Na, ich denke mal du gehst mit dem kaputten Teil dann trotzdem noch zum Empfänger (sofern du noch dazu in der Lage bist^^), sagst was los war und bittest um eine Unterschrift, und der Empfänger hat dann eben einen Anspruch auf Entschädigung bei deiner Versicherung.
Das mit der Unterschrift ist wohl v.a. um Betrug zu erschweren.
Aber was ich hier vermute weiß bestimmt auch irgendjemand sicher, oder?
Weiß eigentlich jemand wie das bei der Post ist? Klar, wenn was beschädigt ankommt muss man sich da mal melden und das ist bestimmt (bis zu welcher Summe?) auch versichert. Aber wenn mal was gar nicht ankommt? Nachforschungsauftrag, ja, und im Falle dass nichts gefunden wird? Bei Einschreiben weiß ich, dass die Post versucht sich mit 25€ auf der Pflicht zu stehlen^^, bei Paketen weiß ichs nicht und auch nicht, ob es einen Unterschied macht ob beschädigt oder gar nicht angekommen.
Wenn sich jemand auskennt, wäre es nett wenn er mich bei der Gelegenheit mal aufklären könnte
