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Rote Ampel Rechts abbiegen?
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Seite 1 von 1

Autor:  away [ Do 23. Nov 2006, 17:08 ]
Betreff des Beitrags:  Rote Ampel Rechts abbiegen?

Wie der Titel schon besagt frage ich mich ob das unter Umständen erlaubt ist. Da ich in meinen Träumen immer sehr schnell unterwegs bin und gerne mal eine alleinstehende rote Ampel übersehe ^^
Des weiteren erscheint mir plausiebel, dass wenn niemand dadurch gefährdet oder behindert wird das Rechts abbiegen nicht gesetzlich untersagt sein kann.
Seit einigen Wochen ist mein MTB das einzige Fortbewegungsmittel und so positiv wie ich auch gestimmt sein mag... Fahrrad fahren ist wie sich eine Zielscheibe um den hHals haengen.
Hoffe mir kann jemand zumindest bei dieser Frage helfen.

Autor:  kokosadun [ Do 23. Nov 2006, 17:38 ]
Betreff des Beitrags: 

Hallo away und willkommen im Forum!

Offiziell ist das Abbiegen bei roter Ampel natürlich verboten, außer es gibt einen grünen Pfeil. So leid es mir auch tut, das sagen zu müssen.
Es wäre auch mein Anliegen, das für Radfahrer zu erlauben. :bike
Die Grünen-Partei will das sogar ganz offiziell durchsetzen.
Es hilft also nur die Grünen zu wählen..

Autor:  muenchner [ Do 23. Nov 2006, 18:31 ]
Betreff des Beitrags: 

Ach das Abbiegen bei Rot, kostet übrigens 5-15€ oder Verwarnung, es sei denn es ist ein grüner Pfeil dort zu sehn, dann darf man natürlich auch abbiegen.

Autor:  kokosadun [ Do 23. Nov 2006, 18:33 ]
Betreff des Beitrags: 

muenchner hat geschrieben:
kostet übrigens 5-15€.


Naja, das geht ja.
1-3 Aufträge verschenkt - nicht so schlimm.

Autor:  off-the-wall [ Do 23. Nov 2006, 19:14 ]
Betreff des Beitrags: 

ich fahre wenns mir eilig ist gaaanz langsam hoch auf dem gewehg und passe sehr auf die fussgaenger auf und fahre ein stueckchen ca. 10m wieder vorsichtig auf die strasse.

also lohnt sich das nur wenn die ampel grade rot wurde

natürlich ist das auch nicht erlaubt...außer du steigst ab...
sag mal... wenn man sowas machen will reicht es wenn man nur die beine runter tut und das fahrradzwischen den beinen hat ?

Autor:  kokosadun [ Do 23. Nov 2006, 20:23 ]
Betreff des Beitrags:  Bei Polizeikontakt einfach absteigen, kurz schieben und weiterfahren...

off-the-wall hat geschrieben:
ich fahre wenns mir eilig ist gaaanz langsam hoch auf dem gewehg und passe sehr auf die fussgaenger auf und fahre ein stueckchen ca. 10m wieder vorsichtig auf die strasse.

Das kannst Du natürlich machen, doch gibt es auch wenn man das sehr vorsichtig macht manchmal Leute, die dagegen angehen. Wirst Du bestimmt bald mal merken, oder kennst Du eh schon länger...

Ein Polizist der das sieht, wird Dich ermahnen.
Es gibt aber auch, wenn der Polizeiwagen direkt neben einem steht bei rot eine elegante Möglichkeit: Einfach absteigen vom Rad und es auf den Gehweg schieben, dann weiter auf den Radweg und rechts weiterfahren. Fertig. Da hat bei mir bis jetzt auf jeden Fall noch keiner gemeckert und man spart sich auch eine Minute.. :P

Diese Möglichkeit kennst Du aber eh schon denke, was mir dieser Teil verrät:
off-the-wall hat geschrieben:
außer du steigst ab...


off-the-wall hat geschrieben:
sag mal... wenn man sowas machen will reicht es wenn man nur die beine runter tut und das fahrradzwischen den beinen hat ?

Glaub ich nicht ehrlich gesagt, hab es aber auch noch nicht vor Polizistenaugen gebracht. Probier` es mal aus für uns und tu was für das allgemeine Fahrradkurier-Wissen :kichern . Nur Spaß :P

Autor:  off-the-wall [ Do 23. Nov 2006, 22:33 ]
Betreff des Beitrags: 

ich habe ja das buch rechte für fahrradfahrer da steht drinnen was fahrradfahren ist...

also ein fahrrad ist ein fahrzeug mit wenigstens 2 raedern das ausschließlich mit der eigenen muskelkraft bewegt wird.
Insbesondere durch pedale oder handkurbeln

aber das entscheidet ein gericht vieleicht anders (ein fall wird erwähnt)
in dieser entscheidung wurde ausgeführt das das lenken das entscheidende kriterium sei...

also um ganz sicher zu gehen muss man absteigen glaube ich...
oder man wird Unicycle-kurier... dann ist man fußgänger (einrad)

Autor:  yamasan [ Do 23. Nov 2006, 23:32 ]
Betreff des Beitrags: 

Wenn ihr bei rot rechts abbiegt und nur 15 Euros bezahlt habt, dann hattet ihr einfach Glück einen netten Beamten zu erwischen. Ist ein ganz normaler Rotlichverstoß. Solange man auf dem Sattel sitzt und sich mit den Beinen abstößt zälhtl das trotzdem noch als Radfahren. Nur wenn man rollert, d.h. abgestiegen mit einem Fuß auf dem Pedal und mit dem anderen abstoßen gilt man als Fußgänger und hat so auch Vorrang auf dem Fußgängerüberweg.

Auf dem Gehweg die rote Ampel umfahren ist auch ein ganz normaler Rotlichverstoß.

Autor:  kokosadun [ Do 23. Nov 2006, 23:36 ]
Betreff des Beitrags: 

yamasan hat geschrieben:
Auf dem Gehweg die rote Ampel umfahren ist auch ein ganz normaler Rotlichverstoß.


Aha, das schafft Klarheit.
Was die Preise für Rotlichtverstöße bstrifft, gibt es hier ein paar sehr sachkundige Forenmitglieder.... :lol:

Ex-Mitglied "Punktesammler" :twisted: kann auch ein Liedchen davon singen, was es kosten kann, bei rot einfach so abzubiegen.... Ich glaube 60 Euro mußte er hinlegen..

Autor:  Burnie [ Do 23. Nov 2006, 23:51 ]
Betreff des Beitrags: 

Mist.... hat yamasan schon alles gesagt...

Wofür bin ich hier Mod??? :zwinkern

Autor:  kiwi_kirsch [ Fr 24. Nov 2006, 00:55 ]
Betreff des Beitrags: 

yamasan hat geschrieben:
Nur wenn man rollert, d.h. abgestiegen mit einem Fuß auf dem Pedal und mit dem anderen abstoßen gilt man als Fußgänger und hat so auch Vorrang auf dem Fußgängerüberweg.

<img src="http://www.smiliemania.de/smilie132/00000597.gif"/> harr harr das ist gut das merk ich mir!

yamasan hat geschrieben:
Auf dem Gehweg die rote Ampel umfahren ist auch ein ganz normaler Rotlichverstoß.

<img src="http://www.smiliemania.de/smilie132/00000003.gif"/> scheiße.

Autor:  Burnie [ Fr 24. Nov 2006, 00:59 ]
Betreff des Beitrags: 

kiwi_kirsch hat geschrieben:
yamasan hat geschrieben:
Nur wenn man rollert, d.h. abgestiegen mit einem Fuß auf dem Pedal und mit dem anderen abstoßen gilt man als Fußgänger und hat so auch Vorrang auf dem Fußgängerüberweg.

<img src="http://www.smiliemania.de/smilie132/00000597.gif"/> harr harr das ist gut das merk ich mir!



Shit, doch was übersehen....

Das gilt nämlich auch bereits als Fahren, weil die Bewegung durch das Rollen der Räder massgeblich beeinflusst wird... (Besser nicht in Fussgängerzonen ausprobieren)

Merke: Rein rechtlich ist nur reines Schieben = KEIN Fahren

Autor:  off-the-wall [ Fr 24. Nov 2006, 08:00 ]
Betreff des Beitrags: 

ja ist es jetzt schieben wenn man das rad zwischen den beinen hat und den lenker hält und läuft ???

absteigen ist mühsam...

Autor:  Burnie [ Fr 24. Nov 2006, 16:29 ]
Betreff des Beitrags: 

...auch ohne absteigen zählt alles als Fahren - wirst nicht drumrumkommen... oder aber Du legst weniger Wert auf Legalität - dann ist es natürlich leichter :-)

Autor:  muenchner [ Sa 25. Nov 2006, 23:08 ]
Betreff des Beitrags:  Bullen

Was ich sonst bei Ampeln oder Litfaßsäulen gern mache, natürlich nur wenn ich weiß das dort Polizei in der Nähe ist, einfach ganz langsam vorbei fahren oder aber, eben absteigen und über den Gehweg schieben und weiter fahren, die Polizei nervt das immer sche, wenn se schon denken, jetzt können sie wieder 10-15€ einkassieren.

Autor:  Burnie [ So 26. Nov 2006, 13:12 ]
Betreff des Beitrags: 

Gestern stand ich in der Türkenstr. mit dem Rad entgegen der Einbahnstraße, vor mir ein Mercedes in 2.Reihe, als dann langsam ein Polizeiwagen hinter dem Mercedes heranfuhr. Der Mercedes fuhr dann auch gleich wieder weg und der Polizeiwagen kam auf mich zu, gleich Fahrerfenster runter und gemeint: "Das ist aber eine Einbahnstraße hier" - Ich: "Das weiss ich, deshalb stehe ich ja auch nur hier..." - "Aber vorher gefahren!" - Ich: "Nö, hab hier nur telefoniert und steh deswegen da..."

Da hat er erst mal überlegen müssen, was er nun sagen soll, in der Zeit habe ich dann halt mein Fahrrad genommen und auf den Bürgersteig geschoben, dann noch kurz umgedreht und Wiederschaun gesagt...

Da ich tatsächlich vorher stehend telefoniert hatte, konnte ich den Polizeiwagen wunderbar beobachten und wusste genau, dass der nix verwertbares gesehen hatte... :-)

Autor:  adas [ Mi 29. Nov 2006, 12:30 ]
Betreff des Beitrags:  Re: Bullen

Zitat:
die Polizei nervt das immer sche, wenn se schon denken, jetzt können sie wieder 10-15€ einkassieren



Tag,

nun bin ich etwas verwundert, denn eine rote Ampel zu überfahren, egal ob gerade drüber, oder abbiegend, gilt doch als Rotlichtdelikt, und das wird nicht mit 10-15 Euronen geahndet...
( einzige Möglichkeit, der Bulle ist nett und rechnet ein kleines Rotlichtvergehen an, somit wären es nach meinem Wissensstand immer noch 25 Euronen...)
Ein "richtiges" Rotlichtvergehen kostet dann gleich 60 € ( plus Bearbeitungsgebühr) also insgesamt ca. 80 € plus 1 Punkt in Flensburg...

Bei öfterem Wiederholen dann sogar insgesamt 150 €...( ist mir schon mehrmals passiert...jaja, als ich noch jung war...) Ich war jung und hatte das Geld???

Wer weiss mehr?? Vielleicht der Burnie???

Sind die roten Ampeln etwa billiger geworden? Wäre schön.


Verwirrte Grüsse, adas

Autor:  kokosadun [ Mi 29. Nov 2006, 12:49 ]
Betreff des Beitrags: 

@Adas: Der muenchner meinte, daß ihm das Rechtsabbiegen wenn er auf dem Gehweg fährt nur die Gehweg-Strafe kostet.
yamasan hat vorhin aber geschrieben, daß das dasselbe kostet.

Die Prämien durch die werten grünen Freunde sind auf jeden Fall noch die selben. 8)

Autor:  chrrup150 [ Mi 29. Nov 2006, 14:58 ]
Betreff des Beitrags: 

ganz einfach, wenn der nette herr dir ein knöllchen bis 25€ austellt, dann weil er ein ganu netter war ;-)
bis 25€ sinds halt nur verwarnungen, was darüber liegt sind dann anzeigen die für den netten herrn in grün auch viel mehr aufwand bedeuten!!!

Autor:  adas [ Mi 29. Nov 2006, 15:26 ]
Betreff des Beitrags: 

Achsooo,

und ich dachte schon, die Prämien wären zwischenzeitlich heruntergesetzt worden...
kommt davon, wenn man nicht regelmässig updatet... :D

an scheena gruass,
Rotlicht-adas, der Ampelmann



:smt026

Autor:  kiwi_kirsch [ Mi 29. Nov 2006, 19:33 ]
Betreff des Beitrags: 

adas hat geschrieben:
die Prämien


sind prämien nicht gelder oder auszeichnungen, die man für verdienste bekommt? finde ich ja sehr niedlich, bußgelder zu prämien zu machen:) bei roten ampeln mach ich mir inzwischen gar keinen kopf mehr um die netten herren und fahre einfach, wenns paßt. wenn ich erwischt werd, denk ich einfach daran, daß umgerechnet bei geschätzten zwei roten ampeln pro km, bei meinem tachostand und bei meinen bisherigen bußgeldern die einzelne ampel im schnitt 0,0008€ kostet. 0,08cent also. :lol:

Autor:  kokosadun [ Mi 29. Nov 2006, 20:09 ]
Betreff des Beitrags: 

kiwi_kirsch hat geschrieben:
0,0008€ kostet. 0,08cent also. :lol:


Jo, die Rechnung gilt auch für mich in etwa.
Gibt es ein GPS-Gerät mit automatischem Rotlicht-Überfahren-Zähler?
:lachen
Sowas müßte mal erfunden werden...

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