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BeitragVerfasst: Sa 12. Dez 2009, 12:28 
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Tach auch,

da mir die SuFu nicht weitergeholfen hat, wollte ich euch einfach ma direkt fragen:
Da ich nicht so viel an meinem Polorad verbauen will wollte ich fragen welche Rücklichter ihr mir für meine Schlaufe/ Halterung an ner Timbuk2 (large) empfehlen könnt. (Hab die Tasche nur fürs Polozeugs, Schoner, Trinken, Werkzeug usw. also nicht zum Kurieren).

Über konstruktive Antworten würd ich mich freuen :daumen:

Greetz Sascha

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BeitragVerfasst: Sa 12. Dez 2009, 12:41 
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Am besten eins was rot leuchtet, damit es als Rücklicht zu erkennen ist... ;)
Von Smart gibt es da was nettes, passt überall ran und hat ne nette Blinkfunktion.
Kann wenn man direkt dahinter fährt ziehmlich abstressen

Kannste hier ordern : http://www.neckermann.de/SMART%20LED-R%c3%bcckleuchte%20RL317R-01/39c96ce74ad1396530e23bffdb0bcfe63967042e,de_DE,pd.html

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BeitragVerfasst: Sa 12. Dez 2009, 14:23 
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die cateye tl-ld130 kostet inkl gürtelclip (und ohne fahrradhalterung) rund acht euro und dauerleuchtet oder blinkt in verschiedenen modi eeewig und grell hell, daß ich bei neuen batterien beschwerden von hintermirfahrenden freunden bekommen hab. es gehören zwei aaa rein. ich hab dafür nen haufen duracells günstig auf ebay geschossen, im dreißigerpack für elf euro irgendwas oder so, das ist dann auch kälteresistenter als akkus und hält und hält und hält. den gürtelclip kann man in zweifel auch noch mit kabelbindern sichern ;)


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BeitragVerfasst: Sa 12. Dez 2009, 16:48 
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Ich hab folgendes an Tasche, Gürtel und Sattelstütze dran, je nach Rad. Hab 5€ im Laden bezahlt und bin seit 10 Monaten glücklich damit (solang hat noch kein Rücklicht beim mir gehalten)

http://www.amazon.de/dp/B000KFUFOG/?tag ... vorlage-21

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BeitragVerfasst: Sa 12. Dez 2009, 18:46 
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was sacht denn eigentlich die rennleitung zu rücklichtern???
-rot müssen sie sein?
..ich hab glaub ich noch nie ein rücklicht mit zulassung gesehen.. :häh:

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BeitragVerfasst: Sa 12. Dez 2009, 19:02 
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sagt die stvzo nicht dass sowohl rücklicht als auch das licht vorne mind. 10 lux hell sein müssen?
stand zumindest auf meinem licht dass es stvzo gerecht ist oder sowas
mhm

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BeitragVerfasst: Sa 12. Dez 2009, 19:08 
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Rücklichter die zugelassen sind dürfen nicht blinken, dieser Modi ist im Straßenverkehr nicht zugelassen glaube ich.
Aber aus Erfahrung war die Rennleitung schon immer ganz froh wenn man überhaupt was dran hat was leuchtet....

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BeitragVerfasst: Sa 12. Dez 2009, 19:10 
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Also die Polizei ist da je nach Laune sehr flexibel. Ich wurde mal angehalten, weil ich meine Lichter komplett vergessen hab dran zu machen, dann hab ich einfach meine knog aus der Tasche gezogen und die haben gesagt so wäre es bestens.
Denk die Polizei ist es relativ egal welche Größe und Lux Zahl USW. Hauptsache man wird gut im Straßenverkehr erkannt.

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BeitragVerfasst: Sa 12. Dez 2009, 19:13 
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Blinkend ist eigentlich nicht erlaubt aber die Polizei hat mir das noch nie vorgehalten. An sich wird ein hell blinkendes Rücklicht besser wahrgenommen. Hat mir ein Fahrradmechaniker mal berichtet. Keine Ahnung ob stimmt.

Wer aber vorn blinkend fährt hat Extasy genommen :mrgreen:

Ich glaube aber die Leuchtkraft ist auf ein Maximum nicht Minimum festgelegt oder?

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BeitragVerfasst: Sa 12. Dez 2009, 19:15 
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luxvorschriften gibt es nicht. 3W/6V muss das licht haben...quasi die alten dynamo glühbirnen funzeln sind die norm... (STVZO §63)

achso die batterielichter, welche zugelassen sind tragen irgendwo eine wellenlinie mit einem K...hat aber noch nie ein :bull: kontrolliert...

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BeitragVerfasst: Sa 12. Dez 2009, 19:26 
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naja beim Vorderlicht sind sie in Berlin nicht so flexibel, hab ne B&M Ixon Speed. musste ich abbauen und genau zeigen was da so drauf steht.
die :bull: haben dann die wellenlilnie und K431 gesehn und damit war das dann okay (Quasi die Zulassung laut StVZO)
Aber wie immer gibt es solche und solche

@Zigge

Also es ist wirklich so das das menschliche Auge im dunkeln ein blinken schneller und früher war genommen wird als ein standlicht.

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BeitragVerfasst: Sa 12. Dez 2009, 19:31 
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wahrscheinlich waren die das nicht gewohnt so ein helles licht...wenn da die 3w funzeln als vergleich ranzieht...

auch schön war eine begegnung mit der der örtlichen rad :bull: staffeln mit dem renner. sommer 8 uhr morgens, trainingskleidung und die wollten das licht sehen...nach dem genauen studium vom §17 stvo durfte ich dann ausnahmsweise weiterfahren...sie sind ja selbst radsportler und haben auf trainingsfahrt auch nie licht dabei... :vogel:

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BeitragVerfasst: Sa 12. Dez 2009, 19:55 
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..dabei haben mußte immer,auch tagsüber..das licht.. :vogel: ..könnt ja schlagartig dunkel werden..oder so :aaah:

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BeitragVerfasst: Sa 12. Dez 2009, 19:57 
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Genau, wenn Ufos am Himmel oder Vulkanasche plötzlich den Himmel verdunkeln stehst du ohne Licht schlecht da. Dann hast du den Salat!

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BeitragVerfasst: Sa 12. Dez 2009, 20:01 
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SXHC hat geschrieben:
lhaben...quasi die alten dynamo glühbirnen funzeln sind die norm... (STVZO §63)

StVZO §67: Lichttechnische Einrichtungen an Fahrrädern
(1) Fahrräder müssen für den Betrieb des Scheinwerfers und der Schlußleuchte mit einer Lichtmaschine ausgerüstet sein, deren Nennleistung mindestens 3 W und deren Nennspannung 6 V beträgt (Fahrbeleuchtung). Für den Betrieb von Scheinwerfer und Schlußleuchte darf zusätzlich eine Batterie mit einer Nennspannung von 6 V verwendet werden (Batterie-Dauerbeleuchtung). Die beiden Betriebsarten dürfen sich gegenseitig nicht beeinflussen.
...


Der §63 fuer Beleuchtung ist eine BG-Vorschrift und gilt wohl nicht unbedingt fuer uns :)
BGV C22: Bauarbeiten
§ 63 Beleuchtung
(1) Jeder in Rohrleitungen Beschäftigte muss eine elektrische Hand- oder Stollenleuchte mit sich führen.
(2) Die Verwendung von offenem Licht ist verboten.


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BeitragVerfasst: Sa 12. Dez 2009, 20:03 
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... Es sei denn dir scheint die Sonne aus dem A... :aaah:

Hab mir jetzt übrigens das cateye geordert!
Danke für die (2) Tips ;)

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BeitragVerfasst: Sa 12. Dez 2009, 20:11 
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jetzt will ich aber auch mal zitieren.. :sing:
StVZO hat geschrieben:
(11) Für Rennräder, deren Gewicht nicht mehr als 11 kg beträgt, gilt abweichend folgendes:

1.

für den Betrieb von Scheinwerfer und Schlußleuchte brauchen anstelle der Lichtmaschine nur eine oder mehrere Batterien entsprechend Absatz 1 Satz 2 mitgeführt werden;
2.

der Scheinwerfer und die vorgeschriebene Schlußleuchte brauchen nicht fest am Fahrrad angebracht zu sein; sie sind jedoch mitzuführen und unter den in § 17 Abs. 1 der Straßenverkehrs-Ordnung beschriebenen Verhältnissen vorschriftsmäßig am Fahrrad anzubringen und zu benutzen;
3.

Scheinwerfer und Schlußleuchte brauchen nicht zusammen einschaltbar zu sein;
4.

anstelle des Scheinwerfers nach Absatz 1 darf auch ein Scheinwerfer niedrigerer Nennspannung als 6 V und anstelle der Schlußleuchte nach Absatz 4 Nr. 1 darf auch eine Schlußleuchte nach Absatz 5 mitgeführt werden.

(12) Rennräder sind für die Dauer der Teilnahme an Rennen von den Vorschriften der Absätze 1 bis 11 befreit.


Alleyschmod hat geschrieben:
... Es sei denn dir scheint die Sonne aus dem A... :aaah:

..ganz klar nicht zugelassen !! :aaah:

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BeitragVerfasst: Sa 12. Dez 2009, 23:16 
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mistfink hat geschrieben:
SXHC hat geschrieben:
lhaben...quasi die alten dynamo glühbirnen funzeln sind die norm... (STVZO §63)


Der §63 fuer Beleuchtung ist eine BG-Vorschrift und gilt wohl nicht unbedingt fuer uns :)
BGV C22: Bauarbeiten
§ 63 Beleuchtung
(1) Jeder in Rohrleitungen Beschäftigte muss eine elektrische Hand- oder Stollenleuchte mit sich führen.
(2) Die Verwendung von offenem Licht ist verboten.


:aaah: tippfehler sind doch was tolles...danke für die korrektur... :aaah:

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BeitragVerfasst: Mo 14. Dez 2009, 11:55 
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Ziggenfred hat geschrieben:
Genau, wenn Ufos am Himmel oder Vulkanasche plötzlich den Himmel verdunkeln stehst du ohne Licht schlecht da. Dann hast du den Salat!


:-)
Aber mal im Ernst: Dürfte allgemein wegen
Zitat:
§17 Beleuchtung

(1) Während der Dämmerung, bei Dunkelheit oder wenn die Sichtverhältnisse es sonst erfordern, sind die vorgeschriebenen Beleuchtungseinrichtungen zu benutzen. Die Beleuchtungseinrichtungen dürfen nicht verdeckt oder verschmutzt sein.

sein. D.h. auch bei plötzlich stark verschlechterten Sichtbedingungen wie z.B. starkem Regen soll die Beleuchtung angeschaltet werden.

Gruß CU.


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BeitragVerfasst: Mo 14. Dez 2009, 12:05 
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Ziggenfred hat geschrieben:
Blinkend ist eigentlich nicht erlaubt aber die Polizei hat mir das noch nie vorgehalten. An sich wird ein hell blinkendes Rücklicht besser wahrgenommen. Hat mir ein Fahrradmechaniker mal berichtet. Keine Ahnung ob stimmt.

Blinkende Lampen sind am Rad montiert in der Tat nicht erlaubt, montiert an einer am Mann getragenen Tasche, Rucksack oder am Gürtel usw. ist dagegen m.A. nicht prinzipiell verboten (da nicht am Fahrrad montiert).
Ich persönlich halte allerdings nichts von den Blinkies, da m.E. die Distanz zu diesen sehr schlecht einzuschätzen ist (insbesondere wenn das Blinkie das einzig nach hinten wirkende "Leuchtmittel" ist).
Sie können allerdings durchaus früher auffallen (wobei die Betonung auf "können" liegt).

Ziggenfred hat geschrieben:
Ich glaube aber die Leuchtkraft ist auf ein Maximum nicht Minimum festgelegt oder?

[/quote]

Soweit ich bisher gelesen habe, die die Leuchtkraft bei Frontleuchten auf einem bestimmten Punkt so bei 10m als Mindestwert vorgeschreiben. An diesem Punkt müssen alle Frontleuchten mindestens die 10lux bringen.

Gruß CU.


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BeitragVerfasst: Mo 14. Dez 2009, 18:32 
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ich tu immer so viele lampen wie ich finde (auch blinkende) an mein fahrrad und ziehe auch immer leuchtstreifen in jeglicher form an; da sagte neulich schon n kollege von mir, ich würde ja aussehen, wie'n ampelmännchen. das heisst ja schon mal, dass man mich sieht, wa? ich habe immer solche angst, von lastwagen überfahren zu werden, dass sich mir manchmal die nackenhaare aufstellen, wenn sich einer von hinten nähert. ich glaube, demnächst, wenn ich wieder fahre, trage ich auch noch ne warnregenjacke! am besten so'nen ganzen anzug, wie die bahnleute immer haben.

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ja da sollte man schon drauf achten.
Ich schmücke meine Gurtelschlaufe oder meine Tasche mit einem Deuter Blinklicht das ich mir vor einiger Zeit mal im Internet geordert habe.. da kann man die Batterien aber irgendwie nicht wechseln.. nichts zum aufmachen. Nicht sehr umweltfreundlich, hält aber lange und ist hell und von weiten sichtbar.

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