danke dir =)
an dem brief werde ich noch viiieeeeell arbeiten =D ich komme grad zum spannenden teil:
Zitat:
Sehr geehrter Hamburger Verkehrsverbund.
Ich möchte Ihnen von einem Erlebnis mit Ihrem Busfahrer der Linie Metrobus 3 berichten. Er war am 15.12.2010 mit dem Bus PIFC489 zwischen 17:31 und 17:33 am Sievekingplatz stadtauswärts unterwegs. Er scheint den Komfort seiner Passagiere sowie nicht nur die Rechte sondern auch die Ehre anderer Verkehrsteilnehmer mißachtet zu haben und gefährdete anscheinend vorsätzlich meine Unversehrtheit.
Eine polizeiliche Anzeige unter dem darüber bereits angelegten Aktenzeichen 016/5A/837828, wie zwecks Entscheidungshilfe rund eine Stunde nach dem Vorfall mit Frau Polizeikommissarin Schwerdtfeger im Kommissariat 16 besprochen, wird zunächst nicht stattfinden, sofern es nämlich zu einer anderen Klärung kommen sollte. Diese Möglichkeit erkläre ich später.
Ich werde hier zuerst sachlich und wahrheitsgemäß von dem Vorfall berichten, zumal sich meine Aufregung ausreichend gelegt hat. Eine Kopie dieses Berichtes werde ich bei der Kommissarin Schwerdtfeger einreichen.
Ich befinde mich als Radfahrer mit einem gesetzesgemäß ausgestatteten Fahrrad auf dem Johannes-Brahms-Platz und überquere diesen bei Umspringen der roten Ampel auf grün. Ich möchte ordnungsgemäß dem Radweg folgen, der mich über den Sievekingplatz und die Karolinenstraße hinweg auf die Feldstraße führen soll. Es ist 17:31. Dieser Radweg ist mit einer durchgehenden weißen Linie begrenzt und wurde vor einiger Zeit mit einem auf den Asphalt aufgebrachten Sinnbild "Fahrrad" eindeutig gekennzeichnet. Auf der übrigen Breite der Fahrbahn ist eine Busspur stadtauswärts angelegt.
Kurz nach Einbiegen auf diesen Radweg ertönt unmittelbar hinter mir das Schallzeichen eines Fahrzeuges. Die StVO, deren 10. Auflage ich erst kürzlich studierte, besagt in §16(1)1.und2., daß "Schall- und Lichtzeichen [...] nur [geben darf,] wer außerhalb geschlossener Ortschaften überholt oder wer sich oder andere gefährdet sieht". Zweifelsfrei bin ich in dem Moment gemeint, versuche also die Gefahr, da nicht vorausliegend, hinter mir zu entdecken und abzuwenden. Währenddessen überholt mich als das hupende Fahrzeug ein Bus anscheinend aus dem Hamburger Verkehrsverbund. Keine Gefahr ist zu erkennen. Kurz vor mir jedoch schert dann dieser Metrobus 3 mit dem Kennzeichen PI FC 489 im Zuge eines recht aggressiven Überholens sehr nah vor mir in den Haltebereich der Haltestelle am Sievekingplatz und bedient dort einige Fahrgäste. Ich fahre über diese beiden Provokationen etwas verärgert links am haltenden Fahrzeug vorbei, um meinen Weg fortzusetzen.Aus seinem in dem Moment schon geöffneten Fenster werde ich in meinem Vorhaben vorbeizufahren vom Fahrer mit lautem Gebrüll zum Anhalten genötigt. Was ich denn auf der Busspur zu suchen habe, wer ich denn denke, wer ich als Radfahrer sei, sind sinngemäß seine Fragen, die er sehr abfällig äußert. Ich halte angesichts dieser unrechtmäßigen Beschuldigungen falsch zu fahren an, um ihm den Radweg zu erklären. Schon deutlich verärgert über das nun offensichtlich als Versuch einer Nötigung zum jedoch unmöglichen Fahrbahnwechsel beabsichtigten Schallzeichen und nun auch wörtlich als falschfahrend Beschuldigter erkläre ich ihm den Verlauf des Radweges auf dem rechten ca. Viertel des Streifens, den er irrtümlich für eine ausschließliche Busspur hält.
Immer lauter versucht er mir zu erklären, daß der von mir zu benutzende Radweg sich hinter den Begrenzungsbügeln auf dem Fußweg befände, er sicherlich von der Straße dorthinaufgefädelt werde und seinetwegen auch hinter der Haltestelle wieder herunter, aber sicherlich nicht durchgehend auf der Busspur verlaufe, darauf wolle er wetten. Ich überlege, ein Monatseinkommen als Wetteinsatz vorzuschlagen und ihm darauf einen Handschlag anzubieten, denn seine Vermutung über den Radwegverlauf ist schlichtweg falsch. Nach einigem Geschrei in beide Richtungen fahre ich meines Weges weiter. Ich lasse ihn hinter mir seine Fahrgäste bedienen und möchte mich nicht mehr länger über sein gefährliches Falschwissen über die Radvekehrsführung ärgern.
Wenige Meter weiter jedoch kann ich nicht umhin, die auf dem Asphalt befindliche Markierung als gemeinsame Rad- und Busspur dem Fahrer zu zeigen und halte an. Ich sehe kurz auf die Uhr, es ist 17:33. Hinter mir stiegen soeben die letzten Fahrgäste ein und der Bus setzt sich wenige Meter weit in Bewegung. Er versucht, an mir vorbeizukommen, der ich in zugegeben siegesbewußter Pose jedoch in der Mitte der Fahrbahn stehenbleibe. Der Fahrer öffnet seine Vordertür und wird ausgesprochen laut. Die teils sitzenden, teils stehen müssenden, also recht zahlreichen Fahrgäste nehme ich kurz wahr, wie sie mit aufgerissenen Augen nicht wissen, ob sie mich oder den Fahrer fassungslos anschauen sollen. Ich erkläre, hier noch ohne weitere verbale oder symbolische Beleidigungen, dennoch sehr lautstimmig, wiederholt die Verkehrsführung dieses Streifens zwischen Johannes-Brahms-Platz und Karolinenstraße. Wir befinden uns zu diesem Zeitpunkt wenige Meter vor der Einfahrt zum Parkplatz der Gerichtsgebäude.
Gegenseitig angeschrien haben wir uns zu diesem Zeitpunkt zur Genüge, hierbei hat er argumentativ jedoch stets den Kürzeren gezogen. Seine thematisierten Beobachtungen nicht nur bezüglich des Radwegverlaufes, sondern auch die lauthals vor dem Publikum seiner Fahrgastschaft hervorgebrachte Vermutung, ich sei von Berufs "Hafenhure" entsprachen nicht den Fakten, ganz im Gegenteil entsprach eine davon dem Strafbestand einer Beleidigung. Zum ersten: Der Radweg führt unbestreitbar auf dem rechtsseitigen ca. Viertel der Gesamtbreite gemeinsam mit der Busspur entlang und zum Zweiten: ich bin keine Hafenhure.
Nach einigen Sekunden des Herumbrüllens in beide Richtungen setzt sich der Bus, vor dem ich stehe, nach wie vor mit offener Fahrertür in Bewegung und ich kann mit meinem Fahrrad nur einen Satz zur Seite machen, um nicht von dem schweren Fahrzeug weggeschoben und schlimmstenfalls überrollt zu werden. Der Fahrer lenkt seinen Bus in einem 45°-Winkel von der Busspur herunter über den Fußweg hinweg vielleicht bis auf den zuvor beschriebenen Parkplatz hinauf und hält an. Ich bekomme Angst, daß der Fahrer mich damit fluchtunfähig machen möchte, um herauszukommen und mir an die Gurgel zu gehen. Zum Glück finde ich dies nicht heraus, da es mir gelingt, mich trotz Glatteises sturzfrei auf das Rad zu schwingen und den Bug des Fahrzeuges zu umfahren und mich wieder auf den Bus-/Radweg links vom Gerichtsgebäude in Richtung Feldstraße zu begeben.
Die bevorstehende Ampel ist rot, ich halte vorsichtig nicht allzunah an der Busspur, um notfalls flüchten zu können, sollte sich meine Befürchtung bewahrheiten. Seine Fahrertür steht immernoch offen, als er neben mir an der roten Ampel aufschließt, und er brüllt mich an. Hier werde auch ich erstmals persönlich und frage sehr laut brüllend, wie er diesen Job bekommen habe und warum er sich mit den Regeln so schlecht auskenne. Er schließt im Anfahrenbei grün sogar endlich wieder seine Fahrertür. Ich hoffe, daß damit die Diskussion vorüber sei. Die Fahrgäste wissen immernoch nicht, wohin sie mit großen Augen schauen sollen. Wir setzen unsere Wege fort, er fährt zunächst schneller als ich.
Auf der Feldstraße sehe ich den Bus weiter vorne an der nächsten Haltestelle einscheren und fahre, da er noch keinen Blinker nach links gesetzt hat, auf der rechten Spur links neben dem Bus antlang. Als ich sein Fenster passiere, sehe ich ihn herausschauen und sehr gezielt und erfolgreich etwas leider unbekanntes nach mir werfen. Anscheinend drei kleine weiße Kügelchen unbekannter Konsistenz oder Materials fallen zwischen meinen am Fahrradlenker befindlichen Armen hindurch über meinen Schoß zu Boden. Zu überrascht, um mich noch mehr aufzuregen, setze ich meinen Weg wortlos fort.
Ihm keine Beachtung oder Chance des Brüllens mehr gewährend stehe ich ohne mich weiter als aus den Augenwinkeln umzuschauen an der nächsten roten Ampel am Pferdemarkt, als er sich derselben nähert und hinter mir hält. Ich sehe ihn ab dort kein weiteres Mal mehr, zumal ich mangels Glatteis wieder schnell zu fahren in der Lage bin und Vorsprung gewinne. Nach kurzem Aufenthalt in Bahrenfeld mache ich mich auf den Weg zur Polizeiwache 16 in der Lerchenstraße, wo ich ein sehr aufschluß- und hilfreiches Gespräch mit Frau Polizeikommissarin Schwerdtfeger führte. Erst während dieses Gespräches ist es mir gelungen, meinen Kreislauf und die Lautstärke meines Redens fast zwei Stunden nach dem Erlebnis wieder zu normalisieren.
Ich wünsche mir von dem betreffenden Busfahrer eine Besichtigung und aufrichtige Einsicht seiner Fehlbeobachtung der Radweg-Situation vor Ort sowie eine Entschuldigung für seinen damit nicht nur fehlbegründeten sondern ohnehin gesetzeswidrigen, belästigenden Gebrauch des Schallsignals, etwa um mich zum Fahrbahnwechsel auf einen faktisch nicht vorhandenen "anderen" Radweg zu nötigen. Weiterhin erwarte ich von ihm eine Entschuldigung für seine wörtlichen Erniedrigungen vor dem Publikum seiner Fahrgäste, als ich an seinem Wagen vorbeifahren wollte. Ich erwarte zudem eine Entschuldigung von ihm darüber, mich vor dem Publikum seiner Fahrgäste fast umzufahren, um mir den Weg mittels Einlenkens in den Parkplatz abzuschneiden. Auch möchte ich eine aufrichtige und persönliche Entschuldigung dafür von Ihrem Busfahrer erhalten, mich vor dem Publikum seiner Fahrgäste als Hafenhure bezeichnet zu haben. Ich hoffe, daß diese unbürokratische Klärung möglich ist und in einer wirklich erleichternden Weise stattfinden kann.
Sollte eine Klärung auf diesem persönlichen Wege nicht möglich sein, ziehe ich den bürokratischen Weg einer Anzeige über den belästigenden Mißbrauch vom Schallsignal, dazu eines vorsätzlich erscheinenden mich gefährdenden Überholmanövers, und daraufhin der Nötigung zum Anhalten in Betracht sowie der Anzeige seiner initialen Beleidigungen an mich.
Ich bin erschrocken über die Unreife Ihres Busfahrers und kann nur hoffen, daß Sie als der HVV Konsequenzen ziehen.
Mit freundlichen Grüßen,
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