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BeitragVerfasst: Fr 5. Aug 2011, 00:52 
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Ach na jetzt hört mal auf. Anzeigen...

Der gute Mann hatte vielleicht den abstrusen Gedanken, dass er dir damit eine Freude macht. Vorher wars nicht schön und jetzt hast Du ein Kasperrad. Nimms mit Humor. :mrgreen:

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BeitragVerfasst: Fr 5. Aug 2011, 02:08 
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Ich glaub das hier alles nicht.
Nee, nee!


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BeitragVerfasst: Fr 5. Aug 2011, 09:36 
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Vielleicht ist es auch der Wink des Schicksals, daß dein Rad eh mal ne Lackierung brauchte?
Schick es zu Stiffy, laß es geil lackieren und du brauchst nicht mal die Ausgaben zu rechtfertigen. :mrgreen:

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BeitragVerfasst: Fr 5. Aug 2011, 10:20 
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Anzeigen? Aber sonst keine Sorgen?
Ja dein Rad war vorher nachher gleich hübsch imho. Wenn Du den alten Mann wegen so einen Kram anzeigen willst, edit edit edit edit edit edit.
Glaubs nicht!

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BeitragVerfasst: Fr 5. Aug 2011, 10:49 
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Es ist völlig egal, wie es vorher aussah. Ob es vorher schlimmer war oder besser spielt überhaupt keine Rolle. Der alte Mann hat das Rad überlackiert, was den Straftatbestand der Sachbeschädigung darstellt, nicht mehr, aber auch nicht weniger. Astra kann jetzt versuchen sich so mit ihm zu einigen, oder das ganze eben zu Rechtsanwalt zu geben. Ich würde übrigens unbedingt einen professionellen Lackierer beauftragen, da es sonst schwierig wird, den Arbeitsaufwand zu berechnen.


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BeitragVerfasst: Fr 5. Aug 2011, 10:57 
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Naja, Anwalt ist so eine Sache, ich wuerde mal behaupten, dass ein neuer Lack bzw. die Kosten dafuer eher wirtschaflticher Totalschaden bedeuten, denke ein Richter wuerde sich kaputtlachen und der Anwalt uebernimmt das Ganze halt fuer eine Pauschale, die eben wieder ueber dem Wert des ganzen Rades liegt.

Jeder der schonmal mit Anwaelten und Gerichten zu tun hatte wird mir zustimmen, dass es am Ende immer mehr kostet als man gedacht hat - obwohl Menschen, die nicht naiv sind, schon mit hohen Kosten rechnen.

Sind wie doch mal ehrlich, das Rad hat einen Marktwert von maximal 200€ - wenn's mal hochkommt und eine komplette Lackierung mit Vorarbeiten kostet mehr als das, fragt st1fll3r.


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BeitragVerfasst: Fr 5. Aug 2011, 11:00 
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Wenn er mir die Kosten fuer eine neue Lackierung nicht zahlen moechte, dann gibts ne Anzeige.

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BeitragVerfasst: Fr 5. Aug 2011, 11:00 
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wenn ich alte rad so sehe muss ich mistfink beipflichten. das war vorher kein edles lackkleid und ist jetzt nur etwas bunter. beiz die muffen ab, schwuck nen paar lagen dosenlack in farbig und in klar druff und fertig ist die Laube.


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BeitragVerfasst: Fr 5. Aug 2011, 11:01 
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Dann halte uns mal auf dem Laufenden - die Geschichte hat das Zeug fuer grosses Kino.


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BeitragVerfasst: Fr 5. Aug 2011, 11:29 
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mistfink hat geschrieben:
Jeder der schonmal mit Anwaelten und Gerichten zu tun hatte wird mir zustimmen

Keine persönlichen Erfahrungen aber ich stimme mit Erfahrungen zweiter Ordnung zu.

Astra.Oi hat geschrieben:
Wenn er mir die Kosten fuer eine neue Lackierung nicht zahlen moechte, dann gibts ne Anzeige.

Da sorgst Du für Heiterkeit auf der Polizeiwache. :mrgreen:

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BeitragVerfasst: Fr 5. Aug 2011, 11:37 
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ja, aber heiterkeit hin oder her... sachbeschädigung! hoffen wir mal, dass der gute herr mit sich reden lässt und einfach die kosten für die neue lackierung zahlt.

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BeitragVerfasst: Fr 5. Aug 2011, 12:48 
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...kann mich den Vorrednern nur anschliessen!

Dass das ganze Schei... ist, wird wohl jeder so sehen. Und obs vorher oder hinterher schöner war/ist, muss jeder für sich beantworten, spielt aber keine Rolle, da Dein Geschmack entscheidet.

Was das rechtliche anbelangt:
Klar ist das eine Sachbeschädigung, da das Teil hinterher einen geringeren (ideellen) Wert hat als zuvor. Aber strafrechtlich wird da nichts dabei herausspringen, da mit Sicherheit kein öffentliches Interesse dahintersteckt. Sprich Du beschäftigst die Polizisten mit der Aufnahme der Anzeige in der sicheren Gewissheit, dass der Staatsanwalt das aufgrund fehlenden öffentlichen Interesses einstellt.
Also würde ich das nur machen, wenn Du eh noch ein Hühnchen mit den Polizisten zu rupfen hast, ansonsten spar Dir Deine und die Zeit der Staatsmacht.

Bleibt also nur der zivile (Klage-)Weg um Deinen Schaden, verursacht durch verbotene Eigenmacht, einzutreiben. Hier wäre das sinnvollste das über einen Anwalt zu machen, wenn der Schädiger nicht von sich bereit ist, das Geld zu zahlen.
Nachdem sich das aber, wie Du selbst sagtest, im Bereich von 50,- Euro bewegen wird, steht das in keinem Verhältnis zueinander. Anwalts- oder sogar Gerichtskosten liegen deutlich darüber und ob die voll von ihm erstattet werden (müssen) steht in den Sternen...

Zudem lese ich aus Deinem Posting auch heraus, dass er seinerzeit den Krankenwagen etc. gerufen hat - also wäre das auch moralisch nicht haltbar (grob undankbar), dass man nun wegen 50,- Euro großartig was aufzieht.
Die Verärgerung ist mehr als verständlich, aber die Kirche sollte im Dorf bleiben...

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BeitragVerfasst: Fr 5. Aug 2011, 19:29 
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Mein Beileid zu der unfreiwilligen Neulackierung (aber liest sich aus der Entfernung irgendwie amüsant :D).
Sei mit dem Abbeizer vorsichtig. Das Dichlormethan ist flüchtig wie sau und ist vermutlich krebserregend.


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BeitragVerfasst: Fr 5. Aug 2011, 19:42 
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Nicht mit einer Anzeige drohen. Das wär (halbe?) Erpressung.
Eher mit Rücknahme der Anzeige sich für Verhandlungen wappnen.
Ist zwar fies. Funzt aber besser.
Bei Fuffzig Euronen aber ... siehe oben.

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BeitragVerfasst: Fr 5. Aug 2011, 20:03 
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Ja, aber mal Anzeige hin oder her.
@astra: Hast du mal mit dem Typen geredet was der dazu meint?

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BeitragVerfasst: Fr 5. Aug 2011, 21:47 
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Burnie hat geschrieben:
Sprich Du beschäftigst die Polizisten mit der Aufnahme der Anzeige in der sicheren Gewissheit, dass der Staatsanwalt das aufgrund fehlenden öffentlichen Interesses einstellt.

Fehlendes öffentliches Interesse? Was geht die Öffentlichkeit denn diese Angelegenheit an? Gar nichts.
Der Kerle hat eines anderen Sache beschädigt und muß sich dafür verantworten. Ob sich hier ein Rechtsstreit rechnet, ist noch eine andere Frage. Kann man bestimmt auch außergerichtlich bzw. mittels Vergleich gut lösen.
Auf mir sitzen lassen würde ich die Sache aber nicht (egal, wie scheiße das Rad vorher aussah :D).

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BeitragVerfasst: Fr 5. Aug 2011, 21:52 
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staatsanwaltschaft verfolgt nur öffentlich relevantes, andere sachen sind nicht von der staatsanwaltschaft zu verfolgen...


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BeitragVerfasst: Fr 5. Aug 2011, 23:42 
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Ich versteh net ganz, wie das Rad mit 50 Euro in den Originalzustand gebracht werden soll?

Das ist nichtmal Ansatzweise möglich.

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BeitragVerfasst: Sa 6. Aug 2011, 00:27 
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Wid wohl mehr werden als 50... :(

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BeitragVerfasst: Sa 6. Aug 2011, 00:30 
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haste denn nun mal mit dem typ gesprochen?

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BeitragVerfasst: Sa 6. Aug 2011, 01:35 
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Danach nicht.

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BeitragVerfasst: Sa 6. Aug 2011, 14:18 
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@KingKahuna: Falls Du das nicht weisst - strafrechtlich verfolgen lassen sich nur Dinge, die von öffentlichem Interesse sind, da der Staatsanwalt im Auftrag der Öffentlichkeit tätig wird. Und Sachbeschädigung ist ein Straftatbestand.

Persönlich kann man den nicht verfolgen, man kann nur zivilrechtlich Schadenersatz für den durch die Straftat entstandenen Schaden Verlangen. Und dieser Schaden muss rechtswidrig, z.B. mittels verbotener Eigenmacht begangen worden sein.
Hol am besten nochmal die alten Schulbücher aus Wirtschaft und Recht heraus, bevor Dir nochmal so ein Faux-Pas passiert ;)

@astra: red erst mal mit ihm und erkläre es ihm ruhig, oder bitte eine Person Deines Vertrauens mit ihm zu reden, wenn Du befürchtest zu unsachlich zu ihm zu werden...
Hast Du den Schaden denn bereits der Versicherung des Unfallgegners gemeldet?
In erster Linie müssen die doch auch für die Schäden am Rad aufkommen - sollte halt geschickt formuliert werden...

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BeitragVerfasst: Sa 6. Aug 2011, 14:36 
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Die Versicherung wir mir nix geben => Brakeless...

Was soll ich mit dem denn bereden, der wird von mir per Post n Brief bekommen, mit den Quittungen fuer den Lack und Abbeizer (und alles andere) und mit der bitte mir das zu ueberweisen. Das ist fuer ihn das Geringste was ich fordern kann.

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BeitragVerfasst: Sa 6. Aug 2011, 14:39 
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...wurde das brakeless von der Polizei so aufgenommen?
Auch dann ist noch nicht Feierabend...

Das mit dem Brief und Quittungen (Kopie) hört sich vernünftig an...

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BeitragVerfasst: Sa 6. Aug 2011, 15:28 
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Naja...nichts ist so wirkungsvoll wie ein persönliches Gespräch. Alles andere kann die Sache nur verkomplizieren. Landet der Brief mit Quittungen ohne Vorankündigungen im Briefkasten wird der gute Herr ebenso blocken und für alle wirds schwieriger.

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