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 Betreff des Beitrags: Neues von der Verkehrspolizei
BeitragVerfasst: Di 31. Jul 2007, 14:27 
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Registriert: Fr 4. Aug 2006, 15:33
Beiträge: 106
Wohnort: München
Servus,
da ich mich hin und wieder mit der Verkehrspolizei unterhalte, denke ich mal das was die mir erzählen ist für euch auch interessant. Auch wen ich davon noch nie was beachtet habe und nie beachten werde. Obgleich mir alles merke was die mir erzählen.

- Wenn man an einem Zebrastreifen mit dem Bike rüber will muss man absteigen, sonst hat man nicht die Vorfahrt. Bei Unfällen bei einem Zebrastreifen, wenn man nicht abgestiegen ist, wirds für dich teuer.

- Wenn ein Radweg vorhanden ist, dieser aber von Fußgängern blockiert oder sonst wie ist und man fährt stattdessen lieber auf der Straße, haftet die Versicherung auch nicht viel, da man selber schuld ist. Allerdings wenn der Radweg voller Schnee ist und damit zu gefährlich/ nicht befahrbar ist, dann darf man auf der Straße fahren.

- Das im Windschatten fahren bei Bussen, Trambahnen, etc. ist verboten und kann sogar mit bis zu 15€ bestraft werden.

Ja ich kann da jetzt noch so viele Sachen aufzählen, werde ich auch noch machen, sobald ich mir wieder was neues schönes von denen merke.

_________________
Thomas B(e)uckelmann

http://www.bobbycar-muenchen.de


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 Betreff des Beitrags:
BeitragVerfasst: Di 31. Jul 2007, 15:41 
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Registriert: Fr 9. Jun 2006, 07:18
Beiträge: 992
Ohjeohje. Liegts an mir oder der Verkehrspolizei?

"haftet die Versicherung auch nicht viel, da man selber schuld ist"

Von welcher Versicherung ist da eigentlich die Rede?

Die eigene Haftpflichtversicherung jedenfalls, so dachte ich immer, zahlt grundsätzlich nicht, wenn der andere schuld ist.
Solche Sachen, so dachte ich, wären dagegen der Grund, warum man überhaupt eine Haftpflichtversicherung abschließt.
- Oder wann kann eine solche bei der Haftung "aussteigen"?

Ich bin verwirrt %)
Dass allein die Tatsache auf der Straße gefahren zu sein ohne einen Unfall sowieso keine Haftpflicht für irgendwen ergibt hab ich mal übersehen, was mich dann aber weiter zu der Frage führt was für ein Unfall dadurch denn entstehen könnte?
Höchstens wenn man vom "besetzten" Fahradweg ohne zu gucken (und zu hören) auf die Straße und direkt vor ein Auto fährt vielleicht. Aber dass man das nicht tun sollte ist eigentlich so offensichtlich, dass das eigentlich nicht gemeint sein kann, oder?
Fährt dagegen ein Autofahrer einen ordnungswidrig auf der Straße fahrenden Radler einfach so um (was ich allerdings auch für eher unwahrscheinlich halte), kann ich mir eigentlich nicht vorstellen dass der schuldfrei bliebe, weil der Radfahrer ja hätte auf dem Radweg fahren müssen :roll:

Bitte, kann mir mal jemand die hoffentlich verborgene vernünftige Aussage dahinter erklären?

_________________
schaeuble-wegtreten


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