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BeitragVerfasst: So 21. Okt 2007, 02:13 
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Naja deinem Bekannten ist das dann hoffentlich das erste und letzte Mal passiert :D

Ich bin zwar bisher nur pseudo-fixed gefahren (Freilauf funktionierte nicht ;)), aber ich weiß ja nicht wie man das vergessen kann. Tuts doch eigentlich ganz von allein? Aber ich bin besser still, wie ich mich schon blöd hingelegt hab. :-D

Was soll da für ein Verfahren laufen? gaku hat nie geschrieben dass er Post bekommen hat. Geht das auch ohne?

gakus Freunde sagten damals bei der Beschlagnahmung, nachdem was er hier geschrieben hat, er würde noch Post von der StA bekommen, ist aber wohl nicht passiert.
Und bei dem was die sich sonst alles geleistet haben wäre eine "vergessene Quittung" noch das Geringste..

Aber ich höre jetzt auf weiter zu spekulieren. gaku, bitte klär uns auf!


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BeitragVerfasst: So 21. Okt 2007, 14:44 
Also zum thema Bremsen. Ich hab mir ja einen Anwalt genommen und es laeuft jetz auf nen Prozess zu. Mein Anwalt meinte, dass es den Polizisten wohl weniger um fehlende Bremsen als um den starren Gang ansich ginge.
Die bemaengeln wohl, dass dir starre Acshe das Bremsverhalten beim Fahrrad aendert und deshalb egal ob mit einer oder 2 Bremsen oder gar keienr Bremse, immer eine Gefahr fuer den Straßenverkehr darstellen wuerde. Was im Endeffekt heisst, dass die Fixies von den Straßen haben wollen. <img src="http://www.fahrradkurier-forum.de/images/smiles/022.gif">


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BeitragVerfasst: So 21. Okt 2007, 15:13 
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Na, DAS ist ja mal absoluter Schwachsinn. Da steckt kein bißchen physikalisches Verständnis hinter dieser Theorie und mittels Gutachter und Sachverständiger wird man den Bullen da ordentlich vor den Bug knallen können.
Wenn ein Autofahrer beim Notbremsen nicht auskuppelt hat er ja auch eine starre Verbindung von Motordrehzahl auf die Räder. Und daß sich das Bremsverhalten beim Fixie zum positiven hin verändert dürfte doch wohl im Sinne der Straßenverkehrssichertheit sein, oder?
Allein die Tatsache, daß es einen fetten Polizeioberhauptkomissar mal mit starrem Gang gemault und dieser nun Angst davor hat, reicht als Begründung nicht aus.

_________________
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BeitragVerfasst: So 21. Okt 2007, 15:35 
pudel hat geschrieben:
Also zum thema Bremsen. Ich hab mir ja einen Anwalt genommen und es laeuft jetz auf nen Prozess zu. Mein Anwalt meinte, dass es den Polizisten wohl weniger um fehlende Bremsen als um den starren Gang ansich ginge.
Die bemaengeln wohl, dass dir starre Acshe das Bremsverhalten beim Fahrrad aendert und deshalb egal ob mit einer oder 2 Bremsen oder gar keienr Bremse, immer eine Gefahr fuer den Straßenverkehr darstellen wuerde. Was im Endeffekt heisst, dass die Fixies von den Straßen haben wollen. <img src="http://www.fahrradkurier-forum.de/images/smiles/022.gif">


Hallo Pudel,

halte uns bitte weiterhin auf dem Laufenden zu dem Fall!
Mach auch am besten nochmal ein eigenes Thema unter Rechtliches, Gesetze auf, wenn die Sache weiter geht.
Ich habe auch ein persönliches Interesse an der Sache, da ich selbst ein Fixie besitze.

MfG. Kokos


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BeitragVerfasst: So 21. Okt 2007, 20:33 
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Registriert: Fr 9. Jun 2006, 07:18
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pudel hat geschrieben:
Die bemaengeln wohl, dass dir starre Acshe das Bremsverhalten beim Fahrrad aendert und deshalb egal ob mit einer oder 2 Bremsen oder gar keienr Bremse, immer eine Gefahr fuer den Straßenverkehr darstellen wuerde. Was im Endeffekt heisst, dass die Fixies von den Straßen haben wollen.


Steht denn irgendwo geschrieben dass eine starre Achse verboten ist?
Wobei das selbst wenn noch keine Gefährdung und damit Gefahrenabwehrmaßnahmen begründet. (Sonst ginge das auch bei fehlenden Reflektoren die gesetzlich vorgeschrieben sind)

Inwiefern die im Übrigen das Bremsverhalten ändern und das wiederum eine Gefahr für den Straßenverkehr darstellen soll, darauf bin ich jetzt aber <i>sehr</i>neugierig... :-D

Dass einige Fahrräder am liebsten generell von den Straßen hätten hat bisher auch noch nicht für ein Verbot gereicht, und was manche Polizisten sich in ihren kranken Hirnen ausmalen ist zum Glück noch lange nicht geltendes Recht^^

Kennt dein Anwalt sich auf dem Gebiet gut aus? Was sagt der sonst so?
Du bist dir schon bewusst dass du da einen Präzedenzfall schaffst?


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BeitragVerfasst: So 21. Okt 2007, 23:27 
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Beiträge: 2727
Hirni hat geschrieben:
Steht denn irgendwo geschrieben dass eine starre Achse verboten ist?


In der Gesetzgebung nicht. Und Rechtsprechung gibt es soweit ich weiß nicht dazu bisher.

Hirni hat geschrieben:
Inwiefern die im Übrigen das Bremsverhalten ändern und das wiederum eine Gefahr für den Straßenverkehr darstellen soll, darauf bin ich jetzt aber <i>sehr</i>neugierig... :-D


Theoretisch betrachtet: es reicht nicht aus nur den/die Bremshebel zu betätigen, sondern es muß zusätzlich noch eine Synchronisation der Beinarbeit erfolgen.

Dererlei Wechselbeziehungen gibt es aber bei anderen Fahrzeugarten auch. Man denke nur an den Pkw wo man die Bremse normalerweise auch nur betätigt wenn man auskuppelt. D. h. auch hier muß der Fahrer zwei Arbeiten gleichzeitig verrichten, um eine ordnungsgemäße Bremsung hinzulegen.

Die StVZO gibt für Fahrräder außer den schon genannten Paragraphen rein gar nichts her. Auch die abgeschmetterte FAusrüstV, die den § 67 StVZO ablösen sollte und im Bundesrat gescheitert ist, hätte keine Einschränkungen bzgl. Starrnabe enthalten. In der FAusrüstV waren lediglich Mindestwirkwerte für die Bremsen an Fahrrädern vorgesehen. Die übrigens in einem Bereich lagen der durchaus mit einem Fixie rein durch Kontern erreichbar wären - Fahrerfahrung vorausgesetzt.

Es gibt übrigens für Bremsen an Fahrrädern auch keine Bauartgenehmigungen o. ä. Während ein nach § 67 zulässiger Fahrrad-Scheinwerfer beispielsweise bauartgeprüft und mit einem entsprechenden Kontrollnümmerchen gekennzeichnet sein muß darf ein Fahrradhersteller eine "Bremse" nach Belieben konstruieren und (sprichwörtlich) in Verkehr bringen. Wie das Ding funktioniert interessiert rechtlich gesehen niemanden solange es seinen angepriesenen Zweck, nämlich Herbeiführen einer Bremswirkung, auch erbringt.


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BeitragVerfasst: So 21. Okt 2007, 23:44 
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Interessant. :lol:
Das heißt es gibt nicht mal eine verbindliche Mindestverzögerung die eine Fahrrad-Bremse erreichen muss? Und sowas in Deutschland? :shock:

Also eine "Veränderung des Bremsverhaltens" kann ich da immer noch nicht erkennen (es sei denn man ist so intelligent und tritt gegen die Verzögerungswirkung der Bremse an...), und wer nur einen Gang hat wird auch vor dem Bremsen schon gemerkt haben dass er je nach Geschwindigkeit unterschiedlich schnell pedaliert.
Aber na gut. Ich seh schon wo das hinführt. Atmen muss man schließlich gleichzeitig auch noch..... :-D


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BeitragVerfasst: Mo 22. Okt 2007, 00:31 
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Hirni hat geschrieben:
Das heißt es gibt nicht mal eine verbindliche Mindestverzögerung die eine Fahrrad-Bremse erreichen muss? Und sowas in Deutschland? :shock:


So sieht das wohl aus.

Allerdings dürfte ein Radfahrer mit extrem schwachen Bremsen wohl im Falle eines Unfalles, der durch bessere Bremsen vermeidbar gewesen wäre, den Vorwurf der "unangepaßten Geschwindigkeit" abkriegen.


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BeitragVerfasst: So 4. Nov 2007, 18:39 
hehe...
ich habs schriftlich inner anzeige wegen ampel und vorsatz..

fahrzeug: fahrrad, typ bahnrad, rot
er hat halt gefragt was das fürn rad ist :hah

der hat das nich gepeilt...
"sie haben ja licht am rad, immerhin etwas"
war eben auch privat abends mit ner freundin unterwegs...
aber 62,50 plus bearbeitung und auslagen macht....85,93
und n punkt gabs auch noch, aber wo kein autofahrerlaubniswaffenschein vorhanden ist, jucktz mich net

werd mal schauen ob ich n scanner auftreiben kann

so long


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 Betreff des Beitrags: Polizeischriebe im Album
BeitragVerfasst: So 4. Nov 2007, 19:05 
Velonix hat geschrieben:
werd mal schauen ob ich n scanner auftreiben kann


Jo, wenn Du Bock hast, lad die Bilder dann hier hoch.
Hab eine Kategorie gemacht für solche Schriebe:

Hier klicken zu den Bildbelegen von der Rennleitung

:hahaha


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 Betreff des Beitrags:
BeitragVerfasst: Sa 15. Dez 2007, 00:53 
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Registriert: Di 28. Feb 2006, 21:36
Beiträge: 274
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mir gefriert das blut und kocht zugleich. was ist dem gaku denn da passiert ? das ist ja mal heftig. hast du denn ein übernahmeprotokoll unterschrieben ?

selbst wenn du angekreuzt hast dass dass alles seine richtigkeit hat, dann heisst das noch lange nicht, dass du deine rechte verwirkt hast. kleine mängel übersieht man ja kein ding. passiert jedem, kann dir auch bei nem neuwertigen teil auffallen.

kratzer waren sicher am rad schon vorhanden, das maß der neuverkratzung kann man als aussenstehender nicht einschätzen. ich glaube auch kaum dass auf einem sicherstellungs-protokoll stehen wird, welche schluppen drauf sind. eher die rahmenfarbe, sattelfarbe extras (schloss) dass mit dem schloss ist eine bosheit, sondergleichen. zumal du ja schon gebeten worden bist das rad aufzuschliessen (was du nicht machen musst, kannst den schlüssel ja auch verloren haben) sollte es dennoch geöffnet werden müssen (wieso eigentlich?) müssen sie dir deinen schaden ersetzen. schweissen und dann schwarz anmalen gilt nicht.

ich hoffe du hast nen anwalt. SOO geht das mit der bullerei mal nicht.

ich krieg nen hals. mal sehen ob ich noch zum klo komm mit dem ding ;)

mein beileid.

oh ich sehe grade deine nachricht ist schon was länger her...

Was ist denn nun dabei rausgekommen mit deinem anwalt ?

liebe grüße


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