Aktuelle Zeit: Mi 9. Jul 2025, 23:31

Alle Zeiten sind UTC + 1 Stunde




Ein neues Thema erstellen Auf das Thema antworten  [ 12 Beiträge ] 
Autor Nachricht
 Betreff des Beitrags: Fahrradkurier als Nebengewerbe?
BeitragVerfasst: Mo 3. Jul 2006, 17:07 
Offline

Registriert: Fr 9. Jun 2006, 07:18
Beiträge: 992
Ich hab jetzt ganz ehrlich schon ganz fleißig gesucht, es aber nirgends so definitv gefunden.

Sicher scheint nur zu sein: Bis 400€ bzw. 15h/Woche besteht keine BG-Pflicht.
Als Student muss man sich auch nicht privat krankenversichern. (Gilt das nur für Studenten?)

Aber wie ist das jetzt mit den Steuern?
Mehrwertsteuer?
Einkommenssteuer?

Oder gibt es da bei Selbstständigen gar keinen Unterschied unter/über 400€?
Bitte für Doofe (nicht komplett, aber etwas ;-)), ich bin jetzt ehrlich gesagt mehr durcheinander als vor meiner Suche :oops:


Danke für alle Antworten :-)


Nach oben
 Profil  
 
 Betreff des Beitrags: also
BeitragVerfasst: Di 4. Jul 2006, 07:44 
Offline
Administrator
Benutzeravatar

Registriert: Fr 4. Nov 2005, 10:07
Beiträge: 3399
Wohnort: München
Als Selbstständiger unterliegst Du nicht der Sozialversicherung, das heisst, Du kannst/musst Dich privat absichern, wirst dazu natürlich aber nicht gezwungen.

In der BG sind normalerweise nur Betriebe, die Angestellte beschäftigen. Sebstständige und Unternehmer, die keine Angestellten beschäftigen unterliegen normalerweise nicht der BG-Pflicht, es sei denn es herrscht in dem ausgeführten Gewerbe eine Pflicht-Mitgliedschaft. Diese Pflicht-Mitgliedschaft (laut Satzung der zuständigen BG) besteht, wie im Hamburger Forum bereits vor kurzem ausgeführt, seit 01.01.2005 auch für das Fahrradkurier-Gewerbe. Das heisst Selbstständige im Fahrradkuriergewerbe, die erst nach dem 01.01.2005 begonnen haben, müssen sich bei der BG anmelden.

Als Gewerbetreibender unterliegst Du selbstverständlich auch der Steuerpflicht. Als Kleingewerbetreibender unter 35.000 Euro Umsatz im Jahr kannst Du Dich von der Umsatzsteuerpflicht befreien lassen, darfst dann aber Deinen Auftraggebern in den Rechnungen auch keine Umsatzsteuer ausweisen und selbst gezahlte Umsatzsteuer (Lieferanten, Verbrauchsgegenstände) nicht abziehen.
Daher macht man davon normalerweise keinen Gebrauch und verrechnet daher als Selbstständiger die bezahlte und abgeführte Umsatzsteuer.
Die um die Umsatzsteuer bereinigten Einnahmen und Ausgaben ergeben dann Deinen Gewinn, also Dein Einkommen. Auf dieses musst Du dann nach Deinem persönlichen Einnahmensatz Einkommensteuer zahlen.

Die 15h pro Woche gelten übrigens nur für Studenten, wenn diese als Studenten in der Krankenversicherung geführt werden wollen. Sofern Du Dich komplett privat krankenversicherst und keine studententypischen Vergünstigungen beziehst (Bafög, Stipendien, etc.) spielt diese Grenze für Dich auch keine Rolle...

Ich hoffe, das gibt Dir einen kleinen Überblick....

_________________
...net ois, wos an Wert hat, muss a an Preis ham - aber mach des amoi wen kloar! (W.Ambros)


Nach oben
 Profil  
 
 Betreff des Beitrags:
BeitragVerfasst: Di 4. Jul 2006, 10:15 
Offline
Benutzeravatar

Registriert: Fr 31. Mär 2006, 17:23
Beiträge: 1380
Ich finde, du hast es wirlklich verstaendlich erklaert. 8)


Nach oben
 Profil  
 
 Betreff des Beitrags:
BeitragVerfasst: Di 4. Jul 2006, 13:24 
Offline

Registriert: Fr 9. Jun 2006, 07:18
Beiträge: 992
(Mir ist im Nachhinen aufgefallen dass das vielleicht doch besser unter Rechtliches aufgehoben wäre, je nach Auffassung der Admins kann der Thread auch verschoben werden)

Erst mal danke für die schöne Erklärung, Burnie :-) :D

Das mit der Umsatzsteuer hab ich glaub ich verstanden:
Wenn ich umsatzsteuerbefreit bin, kommt keine rein, ich muss aber auch keine abführen.
Ansonsten würde ich sie auf den Preis aufschlagen, und könnte sie teilweise behalten (soviel ich eben bei Einkäufen etc. an Umsatzsteuer mitbezahlt habe)
Stimmt doch so?

Ich kenne mich auf dem Gebiet bisher kaum aus (hatte vorher nie damit zu tun und ist auch nicht gerade mein Lieblingsthema/Interessengebiet).
Ist Umsatzsteuer == Mehrwertsteuer? (Also die 16 bzw. 7%)


Wegen Berufsgenossenschaft:
Ok, Fahrradkuriere sind dann inzwischen grundsätzlich BG-pflichtig.
Hier steht aber:
Zitat:
Wenn du den Kurierjob zwar als Selbständiger, aber als Nebengewerbe (Steuerbefreit) mit einer Stundenzahl von unter 15 Wochenstunden ausübst, kannst du dich von der BG befreien lassen.
(steht da auch noch mal unten drunter)

Oder weißt du da was anderes?


Wegen der Krankenversicherung:
Es ist so: Noch bin ich in der Ausbildung (Schüler) und über die private Krankenversicherung meiner Mutter mitversichert. Außerdem bekommen meine Eltern damit noch Kindergeld.
Es geht also darum, dass ich da nicht rausfliege.
Gilt dort auch die 15h und 400€ Grenze oder ist das schon wieder was anderes?


Und zuletzt noch die Einkommenssteuer:
In der Ausbildung / Studium ist man doch nicht einkommenssteuerpflichtig? Oder?
(Wie ist das da geregelt? Auch bis 15h?)

Ja, es sind einige Fragen... Aber falls sich hier jemand damit auskennt, bin ich ihm sehr dankbar wenn er mir das Durchwühlen und Recherchieren erspart :)


Nach oben
 Profil  
 
 Betreff des Beitrags:
BeitragVerfasst: Di 4. Jul 2006, 13:55 
Offline
Administrator
Benutzeravatar

Registriert: Fr 4. Nov 2005, 10:07
Beiträge: 3399
Wohnort: München
Hirni hat geschrieben:
Das mit der Umsatzsteuer hab ich glaub ich verstanden:
Wenn ich umsatzsteuerbefreit bin, kommt keine rein, ich muss aber auch keine abführen.
Ansonsten würde ich sie auf den Preis aufschlagen, und könnte sie teilweise behalten (soviel ich eben bei Einkäufen etc. an Umsatzsteuer mitbezahlt habe)
Stimmt doch so?


...grob gesagt ja. Ist quasi ein durchlaufender Posten...

Hirni hat geschrieben:
Ist Umsatzsteuer == Mehrwertsteuer? (Also die 16 bzw. 7%)


zwar nicht exakt, aber in Deinem Anwendungsbereich ist das gleichbedeutend - also "ja"

Hirni hat geschrieben:
Wegen Berufsgenossenschaft:
Ok, Fahrradkuriere sind dann inzwischen grundsätzlich BG-pflichtig.
Hier steht aber:
Zitat:
Wenn du den Kurierjob zwar als Selbständiger, aber als Nebengewerbe (Steuerbefreit) mit einer Stundenzahl von unter 15 Wochenstunden ausübst, kannst du dich von der BG befreien lassen.
(steht da auch noch mal unten drunter)

Oder weißt du da was anderes?


Der von Dir zitierte Post war nicht auf der Höhe der aktuellen Entscheidungen.
Dies ist in den weiteren Postings des von Dir zitiertes Threads auch erläutert. Wirst wahrscheinlich bei der BG definitiv nachfragen müssen.

Hirni hat geschrieben:
Wegen der Krankenversicherung:
Es ist so: Noch bin ich in der Ausbildung (Schüler) und über die private Krankenversicherung meiner Mutter mitversichert. Außerdem bekommen meine Eltern damit noch Kindergeld.
Es geht also darum, dass ich da nicht rausfliege.
Gilt dort auch die 15h und 400€ Grenze oder ist das schon wieder was anderes?


Das macht das ganze etwas komplizierter, so dass Du bei der Krankenversicherung Deiner Mutter nachfragen musst, bis zu welchen Wochenstunden, bzw. Einkommen, Du als Student über sie mitversichert bist.
Wahrscheinlich gelten da aber die besagten 15h/400Euro

Hirni hat geschrieben:
Und zuletzt noch die Einkommenssteuer:
In der Ausbildung / Studium ist man doch nicht einkommenssteuerpflichtig? Oder?
(Wie ist das da geregelt? Auch bis 15h?)


Steuerpflichtig ist jeder, der ein Einkommen über dem Freibetrag hat, egal wieviel er arbeitet.
Als Selbstständiger/Unternehmer wirst Du für Dein Gewerbe eine Steuererklärung abgeben müssen, aus der sich dann Dein Einkommen ergibt.
Sofern dies dann unter dem Existenzminimum/Steuerfreibetrag liegt, bist Du auch nicht steuerpflichtig. Nur an der Steuererklärung um eben dies festzustellen, wirst Du nicht herumkommen.
Da sieht es als 400,- Euro-Kraft, die pauschal vom Arbeitgeber versteuert und SV-mässig abgeführt wird anders aus...

_________________
...net ois, wos an Wert hat, muss a an Preis ham - aber mach des amoi wen kloar! (W.Ambros)


Nach oben
 Profil  
 
 Betreff des Beitrags:
BeitragVerfasst: Di 4. Jul 2006, 15:59 
Offline

Registriert: Fr 9. Jun 2006, 07:18
Beiträge: 992
Danke Burnie, jetzt hab ich wirklich einen Überblick 8)

Wegen den Details muss ich halt noch mal gucken..
(Das mit der Steuererklärung find ich allerdings k..ke wenn man das nur nebenher macht.. naja^^)


Nach oben
 Profil  
 
 Betreff des Beitrags:
BeitragVerfasst: Fr 7. Jul 2006, 08:35 
Offline

Registriert: Fr 11. Nov 2005, 01:11
Beiträge: 76
steuererklärung ist natürlich blöd, aber da musst du halt eh früher oder später durch. und so dramatisch ist das eigentlich auch alles gar nicht und wenn denen was nicht passt, dann melden die sich auch immer wieder. na ja an sich stinkt's schon, aber so schlimm, wie ich es mir vorgestellt hatte war's nun auch nicht...


Nach oben
 Profil  
 
 Betreff des Beitrags:
BeitragVerfasst: Mo 14. Aug 2006, 15:10 
Offline

Registriert: Fr 9. Jun 2006, 07:18
Beiträge: 992
Oh, den letzten Post hab ich damals gar nicht mehr gelesen...

Zitat:
wenn denen was nicht passt, dann melden die sich auch immer wieder


Das find ich jetzt aber ungemein beruhigend... :roll:

Aber ich hab jetzt auch beschlossen, mich von so einer blöden Steuererklärung nicht abschrecken zu lassen, und dass ich das dann schon irgendwie hinbekomme :-)
(Ist trotzdem beruhigend zu lesen, dass es doch nicht soo schlimm ist)

Warum ich den Thread jetzt aber noch mal rauskrame:
Im Deutschen Kurierhandbuch habe ich gelesen, dass man als (Rad-)Kurier normalerweise keine Einkommenssteuer zahlen muss, weil man i.d.R. zu wenig verdient? Stimmt das?? (Ich habe nämlich bis heute nicht rausgefunden, wo da die Grenze liegt.. ok, ein Gang zum Finanzamt hätte wahrscheinlich gereicht, aber wie das immer so ist....)

Das fände ich nämlich überaus praktisch und schön :D


Nach oben
 Profil  
 
 Betreff des Beitrags:
BeitragVerfasst: Mo 14. Aug 2006, 19:01 
Offline
Benutzeravatar

Registriert: Mi 17. Mai 2006, 15:11
Beiträge: 12018
:)
also die einkommensteuerfreibetragsgrenze lag vor wenigen jahren bei 7235€, die inzwischen nutzlose zahl hab ich mir damals irgendwie gemerkt, wohlgemerkt die EINKOMMENSsteuer, und da war ich mithilfe von genuuug quittungen grundsätzlich weeeit drunter. hab aber angst vor der erklärungsnot auf die mir sicherlich noch bevorstehende frage, wovon denn dann ich noch leben können würde..
aber so habe ich als kurier noch nie ESt bezahlt, nur USt. der freibetrag steigt übrigens jedes jahr, lag glaub ich zuletzt schon mit ner 8 am anfang- ohne gewähr. ist aber idR hoch genug, wenn man den umsatz mithilfe gepflegter quittungssammlungen auf ein schön niedriges einkommen senkt
:)


Nach oben
 Profil  
 
 Betreff des Beitrags:
BeitragVerfasst: Mo 14. Aug 2006, 21:55 
Offline

Registriert: Fr 9. Jun 2006, 07:18
Beiträge: 992
:)
Das klingt ja nett :)

Solange ich das nur nebenbei machen will, hab ich dann überhaupt keine Sorgen, und falls ich das mal "hauptberuflich" machen will wüsste ich wahrscheinlich nur erst mal nicht, wofür soviel Geld ausgeben ;) (ich bin doch so ein sparsamer Mensch..)

Ach, ich glaube kaum dass die dir beweisen können, dass du von dem Geld nicht leben kannst - kann ja sein, dass du ein sehr soziales Umfeld hast, das dich ein bisschen mitdurchfüttert oder so, und außerdem sind wir doch bescheiden, und sehen den wahren Wert des Lebens nicht im Konsumieren von irgendwelchem Schnickschnack, nicht wahr? :)

Danke dir jedenfalls für die Antwort, ich finde die Zahl recht beruhigend :)
(Wie auch die Tatsache, kein Geld an diese Leute zahlen zu müssen, die einfach nicht vernünftig damit umgehen können oder wollen..^^)


Nach oben
 Profil  
 
 Betreff des Beitrags:
BeitragVerfasst: Sa 11. Nov 2006, 14:08 
Offline

Registriert: Fr 9. Jun 2006, 07:18
Beiträge: 992
Also das mal vorneweg und nebenbei, weil ich dazu nix mehr geschrieben hatte: Mit der Krankenversicherung ist es so: Bekommen die Eltern bzw. der Elternteil über den Kind mitversichert ist (weiß nicht ob das generell die Mutter sein muss) von Vater Staat solche Leckerlis wie die "Beihilfe", zu der man sich nur noch ergänzend (50% oder so) privat krankenversichern kann/muss, ist folgendes entscheidend:
Der Kindergeldanspruch ;)
Der besteht bis zu einer vierstelligen Summer mit einer 7 bzw. 8 vorne im Jahr (die eine Zahl war mit, die andere mit abgezogenen Werbungskosten (hießen die so?))

Die Beihilfe richtet sich also danach, ob Kindergeld weiter bezogen wird, und die zusätzlich abgeschlossene private KV richtet sich letztendlich auch danach, bzw. eigentlich danach ob der Beihilfeanspruch weiterhin besteht. Ich weiß nicht, ob das überall so geregelt ist, aber als ich mich informiert hatte, habe ich diese Auskunft bekommen!
Keine Ahnung, ob diese Information jemals irgendjemandem nützen wird :)


Aber jetzt zu dem eigentlichen Anlass für diesen Post:
Die BG-Pflicht. Die Regelung mit der Befreiung bei nur "geringfügiger Beschäftigung" gibt es durchaus immer noch!
Das steht in §39 der Satzung der BGF.
Ein Blatt mit diesem §39 liegt dem "Willkommenspaket" der BGF bei, man kann die Satzung auch online nachlesen unter http://bgf.vur.jedermann.de/

Ich kopiere mal den §39 hier rein:


Zitat:
Abschnitt VIII
Ausdehnung der Versicherung

I.
Pflichtversicherung der Unternehmer kraft Satzung

§ 39 Kreis der Versicherten
(1) Die Versicherung wird auf die Unternehmer der in § 3 Abs. 1 Nr. 1 bis 3 der Satzung genannten Betriebe erstreckt (§ 3 Abs. 1 SGB VII) sowie auf patentierte Binnenlotsen, die ein amtliches Lotsenpatent besitzen und den Lotsendienst auf der im Patent bezeichneten Strecke versehen.
(2) Die nach Absatz 1 versicherten Personen können von der Versicherungspflicht befreit werden, wenn im Jahresdurchschnitt regelmäßig mehr als fünf Personen beschäftigt werden. Teilzeitkräfte sind entsprechend auf Vollzeitkräfte umzurechnen, dabei wird von einer Wochenarbeitszeit von 40 Stunden ausgegangen.
(2a) Die nach Absatz 1 versicherten Personen können für die Zeit von der Versicherungspflicht befreit werden, in der sie einen Existenzgründungszuschuss nach § 421 I SGB III beziehen.
(3) Die übrigen nach Absatz 1 versicherten Personen können befreit werden, wenn sie nach ihren Angaben im Unternehmen dauernd nicht oder nur geringfügig tätig werden.
(4) Eine geringfügige Tätigkeit kann in Anlehnung an § 8 SGB IV angenommen werden, wenn die wöchentliche Arbeitszeit weniger als 15 Stunden beträgt oder wenn die jährliche Tätigkeit zwei Monate oder 50 Arbeitstage nicht überschreitet.

(5) Die Befreiung von der Versicherungspflicht muss bei der Berufsgenossenschaft schriftlich mit eigenhändiger Unterzeichnung beantragt werden. Sie wird mit dem Beginn des Monats wirksam, der auf den Monat folgt, in dem der Antrag bei der Berufsgenossenschaft eingegangen ist. Bei der Neueintragung in das Unternehmerverzeichnis wird die Befreiung ab Beginn der Eintragung ausgesprochen, wenn der Antrag innerhalb eines Monats nach Zustellung des Aufnahmebescheides bei der Berufsgenossenschaft eingeht.
(6) Sind die Voraussetzungen für die Befreiung von der Versicherung (Absatz 2 bis 4) nicht mehr gegeben, so hat der Unternehmer dies der Berufsgenossenschaft anzuzeigen.
(7) Wird der Berufsgenossenschaft bekannt, dass die Voraussetzungen für die Befreiung nicht mehr gegeben sind, so ist sie zu widerrufen.
(8) Der Widerruf nach Absatz 7 wird mit Beginn des auf die Zustellung des Verwaltungsaktes folgenden Monats wirksam.
(9) Zeigt der Betroffene den Wegfall der Voraussetzungen nach Absatz 6 an oder beantragt er das Wiederaufleben der Versicherung bei noch bestehenden Voraussetzungen für die Befreiung, so tritt die Versicherung mit dem Tag nach Eingang der schriftlichen, eigenhändig unterzeichneten Erklärung wieder in Kraft.
(10) Die Versicherung erstreckt sich auf alle Unternehmen der Unternehmer, für die die Berufsgenossenschaft zuständig ist.
Gehören dem Unternehmer Unternehmen in den alten und neuen Bundesländern, erstreckt sich die Versicherung zu den Bedingungen für die alten Bundesländer auch auf die Unternehmen in den neuen Bundesländern.
(11) Absatz 10 findet auch Anwendung auf natürliche Personen, die als Unternehmer oder nach § 45 der Satzung versichert sind und in weiteren Gesellschaften unternehmerisch tätig werden.


Demnach kann sich, wer "in seinem Unternehmen nur geringfügig beschäftigt ist", wohl die 233,81€ im Jahr schenken :)

Das hilft zwar denen, die das (mehr oder weniger) Vollzeit machen wollen (und nicht schon "alte Hasen" und vor 2005 dabei sind) wenig, aber da kann die BG u.U. ja auch sinnvoll sein..

Evtl. ist die Befreiungsmöglichkeit für Exiszenzgründungsbezuschusste sonst auch noch eine Hilfe, wenn man jetzt neu anfängt und (erst mal) kein Geld an die BG blechen will. (Oder man findet evtl. noch einen anderen Weg, wenn man keine Lust auf die Pflichtmitgliedschaft hat..? Denn wo ein Wille...)

(Ich poste das auch noch mal im eigentlichen BG-Thread in der "Rechtsabteilung" hier im Forum :)


Nach oben
 Profil  
 
 Betreff des Beitrags: nicht erschrecken!
BeitragVerfasst: Sa 11. Nov 2006, 15:01 
Offline
Benutzeravatar

Registriert: Mi 17. Mai 2006, 15:11
Beiträge: 12018
muß zwar gestehen, daß ich mir das amtsgedudel da grad nicht ganz durchlesen konnte, da hab ich grad nicht die konzentration zu :roll:, aber wahrscheinlich steht da was von pflichtmitgliedschaft, was auch korrekt ist. die besteht aber dennoch nicht für alte hasen, die vor dem 1.1.2005 ihr gewerbe angemeldet haben. umd as nochmal für evtl erschrockene alte hasen breuhigend ins gedächntnis zu rufen. ;)


Nach oben
 Profil  
 
Beiträge der letzten Zeit anzeigen:  Sortiere nach  
Ein neues Thema erstellen Auf das Thema antworten  [ 12 Beiträge ] 

Alle Zeiten sind UTC + 1 Stunde


Wer ist online?

Mitglieder in diesem Forum: 0 Mitglieder und 1 Gast


Du darfst keine neuen Themen in diesem Forum erstellen.
Du darfst keine Antworten zu Themen in diesem Forum erstellen.
Du darfst deine Beiträge in diesem Forum nicht ändern.
Du darfst deine Beiträge in diesem Forum nicht löschen.
Du darfst keine Dateianhänge in diesem Forum erstellen.

Suche nach:
Gehe zu:  

Powered by phpBB® Forum Software © phpBB Group
Deutsche Übersetzung durch phpBB.de