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Punkte, und deren beweispflicht
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Seite 1 von 1

Autor:  Benni805 [ Fr 16. Mai 2008, 07:07 ]
Betreff des Beitrags:  Punkte, und deren beweispflicht

neulich für ich in hamburg über ne rote autoampel, und da standen doch glatt drei radelnde polizisten. da bin ich also weg, und siehe da, keiner hinter mir. 2 stunden später sitze ich so in der mittagssonne, da kommen sie aus der sonne(so wie die kampfpiloten)auf mich zu, und faseln was von ner roten ampel, die ich vor zwei stunden gekreuzt habe....ich weiß natürlich von nichts....aber deren identifikationsmerkmal meinerseits sei meine camouflage hose.....nun die frage? ist die beweispflicht seitens der grünen gegeben, odersollte ich hier getrost wiederspruch einlegen? immerhin trägt jeder zweite camouflage.....und dann ging es weiter, fixie nur mit vorderrad bremse, kein licht etc...aber die diskussion fruchtete nicht, ein antrieb sei keine bremse, wenn sie reißt, und außerdem gehören immer noch 2 bremsen an das rad....aber wie ist es denn mit den guten damenrädern, bestehend aus rücktritt und vorderbremse? wenn hier die kette reißt, dann hat die dame ja auch nur noch eine? diskutieren könnte man ewig....
und nun gestern, hamburg, winterhuder weg:Autoampel rot, ich auf der straße, an den wartenden fahrzeugen über die ampel, aber doch bremsend, da rechtsverkehr kam, nach der lücke rüber und weiter. hinter mir blaulicht und sirene, zivilbullen halten mich an.Vorwurf-Rotlicht mit gefährdung, da der rechts kommende verkehr nen schreck bekommen hat, und bremsen mußte. So ein schwachsinn, da hat keiner für mich gebremst. Nun meine Frage: Ist es überhaupt beweisbar, das eine Gefährdung vorlag? immerhin hat sich kein autofahrer mit der polizei auseinander gesetzt, und ne anzeige geschrieben. würde gern wiederspruch einlegen, zumindest gegen die gefährdung. sonst habe ich meine 18 punkte voll, und kann den lappen ganz abgeben....


und ja, ich fahre gern fixie, auch wenn ich bremsen dran habe(alibi)

Autor:  Klemmi [ Fr 16. Mai 2008, 12:24 ]
Betreff des Beitrags: 

Zitat:
sonst habe ich meine 18 punkte voll


Scheinst ja reichlich oft, wie ne offene Hose zu fahren... :roll:


Aber zu deiner 2-Std.-Frage:

Sowas ist seitens der Polizeibeamten Unsinn.

1. Weil bei der Verkehrsordnungswidrigkeitenverfolgung die Verkehrserziehung vor der Ahndung stehen soll. Somit sollte der Verkehrssünder auch sofort angesprochen werden.

2. Ist es mit der Nachweisbarkeit immer schlecht, wenn die Beamten nicht gezielt zur Rotlichüberwachung eingesetzt waren. So von wegen Standort, genau an der Haltlienie gestanden, Perspektive usw.

3. Ohne Kennzeichen ist natürlich Asche...das du auf dem Bike gesessen hast oder ein Kumpel mit der gleichen Hose auf dem selben Rad...naja wer will das beweisen...

Ergo: Einspruch, wenn Rechtsschutz vorhanden.

Zur Gefährdungsfrage:

Grundsätzlich braucht man da schon einen gefährdeten Verkehrsteilnehmer...oder andere Zeugen, die quitschende Reifen oder sowas gesehen/gehört haben.

Aber mal ehrlich, wenn du so viele Punkte hast, solltest du mal was an deinem Verhalten ändern. Entweder, du fährst anständiger, oder hörst auf, dich andauern erwischen zu lassen. :-D

Was die Fixie/Vorderradbremse angeht, sollte man sich da einfach kleinlaut geben. Man muss ja niemanden mit der Nase drauf stoßen. Aber grundsätzlich verlangt der Gesetzgeber zwei voneinander unabhängige Bremssysteme. Das ist theoretisch durch Vorderradbremse und starren Antrieb gewährleistet.

Soviel zu meiner persönlichen Meinung.

Für eine gezielte Rechtsberatung suche bitte einen beim örtlichen Gericht zugelassenen Rechtsbeistand auf.

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