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BeitragVerfasst: Sa 13. Jan 2007, 00:42 
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Habe gerade Nachrichten nebenbei gehoert, deswegen bin ich gerade nicht so genau informiert und habe auch zu dieser Zeit keine Lust weiter zu recherchieren, aber soviel habe ich rausgehoert:

Irgendeine Partei (ich glaube die CDU) hat einen Gesetzesentwurf, wonach alle Deutschen Krankenversichert werden und derzeitige Ausnahmen abgeschafft werden sollen.
Zudem sollen private Versicherte Angebote erhalten, die den Versicherungen der gesetzlichen entsprechen (wie das gehen soll ist mir zu dieser Stunde unverstaendlich, da andersrum es sinnvoller waere).
Der Hoehstbeitrag soll sich auf maximal 500 Euro/ Monat belaufen.

Da viele der Radkuriere ja unversichert sind, wuerde es ja heißen, dass man bald gezwungen sein werden wird sich zu versichern


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BeitragVerfasst: Sa 13. Jan 2007, 05:01 
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Zitat:
Da viele der Radkuriere ja unversichert sind, wuerde es ja heißen, dass man bald gezwungen sein werden wird sich zu versichern


Ja, so hab ich das auch verstanden. Und gedacht, toll, da werden sich sicher einige freuen^^ - Das sind sicher nicht nur Radkuriere! Vielen Kleinunternehmern (die sonst z.T. arbeitslos wären) sind das wohl eher wieder neue Steine im Weg..
(Normalerweise sind es ja wohl die, die keine KV haben, die sich den "Luxus" nicht leisten können... ob das wieder neue Hartz4-Empfänger gibt?)

Naja, ich weiß auch nicht wie das letztendlich wirklich und konkret aussehen wird, aber gründsätzlich ist die Lösung für das Problem (das ja wirklich da ist) wohl nicht, einfach alle dazu zu zwingen, sondern wohl eher, jedem die Möglichkeit zu geben (durch entsprechende Konditionen)
So ist es doch wieder nur sinnlose, das Problem eher noch verschärfende Bevormundung. Aber wer weiß. Vielleicht gibt es dann ja wirklich erschwingliche Privat-Krankenversicherungen (eben dieser Basistarif)
Wobei es vielleicht einfacher gewesen wäre, Selbstständige in die gesetzlichen Kassen reinzulassen..?
Naja, so oder so, irgendwo stinkts eh.

Wie wäre denn das mal:

Krankenversorgung als Grundrecht? (Ja, wer soll das bezahlen, aber ausgerechnet Chile kann sich sowas leisten, weiß auch nicht wie..)

Oder eine Nummer kleiner - und wenn man eine allgemeine Versicherungspflicht erhebt, ist man eigentlich in der Pflicht, DAS auch umzusetzen: Die Beitragshöhe wird abhängig vom Einkommen erhoben!


Naja, das sind jedenfalls so meine ersten Gedanken dazu - hab das heute auch nur zufällig mitbekommen.. :?


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BeitragVerfasst: Sa 13. Jan 2007, 05:19 
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Oh Mann, vielleicht sollte ich zu sonder Uhrzeit nix mehr posten ;)

KUBA war es natürlich!!!!!, nicht Chile, aber letztendlich ändert das an der Sache, nämlich dass es sowas und noch dazu in einem weit weniger reichen Land der Welt gibt, nichts..

Aber um mich hier nicht als vollkommener Depp dastehen zu lassen.. ;)
(Hoffe nur ich hab es jetzt nicht gerade verschlimmbessert oder so, is nämlich auch ne Spezialität von mir manchmal :D ;))


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BeitragVerfasst: Sa 13. Jan 2007, 06:05 
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gnaaa.... da geht mal wieder massig Schrott durch die Medien und es ist natürlich auch alles noch schwer in der Diskussion. Bis da tatsächlich was verabschiedet wird kann noch einige Zeit ins Land gehen.

Hier mal noch ein paar Infos:

Stichworte "Basistarif" und "Grundtarif": im Prinzip gibt es sowas heute auch schon. Es handelt sich dabei grob gesagt um einen Tarif, der Pflichtleistungen in Anlehnung an die Leistungen der GKV zur Verfügung stellt. Das bedeutet kein Selbstbehalt, keine "Privatpatienten-Extras", sondern einfach nur die nackte medizinische Versorgung. Das gibt es wie gesagt heute schon und wenn irgendeine Partei sowas als große Neuerung darstellt dann ist das medienwirksame Schauspielerei, mehr nicht.

Dieser Grundversorgungstarif ist übrigens keineswegs der preisgünstigste Tarif in der PKV, sondern eher das Gegenteil davon. Er ist nämlich heute bereits so festgelegt, daß er den Standardsatz (für Selbständige) in der GKV nicht überschreiten darf. D. h. der Tarif liegt preislich etwa da, was man bei der teuersten GKV als Selbständiger an der Beitragsbemessungsgrenze zahlt. Und das sind ca. 500 Euro pro Monat.

Daß es diesen Tarif überhaupt gibt bzw. geben muß liegt daran, daß die PKV normalerweise bei ihren Kunden eine risikoorientierte Kalkulation vornimmt. D. h. gute Risiken (jung, gesund, hoher Selbstbehalt) zahlen wenig, je älter und kränker man wird desto mehr schnellen die Prämien im normalen "Risikotarif" in die Höhe. Und wer sich das irgendwann nicht mehr leisten kann für den ist der "Basistarif" der letzte Ausweg, die Kosten in der PKV zu deckeln. Denn ein zurück in die GKV gibt es für Selbständige normalerweise nicht, allenfalls über den Weg der Arbeitslosigkeit oder über die Wiederannahme einer festen Beschäftigung im Angestelltenverhältnis. Wobei man bei letzterem auch wiederum einschränkend sagen muß, daß z. B. Menschen über 55 gar nicht mehr in die GKV zurückkommen und Leute, die mehrjährig selbständig waren, durch einmalige Annahme eines Angestelltenverhältnisses nicht automatisch auf "ewig" in die GKV zurück können, sondern allenfalls so lange, wie sie in ihrer Eigenschaft als Angestellte in der GKV pflichtversichert sind. Bedeutet z. B. für jemanden, der erst 10 Jahre selbständig war und dann eine Anstellung annimmt, daß er in die GKV *muß* (wegen Pflichtversicherung für Arbeitnehmer) und bei Jobverlust sofort wieder aus ihr rausfliegt. Wer dann übrigens bei seiner vorherigen PKV keine Anwartschaft gezahlt hat fliegt komplett raus und hat gar keinen Versicherungsschutz mehr.

Zurück zur PKV. Was bei dem Basistarif neu sein soll ist, daß es in diesem Tarif (und *nur* in diesem Tarif, nicht in den Risikotarifen) möglich sein soll, zwischen verschiedenen PKVen hin- und herzuwechseln. Da im Basistarif aber das Leistungsgefüge und auch die Tarife mehr oder weniger festgeschrieben sind ist ein solcher Wechsel eigentlich ziemlich unattraktiv. Das Problem der Wahlfreiheit der Versicherung für PKV-Versicherte bleibt also wohl bei den ganzen "Reformen" in der Praxis nach wie vor bestehen, was da nun geplant ist ist eine reine Augenwäscherei, die letztlich den Scheinwettbewerb im kranken Versicherungswesen nur noch weiter einzementiert. Als Versicherter (egal ob GKV oder PKV) wird man daraus keinen praktischen Nutzen ziehen. Interessant wäre es, zwischen "Risikotarifen" verschiedener PKVen hin- und herwechseln zu können und seine (heute bereits gesetzlich vorgeschriebenen) Beitragsrückstellungen fürs Alter mitnehmen zu können. Aber genau das ist natürlich bei den ganzen "Reformen" nicht geplant, es könnte ja das Prinzip PKV attraktiv machen.

Nun zu den echten Neuerungen:

1. Es soll eine "Sozialklausel" geben für den Basistarif. D. h. wer heute bereits in der PKV versichert ist und seine Beiträge nicht mehr zahlen kann, der soll unterstützt werden. Zunächst durch eine Halbierung der Versicherungsprämie, in einer zweiten Stufe durch Einspringen des Sozialamtes.

Kommentar dazu: letztlich ist das auch wiederum nichts was dem Versicherten selbst etwas bringt, es entlastet eher die Ämter. Denn heute ist es so, daß z. B. jemand, der mit der Selbständigkeit nicht klarkommt und sich anschließend arbeitslos meldet, ja seine Versicherung von Amt bezahlt bekommt. D. h. das Amt bezahlt im Zweifelsfall die 500 Euro für den Basistarif als worst case. Und wenn nun den Versicherungen vorgeschrieben wird, daß sie bei sozialer Härte nur noch die Hälfte nehmen dürfen, dann entlastet das letztlich das Amt und nicht den Versicherten. Denn solange der Versicherte sich eben nicht sozial bedürftig meldet und auf niedrigstem Niveau eine Selbständigkeit betreibt wird er eine soziale Bedürftigkeit auch in Zukunft nicht nachweisen können, also von der Beitragsreduktion auch nicht profitieren.

2. Neuerung: Das Thema Pflichtversicherung. Das ist tatsächlich eine Änderung, die auf den heute nicht versicherten durchschlägt. Der muß nämlich in Zukunft. Wie das in der Praxis kontrolliert werden soll ist zwar noch unklar, aber früher oder später wird man wohl auch dafür ein Kontrollregime etablieren - wie für viele andere Dinge in diesem Lande auch. Wer also nun heute ohne jegliche KV dasteht wird dann also zu einer PKV dackeln, die solche Menschen natürlich extrem ungern in einen Risikotarif aufnehmen wird. Also wird man in den Basistarif eingruppiert, der dann mit ca. 500 Euro zu Buche schlägt.

Kommentar dazu: Ja, damit müssen Selbständige, die heute nicht krankenversichert sind, tatsächlich rechnen. 500 Euro pro Monat. Stellt euch darauf ein, und nicht auf irgendwelche ermäßigten halben Sätze. Die wird es nur für Hartz-IV-Empfänger und andere "Sozialfälle" geben. Wer ein aktives Gewerbe laufen hat wird sich aller Wahrscheinlichkeit nach nicht auf Härtefallklauseln berufen können.


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BeitragVerfasst: Sa 13. Jan 2007, 17:12 
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:shock:

Nicht dass es was Neues wäre - aber die haben ja wohl den Ar... offen :shock:

Da gibt es so viel Handlungsbedarf, und die machen höchstens - mal wieder - alles nur noch schlimmer :?

(Deutscher zu sein ist wirklich eine Strafe, oder?)


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BeitragVerfasst: So 14. Jan 2007, 00:59 
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Die Art und Weise wie das letzendlich durchgefüht wird, mag nicht optimal sein, kann aber durchaus einen Sinn ergeben:

Ich war vor vielen Jahren ohne KV unterwegs (Berufsgenossenschaft war ebenfalls freiwillig), habe mich schwer verletzt und bin deshalb nicht zum Arzt gegangen.

Unter den Folgen leide ich heute noch und befürchte, dass die Zukunft erst recht, teure Behandlungen nach sich ziehen wird. Als mittlerweile Pflichtversicherter, gehen die Kosten für diese Behandlungen zu Lasten der Allgemeinheit - was evtl. vermieden hätte werden können, wäre ich damals zum Arzt gegangen.

Ein erster Schritt wurde vom Gesetzgeber schon gemacht, indem die Pflichtversicherung für Fahrradkuriere in der Berufsgenossenschaft eingeführt wurde.

Die BG wäre auch zuständig gewesen, da es ein Arbeitsunfall war.


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BeitragVerfasst: So 14. Jan 2007, 01:39 
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Na gut, solche Fälle wie deinen zu vermeiden ist wirklich nicht nur für den einzelnen, sondern alle sinnvoll. (Andererseits, wenn man die Pflicht-KV so begründen wollte, ist der nächste Schritt den Leuten vorzuschreiben wie sie sich zu ernähren und zu leben haben.. verursacht auch viele Kosten ;))

Ich denke Zwang ist fast nie der richtige Weg ein Ziel zu erreichen, aber natürlich viel einfacher als eine KV anzubieten die (fast) jeder freiwillig abschließt^^ ;)

(Die BG dagegen, ob die Pflicht da so ein tolles Mittel ist weiß ich auch nicht, aber die 233€ oder so im Jahr, da kann man doch wirklich nicht meckern, das ist sicher für die meisten sinnvoll..)


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BeitragVerfasst: So 14. Jan 2007, 04:18 
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delle hat geschrieben:
Ein erster Schritt wurde vom Gesetzgeber schon gemacht, indem die Pflichtversicherung für Fahrradkuriere in der Berufsgenossenschaft eingeführt wurde.


Als "Außenstehender" würde mich da mal die Rechtsgrundlage interessieren. Hast Du weitere Informationen?

Normalerweise - also in anderen Gewerben - ist es so, daß ein Arbeitgeber seine fest angestellten Mitarbeiter in der für den Betrieb zuständigen BG pflichtversichern muß. Der Arbeitgeber als Unternehmer kann sich selbst hingegen freiwillig versichern, muß dies aber nicht tun.

Ist die Versicherungspflicht für Fahrradkuriere bei der BG nun eine Sonderklausel speziell für diese Berufsgruppe oder hat das damit zu tun, daß der Gesetzgeber vor ein paar Jahren entschieden hat, daß "Scheinselbständige" ebenfalls über ihren "Pseudo-Dienstherrn" pflichtversichert werden müssen?

Oder anders gefragt: wenn jemand ein eigenes Business aufsetzt und nicht abhängig von einer Kurierzentrale ist, greift dann diese Versicherungspflicht auch?

Hast Du zufällig die passenden Paragraphen zur Hand?

Nur neugierig...
dan (freiwillig bei der Verwaltungs-Berufsgenossenschaft :D versichert)


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BeitragVerfasst: So 14. Jan 2007, 11:29 
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Im Thread http://www.fahrradkurier-forum.de/pflic ... -t228.html wurde das schon ausgiebig diskutiert.

Früher waren Transporteure, die mit Fahrrad oder Pferd unterwegs waren, von der BG befreit (habe ich aber auch in dem o.g. Thread erwähnt).


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BeitragVerfasst: So 14. Jan 2007, 18:46 
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dan hat geschrieben:
Der Arbeitgeber als Unternehmer kann sich selbst hingegen freiwillig versichern, muß dies aber nicht tun.

Ist die Versicherungspflicht für Fahrradkuriere bei der BG nun eine Sonderklausel speziell für diese Berufsgruppe


Nein, das gilt offenbar generell für die BGF: Der Versicherungsschutz schließt die Unternehmer mit ein.

Zitat:
oder hat das damit zu tun, daß der Gesetzgeber vor ein paar Jahren entschieden hat, daß "Scheinselbständige" ebenfalls über ihren "Pseudo-Dienstherrn" pflichtversichert werden müssen?


Also die Beiträge für die BGF müssen wir (wenn) dann alle selbst zahlen. Ich glaube mit der "Scheinselbstständigkeitsgeschichte" hat das ganze nicht viel zu tun.

Zitat:
Oder anders gefragt: wenn jemand ein eigenes Business aufsetzt und nicht abhängig von einer Kurierzentrale ist, greift dann diese Versicherungspflicht auch?


Ja!


Details in dem von delle ( :wink ) verlinkten Thread, ist zwar etwas lang aber informativ :-)


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BeitragVerfasst: So 14. Jan 2007, 20:06 
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(Verdammt, wegen der Versicherungspflicht komm ich gerade schon wieder ins Überlegen... ob da nicht doch irgendwas mit Befreiungsmöglichkeit war, wenn Angestellte vorhanden oder so? - Naja aber für Radkuriere als Ein-Mann-Unternehmen ist es wohl auf jeden Fall so, und es ist ja auch kein sehr hoher Betrag..)


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BeitragVerfasst: So 14. Jan 2007, 21:40 
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BeitragVerfasst: Mi 8. Aug 2007, 14:22 
Ich denke mal wie alle mitgekricht ham, besteht seid 01.04.2007 die Pflicht krankenverscihert zu sein. Bin grad mit meiner alten GKV in Kontakt.

Mein Prob is nämlich, dass ich ers ab 01.07.07 Privat verscihert bin und vorher mir keine Gedanken gemacht hab - also net versichert war. (Hatte halt kein Geld)

Nun will die GKV in dem Falle die BKK die Beiträge rückwirkend ham.

Find ich n bisschen scheiße, weil ich davon nur Schaden hab. Kostet mich schweineviel Geld irgendwas um 200€ pro Monat. :? Und ich kann ja net sagen ich will mich rückwirken behandeln lasse. Mal gucken was draus wird.


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BeitragVerfasst: Mi 26. Sep 2007, 18:30 
@Brucky: Kannst Du noch was dazu sagen, was mit der Versicherung rausgekommen ist?

Ich hab von offizieller Seite noch eine kleine Aufklärung zu der Sache gefunden:

www.die-gesundheitsreform.de hat geschrieben:
Was passiert Nichtversicherten, wenn sie Leistungen der Krankenversicherung in Anspruch nehmen?

Alle heute nicht versicherten Personen können sich spätestens ab 1.7.2007 versichern, werden aber nicht behördlich gezwungen, von diesem Recht Gebrauch zu machen. Hat sich jedoch eine bislang unversicherte Person nach dem Eintritt der Pflicht zur Versicherung nicht versichert und braucht später eine Behandlung, schuldet sie der betreffenden Krankenkasse oder Versicherung, die sie für die Leistungen in Anspruch nimmt, die zwischenzeitlich nicht
bezahlten Beiträge.


Aufgrund eines Fehlers findet man den Text nicht mehr auf genannter Seite. Dafür aber z.B. unter :arrow: http://www.cecu.de/1214+M5e4fe821ba5.html
Ich verstehe das so:
Eine Kasse verlangt nur dann die nicht bezahlten Monatsbeiträge, wenn man sich später behandeln läßt und die Kosten von einer Versicherung haben will.
Einem frei zu bleiben scheint weiterhin, ob man eventuelle Kosten einfach selbst trägt und damit ändert sich für diejenigen, die sich auf keinen Fall versichern wollen eigentlich nichts.
Im Fall der Fälle zahlt man eben weiterhin aus der eigenen Kasse.
Ein gutes finanzielles Polster ist sicher sehr ratsam, wenn man ohne KV weiterhin leben will.

Das Thema befindet sich ab jetzt auch im deutschen Kurierhandbuch, Abschnitt Krankenversicherung

Für weitere Punkte zu diesem Thema bitte diesen Beitragsfaden verwenden.

MfG. Markus


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BeitragVerfasst: Mi 26. Sep 2007, 18:59 
Also mal abwarten die von der Bkk wollte sich eigl. Anfang diesen Monats melden, hat es nur noch nicht getan und ich werde bleiben lassen.

Nur weiß ich nach dem was du gepostet hasst nicht genau wie die rechtliche Situation aussieht. Irgendwie lässt mich das was da steht hoffen. Ich glaub ich werde meine Sis mal anheuern ihren Chef - von berufe wegen Rechtsanwalt - zu fragen wie es da aussieht.
Weil ich hab keine Lust soviel Geld zu bezahlen für nichts.
Könnt ichs ja gleich verbrennen :roll:


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BeitragVerfasst: Do 27. Sep 2007, 17:43 
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Gehen die in dem Zitat davon aus dass nicht pünktlich zu Eintritt der Versicherungspflicht, aber irgendwann danach und bevor die Behandlung nötig wurde eine Versicherung abgeschlossen war; oder ist damit etwa gemeint dass ein bis dahin komplett Versicherungsloser nicht selbst die anfallenden Behandlungskosten zahlen muss sondern sich dafür eine Krankenkasse aussuchen kann (muss?), und dann "nur" die normalen Beiträge seit Eintritt der Versicherungspflicht nachträglich zahlen muss, so als wäre er normal versichert gewesen?

<i>Das</i> wäre jetzt doch mal interessant zu wissen.
(Die erste Variante fände ich aber schon ziemlich merkwürdig..)

dan, du hast nicht zufällig den Durchblick, oder? ;)


Aber mal davon abgesehen; ich dachte eigentlich die Versicherungs<i>pflicht</i> käme erst 2009...?!
Oder ist das was hier "Pflicht zur Versicherung" genannt wird was anderes als dass jeder tatsächlich versichert sein muss und das auch nachgewiesen werden muss....??


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BeitragVerfasst: Do 27. Sep 2007, 18:37 
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Hirni hat geschrieben:
dan, du hast nicht zufällig den Durchblick, oder? ;)


Nein, kein Durchblick. Vor allem weil das so weichgespültes "Infomaterial" ist wo die relevanten Details eh gern mal verloren gehen.

Mal unabhängig von dem konkreten Text:

Es gab im KV-Recht schon immer die Situation, daß z. B. Studenten, die nach dem Beenden eines Studiums sich nicht um ihren Versicherungsschutz gekümmert haben dies innerhalb von einer Karenzfrist nachholen konnten. Beispiel: jemand ist als Student in der GKV, hört mit dem Sommersemester auf zu studieren (-> 30.09.) und versichert sich danach nicht weiter. Dann steht er erstmal ohne Versicherungsschutz dar. Ignoriert er das und bekommt im November heftige Zahnschmerzen kann er zum Arzt gehen und sich als Versicherter behandeln lassen, muß dafür aber die zwischenzeitliche Versicherungslücke bei "seiner" GKV wieder schließen indem rückwirkend ab 1.10. (in diesem Beispiel) ein Versicherungsvertrag abgeschlossen wird. Bisher gab es eine 3-Monats-Frist für solche Übergänge, in bestimmten Situationen bis 1 Jahr.

Ich vermute stark daß die Info, die hier für Verwirrung sorgt, sich im letzten auf diese eigentlich schon alte Regel bezieht.

Um mal bei dem Beispiel des Studenten zu bleiben, der da jetzt im November beim Zahnarzt sitzt: Natürlich kann dieser mit dem Arzt auch eine Behandlung auf Rechnung vereinbaren. Dann bekommt er eben eine Rechnung und muß diese zahlen, wie oder wovon auch immer. Und in diesem Fall (er zahlt selbst) wird er sich auch nirgendwo rückwirkend versichern müssen. Wer sollte das überwachen? Und auf welcher Rechtsgrundlage?

Dann nochmal zu den Neuregelungen: Die Einführung der KV-Pflicht war wohl seitens des Gesetzgebers zweistufig gedacht: im ersten Schritt wurde eine gesetzliche Pflicht geschaffen für KVen, bisher nicht versicherte Menschen aufzunehmen. Nehmen wir also an jemand ist nicht in der GKV, hat auch keinen Anspruch in der GKV versichert zu werden und die PKVen hatten bisher kein Interesse dieser Person einen Versicherungsvertrag anzubieten. Dann sind durch die Neuregelung die PKVen eben verpflichtet worden, innerhalb eines bestimmten Zeitfensters (IIRC bis 1.7. diesen Jahres) diese Personen dennoch zu versichern. D: h. der Gesetzgeber hat erstmal einen Rahmen geschaffen der es allen ermöglichte, überhaupt mal zu einem KV-Schutz zu kommen. Das war vorher unter bestimmten Bedingungen nämlich gar nicht möglich.

Wer vor der gesetzlichen Neuregelung keinen KV-Schutz hatte, diese Option des Gesetzgebers nicht in Anspruch genommen hat und entsprechend jetzt immer noch keinen KV-Schutz hat für den ändert sich kurzfristig erstmal nichts. Geht er zum Arzt zahlt er seine Zeche aus eigener Tasche.

Will sich so ein Mensch in der Zukunft jetzt dann doch versichern gibt es drei Möglichkeiten:

1. er nimmt eine Angestelltentätigkeit auf, fällt unter die GKV-Pflichtversicherung und ist entsprechend dann dort versichert (zumindest mal bis zur Beeindigung des nichtselbständigen Arbeitsverhältnisses)

2. er findet eine PKV, die ihn ab einem von ihm gewünschten Stichtag versichern möchte. Ob nun mit oder ohne Anwartschaft, egal. Weiterhin kann eine PKV grundsätzlich auch Angebote für KV-Schutz machen mit Vertragsbeginn zu beliebigem Zeitpunkt. Also wie gehabt. Nur kann eine PKV dazu nicht verpflichtet werden. Also auch wie gehabt.

3. das ist neu: fällt jemand nicht unter 1. und findet diese Person keine PKV die sich auf 2. einläßt, dann besteht jetzt ein Rechtsanspruch, sich rückwirkend ab 01.07.07 versichern zu können. Mit entsprechender Konsequenz daß Beiträge nachzuzahlen sind.

Der Gesetzgeber hat also letztlich eine zusätzliche Rückkehrmöglichkeit für nicht krankenversicherte Menschen ins KV-System geschaffen. Mehr nicht. Wenn jemand, der jetzt immer noch nicht krankenversichert ist, sich entschließt kurzfristig (auf die nächsten Jahre) auf einen KV-Schutz zu verzichten wird das aktuell wohl auch nicht behördlich überwacht/verfolgt/geahndet.

Was halt passieren kann ist, daß der Gesetzgeber in ein paar Jahren die KV-Pflicht verstärkt durchsetzt. Und daß dann diejenigen, die sich bisher nicht um eine KV gekümmert haben, irgendwann in ein Problem laufen. Und zwar dann wenn weder Punkt 1 noch Punkt 2 von oben möglich sind und es per Staatszwang auf 3. hinausläuft. Das hätte man staatlicherseits und auch seitens der Versicherungswirtschaft wohl gern, ich bin aber sehr skeptisch ob es jemals dazu kommen wird daß KV-lose Menschen verpflichtet werden, sich unter Zahlung dann womöglich mehrerer rückwärtiger Jahresbeiträge dann nach der in 3. geschilderten Methode zu versichern. Letztlich wird der Staat ein Durchsetzungsproblem bekommen. Diejenigen Menschen, die jahrelang ohne KV leben, tun das nicht selten eben deshalb, weil sie ohnehin schon kein Geld für die horrenden KV-Beiträge haben. Und sie haben nicht mehr Geld in der Tasche wenn neue Gesetze erlassen werden. Wenn der Staat also "draufhaut" und ernst macht schafft er sich im Zweifelsfall neue Hartz-IV-Empfänger und dann darf irgendein Amt im Zweifelsfall den ganzen Schwachsinn bezahlen...


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BeitragVerfasst: Do 27. Sep 2007, 20:51 
Dan ich danke dir, ich war im mom zu faul (und auch n bisll viel beschäftigt) um mich damit eingehender zu beschäftige.
Zur Klarheit für mich nochmal:
Ich habe ja seid dem 01.07.07 Versicherungsschutz, bin privat versichert, ergo würde ich jetzt für mich sagen kann die Bkk mich mal an meine 5 Buchstaben lecken und kein Geld von mir verlangen, da ich keine Leistungen von ihr beziehen werde und auch nicht bezogen habe.

Würde mich interessieren wo du das mit dem Zeitraum bis 01.07.07 gelesen hasst, vllt kannst dich ja noch schwach erinnern (oder hasst du das im Thread schon mal geschrieben/gepostet).

Hab ich zumindest mal n paar Argumente die Ich der Bkk Tante auftischen falls - wie ich nicht hoffe - sie noch mal anruft.

Tausend Dank


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BeitragVerfasst: Do 27. Sep 2007, 22:49 
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Registriert: Fr 12. Jan 2007, 01:19
Beiträge: 2727
@Brucky:

Die Stichtage 1.4.2007 und 1.7.2007 gingen im Rahmen der ganzen Gesundheitsreform-Debatte durch die Medien. Sollte sich bedarfsweise recherchieren lassen. In den Gesetzestexten ist der ganze Krempel fürchterlich schwierig wiederzufinden. Ein Tel der Gesundheitsreform wurde mit dem GKV-WSG (GKV-Wettbewerbsstärkungsgesetz) umgesetzt. Dieses Gesetz ist im wesentlichen eine lange Latte von Änderungen in vorhandenen Gesetzestexten, für sich betrachtet faktisch unlesbar. Aufbereitete Informationen sind rar und eher polarisiert: wenn z. B. die GKVen was zur Reform schreiben dann tun die das aus ihrer Perspektive und berichten nicht immer völlig neutral.

Fakt ist, daß die Versicherungspflicht mehrstufig eingeführt wird. Man versucht zunächst mal die Versicherungslosen dazu zu animieren, sich zu versichern. Dabei zwingt man die PKVen zu einer Annahmepflicht auf Stichtag 1.7.2007 und hofft daß viele Nichtversicherte sich nun tatsächlich versichern. Paradoxerweise gilt nun für diese - und nur diese - Personen, daß sie zukünftig einer Versicherungspflicht unterliegen. Für diejenigen, die sich aber jetzt nicht privat versichert haben gilt das offenbar nicht.

Dann gibt es noch eine andere Klientel, nämlich diejenigen Nichtversicherten, die nach irgendwelchen Kriterien der GKV zuzurechnen wären. Für diese gilt bereits ab dem 1.4.2007 eine Versicherungspflicht.

Die Frage in Deinem konkreten Fall wird sein, ob Du in der Zeit vom 1.4.-30.6. im sozialrechtlichen Sinne der GKV zuzuordnen wärest. Das wird Dir wahrscheinlich nur ein Anwalt verbindlich beantworten können. In diesem Eck des Sozialrechts steige ich aus, da kenne ich mich nicht mehr aus. Falls Du bis 31.3. angestellt und damit in der GKV versichert warst könnte das eventuell gegeben sein, so rein aus dem Gefühl heraus.

Ob Deine ehemalige GKV auf Grund der jetzt verabschiedeten Versicherungspflicht unter der Annahme, daß Du zur GKV "zugehörig" angesehen wirst, Dir gegenüber jetzt noch irgendwelche Ansprüche rückwirkend gelten machen kann weiß ich nicht. Ich halte es zwar für fragwürdig, aber im Krankenversicherungsrecht gibt es ein paar ziemlich kranke Konstrukte dieser Art.

Bevor Du Dich allerdings da auf irgendwas einläßt wäre fast noch zu überlegen Deine neue PKV zu bequatschen, ob sie den Vertrag rückwirkend ausdehnen können. Da schmeißt Du dann zwar auch Geld in ein schwarzes Loch aber wenigstens der Anteil für Beitragsentlastung im Alter wird Dir schon mal gutgeschrieben.


Ansonsten noch ein persönlicher Tipp: es würde mich nicht wundern wenn die ehem. GKV sich hier auf ziemliches Neuland begibt, so frei nach dem Motto "man kann's ja mal versuchen". Es würde mich nicht wundern wenn die es aufgeben wenn Du einfach nur lange genug mauerst. Wenn allerdings irgendwelche Bescheide bei Dir eintrudeln dann mußt Du reagieren, d. h. entweder zahlen oder fristgerecht Einspruch einlegen.


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BeitragVerfasst: Fr 28. Sep 2007, 03:46 
Ja, das Wettbewerbsstärkungsgesetz ist arg unübersichtlich, mit seinen -zig Änderungen, die zu unterschiedlichen Zeitpunkten in Kraft treten bzw. teilweise schon getreten sind. Wie ich das sehe, hat es mit der allgemeinen Krankenversicherungspflicht dies auf sich (alles ohne Gewähr):


Leute, die keine Krankenversicherung haben, werden in zwei Gruppen aufgeteilt (§ 5 Abs. 1 Nr. 13 SGB V). Da gibt es einmal (A) diejenigen, die der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) zuzuordnen sind. Darunter fallen alle, die vor ihrer Nichtversichertenzeit zuletzt gesetzlich krankenversichert waren, plus ein kleiner Teil der Leute, die überhaupt noch nie krankenversichert waren (nicht alle! bei Bedarf Details im Gesetz nachlesen). Zum anderen gibt es (B) die, die der privaten Krankenversicherung (PKV) zuzuordnen sind. Das ist der Rest, d.h. insbesondere Leute, die zuletzt privat krankenversichert waren, aber auch gewesene Zeit- und Berufssoldaten und einige andere Gruppen ohne Vorversicherung.


Für die GKV-Gruppe (A) wurde eine Versicherungspflicht zum 1. April 2007 eingeführt (Art. 1 Nr. 2 Buchstabe a, Art. 46 Abs. 1 GKV-WSG). Das bedeutet: Diese Leute sind seit dem 1. April (oder jedem späteren Zeitpunkt, zu dem sie versicherungslos würden) automatisch wieder Mitglied bei ihrer letzten Krankenkasse (§ 174 Abs. 5 SGB V) und müssen Beiträge an sie zahlen. Da die Krankenkasse das eventuell nicht wissen kann, müssen die Wieder-Mitglieder es ihr selbst sagen (§ 206 Abs. 1 S. 1 Nr. 2 SGB V), sonst droht ihnen bei Entdeckung ein Bußgeld bis zu 2500 Euro (§ 307 SGB V) plus die Nachzahlung aller Beiträge seit im Extremfall dem 1. April 2007, wobei allerdings weit zurückliegende Beitragsansprüche irgendwann verjähren dürften. Dafür haben sie natürlich jederzeit das Recht, sich bei Krankheit auf Kosten ihrer Krankenkasse behandeln zu lassen.

Schlußfolgerung: Wer zu (A) gehört, kommt um die Zahlung von Beiträgen praktisch nicht herum - wenn auch vielleicht erst in einigen Jahren in Form eines riesigen Batzen "am Stück". Es dürfte kaum jemanden geben, der wirklich bis zu seinem Lebensende weder ernsthaft krank wird, noch jemals Rente bezieht, eine angestellte Tätigkeit annimmt o.ä. - alles Ereignisse, von denen die Krankenkasse Wind bekommt und bei denen sie nachhaken wird, wie ihr Mitglied eigentlich in der Vergangenheit versichert gewesen ist. Ganz abgesehen davon, daß in Zukunft neue Kontrollen eingeführt werden könnten.


Für die PKV-Zugeordneten (B) sieht die Lage noch etwas anders aus. Wie bisher können sie sich bei einem privaten Unternehmen in einem von dessen regulären Tarifen versichern - wenn ein Versicherer bereit ist, sie zu nehmen, also nicht bei schweren Vorerkrankungen. Wenn das nicht klappt, haben sie - neu seit ebenfalls dem 1. April 2007 (Art. 1 Nr. 213, Art. 46 Abs. 1 GKV-WSG) - die Möglichkeit, sich im sogenannten Standardtarif versichern zu lassen (§ 315 SGB V). Das ist ein bei allen Versicherungsunternehmen einheitlicher Tarif mit elementaren Leistungen, etwa entsprechend der GKV, zu einem relativ hohen Preis (nicht mehr als der Höchstbeitrag in der GKV, in der Praxis aber auch nicht viel weniger); für ihn gibt es keine Gesundheitsprüfung und dementsprechend keine Risikozuschläge und keine Ablehnung. Wer es riskieren will, unversichert zu bleiben, kann das noch ein gutes Jahr lang tun.

Ab dem 1. Januar 2009 wird dann auch für (B) eine Versicherungspflicht eingeführt (Art. 43, Art. 46 Abs. 10 GKV-WSG): Jeder muß sich ggf. um eine reguläre private Krankenversicherung bemühen oder kann in den Standardtarif eintreten, der dann in "Basistarif" umbenannt (grobe Vereinfachung) wird. Wer sich erst später versichert, muß ebenfalls Beiträge nachzahlen, allerdings weniger als Gruppe (A) (z.B. nach drei Jahren nur neun Monatsbeiträge; § 178a Abs. 6 VVG i. d. F. des Art. 43 GKV-WSG) - dafür braucht der Versicherer Behandlungskosten, die vor dem Versicherungsantrag angefallen sind, nicht zu bezahlen, anders als bei der Gruppe (A). Eine Bußgeldregelung gibt es nicht (oder sie ist so gut versteckt, daß ich sie nicht gefunden habe).

Schlußfolgerung: Wer zur Gruppe (B) gehört und nicht gerade Multimillionär ist, hat bessere Chancen, sich um die Beiträge zu drücken und unversichert zu bleiben, aber zu einem hohen Risiko - eine plötzliche Erkrankung, und er ist pleite.


Zuletzt geändert von chirlu am Fr 28. Sep 2007, 16:15, insgesamt 1-mal geändert.

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BeitragVerfasst: Fr 28. Sep 2007, 14:13 
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Puh...^^

Was ich mich jetzt allerdings frage ist, woher die BKK so schnell bzw. überhaupt Wind bekommen hat seit wann Brucky privat versichert ist, bzw. dass dass er es bis zum 1.7. nicht war?

Jemandem der es versäumt hat sich weiterzuversichern und dann unversichert verunglückt o.ä., dem dürfte das ja sehr recht sein dass er dann "nur" nachträglich die Beitragskosten zahlen muss statt die ganze Behandlung. Wäre evtl. also eine wirklich gute Sache (v.a. wenn es auch wirklich für alle gelten würde wie in dem Text oben dargestellt)

Nur doof dass diejenigen, die nicht das Pech hatten sich teuer behandeln lassen zu müssen, offenbar für die Gegenfinanzierung vorgesehen sind^^

Ist schon absurd irgendwie für etwas zahlen müssen zu sollen, das man nicht in Anspruch genommen hat und auch nie in Anspruch nehmen können wird..


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BeitragVerfasst: Fr 28. Sep 2007, 16:18 
Hirni hat geschrieben:
Nur doof dass diejenigen, die nicht das Pech hatten sich teuer behandeln lassen zu müssen, offenbar für die Gegenfinanzierung vorgesehen sind^^


Das nennt sich Versicherungsprinzip. :)


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BeitragVerfasst: Fr 28. Sep 2007, 16:31 
Also bei meiner PKV hab ich schon angefragt machen se nicht rückwirkend :?
Und das mit der Bkk is n bissl doof gelaufen wollt mich halt erkundigen wie die Preise sind. Hab dann schöne unterlagen zugeschickt bekommen.
Unter anderem auch n anschreiben mit dem Hinweiß ab 01.04.07 pflicht zu versichern und ich sollte doch bitte nachweisen wie und wo und ab wann ich kranken versichert bin.

Ich hab das au gemacht und Kopie(wie gewünscht) von meinem Vertrag beigefügt. 2 Wochen später kam der gleiche Brief nochmal. Ich mich gewundert, da angerufen. Die Dame sachte mir dann ja sie haben in der Zeit vom 01.04-31.06 keinen Versicherungsschutz gehabt, hätten aber einen haben müssen. Sachte noch ich soll mich mal an meine jetzige Versicherung wenden ob die mich nicht rückwirkend versichern können. Wenn nicht müsste die Bkk mir für diesen Zeitraum den Versicherungsschutz rückwirkend gewähren ergo Beiträge haben. Die meinte noch sowas von zwangsversichern und sachte dann sie würde sich Anfang nächsten Monat melden(also Anfang September).
Ist bis jetzt noch nicht passiert und ich werd wie dan schrieb einfach mal mauern und hoffen das das im Sand verläuft.
Wenn nich kann ich immer noch zum Anwalt gehen weil is schon n Stange Geld. Mal abwarten.
Sach auf jeden Fall bescheid wenn sich was ändert

P.s Bei mir sahs in der Versicherungsgeschichte so aus das ich bis April.06 über meine Familie versichert war. Dann Zivildienst ergo Heilfürsorge, bis zum 31.12.06 und ab 01.01.07 hab ich meinen Gewerbeschein und war nicht verschert bis zum 01.07.07


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BeitragVerfasst: Fr 28. Sep 2007, 17:07 
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Registriert: Fr 9. Jun 2006, 07:18
Beiträge: 992
@chirlu:
Ja. Neu ist nur, dass dieses jetzt auch für Nichtversicherte gilt, und das auch noch rückwirkend. :o

Kannst du relativ sicher sagen in welche Kategorie Brucky gehört?

@Brucky:
Wünsch dir viel Glück. Ist natürlich echt blöd..
Aber evtl. könntest du die PKV ja doch irgendwie überzeugen dich rückwirkend zu versichern oder so (wären doch blöd; kassieren ohne Gegenleistung, wieso sollten sie das ausschlagen?!), aber keine Ahnung...

Ob wohl die Krankenkassen alle ehemals oder bis vor kurzem bei ihnen Versicherten anschreiben..?
(Aber kann ja schon auch mal passieren dass sowas nicht ankommt, oder für Werbung gehalten ungeöffnet im Müll landet...?!)


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BeitragVerfasst: Sa 29. Sep 2007, 01:33 
Hirni hat geschrieben:
Ja. Neu ist nur, dass dieses jetzt auch für Nichtversicherte gilt, und das auch noch rückwirkend. :o


Das sind ja keine Nichtversicherten mehr, seit 1. 4. sind sie durch Gesetz krankenversichert. ;) Das ist genauso wie bei Angestellten usw., die werden (außer bei sehr hohem Einkommen) auch nicht gefragt, ob sie sich versichern wollen. Es fällt da nur nicht ganz so auf, weil sich der Arbeitgeber um alles kümmert und den Beitrag von vornherein einbehält.

Hirni hat geschrieben:
Kannst du relativ sicher sagen in welche Kategorie Brucky gehört?


Kann ich nicht, da könnte das Rechtsberatungsgesetz etwas dagegen haben.

Aber so ganz allgemein kann man sagen, daß jemand, der sein Leben lang in der GKV (familien)versichert war - bis auf eine Unterbrechung wegen Heilfürsorge als Zivildienstleistender oder truppenärztlicher Versorgung als Wehrpflichtiger - und dann aus der Familienversicherung herausfällt und nicht anderweitig versichert ist, ziemlich eindeutig der GKV zuzuordnen ist. Also würde für so jemanden mit dem 1. April 2007 die neue Pflichtversicherung eintreten, bis er sich einen anderweitigen Versicherungsschutz beschafft; für die Zwischenzeit ist er verpflichtet, Beiträge zu bezahlen. (Und Säumniszuschläge von 5% pro Monat der Verspätung, nach § 24 Abs. 1a SGB IV.)

Hirni hat geschrieben:
(wären doch blöd; kassieren ohne Gegenleistung, wieso sollten sie das ausschlagen?!)


Geht nicht: rückwirkende Versicherung vielleicht, aber Geld darf ein Versicherer dafür nicht kassieren. :)


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