Die Straßensicherheitskommission informiert:
1. In Deutschland hat sich die Qualität der Pkw- und Lkw-Fahrer deutlich verschlechtert. Aus diesem Grund hat die Straßensicherheitskommission ein neues Kennzeichnungssystem für besonders leistungsschwache Verkehrsteilnehmer entwickelt.
2. Mit sofortiger Wirkung werden allen Fahrern, die sich im Straßenverkehr schlecht benehmen unter anderem durch plötzliches Anhalten, zu dichtem Auffahren, Überholen an gefährlichen Stellen, Abbiegen ohne zu blinken, Drehen auf Hauptstraßen und rechts überholen auffällig geworden sind, Fahnen ausgehändigt.
3. Diese sind rot, mit einem schwarzen Streifen oben und einem gelben Streifen unten. Dadurch sind sie für andere Verkehrsteilnehmer als unfähige Autofahrer zu identifizieren.
Diese Fahnen werden an der Autotür befestigt und müssen für alle anderen Verkehrsteilnehmer gut sichtbar sein.
4. Die Fahrer, die eine besonders schwache Leistung gezeigt haben, müssen je eine Fahne auf beiden Seiten ihres Fahrzeuges befestigen, um auf ihre fehlende Fahrkunst und ihren Mangel an Intelligenz aufmerksam zu machen.
5. Völlig unfähige Verkehrsteilnehmer, bei denen der Entzug der Fahrerlaubnis in Betracht gezogen wird, sind angehalten, insgesamt vier Kennzeichnungs-Winkelemente anzubringen.
6. Kennzeichnungspflichtig sind weiterhin Radfahrer, die mindestens vier Mal für rüpelhafte Fahrweise gemaßregelt wurden oder solche Radfahrer, deren Fahrerlaubnis wegen eines Verstoßes gegen Ziffer 5 eingezogen wurde.
7. Zur Vermeidung der Gefährdung der parkenden Nachbarschaft sind die unter Ziffer 2 bis 6 Kennzeichnungspflichtigen außerdem gehalten, auf freiwilliger Basis das unter Ziffer 3 genannte Hinweiselement gut sichtbar an einem Fenster oder an einer anderen Stelle des Grundstücks anzubringen.
8. Bitte informieren sie andere Verkehrsteilnehmer, so dass alle die Bedeutung dieser Fahnen verstehen und diese in ihrem Fahrverhalten und ihrer Gefährdungsanalyse sntsprechend berücksichtigen können.
