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 Betreff des Beitrags: Pauschbetrag/MwSt/Steuererklärung
BeitragVerfasst: Mo 7. Jan 2008, 14:34 
So bald ists ja soweit, da muss ich die erste Steuererklärung schreiben. Jetzt wollte ich euch mal fragen, wie das mit dem Pauschbetrag (=920€) ausschaut. Verstehe ich es richtig, dass ich schon mal 920€ von der MwSt, die ich eingenommen habe, nicht zurückzahlen muss? Wenn ich mehr Ausgaben hätte würde ich den Betrag steigern können?(was jedoch meinem Verdienst unrealistisch wäre, da ich im Jahr Sachen im Wert von >4842€ kaufen müsste, um mehr als 920€ MwSt bezahlt zu haben).

Wie ist es außerdem, wenn ich erst im August als Kurierfahrer angefangen habe - wird der Pauschbetrag dadurch weniger?

Vielen Dank für eure Antworten schon mal...


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 Betreff des Beitrags: Pauschbetrag?
BeitragVerfasst: Mo 7. Jan 2008, 18:16 
Hallo Speedy,

wo hast Du denn die Sache mit dem Pauschbetrag her? - ich habe davon auf jeden Fall noch nichts gehört.

Speedy hat geschrieben:
Verstehe ich es richtig, dass ich schon mal 920€ von der MwSt, die ich eingenommen habe, nicht zurückzahlen muss?


Das halte ich für sehr unwahrscheinlich. Klingt nach einem Märchen.

Du kannst nur den Anteil der Mehrwertsteuer behalten, den Du auch für betriebliche Sachen mit ausgegeben hast.


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 Betreff des Beitrags:
BeitragVerfasst: Di 8. Jan 2008, 15:09 
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Der Pauschbetrag von 920,- Euro düften die Werbungskosten sein, die ein Nichtselbstständiger von seinem Lohneinkommen pauschal abziehen kann, wenn er nicht höhere berufsbedingte Aufwendungen nachweisen kann.

Als Selbstständiger gibt es diese Pauschale nicht, da Du Deine berufsbedingten Aufwendungen als Unternehmer direkt von Deinen Einnahmen abziehst.

Der Pauschbetrag käme nur zur Anwendung, wenn Du nebenbei noch unselbstständig arbeitest und daraus zu versteuernde Einnahmen beziehst....

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 Betreff des Beitrags:
BeitragVerfasst: Di 8. Jan 2008, 23:27 
dann hab ich da wohl was verwechselt! danke für die infos!

jetzt aber eine ander frage, wieviel ausgaben kann ich angeben (bei monatlich 700€)? ...natürlich immer mit nachweis von kassenzetteln...


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 Betreff des Beitrags:
BeitragVerfasst: Di 8. Jan 2008, 23:38 
Speedy hat geschrieben:
dann hab ich da wohl was verwechselt! danke für die infos!

jetzt aber eine ander frage, wieviel ausgaben kann ich angeben (bei monatlich 700€)? ...natürlich immer mit nachweis von kassenzetteln...


Du meinst bei 700 Euro Einnahmen?
Du kannst so viel ausgeben wie Du willst.
Theoretisch kann Dein Unternehmen 7 Jahre lang nur Schulden machen ohne jemals Einnahmen gehabt zu haben.

Ich empfehle Dir dringend ein Steuerbuch, wie es z.B. in diesem Beitrag verlinkt wurde: http://www.fahrradkurier-forum.de/buchh ... html#22145
Da kannst Du die Zahlen immer zu 100% richtig nachlesen.


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BeitragVerfasst: So 13. Jan 2008, 13:54 
heißt das, dass ich so viele Kassenbons (mit Fahrradsachen etc.), wo Fahrradsachen von mir gekauft wurden, abgeben kann, wie ich will. Die Prüfen also die "Verhältnismäßigkeit" nicht nach? Wenn ich also 140€ Mwst zahlen müsste, reich es mir aus Kassenbelege zu überreichen, wo 140€ Mwst (=Nettoausgaben von ca. 740€) bezahlt wurden, um die Mwst nicht zurückzahlen zu müssen?!


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BeitragVerfasst: So 13. Jan 2008, 17:22 
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abgeben mußt ich die noch nie. sammeln tu ich die hingegen einigermaßen gewisenhaft, FALLS die mal was sehen wollen. ich sammel die quittungen, liste die in meiner steuern-excel, die mir auch die 19% rausrechnet (achtung, häufiger fehler mit dem mwst-dreisatz: summe, die du auf den radshop-tresen legst, durch 1,19 teilen, dann hast du den korrekten nettobetrag. diesen mal 0,19 und du hast den betrag, um den du deinen ansonsten zu zahlenden steuerwert reduzieren kannst.) und wenn du vielleicht sogar mit leuten in fahrradläden befreundet bist, kannst du ganz viel eingeklauft haben, weil kunden oft teure quittungen liegenlassen. so hab ich schon teure assosklamotten irgendwo rumliegen, wenn du verstehst, was ich meine. ;)


Zuletzt geändert von kiwi_kirsch am So 13. Jan 2008, 17:29, insgesamt 1-mal geändert.

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BeitragVerfasst: So 13. Jan 2008, 17:27 
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als rechenbeispiel:
• nettoumsatz 1500€ (100%) plus 285€ (19%) = 1785€ (119%).
• ausgegeben für bremsgummis, wasserdichte socken, 34 schläuche, dann endlich antiplatt: 237€ (119%), darin ust=37,84€ (19%).
• also 285€ minus 37,84€ = zu zahlen bleiben: 247,16€.

so geht das. hoffe, mein rechenbeispiel ist durchschaubar. ;)


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BeitragVerfasst: So 13. Jan 2008, 17:48 
kiwi_kirsch hat geschrieben:
so geht das. hoffe, mein rechenbeispiel ist durchschaubar. ;)


Ist es ;-)

Anderes Beispiel für Speedy, in dem das Finanzamt was auszahlt:

Wenn Du nur ein paar Tage pro Monat fahren kannst aus irgendwelchen Gründen und Du 350€ Netto einnimmst, kommen 350€ x 1,19 = 416,50 € Brutto raus. Davon müßtest Du die Differenz 416,50€ - 350€ = 66,50€ an das Finanzamt abgeben.

Kaufst Du aber in diesem Monat einen ganzen Haufen Fahrradteile und andere Sachen die Du absetzen kannst ein, sagen wir mal für 850€ Brutto, dann kriegst Du vom Finanzamt wieder was zurück. Von den 850 Euros mußt Du dann die Mehrwertsteuer nehmen und davon die 66,50 Euro von den Einnahmen abziehen.

Auf diese Art und Weise geht das das ganze Jahr dahin.
Anfangs mußt Du die Steuererklärung ja wahrscheinlich monatlich abgeben.


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 Betreff des Beitrags:
BeitragVerfasst: So 13. Jan 2008, 18:58 
ist das wirklich so einfach?

ich kann IMMER so viel absetzten wie ich mag und bekomm sogar noch geld zurück?

ich könnte mir dann ja geld verdienen, indem ich quittungen sammle. da mal ein fahrrad für 600€ am 10 des monats am 17 noch eins für 300€. nächsten monat am 5. wieder eines, nebenbei noch ettliche andere sachen? die werden mir doch irgendwann sagen, dass sie mir das nicht abnehmen?


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BeitragVerfasst: So 13. Jan 2008, 19:14 
Speedy hat geschrieben:
ist das wirklich so einfach?


Im Prinzip schon.

Speedy hat geschrieben:
ich kann IMMER so viel absetzten wie ich mag und bekomm sogar noch geld zurück?


Wenn Du die Sachen für den Betrieb brauchst schon.

Speedy hat geschrieben:
ich könnte mir dann ja geld verdienen, indem ich quittungen sammle. da mal ein fahrrad für 600€ am 10 des monats am 17 noch eins für 300€. nächsten monat am 5. wieder eines, nebenbei noch ettliche andere sachen? die werden mir doch irgendwann sagen, dass sie mir das nicht abnehmen?


Wirklich verdient ist damit ja nichts, weil Du nur die Mehrwertsteuer zurück bekommst. Der Rest muß ja dennoch aus der eigenen Tasche gezahlt werden und das ist der eigentliche Haken.

Wenn Du zehn Fahrräder kaufst, aber damit nur Du selber fährst, wird das Finanzamt im Fall der Fälle das sicher nicht anerkennen wollen und das Geld zurückverlangen.
Ich hatte immer zwei Räder drin in der Steuer und es hat keiner was gesagt.
Wenn Du aber eine eigene Firma machst und Deinen Fahrern jeweils ein Dienstrad zur Verfügung stellen magst, gehen die 10 Stück wieder durch.

Wenn Du einen neuen Computer brauchst, Faxgerät, schnelleren Internetanschluß für Deine Bestellungen und solche Sachen, kannst Du das aber alles absetzen.

Du mußt eben vertreten können was Du machst und plausibel machen können, wofür Du die Sachen einsetzt.

Ehrlich währt am längsten!


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BeitragVerfasst: So 13. Jan 2008, 22:02 
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Kokosadun hat geschrieben:
Der Rest muß ja dennoch aus der eigenen Tasche gezahlt werden und das ist der eigentliche Haken.

naja, oder man kennt leute in fahrradläden.. ;)

Kokosadun hat geschrieben:
Ehrlich währt am längsten!

und wer unehrlich mit eingenommenen steuergeldern umgeht, muß sich nicht wundern. =P

:hahaha


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 Betreff des Beitrags:
BeitragVerfasst: Mo 14. Jan 2008, 10:01 
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Wie schon in den Vorpostings angemerkt ist ein Verdienen hierüber natürlich nicht möglich und irgendwann gibt es eine Steuerprüfung und damit eine saftige Strafe...

Also wirklich nur im vernünftigen Rahmen "absetzen"

Darüberhinaus ist zu beachten, dass die sofortige Absetzbarkeitsgrenze für geringwertige Wirtschaftsgüter zum 01.01.2008 auf 150,- Euro abgesenkt wurde und somit Investitionen in höherwertige Wirtschaftsgüter linear auf i.d.R. 5 Jahre abgesetzt werden müssen, sprich auch eine Inventarisierung anfällt. (http://www.fibumarkt.de/Fachinfo/Anlage ... -2008.html)

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BeitragVerfasst: Di 27. Apr 2010, 20:22 
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Hab heute wieder mal ein kurzes Gespräch mit einem Kollegen geführt bei dem heraus kam, das er noch nie so etwas wie eine Steuererklärung abgegeben hat, geschweige denn Mehrwertsteuer abgeführt hat.

Hab ich schon öfter erlebt, auch das mir nicht geglaubt wird nachdem ich kurz umrissen hab was das Steuergesetz so hergibt... :shock:
Es ist offensichtlich das die meisten aus Unwissenheit sich nicht mit dem Thema auseinandersetzen.
Doch dies schützt bekanntlich nicht vor Strafe.

Ich frage mich kommt man mit sowas durch? Und wenn ja, wie lange?


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BeitragVerfasst: Di 27. Apr 2010, 21:46 
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Minos hat geschrieben:
Ich frage mich kommt man mit sowas durch? Und wenn ja, wie lange?


...wie lange, kann ich Dir sagen: Bis zur Abgabe der eidesstattlichen Erklärung, sprich Insolvenz....

Ist zeitlich nicht genau festgelegt, in der Regel aber zwischen 3 und 7 Jahren... :cry:

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tja, ich glaube auch, dass die einen jahre später noch dafür drankriegen können, nicht wahr? also das ist mir zu gefährlich. obwohl: wer nix hat, kann auch nix zahlen, nä!

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genau, wenn du erst in privatinsolvenz bist, nimmt dir niemand mehr etwas unterhalb des selbstbehaltes weg... ;)

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Ich hab auch das Gefühl, dass Speedy die Betriebskosten und den Mehrwertsteuerabzug durcheinanderbringt...

Andere Frage: Hat jemand von Euch schon mal einen Verpflegungsmehraufwand (Pauschbetrag, Sonderausgabe) vom Einkommen abgezogen und ist damit durchgekommen? Hab dazu bisher relativ aufwendig rumrecherchiert und nur diese Antwort auf "wer-weiß-was" erhalten:
http://www.wer-weiss-was.de/app/archive ... r=#5813616
Der Antworter klingt schon so als hätte er Ahnung. Andererseits will ich keine Ablehnung vom FA (kann man da Widerspruch einlegen?), weil ich sonst vielleicht Einkommenssteuer zahlen muss, nur weil mir das Fachwissen fehlt. Weiß jemand noch andere Pauschbeträge (ohne Belege), die man abziehen kann? Telefonkosten, Pauschalbeträge für Selbstständige generell etc.?


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Absetzbarkeit der Eigenverpflegung wäre mir neu. Typische Bürodinge, wie Kaffee und Zubehör können abgesetzt werden. Oder Geschäftsessen.

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mmh? wenn ich mit meinem velo an der imbissbude stehe ist das dann ein geschäftsessen? :shock:

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nein, da es selbstverpflegung ist. geschäftsessen wäre mit geschäftspartner oder solchen potentiell zukünftigen.

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mein rad ist dcoh mein geschäftspartner! ist der zweite Geschäftsführer! :mrgreen:

und ich könnte mit "Imbiss-Manni" ja über zukünftige auslieferungen verhandeln...

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Dann mach das den FA-Amthanseln klar! :mrgreen:

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also, ich hab meine steuersachen gerade abgegeben an eine frau, die das mal gelernt hat und das für wenig geld macht. und die hat mir gesagt: verpflegungspauschale: pro tag, den du 8 stunden ausm haus bist, kannst du 6€ verpflegungspauschale angeben. man nimmt dann so pauschal 220 arbeitstage im jahr, da sind schon so krankheit und feiertage rausgerechnet (durchschnittlich). und du musst das auch nicht nachweisen, dass du WIRKLICH all die tage 8 stunden gearbeitet hast, wie auch.

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ECHT JETZTE!!!??? Ich muss meine Steuererklärung erst noch machen... :mrgreen:

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