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 Betreff des Beitrags: Scheinselbständigkeit ?!
BeitragVerfasst: Do 14. Sep 2017, 08:39 
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Registriert: Do 14. Sep 2017, 08:30
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Guten Morgen miteinander,

hab vor ca 2 Monaten in München bei einem grünen Essenauslieferer D........o auf selbständiger Basis angefangen. BG, Versicherung, Gewerbeschein in Ordnung. Nun kommt das Finanzamt und möchte überprüfen ob ich scheinselbständig bin. Natürlich ist das mein einziger Auftraggeber - ich mach das nebenher ein bis zwei mal die Woche. Ich hab zumindest die Transportbox des Unternehmens in Benützung. Meine Rechnungen stelle ich natürlich an besagte Firma und die Transportkosten kann ich natürlich auch nicht aushandeln. Bin ich jetzt scheinselbständig und oder was kann ich tun damit dem nicht so ist?


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 Betreff des Beitrags: Re: Scheinselbständigkeit ?!
BeitragVerfasst: Do 14. Sep 2017, 16:46 
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2 Monate? Geschäft ist im Aufbau...

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"Kilometerklopper unter den Radfahrern" (by Mistfink)


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 Betreff des Beitrags: Re: Scheinselbständigkeit ?!
BeitragVerfasst: Fr 15. Sep 2017, 07:14 
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Registriert: Fr 4. Nov 2005, 10:07
Beiträge: 3399
Wohnort: München
...ein bisschen schwierig ist das immer mit dem Nachweis der Selbstständigkeit, wenn man nur einen einzigen Auftraggeber hat und im wesentlichen dessen Bedingungen ausgeliefert ist.

Infos findest Du z.B. unter https://de.wikipedia.org/wiki/Scheinsel ... A4ndigkeit oder, wenn Du eine der großen Suchmaschinen zum Thema Selbstständigkeit Scheinselbstständigkeit befragst.

Ein Argument für die Selbstständigkeit kann sein, dass Du Deine Arbeitszeiten im wesentlichen frei bestimmst und in der Art der Ausführung des Lieferauftrages keinen direkten Weisungen des Auftraggebers unterliegst (Rad/Fuß/Bus/Bahn...)

Und wie der Kollege schon ausgeführt hast, befindet sich Deine selbstständige Tätigkeit noch im Aufbau - es steht Dir also frei, weitere Auftraggeber an Land zu ziehen....

Wenn Du aber tatsächlich direkten Weisungen des Auftraggebers zu Arbeitszeiten, Arbeitsvorgängen und -ausführungen unterstehst, dann konfrontiere ihn mit der Anfrage des Finanzamtes, damit er seiner ggf. bestehenden Pflicht zu einem Arbeitsvertrag für unselbstständige Arbeit nachkommt....

_________________
...net ois, wos an Wert hat, muss a an Preis ham - aber mach des amoi wen kloar! (W.Ambros)


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