Zitat:
sonst habe ich meine 18 punkte voll
Scheinst ja reichlich oft, wie ne offene Hose zu fahren...
Aber zu deiner 2-Std.-Frage:
Sowas ist seitens der Polizeibeamten Unsinn.
1. Weil bei der Verkehrsordnungswidrigkeitenverfolgung die Verkehrserziehung vor der Ahndung stehen soll. Somit sollte der Verkehrssünder auch sofort angesprochen werden.
2. Ist es mit der Nachweisbarkeit immer schlecht, wenn die Beamten nicht gezielt zur Rotlichüberwachung eingesetzt waren. So von wegen Standort, genau an der Haltlienie gestanden, Perspektive usw.
3. Ohne Kennzeichen ist natürlich Asche...das du auf dem Bike gesessen hast oder ein Kumpel mit der gleichen Hose auf dem selben Rad...naja wer will das beweisen...
Ergo: Einspruch, wenn Rechtsschutz vorhanden.
Zur Gefährdungsfrage:
Grundsätzlich braucht man da schon einen gefährdeten Verkehrsteilnehmer...oder andere Zeugen, die quitschende Reifen oder sowas gesehen/gehört haben.
Aber mal ehrlich, wenn du so viele Punkte hast, solltest du mal was an deinem Verhalten ändern. Entweder, du fährst anständiger, oder hörst auf, dich andauern erwischen zu lassen. :-D
Was die Fixie/Vorderradbremse angeht, sollte man sich da einfach kleinlaut geben. Man muss ja niemanden mit der Nase drauf stoßen. Aber grundsätzlich verlangt der Gesetzgeber zwei voneinander unabhängige Bremssysteme. Das ist theoretisch durch Vorderradbremse und starren Antrieb gewährleistet.
Soviel zu meiner persönlichen Meinung.
Für eine gezielte Rechtsberatung suche bitte einen beim örtlichen Gericht zugelassenen Rechtsbeistand auf.