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Funke im Strassenverkehr
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Seite 1 von 1

Autor:  mieserB [ Mi 10. Nov 2010, 15:55 ]
Betreff des Beitrags:  Funke im Strassenverkehr

http://www.funk-news.de/2010/10/22/geri ... gerate-an/
In Zukunft immer schön rechts ran fahren um nen Auftrag anzunehmen... :vogel:

Autor:  *><°fhc°><* [ Mi 10. Nov 2010, 21:06 ]
Betreff des Beitrags:  Re: Funke im Strassenverkehr

hatte mir mein einfahrer damals aber schon erzählt, daß das eigentlich verboten sei...aber trotzdem, wie oft ich leute im auto telephonieren sehe, da ist ja wohl einiges zu holen.

Autor:  dan [ Mi 10. Nov 2010, 21:32 ]
Betreff des Beitrags:  Re: Funke im Strassenverkehr

Für Radkuriere in mehrerlei Hinsicht irrelevant:

a) ist es eben kein "Telefon", von daher ist der entsprechende Paragraph schon nicht einschlägig
b) da die Funke in der Regel ja am Taschengurt befestigt ist, entfällt auch das "Aufnehmen oder Halten", welches nicht zulässig ist. Knöpfchen am irgendwie befestigten Gerät drücken ist ja (auch bei Mobiltelefonen) erlaubt...

Autor:  *><°fhc°><* [ Mi 10. Nov 2010, 21:38 ]
Betreff des Beitrags:  Re: Funke im Strassenverkehr

b) ist da auf jeden fall ein ein interessanter punkt. verfügt dei funke ja doch über aine art eingebaute freisprechanlage. (verdammt, keine smileys.)

Autor:  mieserB [ Mi 10. Nov 2010, 21:52 ]
Betreff des Beitrags:  Re: Funke im Strassenverkehr

Irrelevant hab ich mir ja auch immer gedacht (war für mich immer irgendwie klar, dass funken auf dem Fahrrad was ganz anderes ist als mitm handy rumzufummeln). Das ändert aber nichts dran, dass es ja wohl mindestens einen Richter gibts der das anders sieht.
Urteil hat geschrieben:
[..]Ziel des Gesetzgebers war es zu gewährleisten, „dass der Fahrzeugführer während der Benutzung des Mobil- oder Autotelefons beide Hände für die Bewältigung der Fahraufgabe frei hat.[...]Auch handelt es sich bei dem sog. „Walki-Talki“ um ein Mobilfunkgerät im Sinne der o.g. Vorschrift. Unter Mobiltelefon ist ein bewegliches Kommunikationsgerät zur Übertragung von Tönen, insbesondere von Sprache mittels elektrischer Signale zu verstehen. Die Beweglichkeit des Geräts ist vorliegend evident, auch dient es zur Übertragung von Sprache mittels elektrischer Signale. Einziger Unterschied zu gewöhnlichen Mobilfunkgeräten ist, dass kein Mobilfunknetz benötigt wird und keine Nummer zu wählen ist. Dies rechtfertigt weder eine andere Betrachtung noch wird dadurch die grundsätzlich enge Auslegung des Begriffs „Mobilfunkgerät“ gesprengt.

Ich hab mir mal ein paar Links zu dem Thema angeschaut und da scheinen doch einige Leute der Meinung zu sein, dass das Urteil eher ein Fall für die Tonne ist.
Ich werd mir jedenfalls in Zukunft nicht in die Hose machen, ob mich die Polizei mal deswegen anhält, aber ein krasses, seltsames Urteil, dass Fahrradkuriere zumindest theoretisch betreffen könnte, ist es schon.

Edit: Das mit dem "Aufnehmen und Halten" kommt natürlich auch noch dazu, denn das macht man ja eher nicht, wenn das Teil am Rucksack hängt. Obwohl ja genaugenommen die Funke keine Freisprecheinrichtung hat. Die Hand muss trotzdem da ran damit man sprechen kann.

Autor:  dan [ Mi 10. Nov 2010, 22:10 ]
Betreff des Beitrags:  Re: Funke im Strassenverkehr

Irgendwann bin ich mal mitten in einer Auftragsannahme in eine Fahrradkontrolle reingerasselt, da war (ungewöhnlich, soll aber vorkommen) auch eine freundliche Polizistin dabei. Die sprach mich so sinngemäß auch darauf an, dass sie ja erst Sorge gehabt hätte, dass ich ihren Kollegen übern Haufen fahre, weil ich gerade mit dem Funk beschäftigt war. So kamen wir kurz auf die Funkthematik. Ich konnte ihr nur beipflichten, dass das Handling vom Funk speziell im dichten Verkehr durchaus ein Risiko darstellen kann. Damit war die Sache geklärt.

Aber generell, unabhängig von Polizei o. ä.: Das Risiko, wenn man mit Funk in der einen Hand und Diktiergerät in der anderen Hand rumfuchtelt, ist schon real. Bitte paßt auf. Wäre echt unschön, wenn es irgendwann mal wegen sowas knallt und nachher die Polizei auch noch anfängt, Jagd auf funkende Kuriere zu machen...

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