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 Betreff des Beitrags: Pflicht zur Hintterrad-Bremse
BeitragVerfasst: Mi 10. Nov 2010, 20:46 
[konjunktiv] Einem Kollegen von cosmo (?) ist heute sein fixie, das
"nur" mit einer Vorderrad-Bremse ausgestattet war, entwendet worden
und zwar auf Nimmerwiedersehen. Grund ist ein neues, rechtskräftiges
Urteil für die effizientere Gefahrenabwehr. Die nächsten Tage ist demnach
verstärkt mit Jagden zu rechnen. Im Klartext: fehlt die Hinterradbremse,
ist das Rad futsch. [/konjunktiv]

tja, ein herzliches Beileid an den Betroffenen, zumal das Fahrrad bei Kurieren
ja eine Existenzgrundlage ist... Ich hoffe, dass es nicht stimmt. Falls doch,
dann Augen auf und im Ernstfall am Lollipop einfach links vorbei...


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 Betreff des Beitrags: Re: Pflicht zur Hintterrad-Bremse
BeitragVerfasst: Mi 10. Nov 2010, 20:52 
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Was soll das mit dem Konjunktiv?

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 Betreff des Beitrags: Re: Pflicht zur Hintterrad-Bremse
BeitragVerfasst: Mi 10. Nov 2010, 20:55 
Distanz.

Quelle nicht ganz 100%

zumal die Nachricht so schockierend,
dass man es nicht glauben will


Zuletzt geändert von µders am Mi 10. Nov 2010, 20:59, insgesamt 1-mal geändert.

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 Betreff des Beitrags: Re: Pflicht zur Hintterrad-Bremse
BeitragVerfasst: Mi 10. Nov 2010, 20:58 
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Hmmnaja, wenn das echt so passiert ist wär schon krass. Selbst in den Hochzeiten der Fixiejagd sind soweit ich weiss ausschlieslich Räder ganz ohne zusätzliche Bremse eingezogen worden.

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 Betreff des Beitrags: Re: Pflicht zur Hintterrad-Bremse
BeitragVerfasst: Mi 10. Nov 2010, 21:15 
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hmm...kann nichts finden darüber.

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 Betreff des Beitrags: Re: Pflicht zur Hintterrad-Bremse
BeitragVerfasst: Mi 10. Nov 2010, 21:28 
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Es gibt ein Urteil des Berliner Verwaltungsgerichtes, welches den Starrlauf als Hinterradbremse nicht anerkennt. Aktenzeichen sollte rechierchierbar sein.

Das Urteil ist insofern erstaunlich, als dass die StVZO ja explizit die Art und Weise, wie eine "Bremse" zu funktionieren habe, völlig offen läßt. Darüber setzen sich die Verwaltungsrichter kackenfrech hinweg. Vermutlich könnte man das Urteil in einer höheren Instanz kippen, was seinerzeit aber nicht geschehen ist. Und damit steht dieses Urteil erstmal als rechtskräftig im Raum.

Besagtes Urteil bestätigt auch, dass das Einziehen von Fahrrädern im Einzelfall gerechtfertigt sei, wenn zur Gefahrenabwehr erforderlich. Wobei das von der Formulierung her und auch im weiteren Text der Urteilsbegründung kein Persilschein zum Einziehen aller Fahrräder ist, sondern eher eine "ultima ratio" nach Prüfung im Einzelfall.

Unterm Strich kommt es also wohl extrem darauf an, wie eine konkrete Konfrontation mit der Trachtengruppe verläuft.

Meine persönliche Erfahrung (nach diesem Urteil vier- oder fünfmal kontrolliert worden): es interessiert den Durchschnittspolizisten so richtig gar nicht, wenn das fixe Hinterrad keinen zusaätzlichen Felgenkneifer hat. Allerdings glaube ich, dass es stark davon abhängt, a) wie man mit den Leuten redet und b) was sie bei der Anfahrt auf eine Kontrolle für einen Fahrstil beim zu Kontrolierenden sehen.


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 Betreff des Beitrags: Re: Pflicht zur Hintterrad-Bremse
BeitragVerfasst: Mi 10. Nov 2010, 21:36 
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Hier im Raum Mannheim interessiert das soweit ich das beurteilen keine Sau.
Davon abgesehen wuerde ich Raeder ganz ohne Bremse auch einziehen - sei's drum. :roll:


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 Betreff des Beitrags: Re: Pflicht zur Hintterrad-Bremse
BeitragVerfasst: Mi 10. Nov 2010, 21:41 
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nun, bei "raeder ganz ohne bremse" erledigt sich das ganz von selbst...zum glück kann man fixies schon bremsen.

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 Betreff des Beitrags: Re: Pflicht zur Hintterrad-Bremse
BeitragVerfasst: Mi 10. Nov 2010, 21:45 
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Interessanterweise interessiert sich für brakeless BMXer niemand, auch nicht hier in Berlin. Und von denen sind so einige unterwegs - mit Freilauf natürlich.


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 Betreff des Beitrags: Re: Pflicht zur Hintterrad-Bremse
BeitragVerfasst: Mi 10. Nov 2010, 21:56 
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Na wenn das mal kein guter Grund ist für eine hysterische Medienkampnge gegen BMX-Räder. :sing:

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 Betreff des Beitrags: Re: Pflicht zur Hintterrad-Bremse
BeitragVerfasst: Mi 10. Nov 2010, 22:02 
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Die kommen nicht in Konflikt mit Motorkonserven... also nix Problem


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 Betreff des Beitrags: Re: Pflicht zur Hintterrad-Bremse
BeitragVerfasst: Mi 10. Nov 2010, 22:11 
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@stilzicke:

Bei euch aufm Land vielleicht nicht. Hier werden die Dinger durchaus von einigen als Verkehrsmittel eingesetzt. Und sind entsprechend auch im Verkehrsgeschehen zu finden.


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 Betreff des Beitrags: Re: Pflicht zur Hintterrad-Bremse
BeitragVerfasst: Mi 10. Nov 2010, 22:14 
dan, trägst du seit neustem brille und schlipps? passend zum büro-job?

jeder hat sonst stress, egal wie kompetent er auftritt,
nur du nicht, alter fuchs.


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 Betreff des Beitrags: Re: Pflicht zur Hintterrad-Bremse
BeitragVerfasst: Mi 10. Nov 2010, 22:25 
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Vor einigen Wochen war ich ein Rad bei jemandem besichtigen, dessen
Fixie schon 5 mal eingezogen wurde. Er geht jedes mal mit einer gebohrten
Gabel, zwei Bremsen, Zügen, Bremshebeln und dem ganzen
Beleuchtungslametta hin, baut das vor Ort an und kann sein Rad wieder
mitnehmen. Nur kostet der Spaß jedes mal zusätzlich zum Aufwand €120.
Ihm sei das, als waschechem Hipster, nach eigener Aussage aber egal.
Auf Wahrheit konnte ich die Aussage nicht prüfen- der machte aber einen
ehrlichen Eindruck.

Zum Thema "Enteignung im Zuge der Gefahrenabwehr" wäre die Meinung
eines Volljuristen, der sich mit Verkehrsrecht auskennt, sehr interessant.
Vielleicht ja jemand hier die Möglichkeit....

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 Betreff des Beitrags: Re: Pflicht zur Hintterrad-Bremse
BeitragVerfasst: Mi 10. Nov 2010, 22:31 
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@µders:

Es liegt vermutlich daran, dass ich nicht ins Beuteschema falle. Vielleicht bin ich zu alt, vielleicht ist das Rad zu versifft, 'n szeniges Käppi trag' ich auch nicht.

Und das mit dem Bürojob trifft im Moment auch eher nicht zu. Bin aktuell wieder viel auf der Straße. Zugegeben, im Sommer hab' ich viel Dispo und Funk gemacht. Die Zeit ist aktuell aber wieder vorbei...

@bobthefish:

Es handelt sich formaljuristisch nicht um eine "Enteignung", sondern um einen "Einzug" bzw. eine "Sicherstellung". Das ist explizit im StVG als Maßnahme vorgesehen und so ganz allgemein damit erstmal unangreifbar. Die Rechtsprechung kann sich daher damit beschäftigen, bei welchen Tatbeständen nun ein solcher Einzug zwecks Gefahrenabwehr verhältnismäßig ist. Und genau das passiert ja bzw. ist passiert.


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 Betreff des Beitrags: Re: Pflicht zur Hintterrad-Bremse
BeitragVerfasst: Mi 10. Nov 2010, 22:34 
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auch beim bremsenlosen bmxer gilt:
er bremst immer noch besser als oma!


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 Betreff des Beitrags: Re: Pflicht zur Hintterrad-Bremse
BeitragVerfasst: Mi 10. Nov 2010, 22:36 
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@North:

Bei denjenigen BMXern, die hier in Berlin im dichten Straßenverkehr anzutreffen sind, bezweifle ich das überhaupt nicht. Die haben ihre Räder im Griff.

Aber das gilt ja auch für den durchschnittlichen Fixie-fahrenden Kurier, der trotzdem gelegentlich sinnloser Repression ausgesetzt ist...


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 Betreff des Beitrags: Re: Pflicht zur Hintterrad-Bremse
BeitragVerfasst: Mi 10. Nov 2010, 22:40 
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Oh!

In einer Roadbike von vor ein/zwei/drei Monaten war ein "Artikel" zu eben diesem Urteil und dessen Konsequenzen...
Kann mich an den genauen Wortlaut nicht mehr erinnern, aber es war irgendwas in diese Richtung:

>>Blablabla...starre Nabe...blablabla... keine "feste Einrichtung"...bbllabla... zum Bremsen.<<

Für Besitzer eines Bahnrades: Habe hier noch nitritbeschichtete 6er und 8er Bohrer anzubieten...

edith. Roadbike 9/2010


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 Betreff des Beitrags: Re: Pflicht zur Hintterrad-Bremse
BeitragVerfasst: Do 11. Nov 2010, 01:15 
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dan hat geschrieben:
Es handelt sich formaljuristisch nicht um eine "Enteignung", sondern um einen "Einzug" bzw. eine "Sicherstellung".

Dann gibt folglich immer Wege, wieder an sein Rad zu kommen, insofern
man bereit und in der Lage ist, es umbauen zu können?! Wenn einem die
Möglichkeit genommen wird, würde es sich in meinen (juristischen Laien-)
Augen von einer Enteignung nicht unterscheiden.

Wie der Vorgang prinzipiell heißt, spielt eigentlich ja auch keine Rolle.
Wichtig ist die Frage juristisch verlässlich und belastbar zu klären:

Hat man immer die Möglichkeit, ein eingezogenes Rad wieder
zu bekommen?

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NaturRad


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 Betreff des Beitrags: Re: Pflicht zur Hintterrad-Bremse
BeitragVerfasst: Do 11. Nov 2010, 09:02 
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Und deswegen in weiser Voraussicht eine deutsch-korrekte und bissige HR-Verzögerungseinrichtung, die auch die cleane Optik nich´ stört :aaah: ...

Gruise, Paule


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 Betreff des Beitrags: Re: Pflicht zur Hintterrad-Bremse
BeitragVerfasst: Do 11. Nov 2010, 09:42 
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Ist das n Kackeschieber?

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BeitragVerfasst: Do 11. Nov 2010, 09:45 
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Jau.

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 Betreff des Beitrags: Re: Pflicht zur Hintterrad-Bremse
BeitragVerfasst: Do 11. Nov 2010, 09:55 
bobthefish hat geschrieben:

Hat man immer die Möglichkeit, ein eingezogenes Rad wieder
zu bekommen?


nein, gibt mehrere leute, die schon
paar räder verloren haben


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 Betreff des Beitrags: Re: Pflicht zur Hintterrad-Bremse
BeitragVerfasst: Do 11. Nov 2010, 09:59 
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nomoregears hat geschrieben:
die auch die cleane Optik nich´ stört...

:daumen: nahezu unsichtbar!


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 Betreff des Beitrags: Re: Pflicht zur Hintterrad-Bremse
BeitragVerfasst: Do 11. Nov 2010, 11:17 
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Soll halt jeder einfach ne Bremse dran machen und sie halt einfach nicht benutzen, wenn er nicht will. Zur Not auch mit diesen komischen Dranklipsbremsen. Dann verschleisst ja auch nix und die paar Gramm werden einem wohl bei dem was man manchmal aufm Rücken trägt wohl nicht weh tun. Wer aus ästehtischen Gründen keine Bremse am Rad haben will, dem kann man meiner Meinung nach eh nicht mehr helfen. Der Unterschied zu irgendwelchen Spassemacken ist ja, dass das Fahrrad für Kuriere ein Arbeitsgerät ist und kein Modeaccessoire. Also einfach bremsen dran und dafür die Püppchenattitüden ablegen...


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