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MwSt.-Rückerstattung bei Internetversand ins Ausland? https://www.fahrradkurier-forum.de/viewtopic.php?f=5&t=5460 |
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Autor: | Der Eulach [ Fr 8. Mai 2009, 01:47 ] |
Betreff des Beitrags: | MwSt.-Rückerstattung bei Internetversand ins Ausland? |
Sache sieht so aus: möchte gerne bei Singlespeedshop.de wat leckeres bestellen, was mir zu doof ist, hier inner Schweiz zu besorgen. Nun isses so, dass ich ja 19% MwSt. an den deutschen Staat bezahle, und irgendwie müsst' ich die ja wieder zurückkriegen, nicht? Wie passiert das nun? Muss ich dann mit Paket und Rechnung zum Zoll fahren und mein Geld verlangen, oder wird das irgendwie automatisch abgezogen? Als Versandart kann ich nämlich das da auswählen: "Vorkasse IBAN/BIC (25.00 EUR - DPD Paketdienst, inkl. Zollanmeldung)" Heisst "Zollanmeldung", dass ich die 19% MwSt. zurückerstattet kriege? Oder wie oder was? Weil da würd' ich mir 20 Euro sparen, die ich mir doch gerne sparen würd'... Es grüsst dankend Der Eulach. |
Autor: | Fedecks [ Fr 8. Mai 2009, 08:10 ] |
Betreff des Beitrags: | Re: MwSt.-Rückerstattung bei Internetversand ins Ausland? |
theoretisch berechnet dir der verkäufer die 19% nicht weil er sie nämlich nicht selber berechnen muß bzw nicht an das fa abführen muß das hat in diesem fall aber nichts damit zu tun das du im ausland sondern ausserhalb der eu wohnst praktisch solltest du ihn aber vorher darauf hinweisen zollanmeldung heißt das er die ware beim zoll anmeldet sprich denen sagt was drin ist und wieviel wert das hat und da bin ich bir nicht sicher den zoll auch übernimmt einfuhr in die schweiz ist bis 6o,- schweizerfranken frei darüber mußt du zoll zahlen es kann aber auch sein das er den zoll und mwst verrechnet und evtl fährst du damit schlechter weil evtl der zoll geringer ist als die mwst |
Autor: | delle [ Fr 8. Mai 2009, 08:23 ] |
Betreff des Beitrags: | Re: MwSt.-Rückerstattung bei Internetversand ins Ausland? |
Der Zoll ist, einfach ausgedrückt, der Ersatz für die MwSt. |
Autor: | Der Eulach [ Fr 8. Mai 2009, 10:01 ] |
Betreff des Beitrags: | Re: MwSt.-Rückerstattung bei Internetversand ins Ausland? |
Wenn ich das mal richtig verstehe: MwSt. zahl' ich nicht, wenn ich dem Herrn von singlespeedshop begreiflich mache, dass ich ja in der Schweiz wohne und er somit nichts dem *Hauseigenen* Finanzamt schuldig ist. Würde das ganze am Zoll angemeldet, hätte ich einen entsprechenden Ersatz zu bezahlen (was aber dank der schweizer 7.6% MwSt. wohl noch immer günstiger käme). Bestelle ich das einfach normal ohne Zollanmeldung, bekomme ich Ware im Wert von soundsovielen Euro zugeschickt, ohne die MwSt. bezahlen zu müssen. Richtig? Es dankt Der Eulach. |
Autor: | delle [ Fr 8. Mai 2009, 10:16 ] |
Betreff des Beitrags: | Re: MwSt.-Rückerstattung bei Internetversand ins Ausland? |
Richtig. |
Autor: | Fedecks [ Fr 8. Mai 2009, 10:18 ] |
Betreff des Beitrags: | Re: MwSt.-Rückerstattung bei Internetversand ins Ausland? |
theoretisch darf er dir keine mwst berechnen. rechtlich gesehen sind die 19% eine steuer vom käufer an das finanzamt die der verkäufer nur verwaltet. wenn der kaüfer nicht zahlen muß hat der verkäufer kein recht das geld einzuziehen. wenn der kaufpreis unter den 6o,- chf liegt zahlst du keinen einfuhrzoll, der muß nicht deckungsgleich mit schweizer mwst sein. erkundige dich mal beim schweizer zoll (würde mich auch interessieren) in deutschland guckt der zoll sich mitunter die päckchen an, ob die noch verzollt werden müssen dann muß man hier zum nächsten zollamt. das würde bei dir entfallen wenn der verkäufer, die zollformalitäten erledigt |
Autor: | Der Eulach [ Fr 8. Mai 2009, 10:31 ] |
Betreff des Beitrags: | Re: MwSt.-Rückerstattung bei Internetversand ins Ausland? |
Zitat: Not Found The requested URL /fachkontakt/index.html was not found on this server. Ich marschier einfach mal bei der Rennleitung vorbei. Die werden mir da bestimmt auch helfen können. Oder warte eben, bis ich die entsprechenden Informationen bekommen habe bzw. mir nehmen kann. Da ich allerdings Waren im Wert von etwas über 100 Euro kaufen mag, müsste ich die ja verzollen. Eine schwierige Mär' ist das! Der sicherste Weg wäre wohl eine Lieferung inkl. Zollanmeldung. Dann bezahle ich keine deutsche Mehrwertsteuer; die Einfuhrkosten werden bestimmt unter den 19% sein, die ich in Deutschland bezahlen müsste... Fragt sich nur, ob sich das dann mit dem um 13€ teureren Versand deckt. Es grüsst rechnerisch Der Eulach. |
Autor: | MAD [ Fr 8. Mai 2009, 10:35 ] |
Betreff des Beitrags: | Re: MwSt.-Rückerstattung bei Internetversand ins Ausland? |
bestell doch zwei lieferungen unter 60€ |
Autor: | Fedecks [ Fr 8. Mai 2009, 10:41 ] |
Betreff des Beitrags: | Re: MwSt.-Rückerstattung bei Internetversand ins Ausland? |
6o chf nicht 6o euro |
Autor: | MAD [ Fr 8. Mai 2009, 10:47 ] |
Betreff des Beitrags: | Re: MwSt.-Rückerstattung bei Internetversand ins Ausland? |
bestell doch zwei lieferungen unter 60 chf |
Autor: | Der Eulach [ Fr 8. Mai 2009, 10:50 ] |
Betreff des Beitrags: | Re: MwSt.-Rückerstattung bei Internetversand ins Ausland? |
Das wären dann drei bis vier Lieferungen unter 35 Euro. Ich glaube, da würde ich mir mit den Versandkosten nur ins eigene Fleisch schneiden. Aber danke für den Tipp - für "grenzwertige" Fälle bestimmt anwendbar! Es grüsst beschäftigt Der Eulach. |
Autor: | Fedecks [ Fr 8. Mai 2009, 10:53 ] |
Betreff des Beitrags: | Re: MwSt.-Rückerstattung bei Internetversand ins Ausland? |
in deutschland zählt das porto mit zu dem preis da haste dann bei 17,- euro porto nur noch 18,- für die ware |
Autor: | SXHC [ Fr 8. Mai 2009, 10:55 ] |
Betreff des Beitrags: | Re: MwSt.-Rückerstattung bei Internetversand ins Ausland? |
hallo, kann mal erzählen wie es ist, wenn man sich aus USA was schicken lässt: Bestellwert: 600€ Porto: 100€ Zoll: 3,85% MwSt: 19% Lieferung wird vom Zoll überprüft und dann nach dem Internationalen Zollcode bewertet. Denn Zoll zahlt man auf den Warenwert. Wenn die Portokosten extra vermerkt sind dann sind diese zollfrei. Anschließend wird auf die Gesamte Summe Warenwert+Zoll+Porto noch die MwSt. erhoben. Hier 19%, bei dir die sieben...Auch hier gilt...wenn Porto extra vermerkt, dann MwSt. frei... musste schon gut überlegen ob das in der Schweiz nicht billiger ist...bzw. können die Schweizer Zollbestimmungen auch Abweichen... |
Autor: | MAD [ Fr 8. Mai 2009, 10:56 ] |
Betreff des Beitrags: | Re: MwSt.-Rückerstattung bei Internetversand ins Ausland? |
was mische ich mich hier überhaupt ein, obwohl ich von nix ne ahnung hab.. es grüßt beleidigt der mad Gruß von Paule.. |
Autor: | Fedecks [ Fr 8. Mai 2009, 11:43 ] |
Betreff des Beitrags: | Re: MwSt.-Rückerstattung bei Internetversand ins Ausland? |
Daneben muss noch der Zollwert der Ware, d.h. die Bemessungsgrundlage für den Zollbetrag ermittelt werden. Dies ist im Fall von Auktionen der Betrag, für den Sie die Ware dann letztendlich ersteigert haben, gegebenenfalls zuzüglich der Versandkosten (z.B. Porto, Frachtkosten, Verpackungskosten). zoll.de |
Autor: | SXHC [ Fr 8. Mai 2009, 11:50 ] |
Betreff des Beitrags: | Re: MwSt.-Rückerstattung bei Internetversand ins Ausland? |
sooo hab die Info vom Zoll noch mal rausgesucht: "Sehr geehrter Herr XXX, Bei der Einfuhr von Waren aus einem Drittland in das Zollgebiet der Gemeinschaft sind grundsätzlich Zoll und Einfuhrumsatzsteuer (EUSt) zu entrichten. Um die Einfuhrabgaben und Einfuhrbestimmungen ermitteln zu können, muss die Ware zunächst in den Zolltarif eingereiht werden. Die Höhe des Einfuhrzolls ist davon abhängig, welcher Warennummer des „Harmonisierten Systems“ (HS-Code) ein Produkt zugeordnet wird. Sie können die Einordnung in den Zolltarif und Ermittlung des Zollsatzes unter www.zoll.de in der rechten Spalte unter "Zoll interaktiv - EZT-Online" selbstständig durchführen/nachvollziehen. Das Werkzeugset wird m.E. der Codenummer: 8206 0000 00 0 zugeordent. Daraus ergibt sich bei der Einfuhr aus einem Drittland (hier: USA) ein Zollsatz von 3,7 %. Die Einfuhrumsatzsteuer beträgt 19 %. Die Einfuhrabgaben berechnen sich für jede einzelne Ware wie folgt: A) Abgabenbetrag Zoll Rechnungsbetrag umgerechnet in Euro + (insbesondere Porto**/Versicherung) = Zollwert * Zollsatz = Abgabenbetrag Zoll B) Abgabenbetrag EUSt Rechnungsbetrag umgerechnet in Euro + Abgabenbetrag Zoll aus A) = Einfuhrumsatzsteuerwert * Einfuhrumsatzsteuersatz = Einfuhrumsatzsteuer **Portokosten werden bei nichtkommerziellen Einfuhrerwägungen (d.h. Ware ist für Ihren persönlichen Gebrauch) nur hinzugerechnet, wenn diese in der Zollanmeldung angemeldet sind. Als Zollanmeldung gilt die vom Versender ausgefüllte Zollinhaltserklärung, die der Sendung beizufügen ist. Diese Regelung gilt allerdings nur für Waren, die im Postverkehr (also durch die Deutsche Post AG) befördert werden. Bei Kurier- und Expressdiensten werden die Beförderungskosten immer hinzugerechnet - unabhängig davon, ob diese angemeldet wurden oder ob es sich um nichtkommerzielle Einfuhrerwägungen handelt. Die Beförderungskosten werden bei der Berechnung der Einfuhrabgaben den Waren anteilig hinzugerechnet. (Anmerkung: aktuelle Umrechnungskurse können Sie wie folgt ermitteln: http://www.zoll.de/ dann in der rechten Spalte die Rubrik Umrechnungskurse wählen) Ergänzend ist nachfolgend das Abfertigungsverfahren im Postversand dargestellt: Anlässlich der Aufgabe des Paketes bei der ausländischen Postverwaltung ist eine Zollinhaltserklärung vom Absender abzugeben. Diese wird im internationalen Postverkehr außen auf dem Paket/Päckchen angebracht. Es sollte dort vermerkt werden, welche Waren in dem Paket enthalten sind. Die entsprechende Rechnung ist vom Absender dem Paket/Päckchen beizulegen bzw. außen an der Sendung anzubringen. Die Postsendungen werden dann in eine der bundesweit vier sog. Internationalen Auswechslungsstellen der Deutschen Post AG verbracht. Dort fertigt die zuständige Zollstelle die Sendung grundsätzlich zollrechtlich ab, sofern der Sendung alle erforderlichen Angaben bzw. Unterlagen beigefügt sind und die Einfuhr der enthaltenen Waren keinen Verboten und Beschränkungen unterliegt. Die Deutsche Post AG erledigt hierbei alle Zollförmlichkeiten für den Empfänger. Nach Abschluss der zollrechtlichen Abfertigung liefert die Deutsche Post AG die Sendung dem Empfänger direkt aus. Gegebenenfalls entstandene Einfuhrabgaben, für die die Deutsche Post AG Vorkasse geleistet hat, verlangt sie bei der Auslieferung der Sendung vom Empfänger zurück. Kann die Sendung ausnahmsweise nicht abschließend an den Internationalen Auswechslungsstellen abgefertigt werden (z.B. wegen fehlender Rechnung) wird die Sendung an das für den Wohnsitz des Empfängers zuständige Zollamt weitergeleitet. Die Deutsche Post AG benachrichtigt den Empfänger mit der „Benachrichtigung über den Eingang einer Sendung mit Drittlandsware“ von der Weiterleitung an das Zollamt und fordert ihn mit der „Mitteilung über die Zollbehandlung einer Postsendung“ auf, die Zollanmeldung selbst bei der Zollstelle unter Vorlage der fehlenden Unterlagen (z.B. Rechnung) nachzureichen. Sofern die Waren über einen Kurier- bzw. Expressdienste versandt werden, hat der Absender ebenfalls alle erforderlichen Angaben zur Sendung dem Kurier- bzw. Expressdienst bei der Abholung mitzuteilen. Die Sendung wird anschließend bei der Eingangszollstelle in Deutschland durch den Kurier- bzw. Expressdienste in Vertretung für Sie abgefertigt. Sollten sich bei der Abfertigung Unstimmigkeiten ergeben, erfolgt jedoch keine Weiterleitung an das für Sie zuständige Zollamt. Der Kurier- bzw. Expressdienst wird in diesen Fällen direkt mit Ihnen in Verbindung treten und weitere Angaben bzw. Nachweise zur Sendung verlangen. Auch die Kurier- und Expressdienste gehen für die entstandenen Einfuhrabgaben in Vorkasse und verlangen diese bei der Auslieferung von Ihnen zurück. In diesem Zusammenhang möchte ich allerdings darauf aufmerksam machen, dass Kurier- und Expressdienste in der Regel Gebühren für ihre Abfertigungsleistungen verlangen. Über die Höhe der Gebühren können Ihnen aber nur die entsprechenden Kurier- bzw. Expressdienste Auskunft geben. Welche Gebühren der jeweilige Kurierdienst für die Zollabfertigung erhebt, bitte ich ggf. direkt bei dem betreffenden Unternehmen zu erfragen. Aus rechtlichen Gründen kann diese Auskunft nur unverbindlich erteilt werden. Mit freundlichen Grüßen Im Auftrag Schiebold Informations- und Wissensmanagement Zoll Zentrale Auskunft Carusufer 3-5 01099 Dresden Auskunft für Privatpersonen: Tel.: 0351/44834-510 Fax: 0351/44834-590 E-Mail: info.privat@zoll.de" stand: 24.02.09 |
Autor: | Fedecks [ Fr 8. Mai 2009, 12:06 ] |
Betreff des Beitrags: | Re: MwSt.-Rückerstattung bei Internetversand ins Ausland? |
und du meinst wenn du etwas kaufst ist das nicht kommerziell? |
Autor: | SXHC [ Fr 8. Mai 2009, 12:08 ] |
Betreff des Beitrags: | Re: MwSt.-Rückerstattung bei Internetversand ins Ausland? |
das meint wenn du wiederverkäufer bist... Zitat: **Portokosten werden bei nichtkommerziellen Einfuhrerwägungen (d.h. Ware ist für Ihren persönlichen Gebrauch)
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Autor: | Fedecks [ Fr 8. Mai 2009, 12:17 ] |
Betreff des Beitrags: | Re: MwSt.-Rückerstattung bei Internetversand ins Ausland? |
Bei Kurier- und Expressdiensten werden die Beförderungskosten immer hinzugerechnet - unabhängig davon, ob diese angemeldet wurden oder ob es sich um nichtkommerzielle Einfuhrerwägungen handelt. |
Autor: | SXHC [ Fr 8. Mai 2009, 12:19 ] |
Betreff des Beitrags: | Re: MwSt.-Rückerstattung bei Internetversand ins Ausland? |
ja und? was willsten damit sagen? das heißt ja nur das du eine versendung mit uspostal oder d.gl. verlangst... |
Autor: | Fedecks [ Fr 8. Mai 2009, 12:26 ] |
Betreff des Beitrags: | Re: MwSt.-Rückerstattung bei Internetversand ins Ausland? |
bei einem händler der einen vertrag mit eim kurier hat verlangst du das er nicht die sendung von ups oä abholen läßt sondern zur post latscht sich mit denen auseinandersetzt nach tarifen wühlen, versandzettel ausfüllen und dort mehrkosten auf sich nimmt die er natürlich nicht an dich weitergibt ich glaub dir das sogar |
Autor: | SXHC [ Fr 8. Mai 2009, 12:33 ] |
Betreff des Beitrags: | Re: MwSt.-Rückerstattung bei Internetversand ins Ausland? |
mehrkosten? dafür ist das porto da... und der kunde ist könig...wenn er den kaufvertrag nicht mit meinen wünschen umsetzen will, such ich jemand anderes... |
Autor: | Fedecks [ Fr 8. Mai 2009, 14:08 ] |
Betreff des Beitrags: | Re: MwSt.-Rückerstattung bei Internetversand ins Ausland? |
genau könig |
Autor: | Der Eulach [ Fr 8. Mai 2009, 17:28 ] |
Betreff des Beitrags: | Re: MwSt.-Rückerstattung bei Internetversand ins Ausland? |
So, vielen Dank für die rege Beteiligung. Habe jetzt doch den ein oder anderen Cent gespart. Für die gemopste Argumentation Fedecks will ich mich in aller Form entschuldigen, aber ich hoffe doch einmal, dass er mir das nicht allzu lange nachsieht. Hier noch die eMails, ist also alles i.O.: Zitat: Ciao SSPS-Team, ich habe in den erweiterten Nachrichten angemerkt, dass die MwSt. nicht angerechnet werden solle, wegen Zoll und so. Schliesslich schulde ich als in der Schweiz wohnhafter Schweizer dem deutschen Staat keine MwSt., weshalb ihr als "Mittelsmänner" zwischen Käufer (ich) und Finanzamt auch wenig Bock auf MwSt. haben dürftet. Hätte gerne noch das "go" von eurer Seite, um eventuelle Missverständnisse und fehlüberweisungen zu vermeiden. Danke und 'n angenehmes Wochenende wünsch' ich euch, xxx Zitat: Hi xxx, ja geht in Ordnung so, MwSt. kann natürlich abgezogen werden. Wie du schon sagst wäre der Gesamtpreis dann xxx.xx Euro Die Teile sind alle vorrätig und gehen dann nach Zahlungseingang raus. Danke und Grüße, xxx Es grüsst Hände reibend Der Eulach. |
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