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Pflicht zur Hintterrad-Bremse http://www.fahrradkurier-forum.de/viewtopic.php?f=5&t=7775 |
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Autor: | µders [ Mi 10. Nov 2010, 20:46 ] |
Betreff des Beitrags: | Pflicht zur Hintterrad-Bremse |
[konjunktiv] Einem Kollegen von cosmo (?) ist heute sein fixie, das "nur" mit einer Vorderrad-Bremse ausgestattet war, entwendet worden und zwar auf Nimmerwiedersehen. Grund ist ein neues, rechtskräftiges Urteil für die effizientere Gefahrenabwehr. Die nächsten Tage ist demnach verstärkt mit Jagden zu rechnen. Im Klartext: fehlt die Hinterradbremse, ist das Rad futsch. [/konjunktiv] tja, ein herzliches Beileid an den Betroffenen, zumal das Fahrrad bei Kurieren ja eine Existenzgrundlage ist... Ich hoffe, dass es nicht stimmt. Falls doch, dann Augen auf und im Ernstfall am Lollipop einfach links vorbei... |
Autor: | mieserB [ Mi 10. Nov 2010, 20:52 ] |
Betreff des Beitrags: | Re: Pflicht zur Hintterrad-Bremse |
Was soll das mit dem Konjunktiv? |
Autor: | µders [ Mi 10. Nov 2010, 20:55 ] |
Betreff des Beitrags: | Re: Pflicht zur Hintterrad-Bremse |
Distanz. Quelle nicht ganz 100% zumal die Nachricht so schockierend, dass man es nicht glauben will |
Autor: | mieserB [ Mi 10. Nov 2010, 20:58 ] |
Betreff des Beitrags: | Re: Pflicht zur Hintterrad-Bremse |
Hmmnaja, wenn das echt so passiert ist wär schon krass. Selbst in den Hochzeiten der Fixiejagd sind soweit ich weiss ausschlieslich Räder ganz ohne zusätzliche Bremse eingezogen worden. |
Autor: | *><°fhc°><* [ Mi 10. Nov 2010, 21:15 ] |
Betreff des Beitrags: | Re: Pflicht zur Hintterrad-Bremse |
hmm...kann nichts finden darüber. |
Autor: | dan [ Mi 10. Nov 2010, 21:28 ] |
Betreff des Beitrags: | Re: Pflicht zur Hintterrad-Bremse |
Es gibt ein Urteil des Berliner Verwaltungsgerichtes, welches den Starrlauf als Hinterradbremse nicht anerkennt. Aktenzeichen sollte rechierchierbar sein. Das Urteil ist insofern erstaunlich, als dass die StVZO ja explizit die Art und Weise, wie eine "Bremse" zu funktionieren habe, völlig offen läßt. Darüber setzen sich die Verwaltungsrichter kackenfrech hinweg. Vermutlich könnte man das Urteil in einer höheren Instanz kippen, was seinerzeit aber nicht geschehen ist. Und damit steht dieses Urteil erstmal als rechtskräftig im Raum. Besagtes Urteil bestätigt auch, dass das Einziehen von Fahrrädern im Einzelfall gerechtfertigt sei, wenn zur Gefahrenabwehr erforderlich. Wobei das von der Formulierung her und auch im weiteren Text der Urteilsbegründung kein Persilschein zum Einziehen aller Fahrräder ist, sondern eher eine "ultima ratio" nach Prüfung im Einzelfall. Unterm Strich kommt es also wohl extrem darauf an, wie eine konkrete Konfrontation mit der Trachtengruppe verläuft. Meine persönliche Erfahrung (nach diesem Urteil vier- oder fünfmal kontrolliert worden): es interessiert den Durchschnittspolizisten so richtig gar nicht, wenn das fixe Hinterrad keinen zusaätzlichen Felgenkneifer hat. Allerdings glaube ich, dass es stark davon abhängt, a) wie man mit den Leuten redet und b) was sie bei der Anfahrt auf eine Kontrolle für einen Fahrstil beim zu Kontrolierenden sehen. |
Autor: | mistfink [ Mi 10. Nov 2010, 21:36 ] |
Betreff des Beitrags: | Re: Pflicht zur Hintterrad-Bremse |
Hier im Raum Mannheim interessiert das soweit ich das beurteilen keine Sau. Davon abgesehen wuerde ich Raeder ganz ohne Bremse auch einziehen - sei's drum. ![]() |
Autor: | *><°fhc°><* [ Mi 10. Nov 2010, 21:41 ] |
Betreff des Beitrags: | Re: Pflicht zur Hintterrad-Bremse |
nun, bei "raeder ganz ohne bremse" erledigt sich das ganz von selbst...zum glück kann man fixies schon bremsen. |
Autor: | dan [ Mi 10. Nov 2010, 21:45 ] |
Betreff des Beitrags: | Re: Pflicht zur Hintterrad-Bremse |
Interessanterweise interessiert sich für brakeless BMXer niemand, auch nicht hier in Berlin. Und von denen sind so einige unterwegs - mit Freilauf natürlich. |
Autor: | mieserB [ Mi 10. Nov 2010, 21:56 ] |
Betreff des Beitrags: | Re: Pflicht zur Hintterrad-Bremse |
Na wenn das mal kein guter Grund ist für eine hysterische Medienkampnge gegen BMX-Räder. ![]() |
Autor: | stilzicke [ Mi 10. Nov 2010, 22:02 ] |
Betreff des Beitrags: | Re: Pflicht zur Hintterrad-Bremse |
Die kommen nicht in Konflikt mit Motorkonserven... also nix Problem |
Autor: | dan [ Mi 10. Nov 2010, 22:11 ] |
Betreff des Beitrags: | Re: Pflicht zur Hintterrad-Bremse |
@stilzicke: Bei euch aufm Land vielleicht nicht. Hier werden die Dinger durchaus von einigen als Verkehrsmittel eingesetzt. Und sind entsprechend auch im Verkehrsgeschehen zu finden. |
Autor: | µders [ Mi 10. Nov 2010, 22:14 ] |
Betreff des Beitrags: | Re: Pflicht zur Hintterrad-Bremse |
dan, trägst du seit neustem brille und schlipps? passend zum büro-job? jeder hat sonst stress, egal wie kompetent er auftritt, nur du nicht, alter fuchs. |
Autor: | bobthefish [ Mi 10. Nov 2010, 22:25 ] |
Betreff des Beitrags: | Re: Pflicht zur Hintterrad-Bremse |
Vor einigen Wochen war ich ein Rad bei jemandem besichtigen, dessen Fixie schon 5 mal eingezogen wurde. Er geht jedes mal mit einer gebohrten Gabel, zwei Bremsen, Zügen, Bremshebeln und dem ganzen Beleuchtungslametta hin, baut das vor Ort an und kann sein Rad wieder mitnehmen. Nur kostet der Spaß jedes mal zusätzlich zum Aufwand €120. Ihm sei das, als waschechem Hipster, nach eigener Aussage aber egal. Auf Wahrheit konnte ich die Aussage nicht prüfen- der machte aber einen ehrlichen Eindruck. Zum Thema "Enteignung im Zuge der Gefahrenabwehr" wäre die Meinung eines Volljuristen, der sich mit Verkehrsrecht auskennt, sehr interessant. Vielleicht ja jemand hier die Möglichkeit.... |
Autor: | dan [ Mi 10. Nov 2010, 22:31 ] |
Betreff des Beitrags: | Re: Pflicht zur Hintterrad-Bremse |
@µders: Es liegt vermutlich daran, dass ich nicht ins Beuteschema falle. Vielleicht bin ich zu alt, vielleicht ist das Rad zu versifft, 'n szeniges Käppi trag' ich auch nicht. Und das mit dem Bürojob trifft im Moment auch eher nicht zu. Bin aktuell wieder viel auf der Straße. Zugegeben, im Sommer hab' ich viel Dispo und Funk gemacht. Die Zeit ist aktuell aber wieder vorbei... @bobthefish: Es handelt sich formaljuristisch nicht um eine "Enteignung", sondern um einen "Einzug" bzw. eine "Sicherstellung". Das ist explizit im StVG als Maßnahme vorgesehen und so ganz allgemein damit erstmal unangreifbar. Die Rechtsprechung kann sich daher damit beschäftigen, bei welchen Tatbeständen nun ein solcher Einzug zwecks Gefahrenabwehr verhältnismäßig ist. Und genau das passiert ja bzw. ist passiert. |
Autor: | North [ Mi 10. Nov 2010, 22:34 ] |
Betreff des Beitrags: | Re: Pflicht zur Hintterrad-Bremse |
auch beim bremsenlosen bmxer gilt: er bremst immer noch besser als oma! |
Autor: | dan [ Mi 10. Nov 2010, 22:36 ] |
Betreff des Beitrags: | Re: Pflicht zur Hintterrad-Bremse |
@North: Bei denjenigen BMXern, die hier in Berlin im dichten Straßenverkehr anzutreffen sind, bezweifle ich das überhaupt nicht. Die haben ihre Räder im Griff. Aber das gilt ja auch für den durchschnittlichen Fixie-fahrenden Kurier, der trotzdem gelegentlich sinnloser Repression ausgesetzt ist... |
Autor: | esistoll [ Mi 10. Nov 2010, 22:40 ] |
Betreff des Beitrags: | Re: Pflicht zur Hintterrad-Bremse |
Oh! In einer Roadbike von vor ein/zwei/drei Monaten war ein "Artikel" zu eben diesem Urteil und dessen Konsequenzen... Kann mich an den genauen Wortlaut nicht mehr erinnern, aber es war irgendwas in diese Richtung: >>Blablabla...starre Nabe...blablabla... keine "feste Einrichtung"...bbllabla... zum Bremsen.<< Für Besitzer eines Bahnrades: Habe hier noch nitritbeschichtete 6er und 8er Bohrer anzubieten... edith. Roadbike 9/2010 |
Autor: | bobthefish [ Do 11. Nov 2010, 01:15 ] |
Betreff des Beitrags: | Re: Pflicht zur Hintterrad-Bremse |
dan hat geschrieben: Es handelt sich formaljuristisch nicht um eine "Enteignung", sondern um einen "Einzug" bzw. eine "Sicherstellung". Dann gibt folglich immer Wege, wieder an sein Rad zu kommen, insofern man bereit und in der Lage ist, es umbauen zu können?! Wenn einem die Möglichkeit genommen wird, würde es sich in meinen (juristischen Laien-) Augen von einer Enteignung nicht unterscheiden. Wie der Vorgang prinzipiell heißt, spielt eigentlich ja auch keine Rolle. Wichtig ist die Frage juristisch verlässlich und belastbar zu klären: Hat man immer die Möglichkeit, ein eingezogenes Rad wieder zu bekommen? |
Autor: | mieserB [ Do 11. Nov 2010, 09:42 ] |
Betreff des Beitrags: | Re: Pflicht zur Hintterrad-Bremse |
Ist das n Kackeschieber? |
Autor: | nomoregears [ Do 11. Nov 2010, 09:45 ] |
Betreff des Beitrags: | Re: Pflicht zur Hintterrad-Bremse |
Jau. Gruise, Paule |
Autor: | µders [ Do 11. Nov 2010, 09:55 ] |
Betreff des Beitrags: | Re: Pflicht zur Hintterrad-Bremse |
bobthefish hat geschrieben: Hat man immer die Möglichkeit, ein eingezogenes Rad wieder zu bekommen? nein, gibt mehrere leute, die schon paar räder verloren haben |
Autor: | mistfink [ Do 11. Nov 2010, 09:59 ] |
Betreff des Beitrags: | Re: Pflicht zur Hintterrad-Bremse |
nomoregears hat geschrieben: die auch die cleane Optik nich´ stört... ![]() |
Autor: | Karlsson [ Do 11. Nov 2010, 11:17 ] |
Betreff des Beitrags: | Re: Pflicht zur Hintterrad-Bremse |
Soll halt jeder einfach ne Bremse dran machen und sie halt einfach nicht benutzen, wenn er nicht will. Zur Not auch mit diesen komischen Dranklipsbremsen. Dann verschleisst ja auch nix und die paar Gramm werden einem wohl bei dem was man manchmal aufm Rücken trägt wohl nicht weh tun. Wer aus ästehtischen Gründen keine Bremse am Rad haben will, dem kann man meiner Meinung nach eh nicht mehr helfen. Der Unterschied zu irgendwelchen Spassemacken ist ja, dass das Fahrrad für Kuriere ein Arbeitsgerät ist und kein Modeaccessoire. Also einfach bremsen dran und dafür die Püppchenattitüden ablegen... |
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