG-Zuspätanmeldung

wenn du angestellt bist, auch auf 400€, dann läuft das über deinen chef. bin ich mir sicher. aber kannst ja mal da anrufen. oder ihn fragen, wird er dann jawohl wissen.
ja, ausschliesslich ARBEITSunfälle. wieviel, keine ahnung. bei mir wars 70-80% vom BRUTTOlohn der letzen monate. bei 400€: weissich nicht.

Autor:  delle54 [ Do 11. Mär 2010, 20:23 ]
Betreff des Beitrags:  Re: BG-Zuspätanmeldung

Der Arbeitgeber muss seine Mitarbeiter auf jeden Fall bei der BG melden.
Tut er es nicht, ist das sein Problem. Nicht deins.
(Gilt nicht für Selbständige "Subunternehmer")

Autor:  Karlsson [ Do 11. Mär 2010, 22:40 ]
Betreff des Beitrags:  Re: BG-Zuspätanmeldung

Vielen Dank, dann bin ich ja beruhigt. Ich blicke aber nach wie vor nicht, was die BG für mich tut. Ich bezahl (oder lasse) aber gerne für euch bezahlen, die ihr Krankengeld usw in Anspruch nehmen könnt.

Autor:  delle54 [ Do 11. Mär 2010, 22:56 ]
Betreff des Beitrags:  Re: BG-Zuspätanmeldung

Karlsson hat geschrieben:
...was die BG für mich tut...
Bei einem Arbeitsunfall bezahlen die alles, inkl. Verdienstausfall. Zuzahlungen für Ärzte, Krankenhäuser, Medikamente usw. entfallen ebenfalls. Die BG zahlt solange, bis Du wieder arbeitsfähig bist.

Autor:  flotte biene [ Fr 12. Mär 2010, 18:42 ]
Betreff des Beitrags:  Re: BG-Zuspätanmeldung

natürlich alles sehr ärgerlich, solange man keinen unfall hat.

Autor:  delle54 [ Fr 12. Mär 2010, 23:00 ]
Betreff des Beitrags:  Re: BG-Zuspätanmeldung

Kostet den Bruchteil einer KV. Die ist ja auch ärgerlich, wenn man nicht krank wird - oder?

Autor:  flotte biene [ Sa 13. Mär 2010, 15:11 ]
Betreff des Beitrags:  Re: BG-Zuspätanmeldung

ha! nicht meine! beitragsrückerstattung sachichnur!

Autor:  delle54 [ Sa 13. Mär 2010, 16:35 ]
Betreff des Beitrags:  Re: BG-Zuspätanmeldung

flotte biene hat geschrieben:
beitragsrückerstattung
ja klar - VOLLE beitragsrückerstattung :vogel:

Autor:  Fedecks [ Sa 13. Mär 2010, 16:38 ]
Betreff des Beitrags:  Re: BG-Zuspätanmeldung

und ich wollt noch angemerkt haben
das man vorher mehr zahlt
um hinterher was zurückzubekommen
aber so erübrigt sich das dann ja

Autor:  Fedecks [ Sa 13. Mär 2010, 16:56 ]
Betreff des Beitrags:  Re: BG-Zuspätanmeldung

@mieserB
es gibt eine möglichkeit sich von den beiträgen befreien zu lassen
wenn man wenig umsatz/std pro wochen fährt
ich fürchte allerdings daß man die befreiung
nicht nachträglich beantragen kann

und hast du evtl mal daran gedacht
dein ("gemelde" wollt ich jetzt schreiben) gewerbe
neu anzumelden und dann gleich offiziell:
"hallo behörde, ich bin neu"

Autor:  flotte biene [ So 14. Mär 2010, 00:35 ]
Betreff des Beitrags:  Re: BG-Zuspätanmeldung

Zitat:
und ich wollt noch angemerkt haben
das man vorher mehr zahlt
um hinterher was zurückzubekommen
aber so erübrigt sich das dann ja


das stimmt nicht, ich bezahl weniger als wenn ich gesetzlich versichert wäre! das wären über 300€!

Autor:  delle54 [ So 14. Mär 2010, 00:43 ]
Betreff des Beitrags:  Re: BG-Zuspätanmeldung

Trotzdem kostet die BG nur etwa 1/12tel der KV.
Beides ist Pflicht. Wer sich nicht krankenversichert, kann u.U. mit einer Nachzahlung für mehrere Jahre in der gesetzlichen KV rechnen.

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