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Radwegbenutzung ja oder nein https://www.fahrradkurier-forum.de/viewtopic.php?f=5&t=5501 |
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Autor: | derwojetztdaist [ Mo 18. Mai 2009, 17:34 ] |
Betreff des Beitrags: | Radwegbenutzung ja oder nein |
mahlzeit freunde, mal wieder streitfrage: muß ich als radfahrer einen vorhandenen radweg benutzen? wenns geht bitte mit gesetzestext oder rechtskräftigen urteilen.... (das druck ich mir dann aus und laß es den autofahrer fressen der mich mal wieder anhupt) gruß derwo |
Autor: | uh [ Mo 18. Mai 2009, 18:09 ] |
Betreff des Beitrags: | Re: Radwegbenutzung ja oder nein |
Das Hupen um dich auf den Radweg zu weisen ist übrigens eine Ordnungswidrigkkeit und je nach Aumaß wäre auch an Nötigung zu denken. Und nein, es stimmt nicht, dass Radfahrer generell Radwege benutzen müssen, sofern einer vorhanden ist. Nur dann, wenn er beblauschildert ist, zu finden in der StVO §2 (http://bundesrecht.juris.de/stvo/__2.html). Ausnahmen beschreibt die Rechtssprechung, unter anderem muss der Weg auch benutzbar und zumutbar sein, das muss du vor Ort entscheiden, später im Zweifelsfalle der Richter ![]() |
Autor: | MAD [ Mo 18. Mai 2009, 18:16 ] |
Betreff des Beitrags: | Re: Radwegbenutzung ja oder nein |
da kann ich dir "google" empfehlen. gib ins suchfeld "benutzungspflichtige radwege" ein und du erhälst 11.100 ergebnisse.. |
Autor: | SXHC [ Mo 18. Mai 2009, 18:30 ] |
Betreff des Beitrags: | Re: Radwegbenutzung ja oder nein |
und das geht so: |
Autor: | derwojetztdaist [ Mo 18. Mai 2009, 19:08 ] |
Betreff des Beitrags: | Re: Radwegbenutzung ja oder nein |
ich weiß wie man google benutzt, dachte nur hier sind die helden der straße versammelt und könne aus ihrem reichhaltigen wissen schöpfen..... |
Autor: | SXHC [ Mo 18. Mai 2009, 19:14 ] |
Betreff des Beitrags: | Re: Radwegbenutzung ja oder nein |
der zweite post ist richtig und immer empfehlen kann man: Recht für Radfahrer |
Autor: | Furry [ Di 19. Mai 2009, 23:36 ] |
Betreff des Beitrags: | Re: Radwegbenutzung ja oder nein |
Als Fahrradkurier nutze ich nur dann Radwege, wenn sie eine Abkürzung, befahrbar sind und einen wirklichen Vorteil bringen. "Benutzungspflichtig" sind Radwege nur dann, wenn sie entsprechend ausgeschildert, befahrbar sind und - das ist jetzt der Knackpunkt - nicht von der Straße abzweigen und womöglich nach Pusemuckel führen. Du musst also keinen Radweg benutzen, der über Umwege von A nach B führt, wenn du B schneller über die normale Stráße erreichst, auf der zwar starker Verkehr, aber kein Radfahrverbot besteht. Allerdings wird man hier und da schon mal von Autofahrern angemacht, wenn man auf einer Bundesstraße unterwegs ist. Beispiele: Im Juni 2008 während meiner Heimreise vom Bodensee ins Siegerland war ich auf einer normalen Dorfstraße von FN-Fischbach nach Marktdorf unterwegs. Dort befuhr ich auch einen guten Radweg, der rechts neben der Fahrbahn herläuft. Als ein Schild auftauchte "Radweg Ende" fuhr ich normal auf der Fahrbahn weiter. "Da hinten ist auch ein Radweg!" faucht mich plötzlich ein Motorradfahrer an. Der Schwachsinn: Auf der linken Seite verlief zwar auch ein Radweg, den ich aber a) nicht erreichen konnte, weil da ein hoher Grünstreifen zwischen lag und b) nicht erkennbar war, ob der auch in Gegenrichtung benutzt werden darf. Ich habe schlicht und einfach den Vogel gezeigt ... Später war ich auf der Landstraße von Spiegelberg nach Löwenstein unterwegs. 2 Km vor der Ortschaft brüllt es aus einem Auto heraus "Fahrradweg!!" Der Witz: Es gibt in diesem Abschnitt keinen Radweg, die fangen erst weiter unten an, bevor man zum Breitenauer See gelangt. Als ich ihm den Vogel zeige, fängt der Fahrer wild an zu gestulieren, fährt aber weiter. Übrigens haben mich dort schon mehrere Polizeistreifen überholt und nie jemand hat was von denen gesagt. 2007 befuhr ich die stark befahrene Landstraße bei Selters im Taunus. Auch an dieser Straße gibt es keinen Radweg. Plötzlich brüllt mich ein Autofahrer an: "Dahinten ist auch ein Radweg". Es gibt da einen, der ist aber 500 Meter von der Fahrbahn entfernt und macht Riesenumwege. Wieder den Vogel gezeigt. Für mich sind das klare Fälle von Nötigung und riesengroßer Dummheit. ![]() Das dürft ihr jetzt mal gerne kommentieren ... |
Autor: | NullNullSix [ Di 19. Mai 2009, 23:55 ] |
Betreff des Beitrags: | Re: Radwegbenutzung ja oder nein |
Ich hatte neulich auch mal ne Begegnung der dritten Art. Es ist ja normal, dass mal ein zwei Autos hupen, aber wenn rechts ein Radfahrstreifen (sogar ohne Benutzungspflicht, weil zu nah an parkenden Autos) und Feierabendverkehr ist, kann das wohl auch ausarten. Jedes, ja jedes!!!! Auto hat gehupt, teilweise wurde ich auch beschimpft, weil ich eben knapp neben dem Streifen auf der Fahrbahn fuhr. Hatte halt keinen Bock auf Tür vorm Kopp ![]() Wie gesagt Feierabendverkehr, Auto an Auto.... Den Fahrer den ich an dem Tag eingefahren habe (der auf dem Streifen fuhr, obwohl ich ihn drauf hingewiesen hatte, dass es gefährlich ist und er ne Teilschuld bekommen würde wennn er in ne Tür fährt) habe ich nie wieder gesehen :P |
Autor: | KingKahuna [ Mi 20. Mai 2009, 00:27 ] |
Betreff des Beitrags: | Re: Radwegbenutzung ja oder nein |
Irgendwo hab ich mal gelesen, ab einer Geschwindigkeit von 25km/h bekäme man bei einem Unfall auf dem Radweg auch eine Teilschuld angelastet. Ich weiß nicht ob das so stimmt, aber mit Normalgeschwindigkeit um flüssig von A nach B zu kommen sind mir Radwege auch zu gefährlich, die 25km/h-Sache wär eigentlich gar nicht so schlecht. Rad-Trödelwege für Langsamfahrer (Kinder, Omas, ...), Straße für schnellere. Die langsameren müssen sich nicht gegen Autos behaupten, die schnelleren fahren da wo es für sie und die anderen am sichersten ist. |
Autor: | kore [ Mi 20. Mai 2009, 11:48 ] |
Betreff des Beitrags: | Re: Radwegbenutzung ja oder nein |
und wie willst du bitte deine 25km/h kontrollierne können? dein tacho zählt nicht, wird dir aber im zweifelsfalle dennoch angelastet (was rechtlich aber gar nicht möglich sein dürfte). blöderweise gehen fahrradtachos genauer, dennoch ist das kein geeichtes messinstrument. nicht umsonst es, dass mehrspurige motorisierte fahrzeuge mit geschwindigkitsmessern ausgestattet sein müssen, und da fallen wir nunmal nicht drunter. fehlangepasste geschwindigkeit bei einem radler ist auch so eine sache, die schwer zu beweisen ist. außer man macht nen 10-meter-köpper über ein hindernis... dann wars sicher ein bissi schnell ![]() deswegen bei einem unfall oder so immer schnell den tacho verschwinden lassen ![]() |
Autor: | MMS [ Mi 20. Mai 2009, 13:01 ] |
Betreff des Beitrags: | Re: Radwegbenutzung ja oder nein |
derwojetztdaist hat geschrieben: muß ich als radfahrer einen vorhandenen radweg benutzen? Die StVO ist eine Verordnung. Laut StVO sollen, müssen und dürfen Radfahrer auf der Fahrbahn fahren. Radwege sind eine Ausnahme, Gehwege sind verboten. In ganz seltenen Fällen ist eine Radwegebenutzungspflicht per Verkehrszeichen 237, 240 oder 241 angeordnet. Wenn der Radweg einen aber nicht zum Ziel führt (man will bspw. nach links abbiegen), oder unbenutzbar (Hindernisse) oder unzumutbar ist, gilt keine Radwegebenutzungspflicht. Außerdem kann sie -- die ja eigentlich ein Fahrbahnverbot ist -- nur gelten, wenn der Radweg fahrbahnbegleitend ist.wenns geht bitte mit gesetzestext oder rechtskräftigen urteilen.... derwojetztdaist hat geschrieben: (das druck ich mir dann aus und laß es den autofahrer fressen der mich mal wieder anhupt) Bestelle doch einfach das Faltblatt des Vereins gegen Radwege.
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Autor: | Fedecks [ Mi 20. Mai 2009, 13:54 ] |
Betreff des Beitrags: | Re: Radwegbenutzung ja oder nein |
das schreibt übrigens die rennleitung (berlin) dazu http://www.berlin.de/polizei/verkehr/li ... hiv/28671/ @MMS was meinst du mit "In ganz seltenen Fällen"? bzw wie sieht ein radweg aus der kein blaues schild sein eigen nennt? |
Autor: | MMS [ Mi 20. Mai 2009, 14:27 ] |
Betreff des Beitrags: | Re: Radwegbenutzung ja oder nein |
Na, das steht doch auf der Webseite des Polizeipräsidenten von Berlin. Ein normaler Radweg ist ein sog. "anderer Radweg". Woran man ihn erkennt, ist nicht bekannt. Folge doch mal meinen Links. Die Ausführungen des Polizeipräsidenten von Berlin sind abzulehnen. Da noch nie ein Sicherheitsgewinn auf Radwegen nachgewiesen wurde, kann auch noch nie aus "Sicherheitsgründen" der Radverkehr so weit wie möglich vom Kraftfahrzeugverkehr auf der Fahrbahn getrennt worden sein. Dazu passt, dass der ADFC erwähnt wird. Als ob der etwas mit der sog. Radfahrernovelle von 1997 bzw. 1998 zu tun gehabt hätte! Diese Geschichtsfälschung dient der Irreführung der Bevölkerung. Es wird suggeriert, der ADFC sei eine Interessensvertretung der Radfahrer. Der ADFC weiß bis heute nicht, was die sog. Radfahrernovelle gebracht hat. Auch von Dietmar Kettler, dessen Buch "Recht für Radfahrer" in der ersten Ausgabe noch in "Zusammenarbeit" mit dem ADFC entstand, ließ der Verband sich das nicht erklären. Karl-Ludwig Kelber behauptete auf der BHV 1996, die Annahme des Antrages, dass der ADFC gegen die RWBP ist, wäre für die Außenwirkung fatal und der ADFC würde sich nur lächerlich machen. Der BHV-Beschluss von 2006 wurde bislang nicht im geringsten umgesetzt: Zitat: Der ADFC setzt sich verstärkt und öffentlichkeitswirksam dafür ein, dass Radfahren auf der Fahrbahn in der Gesellschaft wieder als Normalfall betrachtet wird. Im Protokoll werden die Bedenken der Delegierten deutlich:Zitat: Es folgt eine längere Diskussion. In einigen Wortmeldungen werden große Bedenken geäußert, da die ADFC-Positionen sehr differenziert sind und der Antrag dies nicht erkennen lässt. Andere halten den Antrag für unschädlich. Verordnungsgeber ist immer noch das Bundesverkehrsministerium und nicht der Polizeipräsident in Berlin. Keineswegs fand beim Bundesverkehrsministerium bezüglich des Radverkehrs ein Umdenken statt. Schon immer mussten, durften und sollten Radfahrer auf der Fahrbahn fahren (sofern vorhanden). Radwege waren schon immer eine Ausnahme von der Regel. Diese Ausnahmeregelung wurde 1998 geringfügig geändert -- mehr passierte in dieser Hinsicht nicht.Autofahrer, die Radfahrer über die korrekte Straßenbenutzung belehren, "haben das Recht auf ihrer Seite". Siehe: Max Sievers: Erschreckendes Beispiel eines Oberamtsanwalts. 2007. http://verein-gegen-radwege.de/2009/02/ ... tsanwalts/ |
Autor: | Fedecks [ Mi 20. Mai 2009, 14:32 ] |
Betreff des Beitrags: | Re: Radwegbenutzung ja oder nein |
ich muß zur post deswegen nur zu deinem zweiten... er sagt "nach früherer Auffassung" |
Autor: | MMS [ Mi 20. Mai 2009, 14:45 ] |
Betreff des Beitrags: | Re: Radwegbenutzung ja oder nein |
Es war schon immer eine unbegründete Auffassung. |
Autor: | Ziggenfred [ Mi 20. Mai 2009, 15:14 ] |
Betreff des Beitrags: | Re: Radwegbenutzung ja oder nein |
Kann ein sehr schmaler Radweg auch ein ungeeigneter Radweg sein? |
Autor: | MMS [ Mi 20. Mai 2009, 15:22 ] |
Betreff des Beitrags: | Re: Radwegbenutzung ja oder nein |
Er ist dann unbenutzbar, denn man muss als Radfahrer ausreichend Abstand zu Fußgängern und parkenden Autos halten. |
Autor: | restinstress [ Mi 20. Mai 2009, 16:43 ] |
Betreff des Beitrags: | Re: Radwegbenutzung ja oder nein |
...schönes photo...M. |
Autor: | derwojetztdaist [ Mi 20. Mai 2009, 17:49 ] |
Betreff des Beitrags: | Re: Radwegbenutzung ja oder nein |
derwojetztdaist hat geschrieben: (das druck ich mir dann aus und laß es den autofahrer fressen der mich mal wieder anhupt) Bestelle doch einfach das Faltblatt des Vereins gegen Radwege.[/quote]hehe, dann hamse aber viel zu fressen, ich druck das dann mal in schriftgröße 20 |
Autor: | MMS [ Mi 20. Mai 2009, 18:08 ] |
Betreff des Beitrags: | Re: Radwegbenutzung ja oder nein |
Ich habe es bereits 10.000 Mal professionell drucken und falten lassen. Für den guten Zweck biete ich an, größere Mengen kostenlos zu verschicken. |
Autor: | MMS [ Mi 20. Mai 2009, 18:11 ] |
Betreff des Beitrags: | Re: Radwegbenutzung ja oder nein |
Hat sich das immer noch nicht herum gesprochen, dass die Rechtmäßigkeit einer Anordnung nicht relevant für die Frage ist, ob man sie befolgend muss? Es gibt bei der Radwegebenutzungspflicht nur drei legale Gründe, sie nicht zu beachten:
"Radweg" steht für jede spezielle Radverkehrsanlage. Die allgemeinen Radverkehrsanlagen werden Fahrbahn genannt. Um eine Anordnung einer Radwegebenutzungspflicht weg zu bekommen, muss man anders argumentieren. Es sollte der Verweis auf § 45 Abs. 9 StVO genügen. |
Autor: | LE Qrier [ Mi 20. Mai 2009, 19:03 ] |
Betreff des Beitrags: | Re: Radwegbenutzung ja oder nein |
§2 StVO: Fahrzeuge gehören auf die Fahrbahn! Radwege sind außerdem nicht gleich Radwege. Wenn nämlich ein "Radweg" und ein Fußweg nicht baulich getrennt sind (Hecke, Wiese, Mauer, Bordkante), ist zwar das Verkehrszeichen Radfahrer und Fußgänger durch einen senkrechten weißen Strich getrennt richtig, der Radweg ist aber nicht nach den Vorschriften und Normen gebaut, demnach ist der Radweg ein Fußweg. Es nützt auch nichts, wenn beide Wege unterschiedliches Pflaster oder unterschiedlich Farbe haben. Das ist keine bauliche Trennung! Und du darfst gar nicht darauf fahren. |
Autor: | MAD [ Mi 20. Mai 2009, 19:06 ] |
Betreff des Beitrags: | Re: Radwegbenutzung ja oder nein |
ich fahre wo ich will!! |
Autor: | derwojetztdaist [ Mi 20. Mai 2009, 22:38 ] |
Betreff des Beitrags: | Re: Radwegbenutzung ja oder nein |
MAD hat geschrieben: ich fahre wo ich will!! rock n roll yeah thumbs up |
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