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 Betreff des Beitrags: Es geht weiter
BeitragVerfasst: Do 10. Jan 2008, 19:36 
So die Geschichte geht in die nächste Runde.
Hab heute einen Schrieb von der BKK bekommen in der Forderungen bezüglich Krankenversicherung und Pflegeversicherung gestellt werden.
Bemessungsgrundlage ist die gesetzliche Pauschale von 1837,50 €.

Naja die gesamte Forderung beläuft sich also auf 14,00% KV und 1,70% PV macht monatlich 288,49€.
D.h. gesamt Betrag für die 3 betreffenden Monate 865,47€. *schluck* :shock:

Bin jetzt dabei n Widerspruch zu schreiben, da ich zum einen im mom net die Mittel hab den Betrag zu begleichen. Zum anderen in den betreffenden Monaten einen gesamt Umsatz von ca 900-1000€ hatte. Krasser Gegensatzt zu den veranschlagten 3x1837.50€ = 5512,50 € :shock: :shock: :shock:

Hoffe dann einfach mal, dass die aufgrund dieser Grundlage die Forderung neu berechnen und ich deutlich weniger bezahlen muss.
Hab dazu grad was intressantes gelesen:

Zitat:
Wie der Bundesverband der Selbstständigen (BDS) mitteilte, wird das fiktive Mindesteinkommen für Selbstständige ab dem 01.04.07 von EURO 1837,50 auf EURO 1225,00 gesenkt.
Quelle: http://www.versicherungen-blog.net/2007 ... ige-sinkt/

wär dann zwar immer noch einiges an asche abba das is dann schon mal leichter zu bezahlen.
Wobei es mich ohne Ende ärgert denen Geld in den Rachen zu schmeiße wo die niks für mich gemacht ham :?


Gucken wa mal was se drauf antworten, ich halt euch auf dem laufenden


Greetz vom Brucky


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 Betreff des Beitrags: Es wird immer intressanter
BeitragVerfasst: Do 31. Jan 2008, 18:20 
Mal gucken ob ich das alles zusammenkriege wa noch passiert ist:

Ich ein Schreiben bekomen übertitelt 'Antrag auf Beitragsentlastung für Selbstständige'.
Für diese Beitragentlastung muss ich folgende Voraussetzungen nachweisen:
1. Nachgewiesene beitragspflichtige Einnahmen geringer als 1.837,50 €
2. Hälfte der Einnahmen der Bedarfsgemeinschaft geringer als 1837,50 €
3. Keine steuerpflichtigen Einkünfte aus Kapitalvermögen
4. Keine positiven oder negativen Einkünfte aus Vermögen und Verpachtung
5. Kein Vermögen oberhalb von 9.940 €

zur Prüfung sollte ich einen beigefügten Antrag ausfüllen (zwecks Bedarfgemeinschaft - voll das geile Wort :hahaha naja lassen wir das) und ZWINGEND aktuelle Einkommensnachweise sowie den letzten Einkommensteuerbescheid anfügen.
Ich bisher keinen Einkommensteuererklärung ausgefült ergo No Steuerbescheid.
Also den netten Herrn angerufen - begrüßen muss man den Kunden ja net mehr anständig- und dem das geschildert. Der wusste sich au net zu helfen musste sich ers erkundigen. Hats au promt gemacht halbe stunde später meinte er ich solle eine Betriebswirtschaftliche Auswertung (BWA) machen, damit würden die dann vorläufig meine Beiträge berechnen.

Ich dafür net sofort Zeit gehabt bzw. die BWA heute ers fertig gestellt, halt gefragt wie lange ich dafür Zeit hätte - meinte er nur zeitnah geht ja um ihr Geld. --Ar............--
Naja zwischenzeitlich is dann mal n Zahlungserinnerung in meine Post geflattert ich solle doch den Betrag von 865,47 € zzgl. 42,50 €Säumniszuschlag und 14,00 € Gebühren = 921,97 € bezahlen.
Ich da wieder angerufen 'Hey kann i net hab net so viel geld und bin an der BWA dran bekommen se in der KW 6' , wobei ich immer noch net geklärt hatte mit ihm ob die Zahlungsaufforderung immer noch besteht das kommt morgen *nerv*
Naja ich bin mal gespannt wie es weitergeht hab denen ja eigl au schon Einkommensnachweise gegeben von den 3 monaten die das betreffen, ich hab irgendwie nur noch die Faxen dicke. Wenn nach dem Schreiben mit der BWA die immer noch auf den alten Forderungen bestehen dann renn ich zum Anwalt, war jetzt schon am Überlegen nur scheu ich irgendwie das geld das das kosten wird dat rentiert sich wahrscheinlich net :roll


Würd mich mal intressieren obs euch eigl noch intressiert seh das einige den Thread lesen.


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 Betreff des Beitrags:
BeitragVerfasst: Do 31. Jan 2008, 19:25 
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Registriert: Di 31. Okt 2006, 20:26
Beiträge: 2827
Wohnort: leipzig
was soll das denn heissen "Hälfte der Einnahmen der Bedarfsgemeinschaft geringer als 1837,50 € " . müssen da alle mitbewohner bei einer wg oder freundin mit der man zusammen lebt,ihr finanzeinnahmen offenlegen,und das muss zusammen unter 1837 € ergeben,liegen ?


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 Betreff des Beitrags: Nich ganz
BeitragVerfasst: Do 31. Jan 2008, 20:48 
Bedarfsgemeinschaft ist folgendermaßen erläutert in dem Antrag der Krankenkassen:


Zur Bedarfsgemeinschaft gehören neben dem Antragsteller der nicht dauernd getrennt lebende Ehegatte oder eingetragenen Lebenspartner bzw. der Partner, der mit dem Antragsteller in einer Verantwortungs- und Einstehensgemeinschaft zusammenlebt.

Unter Verantwortungs- und Einstehensgemeinschaft ist das Zusammenleben von Partnern in einem gemeinsamen Haushalt zu verstehen. Dies wird vermutet, wenn Partner länger als ein Jahr oder mit einem gemeinsamen Kind zusammenleben oder Kinder oder Angehörige im Haushalt versorgt werden oder Partner befugt sind, über Einkommen oder Vermögen des anderen zu verfügen.

Dann werden beide Einkommen zusammengerechnet und halbiert.


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 Betreff des Beitrags: Alles hat ein ende......
BeitragVerfasst: Sa 23. Feb 2008, 11:54 
So es kommt so langsam zum Abschluss. Nachdem ich den Sachbearbeiter glaub ziemlich genervt hab und denen schön brav alle Unterlagen gegeben hab die se haben wollte, bin ich jetzt unter die Härtefallregelung gefallen.
Bedeutet für mich das ein fiktives Mindesteinkommen von 1225 € angenommen wird. Alles unter Vorbehalt.
Also machts alles zusammen "nur" 576.96 € statt ursprünglichen 865,47 €.


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 Betreff des Beitrags: Re: Erklärung
BeitragVerfasst: Sa 23. Feb 2008, 12:51 
Offline

Registriert: Fr 12. Okt 2007, 22:39
Beiträge: 102
Brucky hat geschrieben:
Also bei meiner PKV hab ich schon angefragt machen se nicht rückwirkend

Bei mir war es auch knapp. Das Arbeitsamt hat mich zum 11.11 bei der DAK abgemeldet, weil mein Gewerbeschein auf das Datum datiert war. Ich wollte aber erst zum 1.12. anfangen und habe auch ab da meine PKV abgeschlossen. Die ersten Briefe von der DAK, in denen sie einen Nachweis meiner neuen Versicherung wollten, habe ich ignoriert. Jetzt hatten sie mir gedroht, daß sie mich nicht raus lassen. Das hätte bedeutet vom 12.11. bis jetzt + 2Monate Kündigungsfrist (oder 18 Monate mindestversichert oder Statuswechsel) 170 Euro DAK nachzahlen. Da man aber nicht 2 Versicherungen haben darf, hätte ich dann wohl das Geld von der PKV zurück bekommen müssen. Was dann mit in Anspruch genommen Leistungen gewesen wäre....keine Ahnung.
Auf jeden Fall habe ich einen sehr fitten Versicherungsmakler, der dann das Rückdatiere veranlasst hat. Wobei mir vorher die Geschäftsstelle der PKV auch gesagt hat das das nicht geht. Jetzt muss ich nur einen halben Monat PKV Nachzahlen, worüber ich sehr glücklich bin.


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 Betreff des Beitrags:
BeitragVerfasst: Sa 23. Feb 2008, 14:23 
Ajo manchmal krich ich echt n hass auf solche Institutionen eigl sin die doch für mich da und nich ich für sie. Igendwie is da meiner meinung nach zu oft verkehrte Welt :roll:
Najo.....


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