man kann als radler nicht zur kasse gezogen werden. wenns mal schneller war. wie soll ich denn sowas messen?
leider kann man, wenn man auf eine sture rennleitung trifft, wegen unangepasster geschwindigkeit ein warmes hosenbein kriegen. radfahrer haben sich "wie radfahrer zu verhalten", ist ohne witz so. wenns zu nem unfall käme, wo der unfallgegner meint, er konnte dich nicht sehen, weil viel zu schnell (von lichtgeschwindigkeit reden wir mal nicht

) und somit nicht abschätzbar war wieviel noch zwischen ihm und dir liegt, dann hat man eben das popokärtchen. wenn die unfallspuren dann noch so aussehen dass es einen über 10m ausm bock haut, dann wird wohl klar gewesen sein dass man wohl "etwas" zu schnell unterwegs war.
was ich ebenfalls mal las, war folgendes. wer nachweislich einen tacho hatte, kann sehr wohl die geschwindigkeit ablesen und könne dennoch zur kasse gebeten werden. ob man sich dann noch rausreden kann ? ich mag es bezweifeln, allerdings habe ich noch nie nen tache gesehen, der vom tüv abgenommen wurde. mein tacho könne ja auch mal mist anzeigen. anyway. ein schönes thema
aber ich fahr so schnell, wie ich es kontrollieren kann. alles drüber ist gefährlich und unprofessionell.