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Zweitjob ? Kindergeld? https://www.fahrradkurier-forum.de/viewtopic.php?f=5&t=5604 |
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Autor: | Der Eulach [ Di 16. Jun 2009, 23:28 ] |
Betreff des Beitrags: | Re: Zweitjob ? Kindergeld? |
Wurde das Kindergeld vertraglich geregelt (Details!) oder erhälst Du die gesetzlich vorgeschriebene ("rofl") Summe? Ist deine Erstausbildung abgeschlossen? Bei mir ist's so: Gewerbe angemeldet, verdiene ca. 500€/Monat und mache nebenher mein Abi (25.6. ist erste Prüfung). Kinderzulage bekomme ich noch immer und werde, da vertraglich geregelt, auch im Studium weiterhin davon zehren können. Ich bin 19. Es grüsst freundlich Der Eulach. |
Autor: | Der Eulach [ Mi 17. Jun 2009, 01:17 ] |
Betreff des Beitrags: | Re: Zweitjob ? Kindergeld? |
Ja, wie steht's denn damit? |
Autor: | NullNullSix [ Mi 17. Jun 2009, 13:28 ] |
Betreff des Beitrags: | Re: Zweitjob ? Kindergeld? |
Folgende Regelungen sollten beachtet werden: ![]() - Kindergeld gibts bis zu einem Einkommen von 7680 Euro plus Werbungskosten (Hier zählt das Gewerbe, Nebenjob und evtl. Bafög dazu! (Bafög bei schülerbafög zu 100%, bei Studierendenbafög nur 50%)) - Wer mehr als 400€ monatlich verdient (Einkommen) muss sich in den meisten Fällen selbst Krankenversichern, was auch nochmal extra Kostet, wenn man nicht einen Job mit Krankenversicherung hat... - Wer mehr als 5200 Euro im Jahr verdient (Einkünfte) muss Einkommenssteuer zaheln. Bis 7200€ lässt sich diese aber als Schüler/Student wieder vom Finanzamt "zurückfordern" Vorteil des eigenen Gewerbes ist allerdings, dass du dir von deinem Geld alles für den Job benötigte kaufen kannst und dieses abstezen kannst. Wenn du also all dein Geld (auch aus dem Nebenjob) für bspw. das Fahrrad ausgibst, so macht dein Unternehmen miese und das wird von deinen Gesamteinkünften abgezogen! So lässt sich auch bei höherem Verdienst zumindest der letzte Punkt umgehen. Aber nix abschreiben was man nicht für den Job benutzen kann, das gibt Ärger mim Finanzamt! Hier ist das auch nochmal erklärt |
Autor: | Der Eulach [ Mi 17. Jun 2009, 13:32 ] |
Betreff des Beitrags: | Re: Zweitjob ? Kindergeld? |
Kann nur von der Schweiz reden. Ab 12'000.- CHF (rund 8'000.- €) Nettoerwerb (also nach allen Abzügen etc.) zahlt man Steuern. Für deinen "Minijob" kriegst Du ja einen Lohnausweis. Den muss man dann natürlich deklarieren und beilegen. Wenn Du keinen Lohnausweis bekommst und sozusagen "unter dem Tisch" bezahlt wirst, musst Du auch nichts versteuern, weil der Arbeitgeber die Ausgaben ja auch nicht als Lohnauslagen deklariert und entsprechend gar nirgends vermerkt ist, dass Du Geld bekommst - so gehandhabt bspw. beim Mähen des Nachbars Rasen, beim Drogenverkauf und allen anderen Formen der Schwarzarbeit und allen Betätigungen im informellen Sektor. Einfach ausgedrückt: Kriegst Du 'n Lohnausweis und 'ne Lohnabrechnung Ende Monat, musst Du versteuern. Andernfalls nicht, ist aber auch illegal. Kümmert nur keinen, solange die Sache nicht ausbeuterischer oder per se illegaler Natur ist. Es grüsst freundlich Der Eulach. Ähdit: blah. Hör auf NullNullSix! |
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