...ein bisschen schwierig ist das immer mit dem Nachweis der Selbstständigkeit, wenn man nur einen einzigen Auftraggeber hat und im wesentlichen dessen Bedingungen ausgeliefert ist.
Infos findest Du z.B. unter
https://de.wikipedia.org/wiki/Scheinsel ... A4ndigkeit oder, wenn Du eine der großen Suchmaschinen zum Thema Selbstständigkeit Scheinselbstständigkeit befragst.
Ein Argument für die Selbstständigkeit kann sein, dass Du Deine Arbeitszeiten im wesentlichen frei bestimmst und in der Art der Ausführung des Lieferauftrages keinen direkten Weisungen des Auftraggebers unterliegst (Rad/Fuß/Bus/Bahn...)
Und wie der Kollege schon ausgeführt hast, befindet sich Deine selbstständige Tätigkeit noch im Aufbau - es steht Dir also frei, weitere Auftraggeber an Land zu ziehen....
Wenn Du aber tatsächlich direkten Weisungen des Auftraggebers zu Arbeitszeiten, Arbeitsvorgängen und -ausführungen unterstehst, dann konfrontiere ihn mit der Anfrage des Finanzamtes, damit er seiner ggf. bestehenden Pflicht zu einem Arbeitsvertrag für unselbstständige Arbeit nachkommt....