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 Betreff des Beitrags: Änderung der StVO zum 1. September
BeitragVerfasst: Di 1. Sep 2009, 08:24 
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Änderung der StVO zum 1. September: Erleichterungen für den Fahrradverkehr

http://www.bmvbs.de/-,302.1094040/Pressemitteilung.htm


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BeitragVerfasst: Di 1. Sep 2009, 09:35 
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Ja immerhin ein Anfang.
Interessant wird mal wieder, wie ich als Radfahrer ohne Tacho feststellen kann, ob ich > 30km/h fahre - vom Autofahrer kann man das ja verlangen :)


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BeitragVerfasst: Di 1. Sep 2009, 14:38 
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Beiträge: 3374
Wohnort: herr kirsch hatte da mal ne freundin!
meister mistfink, das ist doch einfach
wenn du autos überholst
bist du zu schnell (viel zu schnell);
falls die autofahrer wissen
das in der strasse geblitzt wird
mußt du dafür nicht ganz so schnell sein

_________________
"Mist"
Bernd das Brot


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BeitragVerfasst: Di 1. Sep 2009, 17:00 
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Sehr schön finde ich übrigens die Änderung im Bereich des Zeichens 242.1 (Fußgängerzone)

Während dort früher Schrittgeschwindigkeit galt, heißt es jetzt "die GEschwindigkeit an den Fußgängerverkehr anpassen". Dies bedeutet im Endeffekt, dass man, wenn man niemanden gefährdet oder behindert da recht zügig durchfahren kann...


Alle Änderungen gibts übrigens in der STVO Fahrradnovelle, die sich über diesen Link finden lässt


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BeitragVerfasst: Di 1. Sep 2009, 20:26 
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NullNullSix hat geschrieben:
.., heißt es jetzt "die GEschwindigkeit an den Fußgängerverkehr anpassen". Dies bedeutet im Endeffekt, dass man, wenn man niemanden gefährdet oder behindert da recht zügig durchfahren kann...


naja,also wir hier haben eine "einfahrgenehmigung in die fuzo"(will meinen:WIR dürfen das schon immer :adas )...kost bannich kohle und muß jedes jahr neu genehmigt werden... :bull: :verdacht:

...und es gibt immer wieder die wildesten diskusionen mit der rennleitung(von irgendwelchen opas mit stock mal abgesehen :shocke: )..ob man nu "zu schnell"war....
zitat:"fußgänger dürfen nicht überholt werden.. !"
antwort:"und was is mit ommas mitn rolator ????" :roll:

__________________
............


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BeitragVerfasst: Do 3. Sep 2009, 13:00 
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Gegenüberstellung bisherige und neue StVO


Dateianhänge:
Info_StVONovelle_2009.pdf [2.36 MiB]
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