Hirni hat geschrieben:
@dan:
"Gefahr im Verzug" ist wohl immer gut, was?
Nur wenn das auch im Nachhinein nicht überprüft wird öffnet das der rechtssicheren Willkür doch Haus und Hof?
So sieht das wohl aus.
Hirni hat geschrieben:
Bei einem Fixie mit einer zusätzlichen Vorderbremse (war ja gar nicht mehr bremsenlos das letzte Mal!) von "Gefahr im Verzug" zu sprechen ist offensichtlich völliger Blödsinn (das müssen wir glaube ich auch wirklich nicht diskutieren), das kann man dann ja genau so auch auf fehlendes Licht anwenden und was sonst noch.
Auch hier: So sieht das wohl aus.
Hirni hat geschrieben:
Das kann der Bullizist also wirklich willkürlich entscheiden und man kann nachher höchstens Dienstaufsichtsbeschwerden schreiben (wenn das überhaupt ein möglicher Beschwerdegrund ist)? :lachen
Da gilt leider allermeistens die 3F-Regel: "formlos, fristlos, fruchtlos".
Hirni hat geschrieben:
Damals in der Newsgroup war das auch Thema, ob die starre Achse als Bremse gilt oder nicht. Eigentlich ist es nach dieser Definition ja recht naheliegend, die Frage ist wohl ob der Richter das auch so sieht. Ich kann mir eigentlich nicht vorstellen dass es zu dieser Frage schon eine Auslegung gibt, auf die ein Richter (oder auch Anwalt) dann zurückgreifen kann.
Die Diskussion gab es auch schon mal in einem Themenforum mit Schwerpunkt Verkehrsrecht. Und auch dort ist man nicht zu einem einheitlichen Ergebnis gekommen. Es gibt halt faktisch keine Rechtsprechung dazu in Deutschland.
Hirni hat geschrieben:
Ich frag mich ja gerade was wohl mit "Hemmschuhen" gemeint ist bzw. ob darunter evtl. Felgenbremsen fallen? (Gehe aber eh davon aus dass sich das meiste davon nicht auf Fahrräder bezieht, auch von wegen "Fahrzeug feststellen" und so)
Der Paragraph bezieht sich schon auf Fahrzeuge aller Art, aber es sind eben auch recht abstruse Sachen genannt die z. B. nur bei landwirtschaftlichen Gefährten, Kutschen usw. zum Einsatz kommen.
Hirni hat geschrieben:
Imo sollte man nach dieser Definition ein Fixie mit VR-Bremse durchgehen lassen, zumal man mit einer "normalen" HR-Bremse auch nicht viel reißen kann.
Das ist die eine Sichtweise.
Ein bösartiger Verkehrsrichter könnte sich aber auch auf den Standpunkt stellen, daß er nunmal zwei Gerätschaften erwartet die als separate Teile jeweils die Eigenschaft einer Bremse erfüllen. Also fordern, daß eine Bremse eben als separate Baugruppe implementiert zu sein hat. Und daß von dererlei Baugruppen eben zwei Stück gefordert sind.
Die Motorbremse beim Pkw beispielsweise gilt übrigens nicht als "Bremse" im herkömmlichen Sinne.
Ich denke es wird insgesamt so lange unklar bleiben bis mal irgendwo ein Fall wirklich durch die Instanzen geht.