Hirni hat geschrieben:
Steht denn irgendwo geschrieben dass eine starre Achse verboten ist?
In der Gesetzgebung nicht. Und Rechtsprechung gibt es soweit ich weiß nicht dazu bisher.
Hirni hat geschrieben:
Inwiefern die im Übrigen das Bremsverhalten ändern und das wiederum eine Gefahr für den Straßenverkehr darstellen soll, darauf bin ich jetzt aber <i>sehr</i>neugierig... :-D
Theoretisch betrachtet: es reicht nicht aus nur den/die Bremshebel zu betätigen, sondern es muß
zusätzlich noch eine Synchronisation der Beinarbeit erfolgen.
Dererlei Wechselbeziehungen gibt es aber bei anderen Fahrzeugarten auch. Man denke nur an den Pkw wo man die Bremse normalerweise auch nur betätigt wenn man auskuppelt. D. h. auch hier muß der Fahrer zwei Arbeiten gleichzeitig verrichten, um eine ordnungsgemäße Bremsung hinzulegen.
Die StVZO gibt für Fahrräder außer den schon genannten Paragraphen rein gar nichts her. Auch die abgeschmetterte FAusrüstV, die den § 67 StVZO ablösen sollte und im Bundesrat gescheitert ist, hätte keine Einschränkungen bzgl. Starrnabe enthalten. In der FAusrüstV waren lediglich Mindestwirkwerte für die Bremsen an Fahrrädern vorgesehen. Die übrigens in einem Bereich lagen der durchaus mit einem Fixie rein durch Kontern erreichbar wären - Fahrerfahrung vorausgesetzt.
Es gibt übrigens für Bremsen an Fahrrädern auch keine Bauartgenehmigungen o. ä. Während ein nach § 67 zulässiger Fahrrad-Scheinwerfer beispielsweise bauartgeprüft und mit einem entsprechenden Kontrollnümmerchen gekennzeichnet sein muß darf ein Fahrradhersteller eine "Bremse" nach Belieben konstruieren und (sprichwörtlich) in Verkehr bringen. Wie das Ding funktioniert interessiert rechtlich gesehen niemanden solange es seinen angepriesenen Zweck, nämlich Herbeiführen einer Bremswirkung, auch erbringt.