Ob die Anhaltspunkte gut sind entscheidet nach der Anzeige die Staatsanwaltschaft. "Schicken" geht hierzulande (in solchen Fällen) nicht. Ich kenne den Begriff "Hausdurchsuchung" als Mittel des Staatsschutzes sehr gut, weiß wie die Wohnung nach einem solchen Angriff aussieht, und finde es auch unerträglich, daß die unverletzliche Privatspäre in diesem Themenzusammenhang endgültig aufgeweicht wurde. Bei Eigentumsdelikten sind wir aber noch in der "guten alten Zeit (TM)", und ich finde es ganz OK die bei Fahrraddiebstahl Untätigen... mit einer simplen Anzeige etwas zu motivieren.
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