Hirni hat geschrieben:
dan, du hast nicht zufällig den Durchblick, oder?

Nein, kein Durchblick. Vor allem weil das so weichgespültes "Infomaterial" ist wo die relevanten Details eh gern mal verloren gehen.
Mal unabhängig von dem konkreten Text:
Es gab im KV-Recht schon immer die Situation, daß z. B. Studenten, die nach dem Beenden eines Studiums sich nicht um ihren Versicherungsschutz gekümmert haben dies innerhalb von einer Karenzfrist nachholen konnten. Beispiel: jemand ist als Student in der GKV, hört mit dem Sommersemester auf zu studieren (-> 30.09.) und versichert sich danach nicht weiter. Dann steht er erstmal ohne Versicherungsschutz dar. Ignoriert er das und bekommt im November heftige Zahnschmerzen kann er zum Arzt gehen und sich als Versicherter behandeln lassen, muß dafür aber die zwischenzeitliche Versicherungslücke bei "seiner" GKV wieder schließen indem rückwirkend ab 1.10. (in diesem Beispiel) ein Versicherungsvertrag abgeschlossen wird. Bisher gab es eine 3-Monats-Frist für solche Übergänge, in bestimmten Situationen bis 1 Jahr.
Ich vermute stark daß die Info, die hier für Verwirrung sorgt, sich im letzten auf diese eigentlich schon alte Regel bezieht.
Um mal bei dem Beispiel des Studenten zu bleiben, der da jetzt im November beim Zahnarzt sitzt: Natürlich kann dieser mit dem Arzt auch eine Behandlung auf Rechnung vereinbaren. Dann bekommt er eben eine Rechnung und muß diese zahlen, wie oder wovon auch immer. Und in diesem Fall (er zahlt selbst) wird er sich auch nirgendwo rückwirkend versichern müssen. Wer sollte das überwachen? Und auf welcher Rechtsgrundlage?
Dann nochmal zu den Neuregelungen: Die Einführung der KV-Pflicht war wohl seitens des Gesetzgebers zweistufig gedacht: im ersten Schritt wurde eine gesetzliche Pflicht geschaffen für KVen, bisher nicht versicherte Menschen aufzunehmen. Nehmen wir also an jemand ist nicht in der GKV, hat auch keinen Anspruch in der GKV versichert zu werden und die PKVen hatten bisher kein Interesse dieser Person einen Versicherungsvertrag anzubieten. Dann sind durch die Neuregelung die PKVen eben verpflichtet worden, innerhalb eines bestimmten Zeitfensters (IIRC bis 1.7. diesen Jahres) diese Personen dennoch zu versichern. D: h. der Gesetzgeber hat erstmal einen Rahmen geschaffen der es allen ermöglichte, überhaupt mal zu einem KV-Schutz zu kommen. Das war vorher unter bestimmten Bedingungen nämlich gar nicht möglich.
Wer vor der gesetzlichen Neuregelung keinen KV-Schutz hatte, diese Option des Gesetzgebers nicht in Anspruch genommen hat und entsprechend jetzt immer noch keinen KV-Schutz hat für den ändert sich kurzfristig erstmal nichts. Geht er zum Arzt zahlt er seine Zeche aus eigener Tasche.
Will sich so ein Mensch in der Zukunft jetzt dann doch versichern gibt es drei Möglichkeiten:
1. er nimmt eine Angestelltentätigkeit auf, fällt unter die GKV-Pflichtversicherung und ist entsprechend dann dort versichert (zumindest mal bis zur Beeindigung des nichtselbständigen Arbeitsverhältnisses)
2. er findet eine PKV, die ihn ab einem von ihm gewünschten Stichtag versichern möchte. Ob nun mit oder ohne Anwartschaft, egal. Weiterhin kann eine PKV grundsätzlich auch Angebote für KV-Schutz machen mit Vertragsbeginn zu beliebigem Zeitpunkt. Also wie gehabt. Nur kann eine PKV dazu nicht verpflichtet werden. Also auch wie gehabt.
3. das ist neu: fällt jemand nicht unter 1. und findet diese Person keine PKV die sich auf 2. einläßt, dann besteht jetzt ein Rechtsanspruch, sich rückwirkend ab 01.07.07 versichern zu können. Mit entsprechender Konsequenz daß Beiträge nachzuzahlen sind.
Der Gesetzgeber hat also letztlich eine zusätzliche Rückkehrmöglichkeit für nicht krankenversicherte Menschen ins KV-System geschaffen. Mehr nicht. Wenn jemand, der jetzt immer noch nicht krankenversichert ist, sich entschließt kurzfristig (auf die nächsten Jahre) auf einen KV-Schutz zu verzichten wird das
aktuell wohl auch nicht behördlich überwacht/verfolgt/geahndet.
Was halt passieren kann ist, daß der Gesetzgeber in ein paar Jahren die KV-Pflicht verstärkt durchsetzt. Und daß dann diejenigen, die sich bisher nicht um eine KV gekümmert haben, irgendwann in ein Problem laufen. Und zwar dann wenn weder Punkt 1 noch Punkt 2 von oben möglich sind und es per Staatszwang auf 3. hinausläuft. Das hätte man staatlicherseits und auch seitens der Versicherungswirtschaft wohl gern, ich bin aber sehr skeptisch ob es jemals dazu kommen wird daß KV-lose Menschen verpflichtet werden, sich unter Zahlung dann womöglich mehrerer rückwärtiger Jahresbeiträge dann nach der in 3. geschilderten Methode zu versichern. Letztlich wird der Staat ein Durchsetzungsproblem bekommen. Diejenigen Menschen, die jahrelang ohne KV leben, tun das nicht selten eben deshalb, weil sie ohnehin schon kein Geld für die horrenden KV-Beiträge haben. Und sie haben nicht mehr Geld in der Tasche wenn neue Gesetze erlassen werden. Wenn der Staat also "draufhaut" und ernst macht schafft er sich im Zweifelsfall neue Hartz-IV-Empfänger und dann darf irgendein Amt im Zweifelsfall den ganzen Schwachsinn bezahlen...