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BeitragVerfasst: Sa 9. Jun 2007, 15:53 
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das geht ja mal garnicht - alle einsperren

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Wenn du denkst es passt nicht mehr, kommt von irgendwo ne Lücke her!!


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BeitragVerfasst: Sa 9. Jun 2007, 18:22 
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mach - sie - klein !!!


was ist grün und wird auf knopfdruck rot?
ein ***** aufm minenfeld!


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 Betreff des Beitrags: Sauerei
BeitragVerfasst: Mo 11. Jun 2007, 08:21 
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...echt ne Sauerei!!!

Halt uns auf dem Laufenden, was bei der Anzeige herauskommt.

Das Schloss war ja auch nicht billig und ist ja nun beschädigt...
Zeugt schon von ziemlicher krimineller Energie, solch grosse Modifikationen an einem sichergestellten Rad durchzuführen....

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...net ois, wos an Wert hat, muss a an Preis ham - aber mach des amoi wen kloar! (W.Ambros)


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BeitragVerfasst: Mo 11. Jun 2007, 22:22 
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Die ham se ja echt nich mehr.

Das mit dem Bahnradteam der Bonner Polizei wird ja langsam immer wahrscheinlicher (nur fahren müsste man halt noch können)
Ein Gutachter würde ein Rad doch wohl nicht so zurichten?

Frag doch mal, auf welcher Rechtsgrundlage das Schloss überhaupt geöffnet wurde, ...? Wär doch mal interessant.

Und wollten sie eigentlich wieder n Bußgeld von dir sehen oder gab es gar keinen Kommentar?

Echt, Komiker. Fass es nich. :vogelzeig

Bin zwar nicht gerade sehr fixie-bewandert, aber das mit der zur Achse unpassenden Mutter klingt für mich jetzt nicht soo vertrauenerweckend, da könnte schon was passieren oder?


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BeitragVerfasst: Mo 11. Jun 2007, 22:25 
Hirni hat geschrieben:
Bin zwar nicht gerade sehr fixie-bewandert, aber das mit der zur Achse unpassenden Mutter klingt für mich jetzt nicht soo vertrauenerweckend, da könnte schon was passieren oder?


Da fehlt doch die Beilagscheibe oder?
Ich würde auf gar keinen Fall damit fahren!


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BeitragVerfasst: So 17. Jun 2007, 16:42 
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warum zum teufel wechseln die idioten die mäntel !!!!!????

was glauben die wer die sind !?


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BeitragVerfasst: So 17. Jun 2007, 18:40 
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@gaku: geh damit doch mal zur örtlichen presse...

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BeitragVerfasst: Do 21. Jun 2007, 09:05 
würd ich allerdings auch mal machen. das ganze stinkt gewaltig...
die ham irgendwas zu verbergen.


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 Betreff des Beitrags: ab zum anwalt
BeitragVerfasst: Fr 5. Okt 2007, 14:46 
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moin gaku,
ist ja nun schon ne weile her die sache...
ich würde in so einem fall empfehlen gleich zum nächsten anwalt zu gehen, damit der sich um die sache kümmert... nicht zu irgend einem anwalt, sondern zu einem fachanwalt für verwaltungsrecht.
denn maßnahmen zur gefahrenabwehr werden vor den verwaltungsgerichten und nicht vor den ordentlichen gerichten (=zivilgerichte) geklärt.

tipp bei beschlagnahme eines bahnrades: du verkaufts es zum schein an einen anderen unter abtretung des herausgabeanspruchs gegen die bullen.
der geht dann hin und holt sich das teil... nein natürlich nicht um damit auf der straße zu fahren, sondern wil er in nem radsoprtverein ist, die ne bahn nutzen können, oder weil er einen ebay shop hat oder was auch immer...

bart


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BeitragVerfasst: Do 11. Okt 2007, 00:50 
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Ich vermute da läßt sich gar nichts mehr machen. Das hätte direkt bei der Herausgabe/Abholung zu Protokoll gegeben werden müssen. So steht gaku in der Beweistlast und hat damit vermutlich verloren.

Falls die Eigentümer anderer dort aufbewahrter Räder bekannt sind wäre es vielleicht sinnvoll diese zu informieren. Und wenn es da auch zu komischen Materialmutationen gekommen ist hätte man ggf. Munition um gegen irgendwelchen schrägen Hokuspokus auf den Amtsstuben vorgehen zu können.


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BeitragVerfasst: Sa 20. Okt 2007, 15:17 
Tag tag...

Leztens iss nen ehemaliger arbeitskolege von mir angehalten worden in bonn warum auch immer... genau von den herren die mir schon 2 mal das rad weggenommen haben...

Nunden die meinten wohl das diverse verfahren gegen mich laufen ob das stimmt weis oder ob das nur dummes gelaber iss von den herren in grün wie auch immer...

Ich weis nur das bis heute nix angekommen von wegen vorladung oder ähnlichem bei na freundin von mir genau so wenig (der wurde auch ihr Bahnrad in bonn abgenommen)
ich glaub und hoffe nicht das da noch was kommt


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BeitragVerfasst: Sa 20. Okt 2007, 16:50 
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@gaku:

Wie, die Polizei erzählt anderen Menschen daß gegen Dich diverse Verfahren laufen?

Damit kannst Du die Typen eigentlich "abschießen": Das ist üble Nachrede, egal ob es stimmt oder nicht haben die gegenüber Dritten Deinen Ruf nicht zu beschädigen. Man kann in solchen Situationen auf Unterlassung und übrigens auch auf "Schmerzensgeld" (heißt in dieser Konstellation glaub' ich anders, deswegen die Anführungszeichen) klagen. Und möglicherweise sogar auf disziplinarischem Wege dafür sorgen daß die Typen strafversetzt werden.


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BeitragVerfasst: Sa 20. Okt 2007, 17:17 
aber mal ganz ehrlich wundern tust du dich ja hoffentlich nicht wenn die polizei dir ein nicht verkehrssicheres rad wegnimmt?


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BeitragVerfasst: Sa 20. Okt 2007, 17:32 
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@dan: Ja und dass die Bonner Polizei einfach so Fixies einsackt ohne jemals irgendwelche Verfahren zu eröffnen oder sonstwas (und dafür mit Teilen zu dealen scheint)?
Das ist doch pure Willkür und hoffentlich sowas von nicht erlaubt?

Wenns da noch ein Paar Fälle gibt, wovon ich dann fast ausgehe, würde man da vielleicht sogar wirklich was erreichen (wenn man will)


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BeitragVerfasst: Sa 20. Okt 2007, 18:28 
Ich weis nicht genau wie sich das nennt ich glaube beamtenwillkühr ?...

Ich glaube wirklich das sie es besonders auf mich abgesehen haben vllt weil ich der erste war der hier in bonn mit sohnem rad erwischt worden binn ich hab keine ahnung aber ich würde gerne mal nen anwalt fragen wie das nun wirklich aussieht mit der rechtslage mit einem bahnrad...

Wie viele bremsen man am Fixie haben muss ob eine starre nabe wirklich verboten ist u.s.w.


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BeitragVerfasst: Sa 20. Okt 2007, 19:57 
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Hirni hat geschrieben:
@dan: Ja und dass die Bonner Polizei einfach so Fixies einsackt ohne jemals irgendwelche Verfahren zu eröffnen oder sonstwas (und dafür mit Teilen zu dealen scheint)?
Das ist doch pure Willkür und hoffentlich sowas von nicht erlaubt?


Zeitweilige Beschlagnahmung geht rechtlich ok, soweit "Gefahr im Verzug" gesehen wird. Das kann aus Perspektive der Polizei bei einem bremsenlosen Fahrrad gegeben sein. (Nein, ich will nicht die Sachdiskussion einsteigen, es geht lediglich darum wie die Beamten vor Ort die Lage einschätzen. Schätzen sie sie auf "Gefahr im Verzug" ein dürfen sie halt handeln. Das gibt die Gesetzeslage her)

Durch eine Beschlagnahme/Sicherstellung findet ein Besitz-, aber kein Eigentumsübergang statt. Eigentümer bleibt derjenige, dem das Rad abgenommen wurde. Wenn der nun sein Rad irgendwann z. B. unvollständig zurückbekommt dann kann da durchaus der Straftatbestand der Unterschlagung vorliegen. Ebenfalls kann eine Sachbeschädigung vorliegen wenn mit dem fremden Eigentum gar zu ruppig umgegangen wurde.

Die Frage ist halt nur immer, was man gerichtsfest beweisen kann.


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BeitragVerfasst: Sa 20. Okt 2007, 20:11 
Man breuchte halt genau informationen über die gesetzeslage was als Bremse Gilt ? Nur bremsschuhe Trommelbremsen oder schreibenbremsen ?

Zitat:
§ 65 Bremsen.

(1) Alle Fahrzeuge müssen eine ausreichende Bremse haben, die während der Fahrt leicht bedient werden kann und ihre Wirkung erreicht, ohne die Fahrbahn zu beschädigen. Fahrräder müssen 2 voneinander unabhängige Bremsen haben. Bei Handwagen und Schlitten sowie bei land- oder forstwirtschaftlichen Arbeitsmaschinen, die nur im Fahren Arbeit leisten können (z.B. Pflüge, Drillmaschinen, Mähmaschinen), ist eine Bremse nicht erforderlich.

(2) Als ausreichende Bremse gilt jede am Fahrzeug fest angebrachte Einrichtung, welche die Geschwindigkeit des Fahrzeugs zu vermindern und das Fahrzeug festzustellen vermag.

(3) Sperrhölzer, Hemmschuhe und Ketten dürfen nur als zusätzliche Hilfsmittel und nur dann verwendet werden, wenn das Fahrzeug mit einer gewöhnlichen Bremse nicht ausreichend gebremst werden kann.


Heist das dann nicht das Ein Fixie/Bahnrad mit einer vorderradbremse sich im erlaubten bereich befindet ?


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BeitragVerfasst: Sa 20. Okt 2007, 20:40 
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@gaku: nach meinem persönlichen Rechtsempfinden ja.


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BeitragVerfasst: Sa 20. Okt 2007, 21:45 
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@dan:
"Gefahr im Verzug" ist wohl immer gut, was?
Nur wenn das auch im Nachhinein nicht überprüft wird öffnet das der rechtssicheren Willkür doch Haus und Hof?
Bei einem Fixie mit einer zusätzlichen Vorderbremse (war ja gar nicht mehr bremsenlos das letzte Mal!) von "Gefahr im Verzug" zu sprechen ist offensichtlich völliger Blödsinn (das müssen wir glaube ich auch wirklich nicht diskutieren), das kann man dann ja genau so auch auf fehlendes Licht anwenden und was sonst noch.
Das kann der Bullizist also wirklich willkürlich entscheiden und man kann nachher höchstens Dienstaufsichtsbeschwerden schreiben (wenn das überhaupt ein möglicher Beschwerdegrund ist)? :lachen

Dass die anderen Sachen kaum mehr zu beweisen sind ist klar. :?

@gaku:
Damals in der Newsgroup war das auch Thema, ob die starre Achse als Bremse gilt oder nicht. Eigentlich ist es nach dieser Definition ja recht naheliegend, die Frage ist wohl ob der Richter das auch so sieht. Ich kann mir eigentlich nicht vorstellen dass es zu dieser Frage schon eine Auslegung gibt, auf die ein Richter (oder auch Anwalt) dann zurückgreifen kann.

Ich frag mich ja gerade was wohl mit "Hemmschuhen" gemeint ist bzw. ob darunter evtl. Felgenbremsen fallen? (Gehe aber eh davon aus dass sich das meiste davon nicht auf Fahrräder bezieht, auch von wegen "Fahrzeug feststellen" und so)

Imo sollte man nach dieser Definition ein Fixie mit VR-Bremse durchgehen lassen, zumal man mit einer "normalen" HR-Bremse auch nicht viel reißen kann.


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BeitragVerfasst: Sa 20. Okt 2007, 22:02 
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Hirni hat geschrieben:
@dan:
"Gefahr im Verzug" ist wohl immer gut, was?
Nur wenn das auch im Nachhinein nicht überprüft wird öffnet das der rechtssicheren Willkür doch Haus und Hof?


So sieht das wohl aus.

Hirni hat geschrieben:
Bei einem Fixie mit einer zusätzlichen Vorderbremse (war ja gar nicht mehr bremsenlos das letzte Mal!) von "Gefahr im Verzug" zu sprechen ist offensichtlich völliger Blödsinn (das müssen wir glaube ich auch wirklich nicht diskutieren), das kann man dann ja genau so auch auf fehlendes Licht anwenden und was sonst noch.


Auch hier: So sieht das wohl aus.

Hirni hat geschrieben:
Das kann der Bullizist also wirklich willkürlich entscheiden und man kann nachher höchstens Dienstaufsichtsbeschwerden schreiben (wenn das überhaupt ein möglicher Beschwerdegrund ist)? :lachen


Da gilt leider allermeistens die 3F-Regel: "formlos, fristlos, fruchtlos".

Hirni hat geschrieben:
Damals in der Newsgroup war das auch Thema, ob die starre Achse als Bremse gilt oder nicht. Eigentlich ist es nach dieser Definition ja recht naheliegend, die Frage ist wohl ob der Richter das auch so sieht. Ich kann mir eigentlich nicht vorstellen dass es zu dieser Frage schon eine Auslegung gibt, auf die ein Richter (oder auch Anwalt) dann zurückgreifen kann.


Die Diskussion gab es auch schon mal in einem Themenforum mit Schwerpunkt Verkehrsrecht. Und auch dort ist man nicht zu einem einheitlichen Ergebnis gekommen. Es gibt halt faktisch keine Rechtsprechung dazu in Deutschland.

Hirni hat geschrieben:
Ich frag mich ja gerade was wohl mit "Hemmschuhen" gemeint ist bzw. ob darunter evtl. Felgenbremsen fallen? (Gehe aber eh davon aus dass sich das meiste davon nicht auf Fahrräder bezieht, auch von wegen "Fahrzeug feststellen" und so)


Der Paragraph bezieht sich schon auf Fahrzeuge aller Art, aber es sind eben auch recht abstruse Sachen genannt die z. B. nur bei landwirtschaftlichen Gefährten, Kutschen usw. zum Einsatz kommen.

Hirni hat geschrieben:
Imo sollte man nach dieser Definition ein Fixie mit VR-Bremse durchgehen lassen, zumal man mit einer "normalen" HR-Bremse auch nicht viel reißen kann.


Das ist die eine Sichtweise.

Ein bösartiger Verkehrsrichter könnte sich aber auch auf den Standpunkt stellen, daß er nunmal zwei Gerätschaften erwartet die als separate Teile jeweils die Eigenschaft einer Bremse erfüllen. Also fordern, daß eine Bremse eben als separate Baugruppe implementiert zu sein hat. Und daß von dererlei Baugruppen eben zwei Stück gefordert sind.

Die Motorbremse beim Pkw beispielsweise gilt übrigens nicht als "Bremse" im herkömmlichen Sinne.

Ich denke es wird insgesamt so lange unklar bleiben bis mal irgendwo ein Fall wirklich durch die Instanzen geht.


Zuletzt geändert von dan am Sa 20. Okt 2007, 22:05, insgesamt 1-mal geändert.

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BeitragVerfasst: Sa 20. Okt 2007, 22:03 
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gelöscht - Fehlposting.


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BeitragVerfasst: So 21. Okt 2007, 00:06 
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Ich hätte ja zumindest erwartet dass solche Beschlagnahmungen dokumentiert werden müssen, der Betroffene also wenigstens einen Wisch erhält wo drauf steht dass und warum sein Eigentum den Besitzer gewechselt hat etc., und man damit dann bei einer von der Polizei unabhängigen Stelle Widerspruch einlegen bzw. die Sache überprüfen lassen kann. Das wäre eigentlich das Mindeste.
Aber naja. Wieso überhaupt diese ganze Gewaltenteilungsgeschichte, Machtmissbrauch im Amt macht ohne ja viel mehr Spaß.


Zitat:
Ein bösartiger Verkehrsrichter könnte sich aber auch auf den Standpunkt stellen, daß er nunmal zwei Gerätschaften erwartet die als separate Teile jeweils die Eigenschaft einer Bremse erfüllen. Also fordern, daß eine Bremse eben als separate Baugruppe implementiert zu sein hat. Und daß von dererlei Baugruppen eben zwei Stück gefordert sind.


Ja, und da ich inzwisch auch weiß dass Richter ebenfalls Beamte sind muss man das wohl befürchten und sich gut vorbereiten wenn man das ausfechten will.
Aber: Dass die Bremse eine separate Baugruppe zu sein hat lese ich in dem Paragraphen mit keinem Wort, und schon gar nicht ausdrücklich. Außerdem würden Rücktrittnaben (und je nach Strenge der Auslegung Trommelbremsen) demnach auch nicht als Bremsen gelten!
Insofern finde ich es sehr irrelevant ob der Richter da persönlich etwas anderes erwartet.
Eher könnte man da noch damit argumentieren dass eine starre Achse eben für die Mehrheit der Bevölkerung nicht so leicht als Bremse zu betätigen sein dürfte wie herrkömmliche Bremsen.

Zitat:
Die Motorbremse beim Pkw beispielsweise gilt übrigens nicht als "Bremse" im herkömmlichen Sinne.


Weißt du zufällig kurz die Begründung? Strengl nach dem Paragraphen zu urteilen müsste sie das eigentlich schon.


Zitat:
Ich denke es wird insgesamt so lange unklar bleiben bis mal irgendwo ein Fall wirklich durch die Instanzen geht.


Die Rechtsunsicherheit ist der Polizei ja schnuppe, insofern ist da in der Praxis ja wenig Unklarheit. Das Gute ist, man hat eigentlich nichts zu verlieren wenn man es gerichtlich klären lassen will. Abgesehen von den Kosten. :roll:


Ansonsten frag ich mich gerade, wieso überhaupt nur Fahrräder zwei Bremsen haben müssen? Bei allem anderen ist es doch noch wesentlich ungesünder wenn eine vorhandene ausfällt. Hätt ich ja nicht gedacht.


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BeitragVerfasst: So 21. Okt 2007, 01:01 
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Hirni hat geschrieben:
Ich hätte ja zumindest erwartet dass solche Beschlagnahmungen dokumentiert werden müssen, der Betroffene also wenigstens einen Wisch erhält wo drauf steht dass und warum sein Eigentum den Besitzer gewechselt hat etc., und man damit dann bei einer von der Polizei unabhängigen Stelle Widerspruch einlegen bzw. die Sache überprüfen lassen kann. Das wäre eigentlich das Mindeste.


Das ist auch gegeben. Keine Beschlagnahme ohne Quittung.

Hirni hat geschrieben:
Aber: Dass die Bremse eine separate Baugruppe zu sein hat lese ich in dem Paragraphen mit keinem Wort, und schon gar nicht ausdrücklich. Außerdem würden Rücktrittnaben (und je nach Strenge der Auslegung Trommelbremsen) demnach auch nicht als Bremsen gelten!
Insofern finde ich es sehr irrelevant ob der Richter da persönlich etwas anderes erwartet.


Keine Ahnung. Ich sach' ja nur daß man vermutlich vor Gericht mit solchen Bösartigkeiten in der Auslegung rechnen muß.

Hirni hat geschrieben:
Eher könnte man da noch damit argumentieren dass eine starre Achse eben für die Mehrheit der Bevölkerung nicht so leicht als Bremse zu betätigen sein dürfte wie herrkömmliche Bremsen.


Wobei das wiederum bei Fahrrädern sowieso so 'ne Sache ist. Nicht jedes Fahrrad kann von jedem Menschen gefahren werden.

Hirni hat geschrieben:
Zitat:
Die Motorbremse beim Pkw beispielsweise gilt übrigens nicht als "Bremse" im herkömmlichen Sinne.


Weißt du zufällig kurz die Begründung? Strengl nach dem Paragraphen zu urteilen müsste sie das eigentlich schon.


Mit der Motorbremse bekommst Du das Fahrzeug nicht auf 0 km/h gebremst sondern kannst nur auf "ziemlich langsam" verzögern. (Die Methode "Rückwärtsgang rein und Getriebe zermahlen" mal außen vor gelassen)

Hirni hat geschrieben:
Ansonsten frag ich mich gerade, wieso überhaupt nur Fahrräder zwei Bremsen haben müssen? Bei allem anderen ist es doch noch wesentlich ungesünder wenn eine vorhandene ausfällt. Hätt ich ja nicht gedacht.


Bei anderen Fahrzeugen gibt es auch die Forderung nach redundanter Bremseinrichtung. Nur steht diese nicht direkt in der StVZO bzw. FZV, sondern ist irgendwo in den nachgelagerten TAs versteckt.


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BeitragVerfasst: So 21. Okt 2007, 01:25 
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Ok... danke für die Infos.

Die Sache ist jetzt nur, ich glaube dass der gaku sowas bis heute nicht erhalten hat, oder gaku?

Und auf der ersten Seite las ich gerade noch mal von Burnie dass man wohl schon eine Überprüfung der Beschlagnahmung durch den Richter verlangen kann. (Braucht man dafür unbedingt einen Anwalt? Wenn nicht würd ichs glatt mal machen. Evtl. nur schwierig ohne irgendwas auf Papier, was ich vermute)

Ansonsten gibt es durchaus auch genug Leute die egal mit welchem Fahrrad nicht oder nicht sicher fahren können ;)
Und solche Leute hebt eine starre Achse wahrscheinlich über den Lenker oder so :lachen


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BeitragVerfasst: So 21. Okt 2007, 01:58 
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Hirni hat geschrieben:
Ok... danke für die Infos.

Die Sache ist jetzt nur, ich glaube dass der gaku sowas bis heute nicht erhalten hat, oder gaku?


Es würde mich schwer wundern wenn er nichts erhalten hat. Normalerweise muß sowas direkt an Ort und Stelle ausgestellt werden.

Hirni hat geschrieben:
Und auf der ersten Seite las ich gerade noch mal von Burnie dass man wohl schon eine Überprüfung der Beschlagnahmung durch den Richter verlangen kann. (Braucht man dafür unbedingt einen Anwalt? Wenn nicht würd ichs glatt mal machen. Evtl. nur schwierig ohne irgendwas auf Papier, was ich vermute)


Mal abgesehen davon, daß man als Nichtjurist möglicherweise Schwierigkeiten hat die passenden Rechtsmittel auf Basis der einschlägigen Paragraphen zu finden, hat man ohne einen Anwalt keine Möglichkeit auf Einsicht der Akten zu dem ja wohl vermutlich laufenden Verfahren. Einen Anwalt einzuschalten ist da definitiv eine gute Idee.

Hirni hat geschrieben:
Ansonsten gibt es durchaus auch genug Leute die egal mit welchem Fahrrad nicht oder nicht sicher fahren können ;)
Und solche Leute hebt eine starre Achse wahrscheinlich über den Lenker oder so :lachen


Och letztens hat's noch 'nen Bekannten abgeworfen der eigentlich durchaus Rad fahren kann aber beim Fixie-Probefahren halt mal vergessen hat weiterzutreten...


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