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BeitragVerfasst: Mi 28. Apr 2010, 22:47 
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ich auch. Leider.
Mir graut davor.


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BeitragVerfasst: Do 29. Apr 2010, 07:54 
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vielleicht sollte ich das doch schnell lernen und dann für wenig geld steuererklärungen von unwilligen radkurieren machen...?

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BeitragVerfasst: So 2. Mai 2010, 10:25 
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@flotte biene: thanks! :D genau das meinte ich - super! dann mach ich das auch, ohne das weiter zu hinterfragen.


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BeitragVerfasst: So 2. Mai 2010, 16:34 
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Auch ich habe zum Glück eine gute Bekannte die das beruflich macht und mir bei
der Steuererklärung hilft (bzw sie für mich erledigt...). Die hat auch gesagt dass
das kein Problem ist die 6€ oder 6,50€, weiß nicht mehr so genau, abzuziehen
wenn man mehr als acht Stunden am Tag unterwegs ist. Ich kann das meistens
auch ziemlich gut nachweisen, da wir jeden Tag eine Abrechnung bekommen, auf
der die Annahmezeiten der Aufträge vermerkt sind. Meistens halt erster Auftrag
7:30, letzter nach 18:00, Nachweis erbracht! Muss man nur die blöden Zettel
jeden Tag einheften...

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BeitragVerfasst: So 2. Mai 2010, 16:54 
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Gegenargument des Finanzamtes: Ihr habt zwischendurch die Möglichkeit gehabt in der Zentrale oder zuhause etwas zu euch zu nehmen :sing:


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BeitragVerfasst: So 2. Mai 2010, 18:39 
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Und wie wollen die das nachweisen? An normalen Tagen komme ich zwischendurch weder
nach Hause noch in die Zentrale. Klar könnte ich jede Bereitschaft dafür aufwenden, was
aber Blödsinn wäre. Wenn ich meinetwegen in der Südstadt frei stehe, aber im Norden wohne,
auf dem Weg hoch dann 'nen Auftrag aus dem Süden reinbekomme, wieder zurück fahren
muss... Ihr wisst worauf ich hinauswill. Ich lasse es erstmal drauf ankommen, die sollen
sich nicht so anstellen! ;)

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BeitragVerfasst: So 2. Mai 2010, 20:56 
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also, ich bin in rahlstedt gemeldet, das ist voll ausserhalb, und inner zentrale: iss das essen auch vom supermarkt oder nicht? also, wir haben da keine kantine. und überhaupt. ist die auch ausserhalb! haha!

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BeitragVerfasst: So 2. Mai 2010, 21:32 
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Probiert es einfach. Mehr als rausschmeißen können die den Posten nicht. ;)

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BeitragVerfasst: So 2. Mai 2010, 21:57 
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flotte biene hat geschrieben:
...inner zentrale: iss das essen auch vom supermarkt...
also kein Mehrbedarf ;)
Ansonsten schließe ich mich meinem Vorredner an.


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BeitragVerfasst: So 2. Mai 2010, 22:14 
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Könnte ich das mit nem Bürojob als Selbstständiger auch machen? Muss ja zum Teil den ganzen Tag mit Kunden zu tun haben unterwegs im Büro und manchmal daheim. Gibt es da auch Prozentpauschalen á la Telefonrechnung mit 70% ?

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BeitragVerfasst: Mo 3. Mai 2010, 21:52 
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nö, du bist ja nicht auswärts tätig.
das wäre der fall, wenn du bspw. den arbeitstag auf einer dienstreise von halle nach magdeburg, braunschweig, hannover und zurück verbringen würdest (ich hätte finanzbeamter werden sollen :mrgreen: ).

über telefonkosten läßt sich reden - sind ja u.u. betriebsausgaben.


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BeitragVerfasst: Di 4. Mai 2010, 06:53 
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Die Telefonkosten werde ich denen sowas von reinknallen! DSL, Handy...

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BeitragVerfasst: Di 4. Mai 2010, 18:11 
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Nicht vergessen die private Nutzung abzuziehen.


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BeitragVerfasst: Di 4. Mai 2010, 22:07 
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Ich mach pauschal 70% gewerblich Nutzung. "Internetjobs" sollten das ganz leicht rechtfertigen können tun sollen. Freu mich schon die Originalrechnung meiner DSLR reinzupacken. :mrgreen: Schließlich schieße ich auch Fotos für einige Projekte. Die wird quasi nachträglich in das Unternehmen eingebracht. Hat schon jemand Erfahrungen mit sowas? Schließlich ist die Rechnung ja schon etwas älter. Ende 2007 oder Anfang 2008.
Mehr als rauswerfen können die es halt nicht.

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BeitragVerfasst: Di 4. Mai 2010, 22:41 
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"Einbringung" gilt m.E. für die letzten 6 Monate.
Wenn die Anschaffung mit dem Ziel des neuen Gewerbes plausibel gemacht werden kann, ist es ein Versuch wert.


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BeitragVerfasst: Fr 2. Jul 2010, 21:58 
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u.a. @flotte biene und andere steuerkenner: verpflegungsmehraufwendungen/progressionsvorbehalt:
steuerbescheid eingetroffen: "Werbungskosten können nur in Verbindung mit einer nichtselbstständigen Tätigkeit geltend gemacht werden. Der Ansatz der 1200,00€ entfällt somit. Verpflegungsmehraufwendungen könnten unter Umständen Betriebsausgaben sein, wenn sie in Zusammenhang mit der ausgeübten Tätigkeit stehen." Shit! Genauso hatte ich das nämlich auch gelesen, allerdings wurde mir im existenzgründerseminar (=selbstständig) genau das gegenteil erzählt. das was dir deine steuerfrau auch erzählt hat, nämlich, dass man eine verpflegungsmehraufwandpauschale ansetzen kann, wenn man kann keinen festen arbeitsplatz hat. und eine pauschale kann man ja nicht als betriebsausgabe verkaufen. wo zum teufel setz ich dann aber diese verpflegungsmehraufwandspauschale an, wenn ich selbstständig bin? und noch so ein schwieriges ding: ich habe eine ausfallpauschale erhalten (=unfallbdedingt durch gegnerische versicherung), wo ich der ansicht war, dass sie dem progressionsvorbehalt unterliegt (= kein steuerpflichtiges einkommen): dazu steuerbescheid: "Die Ausfallpauschale wurde zu den Einnahmen gerechnet, da nichts anderes nachgewiesen wurde und nur ganz bestimmte Zahlungen unter den Progressionsvorbehalt fallen (z. B. Alg 2)." das ist mal wieder eine nullaussage. nichts anderes nachgewiesen? hä? hat jemand ideen? einspruch einlegen, und wenn ja, wie begründen?


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BeitragVerfasst: Mi 28. Jul 2010, 22:55 
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Hey grundsätzlich unterliegen nur bestimmte Zahlungen zum progressionsvorbehalt: alt2 mutterschaftsgeld, kurzarbeitergeld, Krankengeld... ausfallpauschale einer Versicherung gehört da nicht zu, weil es einfach nicht im Gesetz steht... wenn mich nicht alles tauscht, können verpflegungsmehraufwendungen nur bei nicht selbstständiger Arbeit nur dann in der steuererklaerung angesetzt werden, wenn Sie vom Arbeitgeber nicht erstattet wurden... du kannst dir das Geld allerdings steuerfrei entnehmen und als betriebsausgabe von deinem Umsatz bzw. Gewinn abziehen. Ist also keine privatentnahme die im nachhinein dem Gewinn wieder hinzugerechnet wird... ich hoffe ich konnte ein wenig helfen...


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