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BeitragVerfasst: So 22. Jan 2006, 01:20 
Hallo miteinander!

Ich hab mich letztens mit einem Kollegen unterhalten, der noch kein ganzes Jahr gefahren ist, aber Mitglied ist in der Berufsgenossenschaft.

Ich fahre jetzt seit 2,5 Jahren und bin immer noch nicht Mitglied.

Jetzt hab ich im Internet folgenden Text entdeckt:

Zitat:
Alle Unternehmer der "Verkehrsbranche" (soweit sie in den Bereich der BGF fallen) sind per Satzung der BGF pflichtversichert.

Auszug aus der Satzung:
(1) Die Berufsgenossenschaft ist sachlich zuständig für Unternehmen folgender Gewerbszweige:
1. das gesamte straßengebundene Verkehrsgewerbe mit seinen Einrichtungen,
2. den Flugverkehr mit seinen Einrichtungen
3. die Binnenschifffahrt mit ihren Einrichtungen
und die jeweils artverwandten Unternehmen.
Hierunter fallen u.a.:
Zu 1:
1.1
Güterverkehr
gewerblicher Güterkraftverkehr einschließlich Kraftwagenspedition, Transport- und Transportlogistikunternehmen, Möbelspedition, Autokranunternehmen, genehmigungsfreier Güterkraftverkehr, Kurier-, Express- und Paketdienste, Kfz-Überführung, Abschleppdienst, Geld-, Wert- und Belegtransport.
1.2
Postdienste – soweit nicht kraft Gesetz die Zuständigkeit der Unfallkasse Post und Telekom begründet ist – sämtliche stationären und mobilen Postdienste einschließlich lizenzierter Brief- und Zustelldienste
.....

siehe unter http://bgf.vur.jedermann.de/index.jsp?isbn=bgf oder allgemein http://www.bgf.de


Demnach sind wir alle Pflichtmitglied bei denen.

Mein Kollege zahlt im Jahr 250 Euro dafür.

Ich werde mich da jetzt bald anmelden, weil eine Unfallversicherung nicht schaden kann..


Zuletzt geändert von kokosadun am Fr 9. Mär 2007, 23:56, insgesamt 2-mal geändert.

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BeitragVerfasst: So 22. Jan 2006, 08:19 
Meldepflicht besteht nur bei Kraftverkehr und wenn er zahlt hat er sich nen riesen Bären aufbinden lassen.


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BeitragVerfasst: So 22. Jan 2006, 09:32 
...und sie zahlen doch :-D.

bin anerkannter berufsunfall. hab och kollogen die sich gerade über kohle von denen freuen.

44,44 € am tag!

da gibts ne reglung das du als fahrradkurier billiger wegkommst.

muss halt jeder selber wissen...

mischka


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BeitragVerfasst: So 22. Jan 2006, 10:22 
Diese zahlung ist aber freiwillig.


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BeitragVerfasst: So 22. Jan 2006, 10:57 
Hoppala, 44 Euro sind gutes Geld.
Danke Mischka für den Hinweis !


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BeitragVerfasst: Mo 23. Jan 2006, 09:30 
Wenn du den Kurierjob zwar als Selbständiger, aber als Nebengewerbe (Steuerbefreit) mit einer Stundenzahl von unter 15 Wochenstunden ausübst, kannst du dich von der BG befreien lassen.
Vermutlich hast du bei deiner Gewerbeanmeldung bei Art der Tätigkeit Kurier angegeben. Daher gehen die davon aus, das du Autokurier bist.
Sascha


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BeitragVerfasst: Mo 23. Jan 2006, 09:53 
@Sascha: Danke für die Info.
Ich hab bei der Gewerbeanmeldung aber "Fahrradkurier" angegeben.
Ich fahre meistens irgendwo zwischen 30 und 50 Stunden pro Woche.

Ich meld mich aber sicher an, denn ich hätte sowas in der Art fast schon mal gerne in Anspruch genommen. :cry: :evil:
Hab aber nochmal Glück gehabt. :P


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BeitragVerfasst: Mi 1. Feb 2006, 18:58 
Die gesetzliche Unfallversicherung der BG scheint auch für Gewerbeanmelder die direkt Fahrradkurier angegeben haben Pflicht zu sein, solang sie nicht mehr als 15 Stunden pro Woche arbeiten und 400,-€ im Monat verdienen.

Wir sind dann im Gewerbszweig Postdienste, Transportlogistik mit Gafahrklasse 4,98 (was auch immer diese bedeutet) eingeteilt.

Was für mich z.b. einen Jahresbetrag von 233,81 € bedeutet.


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BeitragVerfasst: Mi 1. Feb 2006, 20:08 
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Da frag ich mich wie das funktionieren soll : max. 15h die Woche und 400€ im Monat ?
Da lohnt sich ja das fahren fast gar nicht, wenn man allein die Fixkosten wie Versicherungen und evtl. wie bei Inline die Vermittlungspauschale mit einbezieht, es sei denn man zieht das schon vom Einkommen als Ausgaben ab.

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BeitragVerfasst: Do 9. Mär 2006, 10:30 
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Satzung der GroLaBg 3.b) Nichtversicherte Personen: Unternehmer - im Einzelunternehmen die Inhaber.

Unfallversicherungsschutz kann von dem unter 3.b) aufgeführten Personenkreis nur auf schriftlichen Antrag auf freiwillige Versicherung...

Laut Bescheid, sind meine (angestellten) Fahrer in die Gefahrenklasse 6,9 eingestuft.

http://www.grolabg.de


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 Betreff des Beitrags: BGF? Pflicht? GroLABG? Hier Klarheit
BeitragVerfasst: Sa 24. Jun 2006, 21:13 
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Moin.
Hatte grad nen langen, brieflichen streit mit der hamburger bgf, die mich zahlend haben wollte. ergebnis: radkuriere sind bis anfang '06 nicht erfaßt gewesen in der gruppe der pflichtversicherten. der einzige selbständige beruf (zumindest in hh: weiß leider nicht, ob das bundesweit gebaut ist) der nicht berufsgenossenschaftlich erfaßt war. seit der satzungsänderung zum 01.01.2006 ist der beruf jedoch bgf'lich erfaßt, und jeder seitdem angemeldete radkurier ist seitdem der versicherungspflicht unterlegen. Alle, die ihr radkurierunternehmen vorher angemeldet hatten, sind als alte hasen befreit, sofern sie ausschließlich als selbstfahrer unterwegs sind und nicht als arbeitgebender unternehmer, dh nicht mit angestellten fahrern.
die GroLa hatte mich zum wiederanfang meines fahrens im sep'04 zunächst auch registriert, jedoch ist seit 01.01.2006 auch innerbehördlich geklärt, daß die GroLa (Großhandels- und Lagerei- Berufsgenossenschaft) mit uns thematisch eigentlich nicht viel zu tun hat. für die seit 01.01.2006 neuen fahrer ist seither nur die Berufsgenossenschaft für fahrzeughaltungen zuständig.
Ic hoffe, daß das nicht nur in der bürokratiewüste in hamburg gilt und ich neulich für euch alle um klarheit mitgekämpft hab.

in den BGs selbst weiß übrigens auch kaum jemand bescheid. hab tausend verscheidene meinungen als "satzungsgemäß" erläutert bekommen, die sich selbst ganz blöde widersprachen.

kiwi_kirsch


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BeitragVerfasst: Mo 26. Jun 2006, 08:08 
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...danke für die Info!

Gibt endlich mal ein bisschen Klarheit in die Pflichtversicherung!

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...net ois, wos an Wert hat, muss a an Preis ham - aber mach des amoi wen kloar! (W.Ambros)


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 Betreff des Beitrags: Pflichtmitgliedschaft bei der BG
BeitragVerfasst: Do 29. Jun 2006, 09:13 
Moin,

ganz kurz mein Senf zur BG, weil ich mich diverse male mit dem Chef der Mtigliederabteilung darüber auseinandersetzen durfte:

Alle, die ihr "Fahrradkurier"-Gewerbe vor dem 01.01.2005 angemeldet haben, sind definitiv NICHT Pflichtversichert(ob das auf '06 erweitert wurde weiss ich nich). Es kommt scheinbar relativ oft vor, dass die BG auch "ältere" Fahrer nach einem Unfall anschreibt, und tw. auch die Beiträge rückwirkend bezahlt sehen will. Ob das an schlecht informierten Mitarbeitern liegt, weiss ich nicht. Bis jetzt war es allerdings jedesmal so, dass die Leute welche angeschrieben wurden, und sich dann bei dem Chef der Mitgliederabteilung(Hr. Hanisch) gemeldet haben, nichts bezahlen mussten. Dann natürlich auch keine Leistungen in Anspruch nehmen konnten. Wenn jemand da ein Problem hat, kann er mir gerne eine Email schicken.

Die genauen Konditionen der BG kenne ich derzeit nicht. Damals haben wir denen erklärt, dass bei den Umsätzen, welche wir fahren, der "normale" PKW-Kurier-Tarif zu hoch sei. Die Lösung dafür scheint die BG in der niedrigen Gefahrenklasse gefunden zu haben. Fahrradkurier:4,98 gegen PKW-Kurier: 12?(ohne Gewähr). Die Gefahrenklasse ist meines wissens einer der Multiplikatoren, mit denen der Beitrag ermittelt wird. Ob diese "niedrige" Gefahrenklasse sich auf dauer halten kann, wird sich zeigen.

Ich persönlich schaue mir das ganze erstmal an, bevor ich da evtl eintrete, und nie wieder rauskomme. Man kann sich ja schliesslich auch privat absichern.

Schönen Gruss aus Hamburch,

Hendrik


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BeitragVerfasst: Do 29. Jun 2006, 11:02 
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Wohnort: Hannover
Meine Fahrer (Angestellte) wurden in die Gefahrenklasse 6,9 eingestuft.


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BeitragVerfasst: Do 29. Jun 2006, 11:22 
vielleicht macht die BG ja unterschiede zwischen Selbständigen und Angestellten? Ich weiss es nicht.

Hendrik


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BeitragVerfasst: Do 29. Jun 2006, 18:32 
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Gut, also wenn ihr angestellte fahrer habt (ich nicht, ich bin mein einziger fahrradkurier) seid ihr natürlich, schrieb ich ja auch, wie jedester arbeitgeber bg-verpflichtet. bgs sind aber nur für die selbständigen zuständig, dh für die, die wie die meisten von uns selbständig mit gewerbeschein (seit 1.1.06) selbst fahren sowie für die, die angestellte haben (schon immer und unabhängig von der art des gewerbes so gewesen).
angestellte für sich sind in keiner bg vertreten. vielleicht gibts da freiweillige sachen, aber eigentlich sind angestellte in der bg wie diesel im tank eines bleifreien. hat da nix zu suchen. für die sicherheit der angestellten aber letztenendes ist die bg-versicherung der selbständigen überhaupt da, oder genauer für die finanzielle sicherheit des selbständigen arbeitgebers gegen berufsunfälle seiner angestellten. den scheiß hätt er nämlich sonst zu tragen.
alle klarheiten beseitigt? jaja scheißspruch.

aber sagt mal, welche schreibweise ist nun eigentlich gemäß der schlechtschreibreform? einzelnes "st" oder doppel-"st" im selbständigen?
weiß das wer sicher?


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BeitragVerfasst: Do 29. Jun 2006, 18:36 
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Huiuiui

sorry ihr alle biker-bg-verpflichtung erst seit dem 01.01.05 stimmt, was hendrik sagt, ich hab mich um ein jahr vertippt, der 01.01.06 ist faslch!! aber abgesehn davon stimmt der rest, ich hab nur die falsche jahreszahl, sorry leude!

Wer in hamburg streit hat, in der hamburger bgf hat als anscheinend einziger herr hanisch ahnung über die sache mit den verschont gebliebenen alten hasen, die ich oben nannte. also am besten z.hd herrn hanisch in der ottenser-hauptstr-54!!


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BeitragVerfasst: Do 29. Jun 2006, 22:39 
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Nach der neuen Rechtschreibung wird es mit Doppel"st" geschrieben:

Selbst-Staendig

Man setzt nun nach der neuen Logik zwei verschiedene Woerter zusammen.
Somit will man Auslaendern die deutsche Sprache erleichtern, denn wo ist die Logik, dass man Selbststaendig, das aus den Woertern "selbst" und "staendig" besteht, nur mit einem "st" schreibt?

Aus diesem Grund ist dies geaendert worden.


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BeitragVerfasst: Sa 11. Nov 2006, 15:09 
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Jetzt ist die Zeit da, wo ich hier auch mal meinen Senf dazugeben kann:

Die Regelung mit der möglichen BG-Befreiung bei unter 15h Arbeitszeit/Woche gibt es immer noch - von einer Begrenzung des dabei erzielten Einkommens (die hier erwähnten 400€) weiß ich allerdings nichts, in der Satzung der BGF ist das an entsprechender Stelle auch nicht erwähnt und ich vermute, es stimmt auch nicht.

Übrigens gibt es, wie es mir scheint, nur eine BGF, die für ganz Deutschland zuständig ist, und zwar die in Hamburg. Was also für die Hamburger gilt, sollte auch für alle anderen gelten. (Zumindest ist für mich, der mehr oder weniger mitten in Deutschland wohnt, auch die BGF in Hamburg zuständig, ich denke das lässt diesen Schluss dann auch für die Münchener zu..)

Die 233,81€ und Gefahrenklasse 4,98 kann ich auch bestätigen.
Anscheinend wird dabei im ersten Jahr diese Jahresgebühr auf die seit dem angegeben "Beginn der angemeldeten Tätigkeit" (so hieß das bei mir in der Gewerbeanmeldung) verbleibenden Tage des Jahres heruntergerechnet.

In der GroLaBG mag das anders sein, aber in den mir vorliegenden Unterlagen der BGF steht auch folgender Satz: "Versicherungsschutz gegen die Folgen von Arbeitsunfällen genießen bei der BGF nicht nur Ihre Beschäftigten sondern auch Sie selbst als Unternehmer, unabhängig davon, ob Sie Arbeitnehmer beschäftigen oder nicht. Die Beiträge sind ausschließlich durch Sie als Unternehmer aufzubringen.

Unternehmerehegatten, Gesellschafter/Geschäftsführer und Kommanditisten können bei der BGF eine freiwillige Unfallversicherung abschließen."

(Und noch mal an andere Stelle ungefähr das gleiche, und: "Die Zuständigkeit der BGF ist also auch dann gegeben, wenn Sie als Unternehmer allein im Unternehmen tätig sind und keine Arbeitnehmer bzw. Aushilfen beschäftigen.")

Die Gefahrenklasse von 6,9 von delles Angestellten rührt wohl auch eher daher, dass er sich auf die GroLaBG bezieht, und die anderen meist auf die BGF. (Wer heute noch bei der GroLaBG geführt wird, käme evtl., aber ich weiß es nicht, es könnte sich lohnen da mal nachzuforschen, mit einem Wechsel zur BGF günstiger weg. Zumindest verleitet die niedrigere Gefahrenklasse zu dem Schluss..)


Zum Schluss an dieser Stelle noch mal der §39 aus der Satzung der BGF (die man unter http://bgf.vur.jedermann.de/ online nachlesen kann):

Zitat:
Abschnitt VIII
Ausdehnung der Versicherung

I.
Pflichtversicherung der Unternehmer kraft Satzung

§ 39 Kreis der Versicherten

(1) Die Versicherung wird auf die Unternehmer der in § 3 Abs. 1 Nr. 1 bis 3 der Satzung genannten Betriebe erstreckt (§ 3 Abs. 1 SGB VII) sowie auf patentierte Binnenlotsen, die ein amtliches Lotsenpatent besitzen und den Lotsendienst auf der im Patent bezeichneten Strecke versehen.

(2) Die nach Absatz 1 versicherten Personen können von der Versicherungspflicht befreit werden, wenn im Jahresdurchschnitt regelmäßig mehr als fünf Personen beschäftigt werden. Teilzeitkräfte sind entsprechend auf Vollzeitkräfte umzurechnen, dabei wird von einer Wochenarbeitszeit von 40 Stunden ausgegangen.

(2a) Die nach Absatz 1 versicherten Personen können für die Zeit von der Versicherungspflicht befreit werden, in der sie einen Existenzgründungszuschuss nach § 421 I SGB III beziehen.

(3) Die übrigen nach Absatz 1 versicherten Personen können befreit werden, wenn sie nach ihren Angaben im Unternehmen dauernd nicht oder nur geringfügig tätig werden.

(4) Eine geringfügige Tätigkeit kann in Anlehnung an § 8 SGB IV angenommen werden, wenn die wöchentliche Arbeitszeit weniger als 15 Stunden beträgt oder wenn die jährliche Tätigkeit zwei Monate oder 50 Arbeitstage nicht überschreitet.

(5) Die Befreiung von der Versicherungspflicht muss bei der Berufsgenossenschaft schriftlich mit eigenhändiger Unterzeichnung beantragt werden. Sie wird mit dem Beginn des Monats wirksam, der auf den Monat folgt, in dem der Antrag bei der Berufsgenossenschaft eingegangen ist. Bei der Neueintragung in das Unternehmerverzeichnis wird die Befreiung ab Beginn der Eintragung ausgesprochen, wenn der Antrag innerhalb eines Monats nach Zustellung des Aufnahmebescheides bei der Berufsgenossenschaft eingeht.


(6) Sind die Voraussetzungen für die Befreiung von der Versicherung (Absatz 2 bis 4) nicht mehr gegeben, so hat der Unternehmer dies der Berufsgenossenschaft anzuzeigen.

(7) Wird der Berufsgenossenschaft bekannt, dass die Voraussetzungen für die Befreiung nicht mehr gegeben sind, so ist sie zu widerrufen.

(8) Der Widerruf nach Absatz 7 wird mit Beginn des auf die Zustellung des Verwaltungsaktes folgenden Monats wirksam.

(9) Zeigt der Betroffene den Wegfall der Voraussetzungen nach Absatz 6 an oder beantragt er das Wiederaufleben der Versicherung bei noch bestehenden Voraussetzungen für die Befreiung, so tritt die Versicherung mit dem Tag nach Eingang der schriftlichen, eigenhändig unterzeichneten Erklärung wieder in Kraft.

(10) Die Versicherung erstreckt sich auf alle Unternehmen der Unternehmer, für die die Berufsgenossenschaft zuständig ist.
Gehören dem Unternehmer Unternehmen in den alten und neuen Bundesländern, erstreckt sich die Versicherung zu den Bedingungen für die alten Bundesländer auch auf die Unternehmen in den neuen Bundesländern.

(11) Absatz 10 findet auch Anwendung auf natürliche Personen, die als Unternehmer oder nach § 45 der Satzung versichert sind und in weiteren Gesellschaften unternehmerisch tätig werden.


(Die hier evtl. interessanten Stellen habe ich mal markiert. Interessant ist für Neueinsteiger evtl. gerade auch die mögliche Befreiung, wenn sie Existenzgründerzuschuss beziehen wollen. Klingt ein bisschen wie zwei Fliegen mit einer Klappe ;), wie das dann aber genau funktioniert, oder unter welchen Vorraussetzungen, kann ich jetzt natürlich nicht sagen)


So... ich hoffe damit konnte ich etwas zur Klarheit in diesem Thema beitragen :)


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BeitragVerfasst: Sa 11. Nov 2006, 20:26 
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Ok, jetzt weiß ich auch woher die 400€ kommen, nämlich aus dem Sozialgesetzbuch

So wie das in der Satzung der BGF formuliert ist, nehme ich aber trotzdem an, dass hier (nur) die 15 Stunden gelten - sicher bin ich mir da jetzt aber nicht. Auf jeden Fall stehen diese 15 Stunden ausdrücklich in der Satzung, und da die einem im Zweifelsfall wohl auch besser in den Kram passen dürften... ;)


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BeitragVerfasst: Mi 22. Nov 2006, 14:11 
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Ich hab noch mal eine Frage zur BGF, wenn auch eher zu den Leistungen - finde ich ohnehin seltsam, dass man die nicht mal klar irgendwo aufgelistet bekommt, wenn man dafür schon Geld zahlen soll - oder ich hab in dem ganzen Papierchaos nur noch nicht das richtige Blatt bzw. Seite gefunden..

Also, ich hab jetzt wie vermutlich viele andere hier auch irgendwann, so ein tolles Exemplar der "Verkehrsrundschau" bekommen (ich hoffe, das ist wirklich nur ein Probeheft^^) - und bei dem, was da so schwerpunktmäßig oder überhaupt behandelt wird, nämlich schweres Gerät (LKW und Baustellenfahrzeuge und so), hab ich irgendwie mal wieder das Gefühl, in dieser BG nicht richtig zu sein (und den Besitz und die gewerbliche Verwendung eines FAHRRADS würde ich auch nicht unbedingt als "FAHRZEUGhaltung" titulieren..) - naja aber das ist jetzt nicht meine eigentliche Frage.
Worauf ich hinauswill:
In diesem erwähnten Heftchen steht irgendwo in der Rubrik "Mitgliederinformation" folgendes:

Zitat:
Als Versicherungsleistungen erbringt die BGF Leistungen zur medizinischen Rehabilitation, zur Berufshilfe und Geldleistungen. Zur medizinischen Rehabilitation zählt die umfassende ärztliche und zahnärztliche (auch stationäre) Behandlung sowie Versorgung mit Arznei-, Verbands- und anderen Heil- und Hilfsmitteln. [...]


Heißt das jetzt, wenn man (bei der Arbeit natürlich) einen Unfall hat und sich dabei meinetwegen den Arm bricht, dass die BGF die Behandlungskosten zahlt?? - So klingt das nämlich für mich, aber von dem was ich bisher gehört und gelesen habe, dachte ich etwas anderes.
Oder was hat es damit jetzt auf sich? :shock:



(Und falls das wen interessiert: Darunter war noch eine Tabelle mit den Geldleistungen der BGF, die abhängig von der Versicherungssumme sind, z.B. wären das bei 30.000 Versicherungssumme 66,66€ Verletzengeld/Tag statt 44,44€ bei 20.000 - und sonst wären da noch (jetzt mal die Zahlen für 20.000) Vollrente 1.111,11€; 20%-Rente 222,22€; Witwenrente 666,66€; Halbwaisenrente 333,33€ - wer weiß, wieso es die BGF so sehr mit den Schnapszahlen hat? :))


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BeitragVerfasst: Mi 22. Nov 2006, 15:51 
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Jaja, die Berufsgenossenschaft für Fahrzeughaltung...

du hast die Möglichkeit, um die Zahlung drumrum zu kommen, falls du nur nebenbei als Kurier tätig bist. Voraussetzung wäre, dass du nicht mehr als 15 Stunden die Woche fährst, bzw. nicht mehr als keineAhnungwievieleWochenproJahr auf dem Rad als Kurier tätig bist.
Ruf dort einfach mal an, sei freundlich und bitte darum, dass die dir ein entsprechendes Formular zusenden, welches du dementsprechend ausfüllst...
Somit sehen die von dir kein Geld.
Du bist doch nur nebenbei Kurier, oder?


Viel Erfolg,


adas :smt026


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BeitragVerfasst: Mi 22. Nov 2006, 16:43 
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adas hat geschrieben:
Jaja, die Berufsgenossenschaft für Fahrzeughaltung...

du hast die Möglichkeit, um die Zahlung drumrum zu kommen, falls du nur nebenbei als Kurier tätig bist. Voraussetzung wäre, dass du nicht mehr als 15 Stunden die Woche fährst, bzw. nicht mehr als keineAhnungwievieleWochenproJahr auf dem Rad als Kurier tätig bist.
Ruf dort einfach mal an, sei freundlich und bitte darum, dass die dir ein entsprechendes Formular zusenden, welches du dementsprechend ausfüllst...
Somit sehen die von dir kein Geld.
Du bist doch nur nebenbei Kurier, oder?


Viel Erfolg,


adas :smt026

hab des formular heut auch grad bekommen, nachdme ich ne kurze mail geschrieben hab

1.grund
unter 15std/woche oder
2 monate oder 50 arbeitstage /jahr

2.
wenn im jahresdurchschnitt regelmäßig über 5 personen beschäftigt werden

3. für die zeit in der man einen existenzgründungszuschuss erhält (ich ag)


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BeitragVerfasst: Do 23. Nov 2006, 12:59 
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Registriert: Fr 9. Jun 2006, 07:18
Beiträge: 992
Bei mir hat das auch ohne Formular geklappt, hab halt geschrieben dass ich weniger als 15h/Woche und bla, und ich deshalb nach dieser Regelung bitte von der Versicherungspflicht befreit werden möchte.
So weit so gut.

Aber sollte ich das mal mehr als 15h/Woche machen wollen, hätte ich gar nichts dagegen, WENN die BG Behandlungskosten von Unfällen zahlen würde, das wäre Krankenversicherung-light, fänd ich prima, und für mich klingt das (siehe Zitat oben) so, was sagt ihr denn dazu?


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BeitragVerfasst: Do 23. Nov 2006, 13:18 
Hi Hirnie, das seh ich genauso.
Die Berufsgenossenschaft ist echt was wert.
Man muß sich nur mal die zwei Fälle gegenüberstellen.

# Was ist wenn man keine hat und es passiert was?
# Und was ist wenn man eine hat?

Da erkennt man sehr schnell, daß das eine gute Einrichtung ist und ich finde man kann froh sein, daß es sowas gibt.


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