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 Betreff des Beitrags: Ab wann Anzeige?
BeitragVerfasst: Mi 11. Nov 2009, 21:37 
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Ich mach jetzt einfach mal einen neuen Thread auf, obwohl das Thema bestimmt schon zig mal durchgekaut wurde. Allerdings hatte ich heute so ein krasses Erlebnis, dass sich genau die obige Frage für mich aktuell stellt bzw. beobachte ich eine starke Zunahme des Aggressionspotentials. Heute: Standardsituation: Einspurige Straße (Friedrichstraße im Herzen von Berlin) mit sehr hohem Verkehrsaufkommen (besser: Stauaufkommen), keine Radwege. Normal rechts gefahren, wie alle Radfahrer. Rechtsabbieger schneidet mich. Nur durch Zufall, meine Reaktion, kein Crash. Autofahrer (schwarzer Mercedes Cabriolet, Potsdamer Kennzeichen) fängt an, wie wild zu huben. Bis hierhin normal: Aggressionspotential ist mittlerweile dermaßen hoch, dass ich defensiv, solch unberechtigtes Hupen als Schreckreaktion des unaufmerksamen Autofahrers deute. Dieser jedoch hört mit der Huperei nicht auf, ich zeige ihm den Finger. Klar, mein Fehler, jedoch: Ich habe keine Hupe und jeder hätte in dieser Situation der Gefährdung ähnlich reagiert. Daraufhin tickt der Fahrer völlig aus und verliert die Kontrolle. Er verfolgt mich und schneidet mich so an die 4-5 Mal (kam mir vor, wie im Spiel GRAND THEFT AUTO, wo einem die Banden mit Autos verfolgen, einen schneiden und das Feuer eröffnen). Er springt jedesmal völlig hysterisch aus dem Wagen und schreit rum, er will meinen Ausweis sehen (hätte er auf mich geschossen, hätte mich das auch nicht mehr verwundert). Ich natürlich weiter, weiche links und rechts aus, er stellt mir minutenlang nach und verfolgt mich bis zum Kunden, wo er sich dann endlich verpißt (oder mich aus den Augen verliert). Inzwischen hat mich ein Radfahrer verfolgt, der das ganze nicht nur beobachtet und das Kennzeichen fotografiert hat, sondern der durch besagte Verfolgungsjagd beinahe vom benannten Wütererich über den Haufen gefahren wurde. Zu diesem Zeitpunkt war besagter Radfahrer so erregt, dass er selbst Anzeige erstatten wollte. (Adressen, Beschreibung, etc. erstmal ausgetauscht).
Jetzt ringe ich mit mir: Mein Rechtsbewusstsein sagt mir, eigentlich darf man die Sache nicht auf sich beruhen lassen. Das greift um sich und das erlebe ich ja schon längst täglich, durch ein sich immer weiter steigerndes allgemeines agressives Verhalten von einer bestimmten gesellschaftlichen Gruppe von Autofahrern: Das Klischee vom extremfahrenden schwarzen Yuppie-Mercedes- oder Yuppie-BMW-Fahrer aus Berlin oder oft auch aus dem Umland (MOL, neureiches Potsdam) ist leider immer wieder beobachtete, erlebte, traurige Realität. Dieses Beispiel ist zwar irgendwo ein krasser Einzelfall, andererseits aber eigentlich auch nicht mehr. Jeder, der hier fährt, wird wissen, was ich meine. Es gibt inzwischen so viele Beispiele, die ich aufzählen könnte... immer besagte Autos, immer gleiche Gruppe...
Mein Realitätsbewusstsein hingegen sagt mir: Haufenweise Scherreien. Hätte noch mehr Zeugenaussagen sammeln müssen. Hätte schon längst mal eine Rechtschutz abschließen müssen. Die Typen sitzen geldtechnisch eh am längeren Hebel. Sollen doch andere, die besser versichert sind, diese schwarzen Schafe verklagen.
Bloß s-i-e sitzen nur untätig, kopfschüttelnd, in ihren warmen Autos und tun nichts. Während ich als Radfahrer mit täglich 9h - 11h auf der Straße, ohne Knauschzone, ständig diesen Situation ausgeliefert bin. Wie lange geht das noch gut? Die Verkehrsverhältnisse, die man aus den USA-Großstädten kennt, werden nicht kommen - sie sind schon da.
Zukünftig: Wahrscheinlich investiert man und versichert sich bis an die Zähne oder gibt ständig klein bei oder sucht sich einen anderen Job - andere Auswege sehe ich nicht...Aber erstmal, weiß ich nicht, ob ich oben genannten Fall, verfolgen oder es sein lassen sollte.


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 Betreff des Beitrags: Re: Ab wann Anzeige?
BeitragVerfasst: Mi 11. Nov 2009, 21:59 
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Alter, mach mal ein paar Absätze in das Chaos...


Ansonsten, du hast nen Zeugen, der Autofahrer nicht. Definitiv Anzeigen, wenn der Finger zur Sprache kommt, so tun als wenn man von nix wüsste. Behaupten das wäre ne reine Schutzreaktion des Autofahrers.
Sag lieber du hast im sowas zu gerufen wie "spinnst du?" oder "tickst du noch ganz sauber?", das ist keine Beleidigung :)

Für eine Anzeige brauchst du keine Rechtschutz, nur wenn du eine Zivilklage anstrebst. Das sollte aber bei gefährlichem Eingriff in den Straßenverkehr nicht notwendig sein, es sei denn du willst dir psychische Schäden bezahlen lassen ;)


Viel Erfolg und halt uns (mit Textgliederung) auf dem Laufenden


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 Betreff des Beitrags: Re: Ab wann Anzeige?
BeitragVerfasst: Mi 11. Nov 2009, 22:14 
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der automobilist hat doch keinen zeugen für den finger oder? du stellst ja anzeige wegen eingriff in straßenverkehr...vll nötigung...dann kann ich gegenanzeige wegen beleidigung stellen...erstes verfahren 2:1 für dich, zweites 1:1 unendschieden...glaube nciht das das zweiter überhaupt von einem richter angenommen wird....wenn der keinen zeugen benennt

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 Betreff des Beitrags: Re: Ab wann Anzeige?
BeitragVerfasst: Mi 11. Nov 2009, 22:17 
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Au, Deine Erregung kann ich gut verstehen. Alleine beim Lesen hab ich das Herzklopfen bekommen, was man in solchen Situationen bekommt.

Eigentlich müßte man so einen Typ anzeigen. Ganz klar. Du hättest meines Erachtens gute Karten da einen Zeugen. Solche Menschen müssen lernen, daß der Straßenverkehr keine Alleinveranstaltung für sie ist.

Auf der anderen Seite kann ich Diene Zurückhaltung verstehen- mindestens ne Stunde bei der Rennleitung, Telefoniererei mit dem Zeugen, eventuell Gerichtstermine. Da hätte ich auch so gar keine Lust drauf.

Mein Moralapostel schreibt Dir: zeig ihn an! Das ist Deine Pflicht- morgen fährt er sonst einen anderen um....
Der Pragmatiker in mir schreibt: laß es sein, sei froh, daß Dir nichts passiert ist und lerne mehr Gleichmut....

Keine Hilfe, ich weiß. Aber Du sollst wissen daß Du nicht der einzige bist, der in solchen Situationen in sich zerissen ist.

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 Betreff des Beitrags: Re: Ab wann Anzeige?
BeitragVerfasst: Mi 11. Nov 2009, 22:19 
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...also erst mal das obligatorische: Wir können und dürfen keine Rechtsberatung geben, also lediglich die gesammelten Ideen eines Unbedarften... :)

Die Grenze, wann es einem zu viel ist, liegt bei jedem woanders, insofern kannst nur Du die Frage beantworten, ob rechtliche Schritte fällig werden.
Nicht zu vergessen ist dabei auch, dass manchmal einfach 2 Leute mit nem verdammt schlechten Tag aufeinander prallen, die sonst normal nie besondere Schwierigkeiten miteinander bekommen hätten - ob also der "Gegner" nun ein solcher Fall ist, oder aber einer, der es längst verdient hat, kannst nur Du versuchen einzuschätzen.

Bedenke, dass bei jeder Anzeige der "Gegner" Deine Personalien mitbekommt.

Für eine Anzeige stehen ansonsten die Karten nicht schlecht, da Du ja konkrete Straftatbestände (Missbrauch der Hupe, Schneiden, Nötigung, Androhung von Gewalt, Einsetzen des KFZ als Waffe, etc....) nachweisen kannst, als auch einen Zeugen (den anderen Radler)....
Falls der "Täter" bereits bekannt ist, dürfte er erst mal seinen Führerschein abgeben müssen....

Gleich vorweg: Kosten entstehen Dir absolut keine, denn Du zeigst ja nur eine Straftat/Vergehen bei der Polizei an, machst diese Straftat bzw. dieses Vergehen also nur der Staatsanwaltschaft bekannt, die dann ihrerseits gesetzlich verpflichtet ist, diese Sache zu verfolgen. Du bist also nur noch Zeuge und brauchst keine anwaltliche Vertretung....

Viel Erfolg!

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 Betreff des Beitrags: Re: Ab wann Anzeige?
BeitragVerfasst: Mi 11. Nov 2009, 22:35 
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Als Viel- und Nur-Radfahrer kenne ich solche (oder vergleichbare) Situationen zur Genüge. Ich habe bisher ein einziges Mal Anzeige erstattet, hatte jedoch keinen Zeugen. Bei den Bullen wurde ich wie ein Volltrottel behandelt, bei Gericht ebenfalls. Fazit: Ich werde nie wieder Anzeige erstatten.

Gruß, Paule

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 Betreff des Beitrags: Re: Ab wann Anzeige?
BeitragVerfasst: Mi 11. Nov 2009, 22:49 
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Solche Situationen kenne ich auch zu hauf. 3mal wurde es mal mir auch so extrem mit Weg abschneiden, versuchen vom Rad zu zerren oder Verfolgungen mit nem Baseballschläger. War alles schon da. ;)
Die genügsamste Reaktion ist die Vor-Ort-Reaktion. Nicht einfach anbrüllen, sondern vor einer Haltestelle mit vielen Menschen und einer Straßenbahn laut und deutlich fragen: "Willst du mich umbringen?" Gott war der Typ beschämt! :lol:

Wie dem auch sei, mach ruhig ne Anzeige. Natürlich werden die Personalien getauscht aber wenn du davon ausgehen kannst, dass er nicht zur Mafia oder ner Gang gehört brauchst du da nicht viel Angst zu haben. Der Zeuge ist auf deiner Seite, wurde selbst fast überfahren.

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 Betreff des Beitrags: Re: Ab wann Anzeige?
BeitragVerfasst: Mi 11. Nov 2009, 23:14 
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mir ist das an der selben stelle schon mal so ergangen:

geschnitten worden, den finger gezeigt und verfolgt worden. der typ damals hat allerdings dreimal versucht mich mit gekonntem öffnen der fahrertür vom rad zu holen...


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 Betreff des Beitrags: Re: Ab wann Anzeige?
BeitragVerfasst: Mi 11. Nov 2009, 23:15 
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Das ist ja auch echt verschärft! Ist dir was passiert?

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 Betreff des Beitrags: Re: Ab wann Anzeige?
BeitragVerfasst: Mi 11. Nov 2009, 23:38 
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Normalerweise sollte man das Verhalten solcher Intelligenzallergiker mit Neandertalerallüren
einfach ignorieren und da drüberstehen.
Aber zu lesen, daß der Typ mehrere Aktionen nacheinander mit Dir abgezogen hat, macht mich schon
etwas nachdenklich.
Kann man ja wohl als Affektreaktion nicht mehr durchgehen lassen.
Deshalb würde ich bei dieser Ramboaktion doch in Richtung Anzeige tendieren.
Solche Leute haben eine führerscheinmäßige Auszeit wegen Nötigung und
wiederholten gefährlichen Eingriffs in den Straßenverkehr doch mal bitternötig!

Die Scherereien mit dem DOVmann, der Exeku- und Judikativen sind natürlich
niemals schön.

Ziemliche Zwickmühle!


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 Betreff des Beitrags: Re: Ab wann Anzeige?
BeitragVerfasst: Mi 11. Nov 2009, 23:40 
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"normale streitigkeiten unter verkehrsteilenehmern. kein personenschaden? dann machen wir nichts. sie können privatrechtlich...per anwalt..."

sagte der polizist nachdem n lkw fahrer ausgestiegen und mich vonner str. geschubst hat.
ok, das war seine reaktion auf mein anhalten und fragen warum er denn auf nen halben meter auffährt....
lkw fahrer wollte natürlich sofort weg, während ich mich ausm rad gewickelt habe, aber der tankwart gegenüber hat polizei verständigt und ihn aufgehalten und stand als zeuge bereit.

könnte ich auch im vorstellungsthread geschrieben haben, ärger mit kraftfahrern ist mein unfreiwilliges hobby.

grüße
north aus oldenburg


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 Betreff des Beitrags: Re: Ab wann Anzeige?
BeitragVerfasst: Mi 11. Nov 2009, 23:45 
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Registriert: Sa 29. Sep 2007, 21:09
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North hat geschrieben:
...
könnte ich auch im vorstellungsthread geschrieben haben, ärger mit kraftfahrern ist mein unfreiwilliges hobby.

grüße
north aus oldenburg



:aaah: sorry NORTH...Bild :aaah:


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 Betreff des Beitrags: Re: Ab wann Anzeige?
BeitragVerfasst: Do 12. Nov 2009, 09:04 
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North hat geschrieben:
"normale streitigkeiten unter verkehrsteilenehmern. kein personenschaden? dann machen wir nichts. sie können privatrechtlich...per anwalt..."



weil er zu faul war. Strafantrag und der Polizist bekommt evtl. noch aufn Deckel!

Es gibt nur gelegentliche Ausnahmen, aber sobald ein 3. die Polizei ruft ist das öffentliche Interesse, im Normalfall, sowieso gegeben...


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 Betreff des Beitrags: Re: Ab wann Anzeige?
BeitragVerfasst: Do 12. Nov 2009, 09:12 
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ich würd den sofort anzeigen. dann muss man halt zuhause n bisschen aufpassen, da man NATÜRLICH davon ausgehen kann, das der typ zu ner gang oder zur mafia gehört! und ausserdem, kann man nicht darauf bestehen, das die adresse nicht verraten wird? datenschutz??

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"the drugs don't work? me neither!"


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 Betreff des Beitrags: Re: Ab wann Anzeige?
BeitragVerfasst: Do 12. Nov 2009, 10:19 
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Moin,

die Autofahrer - besonders die mit leistungsstarken Kisten - werden immer unzufriedener mit der gegenwärtigen Verkehrssituation (zu der sie ja selber beitragen). Da quält man sich in seinem 300PS-Boliden durch den Stau und wird auch noch durch asoziale Radfahrer daran gehindert, Sekundenbruchteile rauszufahren, obwohl der Termin ohnehin zum Teufel ist.

Der Andrenalin-Schub muss ja irgendwie abgebaut werden. Gaspedal durch Bodenblech geht wegen oben beschriebener Situation nicht, also macht man einen auf "14-Jähriger-verprügelt-Kleinkind" und nimmt die Verfolgung des ungleichen Gegners auf.

Die Bullen sind mit der Aufnahme der schon geschehenen Unfälle längst überfordert und haben keinen Bock darauf, sich auch noch mit Beinahe-Crashs rumzuschlagen. Da kommt es dann eben zu Sprüchen wie:"Wissen Sie was?! Ich kann Ihnen sagen, wie die Gerichtsverhandlung ausgehen wird. Das wird wegen mangelnden öffentlichen Interesses eingestellt . . ."

Wenn man die Anzeige in Duisburgs Polizeipräsidium erstatten will, wird man daran erinnert, dass dort ja schließlich die ach so beliebte Vorabend-Serie "Niedrig & Kuhnt" abgedreht wird ("Jetzt könnense wenigstens sagen, schon mal in ´nem echten Polizeipräsidium gewesen zu sein!"). Man hat offensichtlich mit Raubmorden genug zu tun und möchte sich nicht mit solch einem Kleinschiss abgeben.

Wenn man dann auch noch von ´nem Bullenwagen überholt und auf dem Radweg (!!!) geschnitten wird, weiß man, dass es einfach zwecklos ist, gegen dieses Bollwerk aus Ignoranz anzukämpfen.

Es passiert leider viel zu selten - und im Endeffekt habe ich persönlich nix davon, vielleicht ist es auch nur albern -, aber als mir einmal ein Autofahrer seine Kiste direkt vor den Vorderreifen stellte (natürlich hatte der mich gesehen, ihm war es schlichtweg egal), blieb echt kein Platz mehr, daran vorbeizufahren, ohne diese Rad-/Fußwegkombi zu verlassen und auf der stark befahrenen Straße weiterzufahren.

Der Fahrer ging auf die andere Straßenseite, wo er wohl auf jemanden wartete. Ich stieg ab und zwängte mich zwischen der von Buschwerk überwucherten Leitplanke und seiner Kiste durch. Leider berührte mein linkes Pedal seine Karosserie. Der Typ sah rüber, ich sah rüber. Ich zeigte ihm weder den Finger, noch regte ich mich auf. Sondern zog nur deeskalierend von hinten bis vorne einen fetten Striemen über das Hindernis.

Vergleichbare Situationen sind bereits häufiger eingetreten, nur bekamen die Autofahrer das mit. Stiegen aus, regten sich wegen des Schadens auf. Ich schlug dann immer vor, doch am besten die Bullen zu rufen. Darauf hatten sie aber keinen Bock. Tja, wer Wild West spielt, muss eben mit Streifschüssen rechnen . . .

Gruß, Paule

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 Betreff des Beitrags: Re: Ab wann Anzeige?
BeitragVerfasst: Do 12. Nov 2009, 10:27 
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... also die Aussage des Polizisten, dass das privatrechtlich wäre ist grundlegend falsch - setzen, sechs!!!

Alles was an Ansprüchen aus dem BGB oder HGB entwächst ist privatrechtlich - sobald eine Straftat nach StGB vorliegt, ist das durch die Staatsanwaltschaft (Polizisten sind Hilfskräfte der Staatsanwaltschaft) zu verfolgen, Du selbst bist dann quasi nur noch Zeuge.
Lediglich wenn Du Schadenersatz wegen Beleidigung, Körperverletzung etc. forderst ist das zivilrechtlich, nicht jedoch die Beleidigung, Körperverletzung an sich, die als Straftat gesondert von der Staatsanwaltschaft verfolgt werden muss....

Die Geheimhaltung der Zeugendaten ist wohl nur im Falle von Kronzeugenprozessen halbwegs gewährleistet, normalerweise kann sein Anwalt Akteneinsicht fordern und damit erhält i.d.R. auch der Beklagte Einsicht....

Als Fazit lässt sich sagen, dass man am besten dafür sorgt, dass bei solch dichten Manövern eine Berührung stattfindet und dokumentiert wird - so ein Lackkratzer zeigt aufs deutlichste, dass hier Gesetze übertreten wurden und verfolgt werden müssen. Ohne Berührung beruht das auf subjektiver Zeugenaussage und ist anfälliger...

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 Betreff des Beitrags: Re: Ab wann Anzeige?
BeitragVerfasst: Do 12. Nov 2009, 11:14 
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Burnie hat geschrieben:
Als Fazit lässt sich sagen, dass man am besten dafür sorgt, dass bei solch dichten Manövern eine Berührung stattfindet und dokumentiert wird - so ein Lackkratzer zeigt aufs deutlichste, dass hier Gesetze übertreten wurden und verfolgt werden müssen.


Leuchtet natürlich ein, setzt aber astreine Fahrzeugbeherrschung und ein perfektes Timing voraus und ist selbst dann nicht ganz ungefährlich . . .

Gruß, Paule

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 Betreff des Beitrags: Re: Ab wann Anzeige?
BeitragVerfasst: Do 12. Nov 2009, 11:36 
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Finde das auch eher grenzwärtig. Immerhin ist eine Art Aufruf zur Fahrlässigkeit. Wenn einem selbst eine vorsätzlichkeit vorgeworfen werden kann, wird es eng vor Gericht, weil ja dann auch die eigene Glaubwürdigkeit leidet. Vll sollte man eher formulieren, dass wenn es eine objektive Beschädigung gibt (Kratzer,aufgerissene Klamotte, verbogenes Blech etc.), muss man Anzeige erstatten. Das gilt dann aber auch für jeden und nicht nur gegenüber dem BÖSEN AUTOMOBILIST.

@Paule: du hast zum Glück immer HaRRRse als zeugen dabei :cool:

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 Betreff des Beitrags: Re: Ab wann Anzeige?
BeitragVerfasst: Do 12. Nov 2009, 12:19 
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Nun, grenzwertig ist es nicht - wenn jemand ganz dicht an Dir vorbeifährt und Du daher stürzt und Schaden erleidest, dann bist Du in der Beweispflicht, dass der andere tatsächlich viel zu dicht an Dir vorbeifuhr und ursächlich für Deinen Schaden ist...
Mit einer dokumentierten Berührung ist dieser Beweis gegeben....

Dies ist ein kein Aufruf zur Sachbeschädigung, sondern ein Aufruf, dass ich, bevor ich übermässig ausweiche und Gefahr laufe mir durch das Ausweichen grösseren Schaden zuzuführen als bei einer Berührung, dass ich dann diese Berührung nicht unter allen Umständen und auf meine Kosten abwende.... ;)

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 Betreff des Beitrags: Re: Ab wann Anzeige?
BeitragVerfasst: Do 12. Nov 2009, 12:29 
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Aber weiche ich nicht schon aus dem Reflex heraus aus? Ich mache mir in solch einer Situation sicher keine Gedanken wo ich mit einem eventuellen Sturz den sinnvolleren Schaden anrichte...

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 Betreff des Beitrags: Re: Ab wann Anzeige?
BeitragVerfasst: Do 12. Nov 2009, 12:44 
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naja, wir sind hier ja in einer Diskussion, in der es nicht um einmaliges Ausweichen eines zufälligen Schlänkerers geht, sondern um wiederholtes Schneiden - das kommt dann nicht mehr ganz unvorbereitet und man kann sich das dann durchaus überlegen....

Übrigens auch Reflexe und Instinkte müssen geschult und hin und wieder auch unterdrückt werden... - sonst würde einen der Ausweichinstinkt ja immer wieder mal in den Gegenverkehr schicken...

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 Betreff des Beitrags: Re: Ab wann Anzeige?
BeitragVerfasst: Do 12. Nov 2009, 12:51 
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Hmm ja, hast Recht.

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 Betreff des Beitrags: Re: Ab wann Anzeige?
BeitragVerfasst: Do 12. Nov 2009, 14:46 
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Wohnort: Duisburg
SXHC hat geschrieben:
@Paule: du hast zum Glück immer HaRRRse als zeugen dabei :cool:


"Immer sehe ich auch nicht alles, aber . . . . können diese Augen lüüügen?!"

Gruß, Harrrse

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 Betreff des Beitrags: Re: Ab wann Anzeige?
BeitragVerfasst: Do 12. Nov 2009, 14:57 
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Also die Sache mit dem "Mangel an öffentlichem Interesse" geht noch viel weiter. Ich wurde vor ein paar Jahren von einem MB Sprinter überfahren, hatte wahrscheinlich großes Glück überlebt zu haben. Der Fahrer hatte mir die Vorfahrt genommen.
Wir (Mein Vater und ich, ich war damals 14 oder so) haben uns dann einen Anwalt gesucht und den Fahrer angezeigt, da sich der weder entschuldigen wollte noch für den Totalschaden an meinem Radel aufkommen wollte. Anwohner hatten vor Ort natürlich Polizei gerufen, die dann ein Protokoll geschrieben haben, aus dem eindeutig die Schuld des Fahrers hervorging (Rechts vor Links halt...).
Ein paar Tage später erzählte und der Anwalt, dass das Verfahren wegen "Mangels an öffentlichem Interesse" eingestellt worden sei...
Wir mussten dann also privatklage einreichen (heisst das so?) und haben uns dann schließlich bei einem "Schiedsgericht", also offiziell aussergerichtlich, aber dennoch nicht "einfach so" auf schadensersatz und schmerzensgeld geeinigt.
Wenn man mit dem Radl über Rot fährt, muss man Strafe zahlen und kann sogar Punkte kassieren, aber wenn man ein Kind überfährt, ist das unwichtig oder was? :roll:

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 Betreff des Beitrags: Re: Ab wann Anzeige?
BeitragVerfasst: Do 12. Nov 2009, 15:06 
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Beiträge: 641
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Jau, so sieht das aus! Wir haben nur den falschen Umgang - wir sollten uns mehr in kriminellen Kreisen bewegen, dann sind wir fein raus. Gangstas rule, nicht nur beim Rap . . .

Gruß, Paule

P.S.: Was heißt überhaupt "mangelndes öffentliches Interesse"?! Also wenn bei Frau Hansen in Buxtehude eingebrochen wurde, hält sich mein Interesse auch in Grenzen. Und deshalb ist das dann okay oder wie . . .?!?

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